Angeblicher Diebstahl geringwertiger Sache
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Hallo, Ich soll als als Kassierer folgende Straftat gegangen haben: Ich soll eine Sache verkauft haben, sie nachher storniert haben und das Geld hinterher wiederrechtlich aus der Kasse genommen haben. ... Ich will in dieser Sache keinen Anwalt einschalten, was ist dann die beste Strategie?
Liebe Grüße und Danke, Vita-21 Am 3.4.2006 von JuR Guten Tag, bitte lesen Sie sich meinen Rechtsartikel Diebstahl und seine Konsequenzen im Rechtsratgeber unter folgendem Link hier bei 123Recht.net durch: Link: Diebstahl und seine Konsequenzen Durch eine erst kürzliche komplette Überarbeitung ist der Artikel mit vielen weiteren Informationen versehen worden, so dass dieser Sie umfassend informiert und alle wichtigen Fragen beantwortet. ... Falls nicht, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl Auch bei einem Entfernen dieser alarmauslösenden elektromagnetischen Sicherheitsetiketten verbleibt es in der Regel bei einem einfachen Diebstahl gemäß §242. ... Da ich gerade in einem anderen Forum gelesen habe, dass eine Entschuldigung in Briefform nicht schlecht ist und sie die Sache ja bereut, hat sie jetzt gerade an die Buchhandlung und die Klamottenläden geschrieben, ist das gut?
Der A stiehlt aus dem Garten des B eine Sache, die er braucht um einen anderen Diebstahl im Haus des Nachbarns des B durchzuführen (z.B eine Waffe). ... Diebstahl brauchte. Es ist ihm gleichgültig, ob B die Sache zurückerlangt.
Hallo, vor 3 Monaten wurde gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl(Lebensmittel im Wert von 11 Euro) eingeleitet und vor 2 Monaten wurde dasselbe nach §153 a StPO eingestellt..Ich war froh, dass die unangenehme Sache endlich vorbei ist und habe auch daraus die Lehre gezogen..Nun bekomme ich heute einen Brief von Staatsanwaltschaft, in dem ich aufgefordert werde, den verwahrten Gegenstand(1 DVD) abzuholen, sonst werde er vernichtet..bei mir wurde weder irgendeine DVD noch sonst etwas beschlagnahmt..Die gestohlenen Lebensmittel wurden zurückgegeben und das was..Ich bin jetz total beunruhigt..Was könnte das sein?
Die Zueignung ist auch dann strafbar, wenn der Pfandbetrag den Wert der Sache übersteigt. Für Diebstahl bzw. Unterschlagung ist nämlich irrelevant, ob der Eigentümer der Sache in der rechnerischen Summe geschädigt wurde oder nicht.
Trödelmarkt, gekauft hat und die nur weiterverkauft, also von dem Diebstahl garnichts weiß. ... Und "in einer Variante straflos" handelt der Täter ja auch in der beschriebenen Wahlfeststellung - man kann nicht Diebstahl UND Hehlerei an ein und derselben Sache begehen, daher wird man immer nur für ein Delikt verknackt. ... Das ist bei Diebstahl/Hehlerei eben oft der Fall.
Unterschlagung = wie Diebstahl, aber Täter mißbraucht die ihm anvertraute Verfügungsgewalt über die Sache (z.B. ... Beiden gemein ist das Tatbestandsmerkmal der "Zueignung einer fremden beweglichen Sache". ... Geschützt ist bei beiden Delikten lediglich das fremde Eigentum an der Sache.
Wenn ein Elektronikteil entwendet wurde (welches mindestens 4 Jahre alt war und in der Anschaffung um die 100€ lag) und dieser Diebstahl zur Anzeige gebracht wird, geht man von dem Neuwert aus oder von dem Zeitwert? ----------------- "" Am 19.4.2012 von Khryztynna Du meinst bezüglich der Frage, ob "Diebstahl geringwertiger Sachen" vorliegt? ... Wurde eine neu 100 EUR teure Sache gestohlen, die heute noch 50 EUR wert ist, aber wegen Seltenheit nur noch neu zu haben ist für heute 90 EUR, dürfte der Dieb 90 EUR schulden und nicht 50. ----------------- "" Am 20.4.2012 von Khryztynna Abgesehen davon "darf" man erst mal fordern, was man will.
Ich weiß nicht inwiefern es Dir etwas bringt, wenn eine Sache nach deutschem Recht so oder so aussieht, aber nach österreichischem ganz anders. ... Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Vor 3 Monaten bekam ich eine anzeige wegen "gewerbsmäßigem Diebstahl", die anklage wurde eingestellt, also keine verurteilung, stattdessen 60 sozialstunden (@bob, falls dich der ausgang meines deliktes interessiert; du hattest recht dass man nur theortisch hart bestraft werden kann)
Ein paar Wochen später kommt dann eine Vorladung von der Polizei wegen einer Anhörung zur Tat - Diebstahl. ... Dann wird die Sache nicht so wild. ... Also die Sache mit gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr steht zumindest in der Vorladung nicht zur Debatte und aufgrund des Alkoholpegels auch keine Ahnung mehr wo die Pylone stand...
Der versuchte Diebstahl einer geringwertigen Sache soll somit höher bestrafbar sein als der erfolgreiche Diebstahl einer geringwertigen Sache? ... Der versuchte Diebstahl einer geringwertigen Sache soll somit höher bestrafbar sein als der erfolgreiche Diebstahl einer geringwertigen Sache? ... erfolgreiche Diebstahl einer geringwertigen Sache = Diebstahl = Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe versuchte Diebstahl einer geringwertigen Sache = (versuchter) Diebstahl = Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe Angenommen, in der Geldbörse wären 1.000 € gewesen, dann wäre es ein "besonders schwerer Diebstahl" der dann mit einer Mindeststrafe von 3 Mon bis 10 Jahren bestraft würde.
Das bedeutet, man muss die Sache, die man weggenommen hat, dem Opfer entgültig entziehen. ... Die Drohung oder Gewalt muss also dazu dienen, die weggenommene Sache bei sich zu behalten. ... Aber meiner Meinung nach hast du weder einen räuberischen Diebstahl, noch einen Diebstahl begangen.
Tage später bekam Herr B. besuch von der Polizei, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Diebstahl. ... Herr B. ist der Meinung keinen Diebstahl begangen zuhaben, da er die Sache noch nicht in seinen Besitzt hatte. Wenn überhaupt kommt ein versuchter Diebstahl in betracht, oder ein Freispruch weil Herr B. die Sache nur in Unbefugter gebrauch hatte, und diese nicht behalten wollte.
Wenn überhaupt handelt es sich um den Diebstahl geringwertiger Sachen, das wird nur auf Antrag verfolgt, oder wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht wird. ... Ansonsten : geringwertige Sache, Ersttäter.. ... Daß 5 Euro und ein paar Cent eine geringwertige Sache sind ist sowieso sonnenklar.
Hat er sich wegen Diebstahl oder Verwahrungsbruch strafbar gemacht? ... Bewährungshelfer" Am 13.5.2010 von rudedy Kann nicht beides Diebstahl udn Verwahrungsbruch in Frage kommen? ... Und damit ist es keine fremde bewegliche Sache, sondern die eigene bewegliche Sache.
§242 BGB ist doch eindeutig: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen[... ] " Wenn die Sache dein Eigentum ist, kann es also schon mal kein Diebstahl sein. ... Sprich, nehme ich dir eine geliehene oder vermietete Sache wieder weg, ist das kein Diebstahl, sondern reines Zivilrecht (ggfs.
Daher wäre das (ich bin kein Jurist) entweder Diebstahl oder Unterschlagung. ... Diebstahl oder Unterschlagung würde ihr wohl kein Richter anheften. Die rechthaberische Dame hat außer der Herausgabe der Sache nichts zu befürchten.
'habe Diebstahl von 2 Artikeln im Gesamtwert von 100€ begangen! ... Du "einigst" Dich mit dem Opfer und die Sache wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt. ... Infos zum Schweren Diebstahl § 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls (1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Am 14.12.2005 von holiday357 Also würde schon sagen, dass Diebstahl vorliegt. ... Denke eher, dass es am Diebstahl selber scheitert... 242§ (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn Blut nicht als bewegliche Sache qualifiziert wird muss hier etwas anderes greifen als Diebstahl.
wenn a dem b dessen bankkarte entwendet (und sich dabei die auf einem zettel vermerkte geheimnummer merkt) ist das dann diebstahl(§242) oder wird die kreditkarte als geringwertige sache(§248a) bezeichnet, da sie eigentlich keinen wert besitzt. vielen dank und freundliche grüße Am 28.2.2002 von ovid noch ein weitere punkt zu der obigen frage: bei §243 entfällt ein schwerer diebstahl wenn es sich um eine geringwertige sache handelt, ist in diesem fall dann der §242 anwendbar?