25 Ergebnisse für „erwischt schwarzfahren person kontrolleur“

Leserforumvon kleinkriminelle | Strafrecht | 8 Antworten | 09.01.2007 23:41
Oder hast Du evtl. die Adresse einer existenten Person angegeben? ... Bei 1x Schwarzfahren kann nichts ernstes passieren , auch wenn ihr dabei noch ein bisschen mehr Mist gemacht habt. ... Doof wird es erst, wenn ihr z.B. 7 oder 8 Mal erwischt werdet!
Leserforumvon guest-12304.06.2016 02:06:12 | Strafrecht | 2 Antworten | 03.06.2016 15:59
Liebe Community, ich wurde heute beim Schwarzfahren erwischt. Ich habe den Kontrolleuren falsche Daten gegeben, der Kontrolleur wurde aber stutzig und meinte er würde jetzt die Polizei holen, woraufhin ich meine richtigen Daten angab, die Polizei wurde nicht verständigt. Das Problem ist, dass ich diese falschen Daten bereits schon einmal angegeben habe, es handelt sich um einen Fantasienamen nicht um eine reale Person, die wirklich bei der Adresse wohnhaft ist.
Leserforumvon bananenbrot123456 | Strafrecht | 4 Antworten | 09.03.2010 13:06
Person A ist ALG2 Bezieher, und wurde in den Jahren 2006, 2008 und 2009 jeweils 1 mal beim Schwarzfahren erwischt, insgesamt also 3 mal. ... Nun wurde Person A 2010 auf der Rückfahrt vom Arzt wieder beim Schwarzfahren erwischt. ... Da er vor 4 Monaten umgezogen war, noch nicht umgemeldet ist, und es ihm nicht gut ging, gab er dem Kontrolleur versehentlich an, noch bei der alten Adresse zu wohnen, so wie noch im Ausweisdokument vermerkt ist.
Leserforumvon mansen | Strafrecht | 11 Antworten | 14.04.2008 15:04
Die 40 Euro hat der Kontrolleur und eine Strafanzeige wg. einmaligem Schwarzfahren ist zwar möglich, aber unüblich. ... Somit konnte und durfte er falsche Angaben zu seiner Person machen. ... Was passiert wenn Sie erwischt werden.
Leserforumvon kolder | Strafrecht | 4 Antworten | 21.12.2018 08:38
Hallo, es geht um folgenden Fall: Person X wird im Bus beim "Schwarzfahren erwischt". X wollte gerade aussteigen wobei der Kontrolleur Y unerwartet den Ausgang versperrt und handgreiflich wird. Durch die Verwunderung und die Bloßstellung gibt X zu kein gültiges Ticket zu haben und macht zunächst falsche Angaben zur Person, welche nicht unterschrieben wurden.
Leserforumvon NightmareAngel | Strafrecht | 17 Antworten | 31.07.2008 15:17
Die Stadtwerke werden schnell merken, dass es die Person nicht gibt und somit Anzeige gegen Unbekannt erstatten. ... Für einen etwas dreister denkenden vll. noch die Frage -oder lieber schwarzfahren und riskieren erwischt zu werden-... ... Wo ich den Kritikern Recht gebe, ist die zu Unrecht beschuldigte Person, die hat mir auch Leid getan.
Leserforumvon Vindal63 | Strafrecht | 3 Antworten | 30.09.2021 18:37
Hallo ich wurde vor ca einem Monat beim schwarzfahren erwischt. Der Kontrolleur hat daraufhin meine Daten aufgenommen, jedoch absichtlich die falsche Adresse und ein falsches Geburtsdatum aufgeschrieben. ... Da aber mein Geburtsdatum und Adresse falsch waren, kann ich behaupten, dass ich das nicht war da das nicht meiner Person entspricht.
Leserforumvon Hisoka44 | Strafrecht | 5 Antworten | 13.07.2019 21:02
Fall 1 : Person A (16) Person A wird dummerweise erwischt und der Kontrolleur sagt, dass A 60 Euro bezahlen muss und dass er angezeigt wird wegen Betrug Erschleichen von Leistungen und Urkundenfälschung. A ist ausserdem Ersttäter Fall 2 : Person B (17) Bei Person B passierte das Gleiche nur dass 4 weitere manipulierte Karten bei Person B gefunden wurde. ... Aber nun ja, es ist der Tatbestand für das "Schwarzfahren" erfüllt.
Leserforumvon EdgarWasser | Strafrecht | 5 Antworten | 12.07.2013 10:00
Hallo , hier mein erster Beitrag: Ich wurde mit einem Freund beim Schwarzfahren im Zug erwischt ,wir haben beim Schaffner falsche Personalien angegeben bzw. die Namen sind reale.Bei meinem Freund sind alle Daten echt und bei mir der Name jedoch nicht die Straße usw ,Stadt jedoch auch. ... Sie können dem Fahrkartenkontrolleur erzählen was Sie wollen, solange Sie nicht die Namen einer anderen echten Person angeben (das wäre eine falsche Verdächtigung). ... Ich sehe auch keine Ordnungswidrigkeit, denn ein Kontrolleur der Bahn ist weder Behörde, noch Amtsträger noch Soldat und damit nichts, was den § 111 OwiG betrifft. ----------------- "justice"
Leserforumvon Methadir | Strafrecht | 32 Antworten | 03.04.2017 14:54
Der Kontrolleur ist nicht verpflichtet, hier "Toleranz" zu gewähren. ... Sorry, aber gerade bei Schülern, die ohne Fahrscheine erwischt werden wird sehr gerne eine andere oder fiktive Adresse genannt, da würde ich dem K ohne weiteres glauben und auchnachsehen, dass er eine verifizierte Adresse haben möchte... ... In meinem hypothetischen Fall, in dem der Kontrolleur sich sicher ist, oder in Deinem, in dem der Kontrolleur sich nicht ganz sicher ist?
Leserforumvon go519216-69 | Strafrecht | 5 Antworten | 05.07.2019 08:17
Heute kontrolliert worden bvg Monats Ticket vorgelegt und im C Bereich erwischt worden. ... Nun die Frage können Sie die BVG mir eigentlich beweisen das ich auch wirklich die Person war die im Zug war. ... Falls Sie sich einer totalen Gesichsoperation unterziehen, so dass Sie der Kontrolleur vor Gericht nicht wieder erkennt ... dann kann die BVG es wohl nicht beweisen.
Leserforumvon Hamburgerin_88 | Strafrecht | 7 Antworten | 28.04.2008 17:04
Wurde beim Schwarzfahren erwischt, und habe jemand anderen angegeben... ... wenn ich nun einem kontrolleur (zivilperson) einen anderen namen mitteile, inwiefern mache ich mic denn STRAFBAR? ... wenn die kontrolleure mir nun keinen glauben schenken, können diese ja gerne die polizei zur identitätsfeststellung hinzuziehen, dann hätten diese ja den richtigen namen und anschrift. aber wenn ich nun jemanden x-beliebigen NACH dem schwarzfahren meine falsche anschrift mitteile zu dem ich noch nicht mal verpflichtet bin meine personalien anzugeben, sehe ich keine straftat. viellei kann mir ja jemand erklären woraus sich nun eine strafbarkeit ergibt, WAS genau daran strafbar ist und wem ich nun verpflichtet bin, meine personalien bekannt zu geben?
Leserforumvon elijawo | Strafrecht | 2 Antworten | 08.05.2020 19:36
Ich wurde in der Bahn bei der Benutzung eines Semestertickets erwischt, was nicht mir gehört. ... Vom Kontrolleur bekam ich eine Strafe von 60,00 Euro fürs Schwarzfahren ausgehändigt und wurde dann von der Polizei mitgenommen, da es sich um einen Betrugsfall handelte. ... Kurz zu meiner Person: Ich bin nicht vorbestraft, 23 Jahre alt, hatte noch nie Probleme mit der Polizei.
Leserforumvon hanspeterr | Strafrecht | 37 Antworten | 17.03.2019 03:17
Und zwar wurde ich heute beim Schwarzfahren erwischt, bzw hatte ich das falsche Ticket dabei, hab mich vergriffen. ... Wenn ich logisch erklären kann wieso ich das Ticket meines Bruders mithatte (ist ja nicht eine komplett andere Person, hat ja auch meinen Nachnamen etc) wird das doch eingestellt, also wenn mir geglaubt wird? Also so hats mir der Kontrolleur erklärt. -- Editiert von Moderator am 23.03.2019 05:29 Am 23.3.2019 von !!
Leserforumvon mami82 | Strafrecht | 15 Antworten | 22.02.2007 10:14
In meiner Jugend bin ich des öfteren mal beim "Schwarzfahren" erwischt worden. ... Ich sagte das dem Kontrolleur das ich die Karte in der anderen Jacke hatte und er hatte irgendwo bisschen nachsicht, aber ich bekam trotzdem einen Zettel. ... Auch bei der Frage einer Strafbarkeit wird man hier eher per in dubio pro reo annehmen müssen, daß zum Zeitpunkt der Fahrt keine andere Person gerade mit der Karte unterwegs war.
Leserforumvon Dr.Ratiopharm | Strafrecht | 23 Antworten | 07.11.2009 12:57
:D Wir fragen uns jetzt ob wir rechtliche Schritte gegen diese Kontrolleurin einleiten können, um evtl. das Bußgeld einzusparen und meiner Freundin ein Anzeige wegen "Erschleichung von Dienstleistungen" zu ersparen, da sie in den letzten Jahren bereits 2 mal beim Schwarzfahren erwischt wurde. ... Ansonsten könnte ja jede X-Beliebige Person sich als Kontrolleur ausgeben und unrechtmässig Geld kassieren. ... Ich frage erneut nach der Rechtsgrundlage. quote:Ansonsten könnte ja jede X-Beliebige Person sich als Kontrolleur ausgeben und unrechtmässig Geld kassieren.
Leserforumvon guest-12315.03.2009 15:09:23 | Strafrecht | 14 Antworten | 24.01.2009 13:10
Jetzt wird Person X mit diesem Ticket vom K… erwischt. 1) Außer den 40€ Beförderungsentgeld. ... Und gilt der beschriebene Fall als einmal Schwarzfahren oder kann er auch als mehrmals Schwarzfahren ausgelegt werden? ... Merkt es der Kontrolleur, ist es ein versuchter Betrug.
Leserforumvon der nach dem Recht sucht | Strafrecht | 6 Antworten | 12.03.2012 22:12
- hat Person B mit einer Konsequenz zu rechnen? ... Irgendwas muss man ihm ja glauben Macht er keine Angaben, dann wird geschätzt. -- Editiert wastl am 13.03.2012 20:10 Am 5.10.2012 von hagestolz Ich hab auch ein Problem... am heutigen Morgen wurde ich beim Schwarzfahren mit einem nicht mir gehörenden Semesterticket erwischt. ... Mit eben diesem Ticket wurde ich erwischt und versuchte, den Kontrolleur zunächst zu täuschen, indem ich mich als Ticket-Eigentümer ausgab.
Leserforumvon dowjones | Strafrecht | 6 Antworten | 03.07.2010 22:17
Das Ticket behaelt der Kontrolleur damit es geprueft wird. ... Die Frau war zu der Zeit als sie erwischt wurde ganz frueh schwanger,war ueberfordert mit der Situation, hat 4 Wochen spaeter das Kind verloren. ... Am 3.7.2010 von Albarion Marianne Musterfrau braucht bei der Polizei keinerlei Angaben zum Sachverhalt machen, lediglich Infos zu ihrer Person müssen beantwortet werden (Feststellung der Personalien, etc.) - Frau Musterfrau sollte einfach kurz bei der Dienststelle anrufen und denen das mitteilen Ein Anwalt würde genau das gleiche empfehlen: schweigen!
Leserforumvon lilale | Strafrecht | 6 Antworten | 10.09.2014 20:15
ein fiktiver Fall: Person A wurde beim Fahren in den öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültigen Fahrschein erwischt. ... Der Kontrolleur hielt ihn mit seinem Arm so fest am Hals, dass er keine Luft mehr bekam. ... By the way: Keine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen (vulgo: Schwarzfahren)?
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