107 Ergebnisse für „drohen verhalten weiß“

Leserforumvon Blade123mitglied | Strafrecht | 8 Antworten | 22.04.2015 10:15
Wie gesagt ich weiß momentan nicht wie ich mich verhalten soll da er mir ja auch Texte schickt in denen er sich jetzt umbringen will. ... Weiß momentan einfach nicht ob eine Anzeige helfen würde. ... Eigentlich weiß ich das auch.
Leserforumvon Fundsache123 | Strafrecht | 9 Antworten | 16.04.2013 09:44
Jedoch ich habe mir kein Geld von dieser Frau geliehen, geschweige denn irgentetwas in die Hände genommen und unterschrieben hab ich schon lange nichts, mich macht das einfach nur fertig und weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll. Warum diese Frau mich nun extrem angeht ist mir unerklärlich.... ich habe keinen Kontakt zu der Frau Am 16.4.2013 von BuffySlayer quote: weiss nicht wie ich mich nun verhalten soll Eine Möglichkeit wäre, das ganze so lange zu ignorieren, bis eine Klage/Anzeige kommt. ... Eine weitere Möglichkeit wäre, der Gegenseite mit negativer Feststellungsklage zu drohen.
Leserforumvon jajajajaja | Strafrecht | 8 Antworten | 24.10.2010 18:52
welches verhalten meinerseits wäre ratsam? ... Erst das Drohen mit einem Verbrechen ist eine Straftat. ----------------- "Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!" Am 26.10.2010 von jajajajaja '..sonst finde ich dich und du kriegst so in die fresse...' ist das nicht schon mit einem verbrechen drohen?
Leserforumvon Kimsa | Strafrecht | 11 Antworten | 08.09.2009 12:55
Weiß hier zufällig jemand, in wie weit eine solche Lüge von A, rechtlich als zu-, oder unzulässig zu erachten, ggflls sogar zu belangen ist ? ... Im angeführten Falle würde das andernfalls bedeuten, A wäre berechtigt, im Namen von C Lieferungen einzustellen und andernfalls mit Gericht zu drohen, ohne hierzu zuvor die Einverständnis von C einzuholen. ... Ich weiß nicht wie Sie das sehen, aber ich für meinen Teil würde es auch nicht begrüßen, wenn jemand in meinem Namen in dieser Form tätig geworden wäre.
Leserforumvon go474423-84 | Strafrecht | 161 Antworten | 12.10.2017 07:22
Ihr müsst davon ausgehen, dass die Frau extrem gut in Wahrnehmung geschult ist und sie mehr Angaben zu seinem Verhalten angeben kann. ... Also ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht, wo nikseib die Geldstrafe herholt?! ... ):Also ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht, wo nikseib die Geldstrafe herholt?!
Leserforumvon FeatherArt | Strafrecht | 5 Antworten | 04.12.2019 15:03
Weiß jemand von euch, welche Strafen mir drohen könnten? ... Wie kann ich mich noch Verhalten?
Leserforumvon Hellyeah | Strafrecht | 3 Antworten | 16.06.2015 16:32
Ich weiß es war nicht richtig in den Mann zu drohen u zu beleidigen, aber mir ist einfach der Kragen geplatzt.. ... Jetzt weiß ich nicht genau wie ich mich verhalten soll. ... Ich weiß nicht, ob das ein Vorteil für mich ist.
Leserforumvon Anna_3 | Strafrecht | 13 Antworten | 22.02.2017 22:12
Wie viele Tagessätze drohen mir bzw. viele Verfahren werden jedoch eingestellt? ... Sie können ja immer sagen, weiss ich nicht mehr etc. ... Man bekommt was man bezahlt, also erst mak das eigene Verhalten überdenken bevor man sich über andere aufregt...
Leserforumvon Anny | Strafrecht | 7 Antworten | 14.07.2008 14:42
Weiß jemand etwas dazu? ... Und nach Monaten fällt mir ein, dass ich mich doch wohl falsch verhalten habe, gehe zur Polizei und zeige mich an, weil ich ja wohl weiß, dass es falsch war. ... Und nach Monaten fällt mir ein, dass ich mich doch wohl falsch verhalten habe, gehe zur Polizei und zeige mich an, weil ich ja wohl weiß, dass es falsch war.
Leserforumvon maripoosa | Strafrecht | 5 Antworten | 25.04.2015 00:20
Ich weiß nun selber nicht, was ich von all dem denken soll. ... Was ich jedoch dennoch nicht als Rechtfertigung sehe, jemanden auf Grund dessen mit einem Mord zu drohen. ... Zitat:Was ich jedoch dennoch nicht als Rechtfertigung sehe, jemanden auf Grund dessen mit einem Mord zu drohen.
Leserforumvon freepegasus | Strafrecht | 9 Antworten | 16.05.2015 09:05
Je nach Verhalten und Prognose kommt er dann später in den offenen Vollzug. ... Das steht nicht nur auf deren Webseite, das ergibt sich auch aus der Sachverhaltsschilderung: Wie soll man denn einem Insassen des geschlossenen Vollzuges mit dem geschlossenen Vollzug drohen? ... Am 16.5.2015 von freepegasus Erstmal danke wissender leider weiß ich das auch nicht so genau haben gestern nur kurz telefonieren können und er sagte nur das der Arzt meinte laut Akte käme er wohl in den geschlossenen.
Leserforumvon Hanny@Dhara | Strafrecht | 18 Antworten | 12.02.2007 10:07
Um Gottes Willen, ich will ihm nicht irgendwie drohen. ... Das solche Verfahren dann auf den Privatklageweg verwiesen werden, weiß ich ja. ... Nicht jedes negative Verhalten ist strafrechtlich relevant!
Leserforumvon TurtleQB | Strafrecht | 9 Antworten | 26.05.2015 14:25
Ich habe mich während der Aktion die ganze Zeit ruhig verhalten und habe anstandslos Kooperiert. ... Geil, also sitz ich jetzt erstmal noch ein halbes Jahr auf kohlen und weiß nicht was sache ist? ... Zitat:würde meinen Freunden ja auch noch eine Anzeige wegen Falschaussage drohen, wenn das Gericht gegen mich entscheidet.
Leserforumvon da.na | Strafrecht | 9 Antworten | 14.09.2005 20:10
Die Apothekerin ist stutzig geworden, weil weder Stempel noch Unterschrift drauf waren, hat mir die Pillen aber verkauft und wollte am Nachmittag noch einmal bei der FA anrufen... naja, wenn sie das getan hat, weiß sie dass das Rezept falsch war und könnte zur Polizei gegangen sein... ... Sofern das Verhalten der Apotheke verfolgt werden sollte, drohen Verurteilungen sowie Konsequenzen innerhalb der Apothekerbranche.
Leserforumvon fb411456-84 | Strafrecht | 3 Antworten | 13.07.2015 17:04
Ich finde dieses Vorgehen sehr ungewöhnlich, da ich weder eine Vorladung noch sonst irgendetwas erhalten habe und jetzt nciht weiß was ich machen soll. ... Jetzt die Frage, wie soll ich mich verhalten? ... Am 13.7.2015 von Harry van Sell Zitat:Ich habe mit meiner Rechtsschutz gesprochen, die mir empfehlen Akteneinsicht zu beantragen, was aber wieder enorme Kosten mit sich zieht. 50-100 EUR sind eher keine enormen Kosten ... verglichen mit den 700 EUR die drohen.
Leserforumvon Frankfurter Koch | Strafrecht | 7 Antworten | 22.08.2017 18:07
KEINE NAMEN UND ORTE NENNEN] nun habe ich diese email aber von dem email fach der freundin erhalten und konnte nicht die email des ex-mannes herausfinden erst nach langer rechercher im internet kam ich darauf das er bei der stadt overath arbeitet und habe ihm diese email gesendet damit ich weiss ob er es wirklich ist bzw war, nun stellte sich heraus der ex-mann hat diese email nicht verfasst, es war seine ex-frau(meine freundin) und nun soll ich der schuldidge sein der der stadt overath diese mail zugesendet hat, da ich ja herausfinden muss wer mir diese gewaltmail gsendet hat. wie seht ihr die situation?? ... Der Adressat der E-Mail möchte drohen, bedroht jedoch nicht konkret genug, um sich nach 241 StGB strafbar zu machen. ... Oder willst du einen Rat, wie du dich verhalten sollst?
Leserforumvon dowjones | Strafrecht | 6 Antworten | 03.07.2010 22:17
Wie soll die Frau sich bei diesem Gespraech dort verhalten? ... Der Anwalt weiß in etwa welche Strafen drohen - aber um es kurz zu fassen bei tateinheitlichen Straftaten wird sozusagen das "gravierenste" Vergehen genommen (die Strafe) und diese angemessen erhöht um eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden.
Leserforumvon mymelody | Strafrecht | 8 Antworten | 17.09.2005 00:02
Ich weiß das es meine schuld ist und ich es nicht zu locker nehmen sollte. Doch durch das Verhalten des Unfallopfers kann ich das ganze nur als Witz empfinden. ... Ich weiß echt nicht was der Mann will....
Leserforumvon huchr | Strafrecht | 17 Antworten | 16.11.2003 16:39
Die Anzeige stammt von Suhl, jedoch wusste ich bis dahin nicht einmal wo suhl genau liegen soll. nun meine frage wie soll ich mich verhalten in dieser sache, hab keinerlei ahnung was ich getan haben soll bzw was mit zur last gelegt wird. was gehört denn überhaupt alles zur bedrohung?! wäre nett wenn mir jmd weiterhelfen kann und tips gibt wie ich mich hier verhalten soll. ... Mit freundlichen Grüßen, - Roenner - Am 17.11.2003 von huchr so, nun weiß ich genaueres. war eben auf der pilzeiwache. ich werde wegen gedrohung, beleidigung auf sexueller basis beschuldigt. weiß dennoch nicht wer die kläherin sein soll. hab mittlerweile nur den namen und eben suhl als ausgangsort. soll sie per sms und am telefon runtergemacht haben. und so wortwörtlich in der anklage gedroht haben "Sie solle vorsichtig sein wenn sie allein aif die straße geht, sonst hat sie nen messer im bauch" - wird ja immer besser so eine aussage habe ich nie getroffen und was die sms anbetrifft kann ich mich in keinster weise an irgendwas erinnern. hab jedenfalls keine aussage gemacht, und werde so denke ich nen anwalt zu rate ziehen?!
Leserforumvon ErDerBäumeBiegt | Strafrecht | 5 Antworten | 19.02.2024 00:26
Fängt er an zu dem Vater zu drohen ("Wenn Sie nicht, dann...!")... Damit darf man drohen.) ... [/quote] Das weiß ich auch nicht genau, aber angeblich hat ihm dieses verhalten bei meinem Vater zu fragen sein Anwalt ihm geraten.
123·5·6