8 Ergebnisse für „ladendiebstahl ermittlungsverfahren frage einspruch“

Leserforumvon JuraNoob123123 | Strafrecht | 9 Antworten | 09.10.2019 12:01
Nun die Frage: Was sollte A hier tun? ... Könnte sich dies auch im Bezug auf das Ermittlungsverfahren negativ auswirken? ... Könnte sich dies auch im Bezug auf das Ermittlungsverfahren negativ auswirken?
Leserforumvon josepadilla | Strafrecht | 17 Antworten | 26.07.2019 09:40
Es liegt einfacher Ladendiebstahl vor (geringwertiger Sachen). ... Die Frage ist natürlich, an welchen RA ich dabei gerate. ... Dann kann man sich für den Einspruch einen Anwalt nehmen.
Leserforumvon Marthe | Strafrecht | 17 Antworten | 29.11.2005 14:30
Zwar mag diese Vermutung aus Sicht der Polizei bei einer wiederholt erwischten Ladendiebin nicht sonderlich abwegig sein, dass bedeutet aber noch nicht, dass diese Maßnahme auch zwangsläufig verhältnismäßig ist, zumal es sich trotz allem immer noch um eher harmlosere Straftaten handelt und bei Ladendiebstahl eher selten sein dürfte, dass Fingerabdrücke zur Beweisführung beitragen können. ... Jedenfalls für zukünftige Fälle von Ladendiebstahl glaube ich eher nicht, dass Fingerabdrücke zur Aufklärung beitragen. ... Meines Wissens hängt die Zuständigkeit zwischen Amts- und Verwaltungsgericht davon ab, ob die Maßnahme zu einem Ermittlungsverfahren gehört.
Leserforumvon go492962-82 | Strafrecht | 26 Antworten | 14.06.2018 14:24
Person A wurde beim Ladendiebstahl von Waren im Wert von 19,00 Euro erwischt. ... Naja, wegen einem Ladendiebstahl von 19 Euro? ... Naja, wegen einem Ladendiebstahl von 19 Euro?
Leserforumvon Chamuel | Strafrecht | 36 Antworten | 27.02.2004 12:16
Hier kommen wir zu deiner Frage. ... Schade, dass keiner auf meine "wirkliche" Frage antwortet - aber ok. ... Noch ein Dank an Alle, die auf meine eigentliche Frage geantwortet hatten!
Leserforumvon hellori | Strafrecht | 20 Antworten | 28.10.2004 14:51
Nochmal die Frage: Ist ein Eintrag im FZ ein Kündigungsgrund? ... Zum Eingangsposting: Natürlich können Sie Einspruch einlegen. ... Aber ich kenne keinen StA, der wegen "nervigen Fragen am Telefon" sich die Mühe macht einen Arbeitgeber von einem Ladendiebstahl zu informeiren.
Leserforumvon ZweiteChance | Strafrecht | 19 Antworten | 20.03.2015 06:44
Ich habe Ladendiebstahl begangen. ... es gibt neben dem Erziehungs und dem Bundeszentralregister noch ein internes Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister wo alle Ermittlungsverfahren eingetragen werden. dort werden auch Einstellungen nach §153 oder 153a gespeichert. leider weis ich aus dem Kopf aber keine Löschfristen [quoteEine Hauptverhandlung wird nicht erforderlich sein Sie räumen ja den Vorwurf umfänglich ein.] es könnte tortzdem sein das im weiteren verlauf des Verfahren Anklage erhoben wird und es dann zum Hauptverfahren kommt. immerhin geht es um einen wert von 50 bis 60€ bei Diebstahl geringwertiger Sachen liegt die grenze bei bis zu 50€ bei Diebstahl geringwertiger Sachen wäre die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung nach §153 oder 153a oder ein Strafbefehl größer.
Leserforumvon GreenDragon77 | Strafrecht | 30 Antworten | 24.08.2019 21:36
Brief Zitat: Ermittlungsverfahren gegen Sie Sehr geehrter Herr X. gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Die folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat Ladendiebstahl Tatzeit Samstag, 22.07.2019. 16:00 Uhr Tatort X-ort, dm-drogeriemarkt Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen; dies wird Ihnen hiermit ermöglicht. ... Alternative der Strafprozessordnung (StPO) Sehr geehrter Herr **** im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl beabsichtigen wir bei Ihnen die Durchführung einer erkennungsdienstiichen Behandlung.
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