11 Ergebnisse für „gericht ratenzahlung verhaftung“

Leserforumvon Biowio | Strafrecht | 2 Antworten | 03.12.2019 18:09
Beim Gericht hieß es eine Ratenzahlung sei möglich. ... In dieser Zeit hat das Gericht mehrere Schreiben gesendet bis hin zur Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe, der Termin ist bereits verstrichen. ... Wie kann A nachträglich eine RatenzAhlung vereinbaren und somit eine Verhaftung noch verhindern?
Strafbefehl Ratenzahlung 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Popo11 | Strafrecht | 10 Antworten | 08.05.2015 13:39
Antrag auf Ratenzahlung abgelehnt da ich zu Spät beantragt hätte. ... Zitat:wie kann ich noch Ratenzahlung bekommen? ... Ich weiß ja aber auch nicht, ob dem zweiten Gericht überhaupt die erste Verurteilung bekannt war.
Leserforumvon Oliver3005 | Strafrecht | 9 Antworten | 28.08.2008 12:26
Der Haftbefehl war 7 Jahre alt, er war in dieser Zeit 1 mal vor Gericht wegen Unterhaltssachen und musste schon einmal Stellung zu einer Beschuldigung nehmen. ... Wobei die 5jährige Vollstreckungsverjährung geruht haben könnte, wenn irgendwann mal eine Ratenzahlung beantragt und bewilligt wurde.
Leserforumvon Kathi92 | Strafrecht | 7 Antworten | 28.10.2018 22:30
Da hat sich jemand bereits alles verscherzt (Ratenzahlung, Stundung, ...) mit dem man das abwenden kann. ... Am 29.10.2018 von Harry van Sell Zitat (von NikSeib):Doch wenn zB keine Miete mehr bezahlt werden kann Naja, das könnte dann ja der Kumpel machen statt die 500 EUR ans Gericht zu zahlen? ... Wenn man sich aber selbst dann doch nicht kümmert und es bis zur Verhaftung kommen lässt, ist der Zug abgefahren.
Leserforumvon go404585-25 | Strafrecht | 8 Antworten | 27.12.2014 13:47
Ratenzahlung ist nicht mehr möglich. ... Es ist jedoch möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. ... Und für Haftbefehle das Gericht.
Leserforumvon hpoperator | Strafrecht | 3 Antworten | 27.09.2013 19:06
Hätte er doch noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu erwirken? ... Hätte er doch noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu erwirken? ... Nö, es sei denn, er bringt doch noch die Gesamtsumme auf - das gelingt erstaunlich oft, wenn die Verhaftung droht. ----------------- " Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Leserforumvon Karo19 | Strafrecht | 3 Antworten | 14.10.2003 18:57
Vor diesem Schreiben hat man uns ratenzahlung gewährt. ... Und auch die Post, die vom Gericht nicht bei Euch angekommen ist, sollte eigentlich von der Poststelle der Justizbehörden dokumentiert sein. ... Am simpelsten wäre es erstmal, wenn Dein Freund bei der Staatsanwaltschaft das entsprechende Rechtsmittel gegen seine Verhaftung einlegt.
Leserforumvon fb304840-28 | Strafrecht | 12 Antworten | 15.04.2013 20:57
Das Schreiben muss innerhalb der 2-Wochenfrist bei Gericht eingehen. ... vielleicht einfach zum gericht hinfahren ? ... Offenbar stand dort die Verhaftung ja bereits kurz bevor. quote:Der Brief kam am 03.04 an.
Leserforumvon go421302-22 | Strafrecht | 9 Antworten | 13.08.2015 16:32
Wenn sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben, kann ihre Verhaftung oder Vorführung angeordnet werden. Verhaftung ist denke ich Haftbefehl sprich dann solange in Untersuchungshaft bis neuer Gerichtstermin steht ? ... Ich hatte ja zum Gericht ein Fax gesendet das wurde wohl nicht ernst genommen, denn wegen der einen Sache wurde ich trotzdem Verurteilt obwohl im Fax stand das ich die eine Sache nicht verstehe und es da besser wäre einen neuen Termin anzusetzen.
Leserforumvon Silberlöwe | Strafrecht | 35 Antworten | 16.09.2006 14:08
Hat auch mit der Frau vom Gericht gesprochen. ... Dann kann, wie schon gesagt, gem. § 408a StPO ins Strafbefehlsverfahren übergegangen werden (anstatt die polizeiliche Vorführung oder Verhaftung des Angekl. anzuordnen). ... Es kann beider Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden.
Leserforumvon ajkula | Strafrecht | 26 Antworten | 13.12.2008 14:32
Am 13.12.2008 von guest-12320.01.2009 14:56:07 Es könnte sein, dass ein Vollstreckungshaftbefehl besteht und damit in Deutschland auch eine Verhaftung erfolgen kann. ... Wie schon gesagt wurde, werfen Sie hier Strafrecht (das sind die 100 Tagessätze, die vom GERICHT, nicht von der DB verhängt wurden) und Zivilrecht (das sind die -immer höher werdenen- Geldforderungen der Bahn) durcheinander. ... Wegen der gibt es evtl. auch Post vom Gericht (Mahnbescheid und oder Vollstreckungsbscheid) Das ist aber höchstwahrscheinlich von einem anderen Gericht als dem das für die Strafsache zust. ist.
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