Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig. ... Bei einem einfachen Diebstahl sind 50€ angemessen und 100€ rechtswidrig. ... Das ist allerdings Unsinn, alleine schon deshalb, weil der Diebstahl (strafrecht) etwas völlig anderes ist als der Schadensersatz (Zivilrecht).
Die gebrauchte Geldbörse war mit Sicherheit keine 50,- Wert, also geringwertig. ... Weil der Dieb beim Versuch noch nicht weiß, daß die Sache geringwertig ist? ... Weil der Dieb beim Versuch noch nicht weiß, daß die Sache geringwertig ist?
Hallo zusammen, gibt es eigentlich seitens des Antragstellers die Möglichkeit, bei Diebstahl geringwertiger Sachen, die Anzeige zurückzuziehen und die StA zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen, obwohl Diebstahl an sich Offizialdelikt ist? ... Spiet es überhaupt keine Rolle wie geringwertig bzw. wie wertlos der Betrag ist? ... quote:Und wenn man früher wg. gleichem Delikt Diebstahl geringwertiger Sachen aufgefallen ist, ist beim zweiten mal ein Strafverfahren garantiert?
Darauf steht dass ich Diebstahl nicht geringwertiger Sachen begangen habe, obwohl es "nur" 35€ waren.
Ist das nun Diebstahl, Einruch oder Hausfriedensbruch? ... Danke und Gruß Kerric Am 3.3.2009 von Wellkamp > Ist das nun Diebstahl, Ja. > Einruch Vermutlich nein, da §244 StGB voraussetzt: "einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält" > Hausfriedensbruch? ... Die Tat wäre aber geringwertig gegenüber dem Diebstahl und würde wohl unter den Tisch fallen. > oder Bzw.
Einstellung nach § 153 StPO => Es passiert gar nichts wegen geringer Schuld, d.h. die Staatsanwaltschaft geht zwar davon aus, dass ein Diebstahl vorliegt, verzichtet aber auf die Verhängung einer Strafe. ... Wenn das Ding eher geringwertig ist, macht es sich regelmäßig gut, wenn ein Beschuldigter sich reuig zeigt. ... Wenn das Ding eher geringwertig ist, macht es sich regelmäßig gut, wenn ein Beschuldigter sich reuig zeigt.
Hallo, mich würde interessieren wann im Sinne des Strafgestzbuches im Zusammenhang mit Diebstahl ein Gut als geringwertig gilt. ... Entsprechen die numerischen Daten die hier genannt werden auch den numerischen was bei Diebstählen als geringwertig eingestuft wird?
----------------- "" Am 25.9.2010 von Justitia81 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/ ----------------- "" Am 25.9.2010 von Onlyly Diebstahl ist kein Antragsdelikt. ... [Wird ein 50L Bierfass als geringwertig angesehn? ... Aber da variieren hier im Forum die Meinungen.] anbei noch : http://www.123recht.net/Der-Diebstahl-und-seine-Konsequenzen-__a7417.html -- Editiert am 26.09.2010 00:00 Am 26.9.2010 von Dusel90 Hallo Onlyly, werd mich da auf jeden Fall nochmal informieren, was jetzt evt in meinem Fall besser wäre!
Es gilt lediglich eine Einschränkung: Für den Diebstahl "geringwertiger Sachen" gilt der §248a StGB für anderen (einfachen)Diebstahl der §242 StGB (s.unten) Die Grenze geringwertig/nicht geringwertig wurde 2000 z.B. vom OLG Zweibrücken bei ca. 50,-€ festgelegt. ... Bei einem Diebstahl nach § 242 wird ja nichts aufgebrochen und niemand bedroht... im Endeffekt ist die Tat unabhängig vom Wert her doch fast immer die gleiche. Wir ein Ladendiebstahl strenger geahndet als ein Diebstahl bspw. aus einem unabgeschlossenen Lagerraum, der auch nachts frei zugänglich ist und wertvolle Güter enthält?
Beim ersten Mal war es ebenfalls geringwertig. ... Zum einen den normalen Diebstahl (§ 242 StGB), zum anderen den Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB).
Prinzipiell verjährt Diebstahl nach 5 Jahren, allerdings müßte in diesem Fall (Warenwert innerhalb der Grenze des § 248a StGB, also "geringwertig") schon innerhalb von 3 Monaten "Strafantrag" seitens des Ladens gestellt werden oder das "besondere öffentliche Interesse" seitens der StA bekundet werden um eine (auch spätere) Strafverfolgung zu ermöglichen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Im konkreten Fall halte ich sie aber auch für fragwürdig, weil das "Diebesgut" absolut geringwertig ist und weil 75 Euro unangemessen hoch sind. ... Es besteht keine Rechtspflicht für den Detektiv den Ladendieb von seinem Diebstahl abzubringen, um diesen vor der Erstattungspflicht einer zivilrechtlichen Fangprämie zu bewahren. ... Und jetzt mal im ernst: Ein selbständiger Detektiv wird den Teufel tun, um einen Diebstahl zu verhindern.Er würde sich ja seiner Existenzgrundlage berauben.
Roenner am 11.04.2005 01:38:05 Am 11.4.2005 von DanielB Der besonders schwere Fall des Diebstahls (§243 STGB) scheitert am Absatz 2, wenn die entnommene Ware nur geringwertig ist (sollte bei Warenautomaten nicht selten der Fall sein). ... Sie dürfen nicht übersehen, dass die Strafandrohung für den Diebstahl und den Computerbetrug gleich ist, auch wenn sich dieses für den juristischen Laien komisch anhören mag, da man bei Diebstahl immer an den Ladendiebstahl denkt. ... Roenner am 11.04.2005 10:07:54 Am 12.4.2005 von DanielB Es hängt vom Täter ab, was geringwertig ist?
Mein persönlicher Tip: Lassen Sie es doch einfach mit dem Diebstahl (ob geringwertig oder nicht).
Mit 38,-€ bist Du wohl noch beim § 248a also geringwertig dabei. (Es gibt keine starren Grenzen, nach dem Motto 49,99 ist geringwertig, 50,01 nicht.) ... Ich meine Diebstahl ist doch Diebstahl, oder nicht?
In der erstatteten Strafanzeige vom Bauhaus wurde die Aussage des Ladendetektivs festgehalten, dass ich den Diebstahl zugebe. ... Nun meine Fragen: Da ich den Diebstahl zugebe und ehrlich bereue halte ich es für sinnvoll, dem zuständigen Staatsanwalt diese Aussage zugänglich zu machen.
Macht es das vielleicht sogar zu einem besonders schweren Diebstahl? Warenwert war 34,99€, also geringwertig, oder? ... Warenwert war 34,99€, also geringwertig, oder?
habe als nicht schmiere gestanden oder die Straftat in anderen Form erleichert. sie wurden dann von einem Privatdetektiv erwischt und es wurde gesagt das ich auch wegen Beihilfe zum Diebstahl schuld sei.? ... Die Feiglinge dürften noch geringwertig sein.
----------------- "" -- Editiert am 04.06.2011 17:58 Am 4.6.2011 von christian1981 hallo schon mal was von einem legasteniker gehrt ----------------- "" Am 4.6.2011 von christian1981 ok du hast recht ich ruhe ----------------- "" Am 4.6.2011 von Lifeguard Was soll das mit Geringwertig.
. §§ 242 StGB ist Diebstahl §§ 243 StGB ist schwerer Diebstahl. ... Am 25.10.2004 von ewigheim viel mehr Interessiert mich §243 Abs. 2 Satz 1 heißt das, da Steine wohl als geringwertig gelten, das die Anklage im Grunde nur heiße Luft ist ? -- Editiert von ewigheim am 25.10.2004 16:11:45 Am 25.10.2004 von Bob.Vila "heißt das, da Steine wohl als geringwertig gelten, das die Anklage im Grunde nur heiße Luft ist ?"