28 Ergebnisse für „einstellung interesse nötigung strafe“

Leserforumvon halloa | Strafrecht | 30 Antworten | 07.09.2016 02:58
Nötigung erstatten. ... Das hat nichts mit einer Nötigung zu tun. ... Das hat nichts mit einer Nötigung zu tun.
Leserforumvon alexandros99 | Strafrecht | 14 Antworten | 12.01.2017 15:19
Und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt gar nicht in Frage nur weil ich öffentliches Interesse durch Auffälligkeiten anrege? ... Eine Einstellung mit Auflage ist im Übrigen keine "richtige Strafe" sondern eben eine Verfahrenseinstellung mit einer Auflage. ... Zitat:Und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt gar nicht in Frage nur weil ich öffentliches Interesse durch Auffälligkeiten anrege?
Leserforumvon TonG1337 | Strafrecht | 19 Antworten | 19.10.2010 15:25
ich war schockiert als ich vor einigen tagen die post öffnete und ich eine anzeige wegen sexueller beleidigung und nötigung bekam! ... jetzt darf ich mich ihr und ihrem haus nicht nähern (was in meinem interesse liegt)... jedoch steht auch in dem brief dass die verfahrenskosten der angeklate übernimmt! ... bzw. welche strafe?
Leserforumvon India_Maria | Strafrecht | 47 Antworten | 14.02.2010 18:34
Hallo, kann mir jemand vielleicht zugängliche Quellen oder Informationen geben über Urteile oder Verfahren, die sich mit der Thematik der sexuellen Nötigung durch einen Chef befassen? ... Ein "unmoralisches Angebot" ist ja nicht zwingend eine Straftat, auch wenn eine Nötigung in Betracht kommt. ----------------- "justice" Am 14.2.2010 von India_Maria Das Opfer, das abhängig war, hat den Fehler gemacht, zu lange zu schweigen, weil der Vergewaltiger ihr Chef war und Doktorvater, sodass es bis zum Tag der Offenbarung geschwiegen hat. ... Im letzteren Fall, wäre es näml. keine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nach § 177 StGB, sondern -allenfalls- "nur" eine "normale" Nötigung nach § 240 StGB.
Leserforumvon Dragon empire123 | Strafrecht | 9 Antworten | 22.10.2022 20:37
Ich wurde wegen Beleidigung auf ebay Kleinanzeigen angezeigt ich hörte im Internet, dass es sich hierbei um keine so schlimmes Delikt handelt und dass man deswegen maximal mit so etwas wie eine Geldstrafe zu rechnen hat oder es wird eben wegen Geringfügigkeit eingestellt allerdings bin ich ihm vorbestraft wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und einmal wegen Vergewaltigung wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt diese ist bereits am 12.8.2021 erlassen worden und war damit auch vorbei allerdings wurde ich 22.12.2021 also nach dem meine Bewährungsstrafe vorbei war bereits angezeigt, und zwar eben wegen Beleidigung auf Ebay Kleinanzeigen hab jetzt am 19.10.2022 den Brief von der Polizei bekommen, dass ich mich schriftlich zum Vorfall äußern soll, meine Frage ist jetzt was kann mich genau erwarten alle meine Freunde lachen mich gefühlt aus, weil sie sagen das man, selbst wenn man vorbestraft ist nicht wegen so etwas in den Knast kommt trotzdem bin ich einfach am Ende und frage jetzt eben euch was erwartet mich so wie bei jeden anderen eine Geld strafe oder die Einstellung, weil das öffentliche Interesse Fällen tut oder denkt ihr das eine Haft strafe wegen meinen ganzen vorstrafe in eher in frage kommt weil ich vorbestraft bin danke an alle die das gelsen haben und die mir helfen [editmessage]-- Editiert von User am 22. ... Am 23.10.2022 von DeusExMachina [quote=Dragon empire123]allerdings bin ich ihm vorbestraft wegen versuchter Nötigung in zwei Fällen und einmal wegen Vergewaltigung wurde damals zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren verurteilt[/quote]Verstehe ich richtig, dass die Gesamtstrafe hier 1,5 Jahre betrug? ... Oktober 2022 01:43[/editmessage] Am 23.10.2022 von Dragon empire123 Wie wahrscheinlich ist es denn das ich verurteilt werde du sagtest ja für denn fall einer Verurteilung Haltestelle du eine erneute Freiheitsstrafe auf bewährung für wahrscheinlich ist es denn sehr wahrscheinlich das ich verurteilt werde höre viele bekommen nur eine geld strafe oder es wird eingestellt Am 23.10.2022 von Dragon empire123 Und es ist bereits erwaschen Strafrecht Am 23.10.2022 von Dragon empire123 Sie sagten, dann sollte man sich vielleicht einmal Gedanken über die Wahl des Freundeskreises machen dem kann ich nicht zustimme ich selbst programmiere mein eigenes Spiel und meine Freunde haben auch alle einen guten Job wir finden es nur lächerlich das man wegen Ebay Kleinanzeigen angezeigt wird ich zitiere jetzt mal eine gute Freundin von mir, Enrico wer jemand bei eBay Kleinanzeigen angezeigt ist einfach nur sehr unglücklich in seinen leben, wenn er sich wegen so etwas so sehr in seiner Ehre verletzt fühlt derselben Meinung bin ich auch klar, wenn mir jemand auf der Straße etwas sagt was weh tut wie hallo du bist ein ekelhafter Idiot dann würde ich mir auch überlegen eine Anzeige fertigen zulassen allerdings nicht wegen eBay wie sie sehen kann ich genauso wie sie schreiben allerdings hab ich dafür keine Zeit, weil mein Kalender voll ist und ich andere Sachen im Kopf habe wie zum Beispiel private Treffen oder eben meine Arbeit weswegen die Rechtschreibung im Internet oft sehr kurz kommt dennoch bedanke ich mich bei ihnen für die Hilfe meine Frage wäre jetzt noch, die folgende sie sagte ja, wenn es zu einer Verurteilung kommt kann mir eine Haftstrafe drohen die zu Bewährung ausgesetzt wird kann es in meinen Fall auch einfach sein das es wegen mangels an öffentlichen Interesse dazu kommt das alles einfach eingestellt wird [editmessage]-- Editiert von User am 23.
Leserforumvon ferni | Strafrecht | 21 Antworten | 21.12.2010 20:32
Sie haben nämlich das Recht sich zur Sache zu äußern oder dazu zu schweigen. quote:noch von deren Einstellung Die Einstellung eines Verfahrens wird beteiligten mitgeteilt, die ein ausreichendes Interesse an dieser Information haben. ... Stimmt, Einstellung des Verfahrens wird tatsächlich nur quote:wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist mitgeteilt. ... Sonst könnte ja jeder im Internet betrügen und beleidigen wie man wollte und könnte sicher sein, daß das ohne Strafe bleibt.
Leserforumvon go554432-30 | Strafrecht | 18 Antworten | 12.08.2020 15:39
Jedoch habe ich keine Referenzen um eine Einstellung zu erwirken ? ... Ziel sollte dann Einstellung sein. ... Vielleicht hängt es damit zusammen (öffentliches Interesse) Am 12.8.2020 von !!
Leserforumvon chillingo | Strafrecht | 8 Antworten | 02.12.2013 21:52
In diesem Strafbefehl wird eine Strafe festgesetzt. ... Mit dem Unterschied, dass die Einstellung hier nicht wie bei 2. durch die Staatsanwaltschaft verfügt würde, sondern durch das Gericht. ... Wenn dazu dann noch eine versuchte Nötigung kommt oder aber eine versuchte Erpressung, keine Ahnung, wie das bewertet wird.
Leserforumvon San_FRANZisco | Strafrecht | 16 Antworten | 02.06.2010 18:43
Kann ich auch ne Anzeige wegen Stalking,Nötigung,Belästigung,übler Nachrede oder sogar seelischer Grausamkeiten (längere Geschichte) etc veranlassen ?! ... Woher dann dieses ‚besondere öffentl Interesse’ ??? ... Bei einer Einstellung in den Staatsdienst wird das Bundeszentralregister gecheckt und da steht die Verurteilung drin.
Leserforumvon mr2 | Strafrecht | 7 Antworten | 04.06.2007 17:37
hi... vor ca. 2 jahren wurde ich fälschlich wegen stgb 177 sprich vergewaltigung und sexueller nötigung angezeigt und vor der landgericht angeklagt... ich hatte gottseidank das glück gehabt in der zeit das gegenteil zu beweisen und sie somit als lügnerin zu entlarven! ... Einstellung nach § 170(2) StPO, weil die Tat nicht nachzuweisen ist (kommt hier eher nicht Frage, da sie es ja offenbar gestanden hat) 2.) Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wegen Geringfügigkeit und/oder mangels öffentlichem Interesse, was in diesem Fall auch eher nicht in Frage kommt, da Sie im Falle einer Verurteilung wegen § 177 zu einer empfindlichen Freiheitsstafe verurteilt worden wären. 3a/b.)
Leserforumvon guest-12323.04.2018 19:17:04 | Strafrecht | 9 Antworten | 23.01.2014 22:11
Es geht darum, dass zwei Anzeigen gegen meinen Ex laufen wegen häuslicher Gewalt und Nötigung. ... Ein Täter Opfer Ausgleich kann sich strafmildernd auswirken bis hin zur Einstellung des Verfahrens. ... Dein Ex wird verurteilt werden und hat je nach Einkommen und Vorstrafen mindestens mit einer Strafe von 80 Tagessätzen zu rechnen.
Leserforumvon coka4mee | Strafrecht | 33 Antworten | 01.11.2004 16:46
Je nachdem wird natürl. auch die Strafe bemessen. ... Und wie würde es die Strafe abmildern.
Leserforumvon Struppi22 | Strafrecht | 29 Antworten | 20.02.2012 16:31
Herr Y hat angst mit Drohungern, damiot es keine Nötigung wird. ... Die Drohung mit einer Ziviklage wegen einer berechtigten Forderung ist keine Nötigung. ... quote:Die Drohung mit einer Ziviklage wegen einer berechtigten Forderung ist keine Nötigung.
Leserforumvon notwehr_hilfe | Strafrecht | 37 Antworten | 20.01.2015 19:54
Liegt hier Erpressung/Nötigung oder ähnliches vor? ... Am 20.1.2015 von Hafenlärm Eine Nötigung oder gar Erpressung liegt ganz bestimmt nicht vor. ... "Eine Nötigung oder gar Erpressung liegt ganz bestimmt nicht vor.
Leserforumvon ferni | Strafrecht | 20 Antworten | 12.12.2014 13:42
Der Vorwurf gegen die Polizeibeamten lautete aber gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung, Verleumdung/ üble Nachrede und Falsche Verdächtigung (164). ... Ich bin ziemlich skeptisch, dass hier eine Investition in einen Anwalt Sinn macht. ----------------- "justice" Am 12.12.2014 von wirdwerden Ein Verfahren ist ja zumindest durch Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft erledigt.
Leserforumvon SteigerMan | Strafrecht | 18 Antworten | 02.03.2006 13:08
Nach den Auusagen im zitierten Thread gehen alle von einer Einstellung des Verfahrens aus... ... Aber als Beschuldigter in so einer Bagatellsache wäre mein Interesse weder das richtige Verständnis des Dezernenten noch die allgemeine Klärung von Rechtsfragen, sondern allein mit möglichst wenig Zeit- und Geldaufwand eine Einstellung zu erreichen. ... Ob es dann noch als Nötigung gilt, wissen andere besser als meiner einer.
Leserforumvon Urs_Kaufmann | Strafrecht | 79 Antworten | 22.04.2016 21:10
[ironie on]Das wäre ein prima Schlusssatz für Deine Aussage[ironie off] Du solltest Dir im eigenen Interesse nicht nur dringend einen Anwalt nehmen der Dich vertritt, sondern auch jemanden der Deine seltsame Einstellung des sozialen Verhaltens korrigiert.
Leserforumvon moni123 | Strafrecht | 41 Antworten | 26.11.2005 17:55
Das Urteil ein Wochenendarrest,aufgrund gefährl. gemeinschaftl.Körperverletzung und Nötigung des anderen Angeklagten.Meine Frage muß das Gericht gleichwertig urteilen, mein Sohn zeigte Reue mit mehren Entschulgigungen auch vor Gericht,hat ein positives Bild in der Schule.Es war einfach eine blöde Sache,die Mutter wollte eigentlich die anderen ran kriegen und nicht meinen Sohn, weil sie ihn auch sehr mag. ... In der Verhandlung wurden die beiden Jungs zu gemeinschaftlich handelnder Tat mit Nötigung .Nötigung..der andere Angekl. drohte dem Mäd.wenn sie jemanden davon erzählt,(was im Klassenraum passierte) gibs noch mehr. ... Ansonsten hätte das Verfahren meiner Meinung nach von Anfang an eingestellt gehört, denn Körperverletzung nach §223 STGB wird nur bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt und das wäre, wenn kein Zusammenwirken mit einem anderen Täter vorliegt, für mich nicht zu erkennen. -- Editiert von danielB am 26.11.2005 21:08:36 Am 26.11.2005 von DanielB Zum Verhandlungsablauf: Am Anfang wurde wohl wie üblich die Anklageschrift verlesen.
Leserforumvon Sinan_05 | Strafrecht | 54 Antworten | 26.09.2008 15:29
Hallo 123recht.net-Leute Ich bin 17 Jahre alt. Gehe noch zur Schule und ich brauche dringend eure Hilfe. Mir wurde von der Polizei ein Brief geschickt,es handelt sich um eine Vorladung, dass ich zu einer bestimmten Tatzeit einen Ladendiebstahl begangen habe und geringfügige Sachen geklaut haben soll.
Leserforumvon guest123-384 | Strafrecht | 41 Antworten | 17.02.2006 15:19
....4 Jahre... 4 Zieh dich warm an wenn du in den Knast kommst und die Strafe nicht auf Bewährung ausgesetzt wird. ... Am 17.2.2006 von Chronoton @JoB na endlich haben wir wieder mal einen mit den "schwanz ab" "einsperren und schlüssel weg" argumenten. du disqualifizierst dich schon selber dadurch, daß du meinst ohne prüfung des einzelfalles lebenslänglich zu fordern. auch vetrittst du die verwerfliche meinung, daß es besser ist unschuldige/geheilte einzusperren als sie wieder in die gesellschaft aufzunehmen. ich bin froh in einem rechtsstaat zu leben, der solche grundsätze, wie du sie vertrittst, nicht anwendet. strafe muß sein. das steht außer frage, aber ich sehe es als perverse neigung an. diese gehört therapiert und nicht bestraft. die tat gehört bestraft nicht die neigung. mfg chronoton Am 18.2.2006 von JoB @Chronoton: Und wegen Leuten wie dir, werden kleine Kinder missbraucht. ... Ich meinte selbstverständlich die Einstellung, die er vertritt.
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