217 Ergebnisse für „diebstahl sachbeschädigung“

Leserforumvon guest-12313.01.2013 12:00:12 | Strafrecht | 6 Antworten | 17.07.2012 23:17
Wird man für die Sachbeschädigung eher weniger bestraft als beim Diebstahl? ... ----------------- "" Am 17.7.2012 von wastl Nein, weil der Strafrahmen beim Diebstahl höher ist. ... Am 16.1.2018 von Franz1979 Natürlich wird der Diebstahl weltweit höher als die Sachbeschädigung bestraft, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen.
Leserforumvon plut0n | Strafrecht | 6 Antworten | 04.09.2011 12:54
Um diese abzuschrauben, wurden die Stangen locker gerüttelt und somit die Stangen fast rausgerissen, weshalb auch Sachbeschädigung vorliegt. ... Es gibt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Diebstahl. ... ----------------- "" -- Editiert plut0n am 04.09.2011 16:56 Am 5.9.2011 von muemmel Ein Verfahren wegen Sachbeschädigung und Diebstahl.
Leserforumvon anonym988 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.08.2009 21:59
Hallo zusammen, Ich und 3 meiner Freunde wurden aufgrund eines "Jugendstreiches" in Diebstahl, Sachbeschädigung, Verstoß nach dem Tierschutzgesetz und Missbrauch von Unfallverhütungsmitteln angezeigt. ... Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, was auf uns zu kommt und ob es evtl. verschiedene Einstufungen in Sachbeschädigung etc. gibt.
Leserforumvon zeroseven | Strafrecht | 22 Antworten | 09.05.2004 23:10
Polizei drohte der anderen Person mit dem Tatbestand Diebstahl und Sachbeschädigung, ist das korrekt? ... Am 10.5.2004 von Bob.Vila "Polizei drohte der anderen Person mit dem Tatbestand Diebstahl und Sachbeschädigung, ist das korrekt? ... Derjenige, der den Inhalt des Feuerlöschers versprüht hat, hat sich mE NUR einer Sachbeschädigung iSd § 303 StGB strafbar gemacht (für Diebstahl fehlt es mE an einer Zueignungsabsicht) - was insofern wichtig ist, als es sich bei der Sachbeschädigung um ein Antragsdelikt handelt, dh eine Strafverfolgung setzt dabei idR einen Strafantrag des Geschädigten (hier: des Eigentümers des Feuerlöschers) voraus. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."
Leserforumvon men42697 | Strafrecht | 7 Antworten | 01.02.2009 12:17
hi ich habe eine frage, ich bin 17 jahre alt habe gestern im supermarkt wax aus der tube geholt und ein bischen mir in die haare gemacht, war ein wert von 3,20€ die tube so dummer jugend****** halt jetzt wollen die mich anzeigen wegen sachbeschädigung und diebstahl jetzt wollte ich fragen was auf mich zu kommt welche strafe auf mich zukommt?
Leserforumvon guru_Bielefeld | Strafrecht | 8 Antworten | 22.01.2008 20:01
Oder gibt es auch für Sachbeschädigung, wie bei Diebstahl, eine Art Hintertürchen ??? ... Sachbeschädigung fällt da ebenfalls drunter. ... Ein Tag nach dem ersten Schreiben von der Polizei, indem ich, wie oben erwähnt, der Sachbeschädigung an KFZ beschuldigt wurde, folgte einen Tag später ein zweites Schreiben, indem ich nun der Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen und dem Diebstahl an KFZ beschuldigt werde.
Leserforumvon Sternchen123123 | Strafrecht | 1 Antwort | 28.05.2014 20:55
Hallo, Ich habe gestern im H&m Waren im Wert von 40 Euro geklaut und bereue es sehr.. wurde natürlich erwischt und zusätzlich zu der Anzeige wegen Diebstahls habe ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung an Waren im Wert von 60 Euro bekommen.
Leserforumvon thomei | Strafrecht | 22 Antworten | 26.09.2006 23:57
Auch bei der sachbeschädigung kann ein Strafantrag notwendig sein, wenn die StA nicht das bes. öffentl. ... Das ist nunmal kein einfacher Diebstahl mehr. ... Also doch kein schwerer Diebstahl, oder?
Leserforumvon guest-12313.01.2013 12:00:12 | Strafrecht | 3 Antworten | 09.11.2012 11:33
Gilt es dann trotzdem als Diebstahl des Gesamtwertes des Atikelset? ... Nein, aber du vergißt, daß in so einem Fall noch die Sachbeschädigung am Gesamtartikel (wegen der Unverkäuflichkeit) hinzukommt. ... Gibt es auch noch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung oben drauf?
Leserforumvon kenny.to | Strafrecht | 10 Antworten | 21.07.2020 12:25
Wenn Sie nur wegen Sachbeschädigung angezeigt sind, sollten Sie lieber verschweigen dass auch noch Diebstahl dazu kommt. ... Zitat (von palino):auch noch Diebstahl dazu kommt Diebstahl im besonders schweren Fall... wär's dann.
Leserforumvon donflow | Strafrecht | 4 Antworten | 03.07.2009 01:50
Zu mir bin 21 Jahre die sache mit dem Schwarzfahren und der "Sachbeschädigung" sind nach meinem 21 Geburtstag Passiert... ... Danke gruß DonFlow ^^ Am 3.7.2009 von muemmel Hi, ja, und wann sind Diebstahl und Betrug "passiert"? Was hat es mit dem Diebstahl überhaupt auf sich?
Leserforumvon dsarfase | Strafrecht | 13 Antworten | 25.02.2016 20:45
Nach über einem Jahr "Bauzeit" - wenn man das so nennen darf - ist plötzlich der Besitzer aufgetaucht, hat sofort die Polizei geholt und Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung gestellt. ... Für meinen Bekannten ist der materielle Schaden durch den Werkze***erlust viel höher, als die vermeintliche Sachbeschädigung. ... Ein wertloses Fabrikgelände nicht gegen Diebstahl zu sichern ist nicht grob fahrlässig, da Gebäude, insbsondere in Größe einer Farbrik, selten gestohlen werden.
Leserforumvon billy6879 | Strafrecht | 8 Antworten | 27.07.2008 04:26
ist das schon ein diebstahl oder eine straflose gebrauchsanmaßung? ... Wenn Sie das Produkt sber ohne Erlaubnis benutzen, sodass es hinterher nicht mehr verlauft werden kann, dann machen Sie sich natürlich der Sachbeschädigung strafbar. ... Da die CDs noch nicht ausgepackt sind, käme noch nicht mal eine Sachbeschädigung in Frage.
Leserforumvon mak1991 | Strafrecht | 2 Antworten | 18.05.2009 13:59
Ich bin 17 Jahre alt wurde schon 1 mal wegen Diebstahl angezeigt aber die Klage wurde fallen gelassen. mit freundlichen gruessen mak1991 Am 18.5.2009 von justice005 Da Sie das Fahrrad zurückbringen wollten, liegt kein Diebstahl vor. ... Da Sie das Auto nicht absichtlich beschädigt haben, liegt auch keine Sachbeschädigung mangels Vorsatz vor.
Leserforumvon gleichberechtigung00 | Strafrecht | 2 Antworten | 05.10.2018 17:53
Ich zitiere einfach mal aus dem Brief: „versuchter Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung" „Dieser Verdacht hat sich im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen nicht mit dem für die Erhebung einer Klage erforderlichen Grad an Gewissheit erhärten lassen.
Leserforumvon kassandra24 | Strafrecht | 11 Antworten | 12.10.2012 22:42
Vorsatz bezieht sich auf die Tathandlung, also beim Diebstahl die Wegnahme. ... Wird also etwas (vorsätzlich) weggenommen, nur um es dann gleich wegzuschmeißen, ist es kein Diebstahl (kann aber eine Sachbeschädigung sein). ... Dann liegt mangels Zueignungsabsicht kein Diebstahl vor.
Leserforumvon Adula1 | Strafrecht | 9 Antworten | 08.11.2010 11:46
Und somit stand auf dem Blatt von der Polizei Diebstahl mit Waffe. ... Ja, aber ohne Diebstahl bleibt davon halt nur noch "mit Waffe" übrig und damit gar nichts. ... Im Brief vom Jugendamt geht es nur noch um Diebstahl.
Leserforumvon Polo | Strafrecht | 0 Antworten | 16.06.2006 17:52
Sie hat mich wegen Sachbeschädigung und Diebstahl angezeigt.
Leserforumvon b-lash | Strafrecht | 1 Antwort | 26.12.2008 23:52
Gegen mich liegen 3 Anzeigen wegen Besonders schwerem Diebstahl vor. ... War bisher 1 mal als beschuldigter vor Gericht wegen Sachbeschädigung und bekam 25 sozialstunden. 2 der Diebstähle waren in Vereinsheime diese wurden mit Hilfe eines Brecheisen eingedrungen. ... Diebstahlwert ist gering 40 € ungefähr und paar Flaschen Alkohol. der andere Diebstahl wurden "Bierfässer" geklaut . diese hatten pro fass 30 € Pfand von diesen wurden 15 stück geklaut und versucht abzugeben. dabei wurde das Nummernschild des Autos aufgeschrieben mit dem wir unterwegs waren so konnten wir identifiziert werden. bei den beiden ersten Diebstählen bin ich alleine als beschuldigter bei den anderen sind noch 3 andere Leute dabei.
Leserforumvon Robin1512 | Strafrecht | 11 Antworten | 07.11.2019 09:34
Die Mindeststrafe für besonders schweren Diebstahl beträgt 3 Monate Freiheitsentzug. ... Das bedeutet, dass der schwere Diebstahl bei einer geringwertigen Sache (bis 50 Euro oder 43 Tafeln Schokolade) entfällt und es nur Diebstahl mit Sachbeschädigung ist. ... Sachbeschädigung vor.
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