96 Ergebnisse für „körperverletzung gefährlich körperverletzung“

Leserforumvon TonG1337 | Strafrecht | 10 Antworten | 25.01.2006 11:28
Der Anwalt kann, nach Akteneinsicht, besser als wir hier beurteilen, ob das als Notwehr geht, oder ob es strafbare Körperverletzung ist. ... Es ist bei gefährlicher Körperverletzung egal, wer genau wen genau verprügelt hat, da es ein Offizialdelikt ist. ... Dabei kommt es weder auf die Berechtigung des Vorwurfes noch auf den Ausgang des Strafverfahrens an; *gefährlliche Körperverletzung kann nur vorsätzlich begangen werden, die fahrlässige Alternative gibt es nicht. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon ange11 | Strafrecht | 6 Antworten | 17.03.2010 18:40
kann man wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestraft werden? ... Reicht es aus, dass abzusehen war, dass eine schwere Körperverletzung gewollt war? ... Was die Nebenklage angeht, so ist die bei jeder KV möglich, ob nun einfach, gefährlich oder schwer.
Leserforumvon Cosmo | Strafrecht | 14 Antworten | 29.11.2006 17:53
Ich denke auch, es liegt eine Körperverletzung vor mit den Konsequenzen der Geldstrafe und des zivilrechtlichen Schadenersatzes. Am 30.11.2006 von Judgemen Ich gehe hier von der gefährlich KV aus, da der Kopf als gefährlicher "Gegenstand" gewertet werden dürfte. ... Grüße vom Judge Am 1.12.2006 von guest123-1542 ich denke, es ist egal ob man dies Körperverletzug oder gefährliche Körperverletzung bezeichnet.
Leserforumvon Labello77 | Strafrecht | 2 Antworten | 10.04.2010 03:22
Jetzt hab ich erfahren das die staatsanwaltschaft wegen körperverletzung (ob gefährlich weiß ich leider noch nicht) gegen mich ermittelt weil ich ihn ansch. mit der säge bedroht haben soll deren motor noch lief (war ja auch so da ich am arbeiten war) aber nicht mit laufendem blatt, und ihn ansch. mit einer zigarette die sich in meinem mund befand verletzt haben soll (verletzungen hier gab es auch keine).
Leserforumvon Tobi519 | Strafrecht | 3 Antworten | 23.05.2019 17:45
In der Anklageschrift steht, dass ich die Flasche über den Kopf des Opfers geschlagen habe und es somit gefährlich Körperverletzung war. ... Ist es dann eventuell fahrlässige Körperverletzung? ... Zitat: Ist es dann eventuell fahrlässige Körperverletzung?
Leserforumvon S*W*G | Strafrecht | 7 Antworten | 01.12.2008 08:37
Zumindest wäre hier § 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) in Betracht zu ziehen, da dem "Türsteher" die Verletzung mitgeteilt worden ist und er sich somit in Kenntnis derer befand. ... Zumindest wäre hier § 230 StGB (Fahrlässige Körperverletzung) in Betracht zu ziehen, da dem "Türsteher" die Verletzung mitgeteilt worden ist und er sich somit in Kenntnis derer befand. ... Am 1.12.2008 von S*W*G Hehe,habs grad gemerkt.Wird hoffentlich auf gefährlich rauslaufen da ich keine Möglichkeit hatte mich zu wehren da er hinter mir stand.Musste heute auch nochmal zum Arzt wegen Schmerzen und wurde krank geschrieben da ich so nicht arbeiten kann in meinem Beruf.hat 5 Moate gedauert bis das verheilt ist seit der OP.
Leserforumvon recht55 | Strafrecht | 5 Antworten | 17.05.2010 17:40
Ist das eine leichte oder schwere Körperverletzung ? ... Es ist eine gefährliche Körperverletzung - § 224 StGB. ----------------- "Gruß Jens W. ... Lebens gefährlich ????
Leserforumvon mikroschwamm | Strafrecht | 1 Antwort | 22.12.2009 13:24
Vergangenes Wochenende war ich auf der Polizeidienststelle und habe gegen meinen Bruder wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesagt. ... Daraufhin ist die Polizei zu uns nachhausen gefahren und hat meinen Bruder auf die Rechtsfolgen von Gefährlich Körperverletzung aufmerksam gemacht.
Leserforumvon TEX | Strafrecht | 11 Antworten | 20.01.2005 22:30
Am nächsten Tag habe ich die Polizeistation aufgesucht und mit eine Anzeige wegen Körperverletzung gestellt. ... Was mich etwas wundert ist daß man ihnen gefährlich Körperverletzung vorwirft, denn damit die erfüllt ist, müßten Sie z.B. mit einem Gegenstand auf ihn eingeschlagen haben oder zumindest nach ihm getreten haben. ... Tatbestandsmäßig haben sie diese Körperverletzung ja auch begangen - nur sollten sie ja, wie geschildert, einen Grund (Notwehr) haben.
Leserforumvon guest123-1097 | Strafrecht | 17 Antworten | 26.02.2004 12:58
Körperverletzung fällig (falls noch nicht erfolgt). ... Erst recht nichts, was für meinen Körper nachhaltig gefährlich sein kann. ... Habt iht auch nur eine Ahnung, wie gefährlich DAS sein kann?
Leserforumvon Famicom | Strafrecht | 8 Antworten | 26.03.2013 11:56
Das Problem: Ich wurde nun auch wegen gefährlich Körperverletzung angeklagt, obwohl ich nur schlichten wollte. ... Grundsätzlich würde mich noch interessieren, ob ich mich beim Versuch zu schlichten (oben geschildert) Strafbar mache und ob es überhaupt eine Gefährliche Körperverletzung rechtfertigt. ... Für eine Tatteilnahme an einer gefährlichen Körperverletzung muß man die Person nicht selbst verletzen.
Leserforumvon Sverki90 | Strafrecht | 18 Antworten | 12.01.2011 12:39
Körperverletzung angeschaut? ... Nur das Zünden von Pyrotechnik ist keine Körperverletzung. ... Gefährlich ist sie wie bereits erwähnt möglicherweise aufgrund des Rauches.
Leserforumvon tino1989 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.11.2009 20:09
Jetzt sind wir beide wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. ... Gefährliche Körperverletzung [Bearbeiten] Bei der in § 224 StGB geregelten „gefährlichen Körperverletzung" handelt es sich um eine Qualifikation. ... Schwere Körperverletzung [Bearbeiten] Die „schwere Körperverletzung" nach § 226 StGB erfasst Taten, bei denen das Ausmaß und der Erfolg der Verletzung besonders schwer ausfallen.
Leserforumvon heik07 | Strafrecht | 26 Antworten | 02.04.2012 18:54
Laut polizei liegt eine anzege wegen gefaehrlicher koerperverletzung gegen x vor. ... Gefaehrlich weil auf einen am boden liegenden eingeschlagen hat. ... Ist ein Rippenbruch als schwere Körperverletzung zu werten ?
Leserforumvon Pyritsonne | Strafrecht | 4 Antworten | 27.06.2011 20:02
Körperverletzung um ein Vorsatzdelikt handelt. Die RSV würde allenfalls beim Vorwurf der fahrlässigen körperverletzung zahlen, also z.B, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall jemanden versehentlich verletzen. ----------------- "justice" -- Editiert am 27.06.2011 21:27 Am 27.6.2011 von Pyritsonne Oh je, aber er hat niemanden gefährlich verletzt!
Leserforumvon guest-12322.08.2009 16:44:14 | Strafrecht | 7 Antworten | 02.03.2009 16:59
Hallo, ich habe vor einigen Tagen eine Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen. ... In der Anklageschrift steht GEFÄHRLICHE Körperverletzung, obwohl das Opfer nur einmal beim Rennen von hinten gegen den Kopf geschlagen wurde und wenn man mal logisch überlegt, kann man beim Rennen nicht so stark ausholen wie aus dem Stand. Von daher kann das garnicht so gefährlich sein.
Leserforumvon IceAngel | Strafrecht | 2 Antworten | 30.03.2010 02:54
Mein (Ex)Freund hat mich vorige Woche Sonntag wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt. ... Damals hatte er mich schon einmal so brutal angegriffen und ich zeigte ihn wegen Körperverletzung an. ... Er selber ist schon wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung 1 Jahr im Gefängnis gewesen.
Leserforumvon Stefan12345123 | Strafrecht | 3 Antworten | 28.12.2012 16:04
Ein Wort gab das andere und als es zu gefährlich wurde, wollte ich, wie schon einmal die Polizei rufen. ... Wurde als Jugendliche mal vergewaltigt, eine versuchte Vergewaltigung, Kreditkartenbetrug(Bewährungsstrafe ist bereits abgelaufen, Anzeige wegen Körperverletzung gegen eine andere Frau).
Leserforumvon oetsch | Strafrecht | 7 Antworten | 01.09.2009 13:51
Eine schwere Körperverletzung würde hier nur dann vorliegen, wenn sie ein wichtiges Glied ihres Körpers dauerhaft nicht mehr gebrauchen könnten. ... Das ist der Punkt warum ich Fragte ob es eine Gefährlich oder Schwere Körperverletzung ist. @ all Habe ich das richtig verstanden das "lediglich" einer der Täter in fester Arbeit stehen muß um Zivilrechtlich eine Chance zu haben etwas an Schmerzensgeld zu bekommen? ... ----------------- "" Am 2.9.2009 von mega Nein, eine schwere Körperverletzung liegt nur vor, wie ich schon schrieb, wenn Sie ein wichtiges Glied Ihres Körpers dauerhaft nicht mehr gebrauchen könnten (§226 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Leserforumvon Steph87 | Strafrecht | 3 Antworten | 08.02.2007 04:09
Dann kam ein paar Tage später noch einmal so ein Brief, dort hieß der Vorwurf ebenfalls "Gefährliche Körperverletzung" es hieß: das ich und noch ein unbekannter einen hinter dem Autoscouter beim pinkeln verhauen und auf ihn eingetreten haben sollen (Der Freund (1Person die auch vor Gericht sein wird)vom "Geschädigten" habe es beobachtet)(In beiden Briefen stand als Tatzeit 23:00 Uhr am gleichen Abend). ... Es wurde wohl als gefährlich eingestuft weil wir beim pinkel von hinten zu 2 gekommen sein sollen.
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