7 Ergebnisse für „führungszeugnis erweitern“

Leserforumvon go520749-22 | Strafrecht | 4 Antworten | 25.07.2019 13:14
Im Führungszeugnis stehen nur rechtskräftige Verurteilungen, und die gibt es für den BTM-Vorfall (noch) nicht. Allerdings wird die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über den BTM-Fund informieren, anlassbezogen und unabhängig vom Führungszeugnis. Was die Fragestellung für die MPU erweitern dürfte.
Leserforumvon Finnsenss | Strafrecht | 38 Antworten | 13.12.2021 13:26
Meine frage ist nun, Wird es einen Eintrag ins Führungszeugnis (klein) geben? ... Sollte ich dementsprechend auf btm erweitern? ... [i]Sollte ich dementsprechend auf btm erweitern?
Leserforumvon guest-12321.09.2009 18:17:40 | Strafrecht | 16 Antworten | 14.03.2008 14:49
Also es gibt weder ein Eintrag im Führungszeugnis noch ein Eintrag im Verkehrsregister. ... Also es gibt weder ein Eintrag im Führungszeugnis noch ein Eintrag im Verkehrsregister. ... Am 6.4.2008 von guest123-1556 --- editiert vom Admin Am 6.4.2008 von justice005 Am 6.4.2008 von wastl @ justice Das ist bestimmt behandelbar Am 6.4.2008 von justice005 Man sollte das PsychKG erweitern....
Leserforumvon Mohrkopf90KK | Strafrecht | 57 Antworten | 25.10.2014 21:58
Die Zulassung zum Referendariat erhalten Sie problemlos, weil da kein BZR-Auszug angefordert wird, sondern ein Führungszeugnis für Be
Leserforumvon bobby | Strafrecht | 25 Antworten | 09.03.2003 15:35
Ich freue mich wirklich, wenn Sie mit Detailwissen, die Beiträge anderer (dazu zähle ich auch mich) erweitern und auch korrigieren.
Leserforumvon scotty | Strafrecht | 17 Antworten | 28.11.2003 18:35
Führungszeugnis-Eintrag) ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)" Am 28.11.2003 von MWT, CPT Tut es Dir eigentlich nur leid, dass man Dich wohl erwischt hat - oder magst Du diesen Vorfall mal zum Anlass nehmen darüber nachzudenken, ob es nicht richtiger ist fremdes Eigentum "bei seinem Eigentümer" zu belassen.
Leserforumvon Opaterny77 | Strafrecht | 71 Antworten | 07.10.2021 17:09
Vor zwei Wochen teilte mir unser Ältester (14 Jahre) mit, dass ein Mitschüler ihn unaufgefordert einer Whats-App-Gruppe zugefügt hatte, in der Kinderpornografie geteilt wurde. Die Gruppe hat / hatte 8 Mitglieder aus seiner Klasse bzw. der Parallelklasse. Unser Sohn wusste, dass da was nicht stimmt und hat mir dies mitgeteilt und auch die Bilder gezeigt.
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