16 Ergebnisse für „hausfriedensbruch unbekannt überhaupt“

Leserforumvon netter Vermieter | Strafrecht | 14 Antworten | 20.08.2010 21:23
Sehr geehrte Damen und Herren, Ist eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch, nach der Einstellung des Strafanzeigeverfahrens wegen Diebstahls gegen Unbekannt möglich? ... Es war nur eine Strafanzeige wegen Diebstahls gegen Unbekannt. ... Zitat:ist es doch die zweite Warnung Wenn er überhaupt von der Anzeige erfährt.
Leserforumvon bankosi | Strafrecht | 8 Antworten | 08.05.2016 12:32
Wäre Hausfriedensbruch dort nur eine OWI = keine Verfolgung. ... Ein Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt in Deutschland und ich glaube kaum, dass sich die Behörden überhaupt die Mühe geben, mehr als einstellen zu tun. Am 8.5.2016 von drkabo Zitat:Ein Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt in Deutschland und ich glaube kaum, dass sich die Behörden überhaupt die Mühe geben, mehr als einstellen zu tun.
Leserforumvon Marino | Strafrecht | 13 Antworten | 19.07.2020 08:17
Dann sagten die von der Polizei, dass wohl schon länger eine Anzeige gegen unbekannt steht usw. ... Interessant wäre noch, wie es überhaupt zu dem "Gewirr" gekommen ist. ... Wird wohl bei einem Strafbefehl bleiben (wenn überhaupt), denn Sie akzeptieren sollten.
Leserforumvon emilia888 | Strafrecht | 17 Antworten | 14.01.2006 23:21
Am 16.1.2006 von guest123-1707 --- editiert vom Admin Am 16.1.2006 von DanielB Eine weitere hypothetische Frage wäre noch, ob denn eine Mitteilung des EC-Karteninhabers an das Geschäft nach datenschutzrechtlichen Vorgaben überhaupt zulässig wäre. ... Auskunft, dass auch Spar dazugehört: Unbekannt. ... Ein Hausverbot muss in so grossen Firmen schriftlich ausgesprochen werden.Es kann ja niemand wissen welche Geschäfte zu so einer Ladenkette gehören.Also keine Sorge wegen Hausfriedensbruch und so weiter.
Leserforumvon anke1975 | Strafrecht | 3 Antworten | 21.03.2012 14:42
Eine Silbermünzensammlung Wert ca. 1.500 EUR Eine digitale Spiegelreflexkamera Wert ca. 700 EUR Eine Briefmarkensammlung Erbe von Grossvater Wert unbekannt Sie reagiert nicht auf Anrufe, SMS und öffnet nicht die Tür. ... In der Praxis könnte es natürlich auch Beweisprobleme geben - man müßte im Streitfall erst mal beweisen können, daß die Gegenseite diese Sachen überhaupt in Besitz hat. ----------------- "" Am 22.3.2012 von anke1975 das die besitzfrage nachgewiesen werden muss leuchtet mir ein. aber ich kenne die sammlung und auch die besondere aufbewahrungsform der münzen. auch wie er die unzen aufbewahrt ist mir bekannt. aber mal was anderes: wenn es so leicht ist, könne ja rein theoretisch JEDE verärgerte ex sich besitz an wertsachen des exfreundes verschaffen wenn es im zweifel ohne konsequenzen bleibt?! ... aber zur info. sie gab nach. er bekam gestern eine SMS mit den daten/ort/zeit der übergabe. ihr problem war, dass der hausfriedensbruch nachgewiesen werden kann. wäre sie nicht in seine bude eingedrungen wäre es in der tat problematisch geworden. aber er hatte auch noch sms gefunden in der die münzen erwähnt wurden und sie sagte er solle diese doch bei ihr lassen zur sicherheit. naja wollen wir mal hoffen, dass er alle sachen bekommt. wie gesagt, sicher ist fremdgehen keine feine art, aber wir leben nicht im iran wo er nach der sha'ria hingerichtet worden wäre, grins. trotzdem vielen lieben dank anki ----------------- " "
Leserforumvon traugott12 | Strafrecht | 14 Antworten | 09.01.2018 17:12
Kann ich überhaupt was dagen tun ? Hausfriedensbruch auf unbekannt ? ... Zitat (von traugott12):Hausfriedensbruch auf unbekannt ?
Leserforumvon makrele | Strafrecht | 3 Antworten | 19.05.2009 20:59
Ich überlege, ob ich eine Anzeige erstatte gegen die Gemeinde bzw. unbekannt oder ob ich zum Anwalt renne. ... Die haben ohne Ankündigung Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung begangen. ... Der Staatsanwalt könnte ja mal klären, ob es denn überhaupt sinn macht sich weiter damit zu beschäftigen.
Leserforumvon sven21 | Strafrecht | 4 Antworten | 16.01.2008 13:55
Wohnung wohnen ist die ggf. strafbar gewesen (Hausfriedensbruch). ... Einen Hausfriedensbruch vermag ich hier nirgends zu erkennen. ... Damit kann kein Hausfriedensbruch gegeben sein.
Leserforumvon Maoam 1234 | Strafrecht | 20 Antworten | 28.09.2012 10:41
Und ich weiß ja wo er wohnt also unbekannt ist er auch nicht. ... Und ich weiß ja wo er wohnt also unbekannt ist er auch nicht. ... Falls nicht könnte es schwer werden, diese Körperverletzung überhaupt nachzuweisen, oder?
Leserforumvon peediddy | Strafrecht | 17 Antworten | 21.10.2010 11:53
Sollten Sie doch vorbeikommen bekommen Sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. ... Dann könne Sie eine Anzeige gegen unbekannt machen. ... Jetzt ist natürlich noch kein Hausfriedensbruch begangen worden. ----------------- "" Am 21.10.2010 von Justitia81 Naja ob das rechtlich so ok ist...
Leserforumvon DasSchonMerkwürdig | Strafrecht | 5 Antworten | 24.10.2023 06:51
Weswegen überhaupt die Festnahme? ... Weswegen überhaupt die Festnahme? ... [/quote] Das nennt sich Hausfriedensbruch.
Leserforumvon blackdia | Strafrecht | 17 Antworten | 11.08.2005 12:41
Ansonsten ist selbstverständlich noch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen: Eine schwere Körperverletzung im Sinne des §226 STGB (also mit erheblicher und dauerhafter Schädigung) ist sicherlich schwerwiegender als ein einfacher Hausfriedensbruch. ... Ansonsten spielt für die Rechtmäßigkeit auch eine Rolle spielt, welche Taten bisher unter welchen Umständen begangen wurden, wie schwerwiegend diese zu bewerten sind, und ob die Fotos und Fingerabdrücke überhaupt geeignet wären, zur Aufklärung oder Verhinderung ähnlicher Taten beizutragen (letzteres zum Beispiel in dem man Hooligans gar nicht erst in kritische Stadtteile hineinläßt). Meine Begründung würde vermutlich wenig weiterhelfen, da sie sich auf Hausfriedensbruch unter sehr speziellen Umständen bezog, außerdem unterliegt sie wohl dem Urheberrecht, so dass ich sie nicht verbreiten werde, die inhaltlich wesentlichen Punkte habe ich im übrigen schon genannt.
Leserforumvon klaus256 | Strafrecht | 33 Antworten | 28.02.2005 15:15
Aber hat er nicht Hausfriedensbruch begangen und ich nur meine Familie beschützt in unserer Wohnung? ... Sicher handelt es sich hier um Hausfriedensbruch. ... Und das ist genau die Variable, die auch Dir, Rumor, unbekannt sein dürfte.
Leserforumvon zeroseven | Strafrecht | 22 Antworten | 09.05.2004 23:10
Am 10.5.2004 von zeroseven Noch eine Frage, was hat man denn überhaupt zu erwarten, als Strafe. ... Eine Allgemeine Frage, wie läuft das ganze denn überhaupt weiter, ich kriege jetzt ja mit Sicherheit bald Post! ... Hausfriedensbruch, Beleidigung oder die Körperverletzung.
Leserforumvon Random92 | Strafrecht | 5 Antworten | 16.12.2014 01:32
Guten Abend 123recht-Community, vorweg, weiß ich nicht, ob das überhaupt hierher gehört. Ich bitte also um Verständnis, sollte dieses Unterforum das Falsche sein, oder ob ich überhaupt im richtigen Forum bin. ... Keine Stunde verging, kam eine Telefonat, Nummer: Unbekannt.
Leserforumvon guest-12327.11.2017 09:42:06 | Strafrecht | 50 Antworten | 04.05.2005 22:09
Das mit Bedrohung war mir dann doch zu viel, also kam ich auf die Idee die Polizei zur Hilfe zu holen: ich gehe zum Tisch, nehme den Hörer ab und wähle den Notruf, die Leiterin rennt zum Tisch, reist mir den Horer aus Händen, schlägt mich dabei auf die Hände und dreht die ganze Sache gegen mich um : erzählt der Polizei ich würde Hausfriedensbruch begehen und weigere mich die Kita zu verlassen, sie bräuchte viel Hilfe, weil ich auch noch gewalttätig wäre.
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