40 Ergebnisse für „nachrede übel“

Leserforumvon Smirgul | Strafrecht | 3 Antworten | 12.01.2010 14:10
Vor ein paar Tagen kam dann schon wieder eine Beschwerde, weil sich das Personal der Filiale meiner Mutter angeblich zu 90% genervt, überheblich, unfreundlich verhält und die Kunden wie ein Übel behandelt. ... Üble Nachrede? ... nochmal zusammengefasst: 1.> er hat einen falschen Namen angegeben (bei der Beschwerde und bei der Adresse für den Gutschein) 2.> er hat ja 90% des Personal unterstellt, dass es sich genervt, überheblich, unfreundlich verhält und die Kunden wie ein Übel behandelt.
Leserforumvon D2019 | Strafrecht | 6 Antworten | 10.09.2019 18:29
Nun er weiß nicht dass ich das war er meinte dass er zur Polizei geht und eine Anzeige wegen rufmord und üble Nachrede erstattet und herauskommt wer ich bin. ich habe eingesehen dass es ein Fehler war und es tut mir auch sehr Leid aber ich habe Angst dass es rauskommt dass ich es war. ... Ich weiß dass es ziemlich kindisch und falsch von mir war aber wenn er es wirklich so übel genommen hat und eine Anzeige gegen unbekannt erstattet hat habe ich echt Angst. ... https://www.123recht.de/forum/generelle-themen/Anzeige-gegen-unbekannt-bringt-das-ueble-Nachrede-Insta-Fake-__f560744.html Die strafrechtliche Seite wird wahrscheinlich eingestellt, schon weil die Polizei sich nicht mit Kinderkram beschäftigt.
Leserforumvon mr2 | Strafrecht | 0 Antworten | 01.09.2007 18:22
hi... hab da mal ne frage... meine ex frau macht mich und meine familie überall schlecht es wird übel über uns hergezogen und die wildesten gerrüchte verbreitet was ich auch zum teil durch zeugen nachweisen könnte... meine frage/n: was könnte ich konkret unternehmen damit das aufhört. und welche folgen hätte das für die schwätzerische exfrau
Leserforumvon torstenB | Strafrecht | 4 Antworten | 18.04.2010 20:31
Sieht alles übel aus, auf den ersten Blick.
Leserforumvon go456969-53 | Strafrecht | 5 Antworten | 05.01.2017 22:11
Ihre Angaben entsprechen nicht der Tatsache und beinhalten den Straftatbestand der üblen Nachrede, die geschäftsschädigend sind. ... Habe ich hier übel nachgeredet? ... Bei dem Straftatbestand der üblen Nachrede liegt die Beweislast hinsichtlich des Behaupteten beim "Behaupter" und Zweifel werden nicht -wie sonst im Strafrecht- zu Gunsten des Beschuldigten ( = Sie) ausgelegt, sondern zu dessen Lasten.
Leserforumvon verenaerler | Strafrecht | 11 Antworten | 21.08.2007 13:52
In diesem Schreiben steht danndass die Ware echt ist und dass es nun einen Tatbestand der Nötigung gibt, üble Nachrede und dass man sich vorbehält gegen mich vorzugehen wenn ich nicht eine Unterlassungs- und Verpflichtserklärung unterschreibe ABER immer mit der Angabe dieser Firma- mit der ich ja überhaupt nichts zutun habe. ... 'üble Nachrede/Verleumdung' kann nur tatbestandlich sein, wenn die Äußerung ggü. einem Dritten getätigt wird ('Der XY verkauft gefälschte Ware', aber nicht: 'Sie verkaufen gefälschte Ware'). ... Es wird zwar mit einem Übel gedroht (Info an eBay), aber es wird dabei nicht auf die Verschaffung eines unrechtmäßigen Vermögensvorteils gezielt ('Wenn Sie nicht..., dann werde ich...').
Leserforumvon go467923-87 | Strafrecht | 1 Antwort | 14.06.2017 12:54
Hallo allerseits, seit einigen Tagen wird verbreitet, dass ich und meine Familie Roma Sinti (er benutzt den beleidigenden Begriff 'Zigeuner' oder 'Dreckspack') wären, es werden Bilder meiner Familie und mir auf Facebook weitergeschickt und übel beleidigt.
Leserforumvon guest-12320.08.2018 10:51:02 | Strafrecht | 3 Antworten | 29.02.2016 13:55
Beispiel Person a läuft mit b und c durch die Stadt und Person a beleidigt Person d und noch Person e die nicht anwesend ist übel und behauptet unwahres über sie handelt es sich um Beleidigung oder Volksverhetzung ? Am 29.2.2016 von Moderator1 So wie der Sachverhalt dargestellt ist um Beleidigung (mglw. in Tateinheit oder Tatmehrheit mit übler Nachrede oder Verleumdung) -- Editiert von Moderator1 am 29.02.2016 14:58 Am 1.3.2016 von Albarion Sehe ich auch so: Volksverhetzung wäre es, wenn zum Beispiel "Ihr Andromedaner seit doch alle ein verlogenes interstellares Pack, man sollte Euch alle entmaterialisieren." geäußert wurde.
Leserforumvon 4zusammen | Strafrecht | 9 Antworten | 07.03.2009 16:27
Wenn in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Gericht nachweislich übel Nachrede stattgefunden hat und damit auch eine Verletzung der Wahrheitspflicht § 138 ZPO stattgefunden hat, ist dann ein "öffentliches Interesse" im Sinne der Staatsanwaltschaft gegeben oder wird der Strafantrag wie üblich aus Mangel am öffentlichem Interesse abgelehnt? ... Üble Nachrede ist ein absolutes Antragsdelikt. ... Hinsichtlich der üblen Nachrede stelle ich hiermit den erforderlichen Strafantrag -- Editiert am 08.03.2009 00:01
Leserforumvon DominikGX | Strafrecht | 8 Antworten | 03.06.2022 01:58
Ich wollte wegen Übler Nachrede angezeigt werden, um noch eine Chance auf einen Prozess zu bekommen, wo ich dann meine Unschuld beweisen will. ... Denn selbst die Nachrede mit erweislich wahren Tatsachen könnten einen Unterlassungsanspruch gegen Sie begründen. ... [/quote] Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt[b] oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel[/b] zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§240 StGB) "Gewalt" ist nicht zwingend nötig, damit der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist.
Leserforumvon AndreSh | Strafrecht | 2 Antworten | 24.02.2006 15:31
Person A bekommt heute ein Schreiben mit dem Tatvorwurf der "Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung". ... Am 24.2.2006 von Bada-Bing Zugeben ist wohl nicht weiter notwendig, da der Brief ja vorliegt Falls es überhaupt zur Verhandlung kommt, kann man in der das Wort Betrüger so abwandeln, dass man verlauten lässt dass nicht die Absicht vorlag Person B als Betrüger im Eigentlichen zu deklarieren, es ging viel mehr darum das Übel einer Falschberatung offen zu legen.
Leserforumvon yxnnis | Strafrecht | 4 Antworten | 10.11.2020 15:43
Üble Nachrede (Rufschädigung unter Spielern und meines YouTube Kanals) 3. ... Üble Nachrede (Rufschädigung unter Spielern und meines YouTube Kanals) Wer redet denn wem übel nach? ... Zitat (von yxnnis):Üble Nachrede (Rufschädigung unter Spielern und meines YouTube Kanals) Die Moderatoren reden mit anderen Spielern über Dich und behaupten dort irgendwelche Tatsachen, in einer Weise, die geeignet ist Dich in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen?
Leserforumvon Sabrina1106 | Strafrecht | 10 Antworten | 16.10.2008 12:50
Hallo, habe eben von einer Bekannten eine Mail bekommen in der sie mir schreibt wie übel eine bestimmte Dame über meine Schwester und mich redet und schlimme Behauptungen in die Welt setzt die absolut nicht wahr sind. ... Strfarechtlich sieht das alles ganz anders aus. ich bin mal so frei: § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, [...] ... Am 20.10.2010 von melegim10 hallo kann mir einer den paragraphen wegen übler nachrede sagen und bedeutung.
Leserforumvon guest-12309.03.2022 07:23:43 | Strafrecht | 7 Antworten | 01.11.2021 07:17
Da dies mind. eine üble Nachrede oder sogar Verleumdung ist, könnte die zweite Person dies zur Anzeige bringen. ... [/quote] Erpressung oder die ursprüngliche üble Nachrede? ... Das Drohen mit einer Anzeige kann tatsächlich ein Drohen mit einem empfindlichen Übel im Sinne der §§ 240 Abs. 1, 253 Abs. 1 StGB sein.
Leserforumvon User1285 | Strafrecht | 7 Antworten | 17.02.2019 23:00
Setzt er denjenigen dabei unter Druck, in dem er mit Kündigung droht (oder einem anderen „empfindlichen Übel") und verlöre der falsch Beschuldigte seinen Job (Vermögensschaden), kann es sich sogar um Erpressung handeln. ... Sollte dabei Material erstellt werden, das nicht der Wahrheit entspricht, so liegt Verleumdung ( § 187 StGB) oder üble Nachrede (§ 186 StGB) vor.
Leserforumvon _vera_ | Strafrecht | 10 Antworten | 09.03.2010 21:02
(einige tausend Euro) Strafrecht: Verurteilung wegen übler Nachrede und/oder Verleumdung (jenachdem) sowie ggf wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu einer Geldstrafe. Insgesamt macht man mit einer solchen Aktion zwar dem Opfer Ärger, allerdingts halst man sich den größeren (und teureren) Ärger selbst auf. ----------------- "justice" -- Editiert am 11.03.2010 08:32 Am 11.3.2010 von VivaColonia quote:Verurteilung wegen übler Nachrede und/oder Verleumdung (jenachdem) Wieso? ... Üble Nachrede - es wären ja keine Lügen ausserdem soll man eigene Fantasien als "übel" bezeichnen?
Leserforumvon guest-12330.06.2010 10:53:46 | Strafrecht | 11 Antworten | 16.06.2010 20:08
Tat ist wiederholte massive systematische üble Nachrede per Internet vorgeworfen worden, Täter streitet ab und wars wirklich nicht. ... Später wurde der Vorwurf geändert in Nachstellung, nun lautet es üble Nachrede. ... In den Akten ist zu seiner Überraschung der Hinweis, daß hier so heftig, wiederholt übel nachgeredet sein soll, daß sogar öffentliches Interesses gesehen wird und hinreichender Tatverdacht da sein soll.
Leserforumvon Yogi1 | Strafrecht | 20 Antworten | 19.04.2016 23:13
mal gesagt: Wenn Sie jetzt sagen, Sie haben sich das nur ausgedacht, dann ist alles ok, das nimmt Ihnen auch niemand übel, der Caritasverband wird dann auch nicht gegen Sie vorgehen. ... Wär das üble Nachrede oder schon Verleumdung? ... Also wär es "nur" üble Nachrede, oder?
Leserforumvon Maike145 | Strafrecht | 15 Antworten | 14.02.2022 08:41
Am 14.2.2022 von wirdwerden Nimm es mir nicht übel, aber alles irgendwie auf Kindergartenniveau. ... Kann Bärbel Anke wegen übler Nachrede usw anzeigen, wenn das Jugendamt wirklich kommt?
Leserforumvon ninaG | Strafrecht | 7 Antworten | 31.05.2016 19:51
Das bezieht sich auf sogenannte Mitteilungen meinerseits, dass mir die Adresse meines Sohnes nicht bekannt ist Hiermit schildere ich die üble Nachrede und Verleumdung, die in der in der Akte des deutschen Amtsgerichtes für Adoption stehen auf der Seite 19, Zeile 23 von unten angeführt ist 1) -2. ... Mein Kommentar: Hier setzt Frau N. mit den Verleumdungen und übler Nachrede gegen mich und meinen Sohn fort und lügt, dass sie über mich und meinen verstorbenen Ehemann Auskunft über die Adresse unseres Sohnes informiert hatte. ... Solange die Hilfe nötig ist, bist du gut und sobald du nicht mehr brauchbar ist, vergisst man die Hilfe und redet über dich übel.
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