65 Ergebnisse für „körperverletzung passiert erwarten person“

Leserforumvon Lawry | Strafrecht | 4 Antworten | 13.06.2015 16:09
Das ganze passiert auf dem Schulgelände. Was für eine Strafe wäre für Person B zu erwarten? Am 13.6.2015 von seidi256 Zitat:Was für eine Strafe wäre für Person B zu erwarten?
Leserforumvon phlipsi | Strafrecht | 9 Antworten | 29.08.2009 16:47
Eine Person wurde dabei angerempelt und fing an zu pöbeln. ... Resultat war eine Platzwunde und die Person wurde kurzzeitig ins Krankenhaus gebracht. ... Meine Frage jetzt an euch : Was könnte mich erwarten?
Leserforumvon m9090 | Strafrecht | 4 Antworten | 14.02.2012 21:54
hallo, person a erstattet anzeige gegen person b wegen körperverl., woraufhin b gegenanzeige erstattet. person a wurde mehrere mal zuvor grundlos weggeschuckt, worauf a sich mit einer kopfnuss wehrt. person b erwiedert mit einem heftigem schlag ins Gesicht wodurch a eine nasenprellung erleidet. verletzung wurde ärtzlich attestiert. die tat geschah unter alkoholeinfluss beider parteien. was hat bei wahrheitsgemäßer aussage jeder zu erwarten? ... Von dieser offenen Frage abgesehen, liegt der Schilderung nach eine einfache Körperverletzung vor, aber keine "gefährliche". ... Wenn das einmal passiert ist, kann man es nicht mehr rückgängig machen.
Leserforumvon karlsruher_1987 | Strafrecht | 1 Antwort | 27.10.2011 18:21
Hallo Community, mir ist vor zwei Wochen etwas passiert, und ich bin mir unsicher, ob ich mich jetzt schon nicht ganz richtig verhalten habe. ... Jetzt natürlich die alles entscheidende Frage: Welches Strafmaß kann ich für diesen Idioten erwarten? ... Reden wir von Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung?
Leserforumvon LogoPogo | Strafrecht | 14 Antworten | 11.12.2015 21:50
Ist das schon eine gefährliche Körperverletzung oder "nur" eine einfache Körperverletzung? ... Denn es ist zu erwarten, dass bei 10 bis 15 Beteiligten auch 10 bis 15 unterschiedliche Aussagen gemacht werden. ... Bei der gefährlichen Körperverletzung sind die Folgen doch nicht primär im Fokus sondern die Art und Weise.
Leserforumvon Sash88 | Strafrecht | 25 Antworten | 18.01.2009 20:04
Die Polizei sagte mir das es üblich sei ein Verfahren einzuleiten, Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung. Ich besuchte die geschädigte Person, sie ist wohlauf, (lediglich) blaue Flecken, ein paar Prellungen und ein Schleudertrauma...Diese Person wird definitiv keinen Antrag auf Anzeige stellen... ... Was passiert wenn das Verfahren nicht eingestellt wird?
Leserforumvon Andre20 | Strafrecht | 9 Antworten | 23.01.2009 16:14
So das war jetzt die Vorgeschichte und jetzt zu meiner Frage was denkt ihr was ich für eine Strafe erwarten kann? ... Am 23.1.2009 von Andre20 Also die letzte Verurteilung war vor 3 Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und vor 2 Jahren die Bedrohung mit Sachbeschädigung die aber eingestellt wurde. ... (ich weiß ist nicht die feine Englische Art, ob das stimmt weiß ich nicht wurde mir nur von einer unabhängingen Person erzählt).
Leserforumvon conchito | Strafrecht | 3 Antworten | 21.05.2007 13:27
Erst mal zur Person um die es geht: 2oJ alt, Student nicht vorbestraft. der betreffende hat momentan 3Strafverfahren am laufen: kurz vor Weinachten wurde er von der Polizei mit dem Auto aufgehalten und hatte 7,3 Nanogramm thc im blut, im Moment hat er zu dieser Sache noch keine weiteren infos zugesandt bekommen zwei Wochen darauf wurde er von zwei rechtseingestellten Personen zusammengeschlagen weil er die Freundin des einen blöd angemacht hat.dies geschah im einzelnen so: als er nachts vom Weggehn allein nachhause ging kamen im die zwei Schläger entgegen.der Freund des Mädchens die er angemacht hatte hat ihn dann stark gewürgt und hat ihn dazu genötigt im laut zu sagen dass er seine freundin in ruh lassen soll(was nicht so leicht ist wenn man gewürgt wird).nach dem vorfall war der betreffende natürlich schockiert und traf dann zu allem übel die Freundin des Würgers die er angemacht hatte, und deren Freundin, die auch die freundin des Komplizen des Würgers war ,wieder. er stellte beide zur rede und es entstand ein streit. die Mädchen riefen dann blöder weise ihre freunde dazu ,die ihn dann wie gesagt übel verprügelten.er rief dann die Polizei die dann seine aussage und die der anderen vier aufnahm.die Nachricht vom Amtsgericht war dann nicht dass was man erwartet hätte. der Student hat jetzt eine anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung am hals weil er angeblich das Mädel das er zuvor angemacht hatte geschlagen hätte,was aber nicht der Wahrheit entspricht.der student hat nur leider keine zeugen.... am 20. juni ist seine 1. Verhandlung nun ist ihm vor etwa 2 wochen was vollkommen idiotisches passiert woran er nicht ganz unschuldig ist: er war auf einer öffentlichen party und hat dort geraucht obwohl rauchverbot herrschte,was er aber bei der ersten Ermahnung der securities nicht wusste .ne halbe stunde später als er gerade seine zweite zigarrette rauchte kam dann ein security und forderte ihn auf zu gehn, er weigerte sich, versuchte stattdessen mit dem herrn security freundlich zu reden und ihm zu erklären dass er jetzt nicht mehr rauchen werde und wollte ihm sogar seine zigarretten schenken. der security lies sich aber nicht beirren undholte verstärkung, und zerrte den jungen dann mit einem kollegen hinaus wo der sich weiterhin weigerte rauszugehen also kamen noch zei securities dazu die ihn dann ziemlich grob versucht haben rauszuschmeißen wobei der partygänger dann mit dem gesicht am boden landete und von hinten getreten wurde und dabei brach seine nase leicht und er hatte schwere schürfwunden im gesicht.dies ließ er sich nicht gefallen und schlug während er von den vier securities abermals rausgeschoben wurde,einmal krärtig zu , traf einen der securities und knockte ihn zugleich um. dann lief er weg wurde aber aufgehalten, die polizei und der notartzt kamen und behandelten ihn und den securitymann.jetzt hat er eine anzeige wegen körperverletzung und hausfriedensbruch und muss den mittwoch eine aussage bei der polizei machen. jetzt zu meinen fragen :er ist sehr verzweifelt und weiß nicht was er machen und wie er sich verhalten soll.hat er eine chance ohne vorstrafe aus den ganzen sach rauszukommen?... und was hat er für eine strafe zu erwarten?
Leserforumvon Pepi | Strafrecht | 14 Antworten | 23.04.2005 13:06
Bei einem einzigen Ladendiebstahl ist jedoch keine sonderliche Erhöhung des Strafmaßes zu erwarten. ... Und da die ganze Situation sehr menschlich ist und nichts passiert ist, würde ich mich auch hier vom Ergebnis her dem Kollegen Roenner anschließen. ... Wieso heißt es denn nicht "versuchter gefährlicher Körperverletzung"?
Leserforumvon marco14 | Strafrecht | 21 Antworten | 31.12.2014 22:40
Was hat A jetzt zu erwarten? ... Was wird Person A jetzt passieren? ... Was passiert nun und kann Person A noch mit einem blauen Auge davon kommen oder droht ein Sicherungsverfahren oder ähnliches?
Leserforumvon fernando01 | Strafrecht | 29 Antworten | 18.05.2006 13:48
Ist das wirklich so passiert? ... Wenn die Verletzungen direkt auf Widerstandshandlungen zurückzuführen sind, sehe ich kein Problem mit dem Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung, doch einer widerständigen Person die Verantwortung etwa für umstandsbedingte Unachtsamkeiten und daraus resultierenden Folgen aufzuerlegen erscheint mir nicht gerechtfertigt. ... Er muss sich also wohl nur Sorgen machen, ob der Widerstand in Tateinheit mit (vorsätzlicher) Körperverletzung begangen wurde oder nicht.
Leserforumvon Postmaschine | Strafrecht | 15 Antworten | 15.01.2014 22:55
Wie schätzt ihr es ein,was hab ich für eine Strafe zu erwarten? ... E. defintiv die gefährliche Körperverletzung nach §224 StGB. ... Sie Ihrer Aussage nach von hinten herangetreten sind, als Sie auf die Person unter Verwendung des Totschlägers eingeschlagen haben.
Leserforumvon ELoTRiX | Strafrecht | 23 Antworten | 25.04.2014 14:57
Statt Person A,B,C etc zu schreiben, habe ich wahllos Namen ausgedacht. ... Der Filialleiter hat die ganze Zeit gebrüllt: "Das ist Körperverletzung!" ... Habe ich eine Körperverletzung begangen?
Leserforumvon fb430162-30 | Strafrecht | 15 Antworten | 09.12.2015 10:06
Die Person war zwar vermummt aber wir erkannten die Stimme, das Auto kannte ich auch aus dem noch eine Person ausstieg und uns bedrohte und es lustig fand.. Daraufhin drohten sie uns wenn wir die Polizei rufen passiert schlimmeres.. Nun geht es am 17ten vor Gericht, der maskierte Täter sitzt wegen anderer taten schon im Gefängnis, du andere Person hat schon einige Vorstrafen was wird sie erwarten?
Leserforumvon go409763-29 | Strafrecht | 13 Antworten | 10.03.2015 00:00
Jetzt fragt sich Person X was passiert wenn aus irgendwelchen Gründen die Bewährung in Deutschland wiederufen wird während Person X in Holland lebt muss er dann mit einer Verhaftung rechnen? ... Jetzt bleibt natürlich die Frage was genau Person X im schlimmsten fall erwarten könnte wenn die Bewährung nicht wiederufen werden kann. ----------------- "" Am 10.3.2015 von muemmel Die Frage nach dem schlimmsten Fall ist zwar völlig sinnfrei, weil der nie eintritt, aber wenn Sie es unbedingt wissen wollen: Die Höchststrafe für gefährliche Körperverletzung liegt bei 10 Jahren Haft. ... Da Person X ist bis jetzt noch nie aufgefallen was körperverletzung angeht bis auf dieses eine mal das könnte vllt für eine Bewährung reichen oder?
Leserforumvon random857777 | Strafrecht | 24 Antworten | 18.08.2023 15:04
Der Einstellungsbescheid lautet auch auf gefährliche Körperverletzung. ... Der Einstellungsbescheid lautet auch auf gefährliche Körperverletzung.... [/i] Erstere Voraussetzung trifft auf die einfache Körperverletzung zu.
Leserforumvon Pascal Bräuning | Strafrecht | 22 Antworten | 11.02.2021 12:56
In Betracht käme dann noch, dass Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. ... Am 11.2.2021 von Pascal Bräuning [quote=Zuckerberg]In Betracht käme dann noch, dass Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. ... Am 11.2.2021 von Zuckerberg Warten Sie ab, was hier passiert.
Leserforumvon Phönixfeder | Strafrecht | 12 Antworten | 23.01.2015 00:35
Solange die Anzeige nicht völlig zu Unrecht erfolgte, muss der Anzeigenerstatter keine Kosten fürchten. quote:es könnte ja auch sein das wir den prozess verlieren Der Betreff lautet beim Strafverfahren ja nicht wie im Zivilverfahren Person A gegen Person B. ... Das Eintreten auf eine Person, die schon am Boden liegt, ist ein Sachverhalt, der in meiner Region auch schon mal in erster Instanz beim Landgericht landet. ... schön, das man hier so schnell antwort bekommt zur sache: (wenn es interessiert verhandlungsbeginn...da meine tochter keine zeugin war durfte sie bei der verfahrenseröffnung dabei sein. nachbar stritt alles ab, sagte das alles in seinem garten passiert sei u benannte einen zeugen von dem mein sohn u auch unsere zeugin sagten das sie den herren vorher noch nie gesehen hatten. t sagte außerdem dass mein sohn den seinen mit sechs kindern gleichzeitig gejagt hätten und alle auf seinen sohn "drauf" gegangen seien...des weiteren: er sei italiener und deshalb können ihn in der siedlung niemand leiden, mein sohn sei immer aggressiv, hätte um sich geschlagen, sei völlig ausgerastet und deshalb habe er ihn nur an den handgelenken von seinem grundst
Leserforumvon Early20 | Strafrecht | 9 Antworten | 12.08.2008 15:28
Hat Person A nun eine Anklage wegen Totschlag/fährlässige Tötung zu erwarten, da er Drogenkonsument ist (obwohl zum Unfallzeitpunkt KEINE Drogen konsumiert wurden)? ... Wenn der Unfall auch ohne Drogen passiert wäre sehe ich den Drogenkonsum als irrelevant bezüglich des Unfalles an. ... Am 12.8.2008 von Early20 Ja, Person A war bereits mehrmals im Gefängniss (Körperverletzung, verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz).
Leserforumvon Bananenmilch73 | Strafrecht | 7 Antworten | 24.04.2018 16:31
Ihm wird vorsätzliche einfache Körperverletzung vorgeworfen. ... (mal ganz davon abgesehen, dass bei einfacher Körperverletzung sowieso nicht soo viel Ungemach zu erwarten ist, wenn Ihr Sohn nicht gerade eine Karriere bei der Polizei oder so anstrebt) Wenn Sie sich einen Anwalt leisten können oder eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt es sich durchaus mit dem Anhörungsbogen zu selbigen zu gehen. ... Was meinen sie denn ernsthaft was passiert wenn man die tat zugibt Geldbuße oder Sozialstunden?
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