4.191 Ergebnisse für „einstellung einstellung“

Leserforumvon Alexis | Strafrecht | 3 Antworten | 24.03.2004 14:29
Kein Straftäter hat einen Anspruch auf Einstellung des Verfahrens. Die Einstellung ist eine "zweite Chance". ... PS: Mit einer Einstellung würde auch ich nicht rechnen. ----------------- "falsa demonstratio non nocet Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Leserforumvon katha | Strafrecht | 5 Antworten | 14.12.2005 16:43
Viele Dank Katja Am 14.12.2005 von nc201202 Hallo, fraglich bezüglich der Einstellung des Verfahrens wird auch sein, ob dein Arbeitgeber dich angezeigt hat oder nicht. ... Am 14.12.2005 von DanielB Bei Diebstahl im Wert von 20 Euro ist meiner Meinung nach eine Einstellung ohne Auflagen eher zu erwarten, für 140 Euro dagegen bekommt man mit Glück eine mit Bußgeldauflage.
Leserforumvon Postman | Strafrecht | 4 Antworten | 06.10.2003 14:57
Wie hoch liegen eurer Meinung nach die Chancen auf eine Einstellung eines Verfahrens hier: Sexuelle Nötigung versuchte, wenn es weder Spuren, Beweise sondern nur gegensätzliche aussagen gibt?
Leserforumvon JFKuchen | Strafrecht | 14 Antworten | 16.02.2005 13:45
Wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen einem Freispruch und der Einstellung aus Mangel an Beweisen? ... Auch wenn es "nur" ein Freispruch oder eine Einstellung aus Mangel an Beweisen war. ... Aus diesem Grund ist ein Freispruch aus Mangel an Beweisen oder eine entsprechende Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch kein 2.Klasse-Freispruch/Einstellung.
Leserforumvon orne | Strafrecht | 10 Antworten | 18.04.2006 13:53
Am 18.4.2006 von orne Einstellung gem.§ 170 Abs.2, keine Rechtsmittelbelehrung. ... Einstellung gem.§ 170 Abs.2 ist doch keine Einstellung gem.§ 376. ... Ich glaube eine Einstellung gem.§ 170 Abs.2 den Beschwerdeweg eröffnet.
Leserforumvon karin1955 | Strafrecht | 5 Antworten | 08.02.2011 15:49
Hallo zusammen, kann mir bitte jemand sagen, wie lange es dauert, bis nach Einstellung eines Ermittlungsverfahrens die Bestätigung der Staatsanwaltschaft kommt ? ... Im Übrigen entscheidet nicht die Polizei über die Einstellung des Verfahrens.
Leserforumvon Sorgentelinda | Strafrecht | 5 Antworten | 12.06.2008 22:38
Sofern sich die anzeigende Person sich während der Voruntersuchung durch die Verfügung der Einstellung der Voruntersuchung als beschwert erachtet, bestünde das Recht eine Entscheidung der Ratskammer zu verlangen und ihr Begehren entweder schriftlich oder mündlich beim Untersuchungsrichter oder unmittelbar bei der Ratskammer anzubringen. ... Bezüglich der genauen Begründung, welche zur Einstellung der Voruntersuchung führte, ist, aufgrund fehlender Kenntnisse dieser Einzelheiten, eine Aussage von hier aus nicht möglich.
Leserforumvon recht55 | Strafrecht | 7 Antworten | 06.11.2009 18:14
Praktisch wird es nicht passieren, da bei Einstellung durch das Gericht nach § 154, Abs. 2 sog. ... April 2009, Az.: 1 StR 745/08 , Zitat:Die Einstellung des Verfahrens gemäß § 154 StPO durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht führt – anders als eine Einstellung gemäß § 170 II StPO – regelmäßig zu einer endgültigen Beendigung der strafrechtlichen Verfolgung des Beschuldigten, wenn die Verfahrenseinstellung im Hinblick auf eine anderweitige bereits erfolgte oder im Zeitpunkt der Einstellung erst zu erwartende Verurteilung vorgenommen worden ist, die dann in Rechtskraft erwachsen ist. ... Nach der Einstellung kann der Beschuldigte darauf vertrauen, dass der von der Einstellung erfasste Tatvorwurf in einem anderen Verfahren nicht ohne ausdrücklichen gerichtlichen Hinweis und ohne prozessordnungsgemäße Feststellung des betreffenden Tatgeschehens zu seinem Nachteil berücksichtigt wird.
Leserforumvon Gorfest | Strafrecht | 6 Antworten | 07.02.2016 15:06
Jedoch ist wenn dann eine Einstellung nach § 153a StPO unter Auflagen drin. ... Auch dort ist eine Einstellung noch möglich. ... Oder eben die Zwischenlösung: Einstellung wegen geringer Schuld nach § 153a StPO gegen Auflage.
Leserforumvon Petti73 | Strafrecht | 11 Antworten | 17.08.2006 16:43
Erfährt Person A auch von der Einstellung des Verfahrens? ... Am 17.8.2006 von Bada-Bing mE erhält auch Person A ein Schreiben über die Einstellung durch die StA. ... Oder es dringlich erscheint ihm die EInstellung zu berichten.
Leserforumvon ichauch1 | Strafrecht | 19 Antworten | 19.06.2003 10:03
Was ist nun eine Verurteilung und was ist eine Einstellung des Verfahrens? Mir schwirrt so Einstellung gegen Geldauflage im Kopf herum, ist das nun eine Verurteilung oder eine Einstellung mit Auflagen und wie wird da verfahren mit solchen Einträgen?? ... und bei einer solchen Einstellung würde etwas im behördlichen Führungszeugnis stehen???
Leserforumvon Alexander482 | Strafrecht | 5 Antworten | 22.09.2009 13:32
Einstellung des Verfahrens Hallo zusammen Folgende Situation Gerichtstermin wird aufgehoben danach bekommt Angeklagte einfach Beschluss mit Arbeitsstunden ohne am Gericht teilgenommen zu haben. ... Alexander ----------------- "" Am 22.9.2009 von Alexander482 Bekomm ich kein Antwort ----------------- "" Am 22.9.2009 von guest-12323.09.2009 11:33:47 quote:Bekomm ich kein Antwort Du bietest ja auch keine vernünftige, nachvollziehbare Sachverhaltsdarstellung. ----------------- "" Am 22.9.2009 von Alexander482 (§ 47) Vorläufige Einstellung des Verfahrens durch den Richter (Absatz 1) Ist die Anklage eingereicht, so kann der Richter das Verfahren einstellen, wenn (Nr. 3) der Richter eine Entscheidung durch Urteil für entbehrlich hält und gegen den geständigen Jugendlichen eine in § 45 Abs. 3 Satz 1 bezeichnete Maßnahme anordnet wenn Zeugen bestätigen das Angeklagte strafrechtlich nicht verantwortlich ist und Gericht einfach verschobben wird weil Richter keine Beweise gegen Angeklagten hat. Sollte dann Termin zum zweiten Gericht einfach aufgehoben werden und Angeklagte Beschluss (§ 47 Arbeitsstunden siehe oben) ohne etwas bestanden zu haben bekommen, ohne am zweiten Gerichtsverfahren mit Zeugen teilgenommen zu haben bekommen Wenn angeklagte sich weigert arbeitsstunden zu leisten ohne Gericht bekommt er dann sofort Ungehorsamkeitsarrest oder gibts dann wieder Gericht ----------------- "" Am 22.9.2009 von muemmel Hi, da es sich um eine vorläufige Einstellung handelt, führt eine Nichtableistung der Stunden lediglich zur Wiederaufnahme des Verfahrens, also zu einer Verhandlung.
Leserforumvon sandflow | Strafrecht | 4 Antworten | 30.09.2023 13:30
[/quote] Das ist die "Einstellung wegen Geringfügigkeit". Konsequenzen: - Sie werden nicht betraft - Die Justiz unternimmt nichts weiteres - Sie bleiben auf Ihren Anwaltskosten sitzen (wenn Sie welche hatten) - Aus eventuelle Schadensersatz / Versicherungsleistungen / Haftung hat die Einstellung keine Auswirkung, da die Frage von "Schuld" oder"Unschuld" wegen der Geringfügigkeit gar nicht geprüft wurde. Am 5.10.2023 von hh [quote=drkabo]Aus eventuelle Schadensersatz / Versicherungsleistungen / Haftung hat die Einstellung keine Auswirkung, da die Frage von "Schuld" oder"Unschuld" wegen der Geringfügigkeit gar nicht geprüft wurde.
Leserforumvon Banenenhefe | Strafrecht | 7 Antworten | 01.02.2012 20:51
Reicht die Einstellung des Verfahrens, also kein wirklicher Freispruch dafür aus, diesen entfernen zu lassen? ... Aus den Polizeidaten wird nichts entfernt aufgrund der Einstellung. ... Dass du unschuldig bist wurde durch die Einstellung also nicht festgestellt.
Leserforumvon berliner01 | Strafrecht | 8 Antworten | 01.07.2008 20:01
Anzeigenerstatter (Antragsdelikt) von der Einstellung des Verfahrens? ... Kann er gegen die Einstellung vorgehen??? ... Wastl hat Ihnen ganz normal Ihre Frage beantwortet, ob derjenige *was gegen die Einstellung machen kann*.
Leserforumvon netteswesen1980 | Strafrecht | 5 Antworten | 11.08.2014 07:07
Mir ist bewusst dass der Strafbefehl grundsätzlich nur durch ein Gericht erlassen wird, mir ging es grundsätzlich nur darum ob eine Information zur Einstellung der übrigen Ermittlungsverfahren erfolgt, was Sie ja verneinten. ... Was den § 154 angeht, sieht die Rechtsprechung lediglich bei einer gerichtlichen Einstellung nach Abs. 2 sehr enge Grenzen der Wiederaufnahme (wie Ihnen ja auch vom Anwalt soweit richtig erklärt wurde ), nicht jedoch bei der staatsanwaltschaftlichen Einstellung nach Abs. 1. Diesen Teil der Frage, bzw. dass Sie eine Einstellung nach Abs. 1 durch die StA meinen, scheint der Anwalt irgendwie übersehen zu haben. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" -- Editiert !!
Leserforumvon krummrad | Strafrecht | 8 Antworten | 29.07.2011 11:10
Das heißt mit dem Tag der Einstellung des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft (Im Sommer 2002) beginnt die Verjährung an zu laufen. ... Bei einer 153 Einstellung ist das also belanglos. ... Also bfängt die Verjährung auch hier mit der Tat an zu laufen und nicht der Einstellung nach 170 STPO?
Leserforumvon Tollpatsch | Strafrecht | 13 Antworten | 13.09.2006 21:35
Ist es unerheblich, wo die Beschwerde als Betroffener gegen eine Einstellung nach 170 II erfolgt, also bei der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft? ... Dies ist also die eindeutigste Einstellung von allen und sowas wie ein Freispruch erster Klasse. ... Gegen die Einstellung will der Betroffene Beschwerde einlegen, ist es besser, bei der StA selbst oder der Generalstaatsanwaltschaft?
Leserforumvon guest-12325.03.2020 14:55:28 | Strafrecht | 5 Antworten | 21.05.2011 16:20
Eine Unterscheidung, ob das wegen "erwiesener Nichtbegehung der Tat" oder "mangels Nachweisbarkeit" so ist, ist halt nicht vorgesehen (ebensowenig wie beim Freispruch - siehe oben) ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" -- Editiert am 21.05.2011 16:39 Am 23.5.2011 von AltesHaus Danke, dass ist aber ziemlich dämlich für den zu Unrecht Beschuldigten, die Anzeige selber bleibt in der Polizeidatei (die läuft wohl außerhalb jeglicher anderer Datei) und bezgl. der Einstellung ist es dann eh schnuppe. ----------------- "" Am 23.5.2011 von Rechtsmacher quote:Danke, dass ist aber ziemlich dämlich für den zu Unrecht Beschuldigten, die Anzeige selber bleibt in der Polizeidatei (die läuft wohl außerhalb jeglicher anderer Datei) und bezgl. der Einstellung ist es dann eh schnuppe. ... IGVP wird um den Hinweis der Einstellung ergänzt.
Leserforumvon Slavonia | Strafrecht | 1 Antwort | 04.10.2008 15:06
(habe ich in der Akte gesehen)Ich persönlich habe keine Mittteilung über die Einstellung erhalten.Als Grund teilte die Staatsanwalt- schaft mit, das ich kein Interesse mehr an einer Verfolgung hätte, da ich nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erschienen bin.Ich hatte aber seinerzeit eine Gabelstablerprüfung und habe bei der Polizei angerufen.Der zuständige Kriminalbeamte sagte als Erstes, Ach der Mist, mit der Nadelstichverletzung.Ich bat um einen neuen Termin.Habe dann dem Beamten einen Brief geschrieben und den Sachverhalt ausführlich dargelegt und Unterlagen beigefügt. seit dem habe ich nicht mehr gehört, bis ich einmal nachgefragt habe. Hätte ich nicht eine Information über die Einstellung erhalten müssen?
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