269 Ergebnisse für „erwarten freiheitsstrafe sache bewährung“

Leserforumvon fufune | Strafrecht | 8 Antworten | 13.06.2016 11:43
Am 13.6.2016 von muemmel Vergessen Sie es - wenn Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgeurteilt wird, ist die Bewährung futsch. ... Am 13.6.2016 von fufune Zitat (von muemmel):Vergessen Sie es - wenn Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgeurteilt wird, ist die Bewährung futsch. ... Am 13.6.2016 von drkabo In der Sache ist die Antwort aber korrekt.
Leserforumvon Caro86 | Strafrecht | 5 Antworten | 13.03.2006 22:06
Was hat er überhaupt zu erwarten wegen der Alkoholfahrt? ... In letzterem Fall besteht die Möglichkeit die Aussetzung zur Bewährung in der alten Sache zu widerrufen oder neue Auflagen zu verhängen. ... Was ist bei so ner Sache vorsätzlich und was nicht?
Leserforumvon leon71 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.10.2012 10:04
Guten Tag und Hallo zusammen, wurde vor langer zeit wegen betruges verurteilt auf bewaehrung , diese bewaehrung wurde seit einigen monaten aufgehoben. lebe im ausland und via email wurde mir auch ein stellungsbefehl zur einweisung in eine JVA zugestellt. diese habe ich nicht angetreten. verjaehrt eine solche sache (verurteilt) oder bleibt dieses bestehen, stehen fuer mich 2 jahre gefaengniss auf dem spiel, ausserdm wird mir vorgeworfen eine weitere straftat begangen zu haben, fuer diese sache habe ich keine unterlagen und auch nie zu einer anhoerung erschienen. wie sehen die Verjaehrungsfristen aus oder kann man gar die freiheitsstrafe in eine entsprechende geldstrafe umwandeln. da nun mehr probleme hinzukommen laeuft auch noch mein reisepass ab und ebenfalls der personalausweis, ein rat waere hilfreich danke! ----------------- "" Am 26.10.2012 von justice005 Eine Bewährung wurde aufgehoben, neue Verfahren laufen, Sie sollen eine Strafe absitzen, sind im Ausland flüchtig und erwarten ernsthaft, dass die Strafe in eine Geldstrafe umgewandelt wird? ... Ich meine, die Vollstreckungsverjährung beträgt 10 Jahre, sofern Sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurden, vergl. § 79 StGB.
Leserforumvon go409763-29 | Strafrecht | 13 Antworten | 10.03.2015 00:00
Am 10.3.2015 von go409763-29 Person X möchte defenetiv keine straftaten in Deutschland begehn aber vllt Kann es sein Das Person X befürchtet das die Bewährung Wiederufen werden weil vllt bald ein ermittlungsverfahren gegen Person X gestartet wird bezüglich einer sache die vor dem start der Bewährung passiert ist. Person X ist sich einfach nicht ganz sicher ob die Bewährung wiederrufen werden könnte und wenn ja ob es dann zur Festnahme in Holland kommen könnte ----------------- "" Am 10.3.2015 von go409763-29 Person X befürchtet das die sache die vor dem start der Bewährung die bewährung gefährden könnten und Person X will auf keinen fall in den knast . ... Insbesondere in dem Kontext, da die vorhandene Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist, zusammen mit der zu erwartenden (Freiheits-)Strafe aus der neuen Tat, möglicherweise über 12 Monaten liegt, obgleich Ihren Schilderungen zu Folge sowieso eine Gesamtstrafe gebildet wird.
Leserforumvon rudi23 | Strafrecht | 17 Antworten | 02.11.2014 20:52
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten was da jetzt zu erwarten ist für Ihn, welche Zivilrechtliche Ansprüche meine Freundin eventuell hat?! ... Vielmehr geht es mir aber, um die Strafrechtliche Relevanz der ganzen sache. ... Zitat:Vielmehr geht es mir aber, um die Strafrechtliche Relevanz der ganzen sache.
Leserforumvon rftaetre123 | Strafrecht | 11 Antworten | 20.08.2014 23:24
Sollten Sie -wider Erwarten- doch eine Anklageschrift in der Sache erhalten, sollten Sie dringend einen Anwalt beauftragen. ... Bin im Strafrecht nicht so bewandert Meinen sie damit wenn ich jetzt verurteilt werden würde wegen der neuen sache beispielsweise zu 2 Jahren Freiheitsstrafe könnten die Gesamtstrafenbildung Nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt Werden? ... Meinen sie damit wenn ich jetzt verurteilt werden würde wegen der neuen sache beispielsweise zu 2 Jahren Freiheitsstrafe könnten die Gesamtstrafenbildung Nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt Werden?
Leserforumvon Erfrischung | Strafrecht | 33 Antworten | 25.01.2008 11:28
Am 6.2.2008 von Ontario @Erfrischung Eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren? ... Aber auch dann dürfte es bei der ersten Freiheitsstrafe tendenziell eher auf maximal zwei Jahre mit Bewährung hinauslaufen. Saß er wirklich nur wegen dieser einen Sache ein oder war da zuvor noch eine widerrufene Bewährung?
Leserforumvon ratgesucht68 | Strafrecht | 19 Antworten | 30.03.2021 15:25
Was wird ihn realistisch für eine Strafe erwarten? ... [quote=ratgesucht68]Was wird ihn realistisch für eine Strafe erwarten?... [quote=ratgesucht68]Was wird ihn realistisch für eine Strafe erwarten?
Leserforumvon Muggi1975 | Strafrecht | 25 Antworten | 13.11.2008 18:40
Mfg Muggi1975 Am 13.11.2008 von wastl Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder liegt ein Haftgrund vor, also beispielsweise Fluchtgefahr. ... Wenn Sie sich zur Sache äußern können Sie dem Richter auch gleich sagen, dass Sie das Geld dabei haben und gerne dem Zeugen geben möchten. ... Und was hat es mit der Bewährung auf sich?
Leserforumvon digiframe | Strafrecht | 11 Antworten | 28.03.2003 17:42
Desweiteren auch darauf, wie alt Sie sind. (3) Führungszeugnis Ob Sie einen Eintrag ins persönliche Führungszeugnis kommt auf den Ausgang der ganzen Sache an. ... Mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung brauchen Sie nicht rechnen. ... Der Beamte konnte und wollte mir keine Aussage darüber machen, welche Strafe ich seinen Erfahrungen nach zu erwarten habe.
Leserforumvon Largo303 | Strafrecht | 8 Antworten | 19.10.2006 19:52
Was meinen Sie denn, warum das 'Bewährung' heißt? ... Largo303: Bewährung bedeutet, daß das Gericht davon ausgeht, daß dem Angeklagten alleine die Verurteilung derart als Warnung dient, daß er auch ohne Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Zukunft keine weiteren Straftaten mehr begeht. ... Am 22.10.2006 von DanielB @Largo303: Es handelt sich also um eine Sache, die vor der Verhängung der Bewährungsstrafe war?
Leserforumvon bjoerndicx | Strafrecht | 10 Antworten | 12.11.2013 12:17
Hallo Ihr lieben, Mein Sohn wurde 2007 wegen Gewerbsmäßigem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt, Bewährungszeit 3 Jahre 2010. ... Die Bewährung in beiden fällen ist jetzt im August abgelaufen. ... Ganz so pessimistisch wie die Vorschreiber sehe ich die Sache deshalb nicht.
Leserforumvon Kirste | Strafrecht | 21 Antworten | 05.12.2007 13:04
bewährung oder haftstrafe? ... Wegen der Vorstrafe möchte ich dann mal auf eine Freiheitsstrafe tippen, die sicherlich unter einem Jahr liegen wird und bei halbwegs günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wird. ... Zum einen die Prognose, inwieweit Sie sich die Verurteilung zur Warnung gereichen lassen, ohne das eine Freiheitsstrafe real vollstreckt werden muß, also es reicht sie zur Bewährung auszusetzen.
Leserforumvon Shima | Strafrecht | 6 Antworten | 13.02.2004 21:31
Ist aber eher eine inoffizielle Sache zwischen Verteidigung, StA und Gericht. Es würde also nie im Urteil stehen, daß er deswegen Bewährung bekommen hat. ... PS: Meines Erachtens lohnt sich das nur, wenn man z.B. ab 7 oder 8 Jahren aufwärts zu erwarten hat, und durch eine Aussage eine bewährungsfähige Strafe (also max. 2 Jahre) aushandelt.
Leserforumvon staatsfeind | Strafrecht | 50 Antworten | 16.06.2006 12:33
Wenn die Sache vor dem Jugendschöffengericht verhandelt wird kommt eine Jugendstrafe in Betracht. ... Erwarten Sie unreflektierte Zustimmung oder fundierte Meinungen? ... Somit bekam ich von der ganzen Sache nichts mehr mit!
Leserforumvon Mome | Strafrecht | 10 Antworten | 13.12.2006 11:09
Kann jemand eine Aussage treffen, ob zu erwarten ist, dass er ins Gefängnis muss? ... Hier wäre durchaus eine Verlängerung der Bewährung(szeit) möglich, da das bis 5 Jahre geht, würde also selbst dann gehen, wenn auch 2 Jahre Freiheitsstrafe ausgeurteilt wären. ... Die Bewährung in der alten Sache kann -wie auch gesagt- verlängert werden, zumals es sich bei der neuen Tat nicht um eine einschlägige Tat handelt.
Leserforumvon tella198 | Strafrecht | 14 Antworten | 15.10.2012 09:04
Soll er seinen Bewährungshelfer aufsuchen und ihm von der Sache erzählen ? ... A muss nun mit einer weiteren Freiheitsstrafe und dem Widerruf rechnen. ... Falls Sie -wider Erwarten- doch noch mal darum herumkommen, wäre die Freude umso größer...
Leserforumvon Dummkopfxxl | Strafrecht | 15 Antworten | 22.09.2008 14:48
Ich bereue diese Sache sehr und bin mittlerweile schon dabei den Schaden wiedergutzumachen. ... Wenn die Strafe 1 Jahr nicht überschreitet, gilt § 56, Abs. 1 StGB (1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. ... Freiheitsstrafe auf Bewährung ist sehr wahrscheinlich.
Leserforumvon Spamstop | Strafrecht | 5 Antworten | 24.03.2010 11:42
Also hab ich die Sache in die Hand genommen und ihm vorgestern mit "schlagenden Argumenten" unseren Standpunkt zur Sache gezeigt. ... Für den Fall dass Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, kann die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt werden? ... Sollte wider erwarten Erwachsenenstrafrecht angewandt werden, wäre in jedem Fall eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 24.3.2010 von Spamstop Vielen Dank Bewährungshelfer Wäre bei dem Strafmaß nach Jugendrecht oder nach Erwachsenenrecht ein Eintrag ins Führungszeugnis zu erwarten?
Leserforumvon Micky72 | Strafrecht | 15 Antworten | 22.06.2006 11:34
Habe ich nun Bewährung gehabt oder net?... Gruß vom mümmel Am 22.6.2006 von wastl Eine Schadenshöhe von rund 20.000 Euro lässt, insbesondere nach zwei einschlägigen Vorstrafen, jetzt eine Freiheitsstrafe erwarten. Wenn es tatsächlich die erste Freiheitsstrafe ist, spricht einiges für eine Strafaussetzung zur Bewährung, aber unter deutlich fühlbaren Auflagen.
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