17 Ergebnisse für „führungszeugnis sache verjährungsfrist“

Leserforumvon MuratGüler | Strafrecht | 1 Antwort | 07.12.2019 04:09
Guten Tag, bei mir wurde bei einer Verhandlung eine ältere Sache mit 30 Tagessätzen mit ins Urteil einer neuen Sache einbezogen. ... Wie ist da die Verjährungsfrist und wann wird das im Führungszeugnis bzw. im Bundeszentralregisterauszug gelöscht?
Leserforumvon GartenEden2003 | Strafrecht | 5 Antworten | 18.03.2014 17:42
Wie sieht das mit der Verjährungsfrist aus? ... Auch gewerbsmäßiger Bandenbetrug [§ 263 Abs. 5 StGB], bei dem die Verjährungsfrist 10 Jahre wäre, liegt hier offensichtlich nicht vor. ... Aber nochmal: Der Schilderung nach ist die Sache verjährt.
Leserforumvon tumirnix | Strafrecht | 21 Antworten | 12.10.2017 11:05
Der TE schmeisst hier Verjährungsfrist (Verfolgungsverjährung) und Tilgungsfrist (Führungszeugnis, BZR) durcheinander bzw. benutzt für beides den Begriff Verjährungsfrist. ... Für die Löschung aus dem Führungszeugnis ist nicht die "Verjährungsfrist" aus §§ 78 ff. ... Löschung aus dem Führungszeugnis also 2020 (und das auch nur, wenn nicht weitere Einträge im BZR sind, die die Sache noch länger mitziehen, vgl. § 38, Abs. 1 BZRG).
Leserforumvon Frantic30 | Strafrecht | 5 Antworten | 27.09.2011 18:11
Was ich jetzt wissen möchte/muss: Laut Bundeszentralregistergesetz beträgt in meinem Fall die Verjährungsfrist in Bezug auf sämtliche Eintragungen meinerseits ins BZR bei 5 Jahren. ... quote:Laut Bundeszentralregistergesetz beträgt in meinem Fall die Verjährungsfrist in Bezug auf sämtliche Eintragungen meinerseits ins BZR bei 5 Jahren. ... Nein, da die Sache wie gesagt bereits seit 2007, bzw. 2008 aus dem BZR raus ist.
Leserforumvon fishes | Strafrecht | 1 Antwort | 10.11.2003 22:16
- ich wurde von privat-detektiven erwischt. kann ich jetzt mit einen eintrag ins Fuehrungszeugnis rechnen? ... wie lang ist die verjaehrungsfrist bei so einer straftat? - wenn man 3 monate nichts von der Polizei hoert, kann man die sache dann vergessen?
Leserforumvon Flausenkopf | Strafrecht | 13 Antworten | 21.12.2012 10:47
Das wichtigste ist mir dass ich keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekomme. ... Also sind Sie bei der 2011er Sache nicht direkt erwischt worden? ... Da die andere Sache eingestellt wurde, sind Sie Ersttäter.
Leserforumvon iggy | Strafrecht | 9 Antworten | 24.03.2004 18:23
Der Bundesanwalt in Berlin (Führungszeugnis) muss Deine Vorstrafen nach 5 bis 20 Jahren löschen, aber "irgendwo" bleiben sie trotzdem gespeichert, wohl aus Versehen Vertippungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. ----------------- "Micki, Berufspessimist" Am 25.3.2004 von RQ Hallo da hat Micki wohl nicht ganz unrecht. ... Sollte die Sache aber trotzdem eingestellt werden sollte sich Dein Freund definitiv ganz still in BtM Sachen verhalten, in Bayern verstehen die Behörden keinen Spaß mit BtMG Delikten, die nicht mehr mit Canabis zu tun haben, eine Einstellung nach § 31a BtMG ist hier nicht anwendbar. ... iggy Am 26.3.2004 von muemmel Hi, die Verjährungsfrist für BTM-Erwerb beträgt 5 Jahre, nicht etwa 30 Jahre, wie hier weiter oben jemand schrieb.
Leserforumvon Perlite | Strafrecht | 6 Antworten | 07.06.2014 23:35
Seit der Sache, die ein Fehler war, habe ich nichts mehr angestellt. ... Gibt es eine Verjährungsfrist? ... Auch mein Führungszeugnis 0 hatte keine Eintragungen.
Leserforumvon Lizens0 | Strafrecht | 16 Antworten | 08.02.2007 12:25
Außerdem -wenn Sie nicht zigfach vorbestraft sind- droht Ihnen für diese Sache max. eine Geld- oder Bewährungsstrafe. ... Bleibt so ein Eintrag im Führungszeugnis für immer stehen ? ... Wahrscheinlich war Lizens0 davon ausgegangen, daß die Tilgungsfrist länger ist, als die Verjährungsfrist...
Leserforumvon wolfbert | Strafrecht | 31 Antworten | 21.11.2003 21:58
Für die Staatsanwaltschaft gibt es keine Frist, innerhalb der das bearbeitet werden muß, von der 5 Jahre dauernden Verjährungsfrist mal abgesehen. ... Am 15.1.2007 von JuR zu 1 Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. zu 2) Das Hausverbot gilt ab dem von dem Hausrecht-Ausübenden festgelegten Zeitpunkt. Mit freundlichen Grüßen, - Rönner - Am 15.1.2007 von Maddino quote:zu 1 Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. 5 Jahre, oder?
Leserforumvon Frau Mahlzahn | Strafrecht | 12 Antworten | 20.03.2012 12:01
Wie es dann weiterging weiß ich nicht genau, aber die Sache flog wohl auf, das war im letzten Sommer. ... ----------------- "" Am 20.3.2012 von muemmel Ja, die Verjährungsfrist. Diese beträgt 5 Jahre. ----------------- " " Am 20.3.2012 von Frau Mahlzahn Die beiden haben nun Sorge, dass sie dann einen Eintrag ins Führungszeugnis kriegen - wäre zumindest für einen ziemlich schlecht.
Leserforumvon heik07 | Strafrecht | 26 Antworten | 02.04.2012 18:54
Am 2.4.2012 von muemmel Da der TE Student ist, sei noch auf das Führungszeugnis hingewiesen - eine Bewährungsstrafe von 3 bis zu 12 Monaten steht 3 Jahre im Führungszeugnis, evtl. auch länger, wenn die Bewährungsfrist (max. 5 Jahre) länger ist. ----------------- " " Am 2.4.2012 von heik07 Te ist berufstaetig studiert nur berufsbegleitend achso ist 25 lebt mit seiner freundin in einer wohnung.
Leserforumvon Titus04 | Strafrecht | 13 Antworten | 05.04.2023 13:26
Und gem § 78 beträgt die Verjährungsfrist damit fünf Jahre. ... Dennoch würde ich auch kleinste Chancen nutzen wollen, um eine Eintragung wegen § 184b StGB im (erweiterten) Führungszeugnis zu vermeiden.
Leserforumvon MIckey83 | Strafrecht | 12 Antworten | 12.12.2012 13:10
Innerhalb des Forums habe ich schon rausgefunden, dass es auf Grund der Geringfügigkeit keinen Eintrag ins Polizeiliche Führungszeugnis geben wird und dass das Verfahren wahrscheinlich auch auf Grund dessen eingestellt wird. ... Mir ist die ganze Sache so peinlich und ich bin wütend über meine eigene Schusseligkeit. ... Gibt es hier eigentlich eine "Verjährungsfrist" bis wann das Verfahren eingeleitet werden muss?
Leserforumvon kaiser_v_china | Strafrecht | 16 Antworten | 31.01.2005 22:16
Weißt Du was der Knast für ihn bedeutet (hinsichtlich verlorener Freiheit, Führungszeugnis usw.) ? ... Die Sache wäre verjährt, Sie kann nicht mehr dafür bestraft werden. ... Strafandrohung für § 153 und § 164 StGB jeweils bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe Verjährung: § 78 StGB Verjährungsfrist (1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt. (2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht. (3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist 1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind, 2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind, 3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind, 4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind, 5. drei Jahre bei den übrigen Taten. (4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorg
Leserforumvon Rats | Strafrecht | 130 Antworten | 14.04.2017 16:54
Und hatte die Sache erneut zu den Akten gelegt. ... Wie seht Ihr die Sache. ... Selbst im worst case, also wenn eine Verurteilung wegen Untreue erginge, wäre diese wohl gesamtstrafenfähig mit der DHL-Sache, da diese wohl nach 2013 stattfand?!
Leserforumvon teladi256 | Strafrecht | 92 Antworten | 03.04.2013 11:26
hallo ich hatte vorhin eine Wohungsdurchsung und hoffe das ihr mir helfen könnt, ich soll am 10 november 2012 im zeitraum von 00.33uhr bis 03.58uhr eine datei über emule runtergeladen und dann zum downloard zugänglich gemacht haben. mein fall ist leider etwas größer und vielleicht könnt ihr mir sagen mit was für einer strafe ich zu rechnen haben. 1. Sachverhalt. datein von damals: ich war 2004 17 jahre alt und hab damals schon über emule viel musik,spiele sowie pornos jeder art gezogen. damals hab ich ein paar der pronos auf CD gespeichert diese hatte ich bis heute im schrank und da sind auch mit datein 2004 beschriftet. es handelt sich beimm inhalt um: normale Pornofilme aber auch manga pornos und um kinder und jugendpornos. die Polizei die heute da war hat auch diese cd's mitgenommen meine frage dazu: können die bei der Auswertung sehen das es sich um datein von 2004 handelt? wenn ja heist das dann dass das Verfahren allgemein nach Jugendstrafrecht läuft?
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