224 Ergebnisse für „einstellung erziehungsregister verfahren“

Leserforumvon Howie | Strafrecht | 4 Antworten | 20.02.2004 10:21
Was steht eigentlich im Erziehungsregister? ... § 60 [Eintragungen in das Erziehungsregister] (1) In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen, soweit sie nicht nach § 5 Abs. 2 in das Zentralregister einzutragen sind: die Anordnung von Maßnahmen nach § 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes, die Anordnung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln (§§ 9 bis 16, 112a Nr.2 des Jugendgerichtsgesetzes), Nebenstrafen oder Nebenfolgen (§ 8 Abs.3, § 76 des Jugendgerichtsgesetzes) allein oder in Verbindung miteinander, der Schuldspruch, der nach § 13 Abs.2 Satz 2 Nr.2 aus dem Zentralregister entfernt worden ist. Entscheidungen, in denen der Richter die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln dem Familien- und Vormundschaftsrichter überläßt (§§ 53, 104 Abs.4 des Jugendgerichtsgesetzes), Anordnungen des Familien- oder Vormundschaftsrichters, die auf Grund einer Entscheidung nach Nummer 4 ergehen, der Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grunde (§ 3 Satz 1 der Jugendgerichtsgesetzes), das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes, (aufgehoben) vorläufige und endgültige Entscheidungen des Familienrichters nach § 1666 Abs.1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie Entscheidungen des Vormundschaftsrichters nach § 1837 Abs.4 in Verbindung mit § 1666 Abs.1 und § 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, welche die Sorge für die Person des Minderjährigen betreffen; ferner die Entscheidungen, durch welche die vorgenannten Entscheidungen aufgehoben oder geändert werden. (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr.7 ist zugleich die vom Richter nach § 45 Abs.3 oder § 47 Abs.1 Satz 1 Nr.3 des Jugendgerichtsgesetzes getroffene Maßnahme einzutragen. (3) und (4) (aufgehoben) § 61 [Auskunft aus dem Erziehungsregister] (1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet des § 42 Abs.2 - nur mitgeteilt werden den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs, den Vormundschaftsgerichten und Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen, den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe, den Gnadenbehörden für Gnadensachen. (2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs.4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt. (3) Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden. ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 20.2.2004 von !!
Leserforumvon Inga17 | Strafrecht | 8 Antworten | 08.01.2006 15:21
Vor ca. 6 Monaten habe ich einen Ladendiebstahl begangen und das Verfahren wurde nach § 45 Absatz 1 in Verbindung mit § 109 JGG eingestellt.Jetzt würde mich einmal interessieren,ob dieser Vorfall im Erziehungsregister oder im ZStV steht. ... Vielen Dank im Voraus Am 8.1.2006 von JuR Hallo Inga, das Absehen von der Verfolgung nach § 45 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens nach § 47 des Jugendgerichtsgesetzes und die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Reife werden in das Erziehungsregister eingetragen. ... Aber die sind pro Verfahren ungefähr auf einer Seite verteilt, zwischen lauter Zahlenkollonnen.
Leserforumvon Queeni | Strafrecht | 10 Antworten | 29.09.2004 17:49
Am 29.9.2004 von DanielB Das heißt, dass die Einstellung nur im Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei; nicht aber im Erziehungsregister eingetragen wird. ... Die Einstellung muss nicht endgültig sein. ... Interessanter Beitrag zu dieser Thematik: Einstellung mangels Täterermittlung Ein häufiger Einstellungsgrund (Staatsanwaltschaft Saarbrücken ca. 40000 Verfahren pro Jahr) ist die fehlende Täterermittlung.
Leserforumvon martinje | Strafrecht | 1 Antwort | 06.05.2023 00:42
Die Staatsanwältin fügte hinzu, dass das eingestellte Verfahren in das Erziehungsregister vermerkt wird, jedoch nicht als Vorstrafe gilt, sodass bei einer weiteren Straftat alle Staatsanwaltschaften und Gerichte Einblick haben. Jetzt ist meine primäre Frage: Da ich für eine Einstellung in eine Behörde (Zoll) ein behördliches Führungszeugnis nach Paragraph 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, einreichen muss, ob dieser obige genannte Vermerk dort in irgendeiner Art und Weise auftaucht.
Leserforumvon go347746-75 | Strafrecht | 5 Antworten | 01.08.2012 14:24
Ich bin damals mir meiner MoFa zu schnell gefahren, und habe daraufhin sozial Stunden verrichtet und danach laut §60 Abs. 1 Nr. 7 das absehen der Verfolgung und einen Eintrag in das Erziehungsregister bekommen. ... Eine Einstellung nach §§ 45, 47 JGG ist jedoch keine Verurteiltung, sondern halt eine Einstellung. ... "Anhängig" ist auch kein Verfahren, da das Verfahren ja abgeschlossen ist.
Leserforumvon fieldy | Strafrecht | 5 Antworten | 12.07.2006 10:56
Da das Verfahren eingestellt wird (offensichtlich JGG als Grundlage), dürfte nichts von diesem Vergehen in keinem Führungszeugnis, Erziehungsregister und eben BZR stehen, richtig?! ... In Frage kommt bei Einstellung gegen Sozialstunden entweder -wie gesagt- 45 JGG (dann Erziehungsregister) oder -nach Erw.Recht- § 153a StPO (dann Verfahrensregister der StA). ... Aber dürfte eine Eintragung im Erziehungsregister ein Auslandssemester oder Umzug ins Ausland verhindern?
Leserforumvon purplestain | Strafrecht | 3 Antworten | 19.02.2007 21:39
Nun habe ich jedoch vom Juli 2006 einen Eintrag im Erziehungsregister (Einstellung/Ladendiebstahl im Wert von 7 €)des BZR. ... § 61 BZRG Auskunft aus dem Erziehungsregister (1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 42a,42c - nur mitgeteilt werden 1. den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen, 2. den Vormundschaftsgerichten und Familiengerichten für Verfahren, welche die Sorge für die Person des im Register Geführten betreffen, 3. den Jugendämtern und den Landesjugendämtern für die Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben der Jugendhilfe, 4. den Gnadenbehörden für Gnadensachen, 5. den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen. (2) Soweit Behörden sowohl aus dem Zentralregister als auch aus dem Erziehungsregister Auskunft zu erteilen ist, werden auf ein Ersuchen um Auskunft aus dem Zentralregister (§ 41 Abs. 4) auch die in das Erziehungsregister aufgenommenen Eintragungen mitgeteilt. (3) Auskünfte aus dem Erziehungsregister dürfen nicht an andere als die in Absatz 1 genannten Behörden weitergeleitet werden ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon studiur | Strafrecht | 10 Antworten | 26.04.2006 13:06
Eine § 153a Einstellung wird im ZStV gespeichert, eine nach § 45 JGG im Erziehungsregister. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Da das Verfahren eingestellt wird (endgültig nach Zahlung der Auflage) dürfte mangels Verurteilung keine Eintragung erfolgen. stefan Am 26.4.2006 von studiur Zitat: " Eine § 153a Einstellung wird im ZStV gespeichert, eine nach § 45 JGG im Erziehungsregister." ... Ein Absehen von Verfolgung gem. §45 und eine Einstellung gem. §47 JGG wird im Erziehungsregister eingetragen.
Leserforumvon pomme | Strafrecht | 2 Antworten | 11.09.2007 17:52
Und es besteht die Möglichkeit, daß das Verfahren eingestellt wird in der Berufung. Wenn das Verfahren eingestellt wird, heißt das 1. ... Ins Bundeszentralregister werden Einstellungen aber nichtaufgenommen, sondern nur ins Erziehungsregister (bei Jugendrecht) und in das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (für zwei Jahre).
Leserforumvon fb458793-37 | Strafrecht | 6 Antworten | 31.01.2017 11:26
Das verfahren wurde eingestellt. ... Die steht allerdings trotzdem im Erziehungsregister - Sie sind also keineswegs "unbelastet" in den Augen des Gerichtes. ... Sie, Herr Lott, sagen, dass eine Einstellung ggf. gegen eine Geldauflage in Betracht kommn kann.
Leserforumvon purplestain | Strafrecht | 7 Antworten | 16.07.2009 23:10
Stellt diese Einstellung einen Hinderungsgrund dar? Wo ist diese Einstellung eingetragen und wer hat Einsicht? ... Das heißt also, die Einstellung steht noch bis zu meinem 24.
Leserforumvon theflyingdutchman | Strafrecht | 3 Antworten | 06.02.2007 03:45
Die Einstellung erfolgt in der Erwartung, daß Sie keine weiteren Straftaten begehen werden.] ... Kann im Erziehungsregister etwas stehen? ... Die strafrechtlichen Verfahren wären in Ihrem Erziehungsregister zu vermerken.
Leserforumvon huzzless | Strafrecht | 7 Antworten | 09.11.2016 20:22
Das Verfahren wurde ja eingestellt. ... Das Verfahren wurde ja eingestellt. ... Eine Einstellung nach § 45 JGG (also wegen Geringfügigkeit) steht im Erziehungsregister und wird der Bundespolizei folglich bekannt werden.
Leserforumvon Pseudonym86 | Strafrecht | 5 Antworten | 21.03.2008 20:30
Woran erkenne ich, dass das eingestellte Verfahren nicht ins Erziehungsregister eingetragen wird? ... Am 21.3.2008 von Pseudonym86 Woran erkenne ich, dass das eingestellte Verfahren nicht ins Erziehungsregister eingetragen wird? ... Ein Verfahren wird dann eher nach § 45 JGG eingestelt und das steht im Erziehungsregister...
Leserforumvon go498533-45 | Strafrecht | 17 Antworten | 13.09.2018 20:17
Kommt darauf an, wo diese Verfahren gespeichert wurden. ... Ausschliesslich um eingestellte Verfahren? ... Wie schon angemerkt, könnte auch eine jugendrechtliche Einstellung noch im Erziehungsregister stehen.
Leserforumvon Gutefrage1989 | Strafrecht | 9 Antworten | 20.12.2020 02:27
Das Verfahren wurde nach 45 abs 1 JGG eingestellt. ... Bedeutet dies dass mit dem Eintrag im Erziehungsregister auch der KAN Eintrag gelöscht wird? ... Zitat (von Gutefrage1989):Bedeutet dies dass mit dem Eintrag im Erziehungsregister auch der KAN Eintrag gelöscht wird?
Leserforumvon Diplomat777 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.02.2008 12:41
Wenn Sie jetzt die Anklegschrift bekommen haben, dann haben Sie ja eine Woche zeit, Einwendungen dem gericht mitzuteilen. teilen Sie dem gericht mit, dass ein anderer Staatsanwalt das Verfahren eingestellt hat. ... Wenn er also in der einen Sache eine Einstellung bekommen hat mit Eintrag in das Erziehungsregister und diese eingestellte Sache einen Teil des Gesamtspektrums der Sache umfasst, für die er nun angeklagt werden würde, so würde der Eintrag halt nicht schön sein, wenn die Richterin in die Erziehungskartei schaut. ... Wenn nun doch angeklagt wird, ist die Einstellung nicht rechtskräftig und wird nicht eingetragen.
Leserforumvon krkboxen | Strafrecht | 74 Antworten | 19.05.2012 02:27
Habe nur mitbekommen, dass das Verfahren eingestellt wird. ... Einstellungen nach Jugendrecht (§§ 45, 47 JGG) stehen im Erziehungsregister. § 153 StPO steht weder im BZR noch im Erziehungsregister. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" Am 19.5.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Einstellungen nach Jugendrecht (§§ 45, 47 JGG) stehen im Erziehungsregister. § 153 StPO steht weder im BZR noch im Erziehungsregister. ... Sonst gäbe es ja keine Einträge im Erziehungsregister.
Leserforumvon Ramona2010 | Strafrecht | 5 Antworten | 16.11.2004 13:34
Und meine zweite Frage wenn ich jetzt Sozialstunden bekomme(womit ich rechne) und das Verfahren dann eingestellt wird steht das dann auch im erziehungsregister und hat das auswirkungen auf meine ausbildung bzw kann mein arbeitgeber das irgendwie sehen?... Ins Erziehungsregister kommen alle Entscheidungen nach Jugendrecht, auch eine Einstellung. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 16.11.2004 von Ramona2010 Aber wenn das Verfahren nach Stpo (oder so änllich) eingestellt wird dann steht das nicht im Erziehungsregister oder??
Leserforumvon Maxotto123 | Strafrecht | 6 Antworten | 17.12.2017 09:13
Gegen mich lief ein Verfahren wegen Verbreitung von Jugendpornografie. ... Daher nun meine Fragen: Erfolgt ein Eintrag im Erziehungsregister? ... Erziehungsregister = ja BZR = nein Führungszeugnis = nein (auch nicht im erweiterten) Am 17.12.2017 von fb367463-2 Leider.....
123·5·10·12