Strafantrag/ Anzeige zurückziehen
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Als die Polizei eintraf habe ich direkt anzeige gegen die person erstattet ( name war mir bekannt da ich ne zeitlang fussball mit ihm spielte). ... So die Zeit verging und ich habe letzte woche dann meine Aussage bei der Polizei gemacht und auch Strafantrag gestellt. ... kann ich Anzeige + Strafantrag ohne angabe von Gründen zurückziehen?
Denn schließlich könnte Ihre Aussage das einzigste Beweismittel sein, welches des Täter überführen kann. Ladungen zur Vernehmung bei der Polizei braucht man nicht Folge zu leisten. ... Bitte aber den Text nochmal genauer lesen, es ging darum, dass X nur Anzeige erstattet, eben nicht Strafantrag.
Ich habe bei der Polizei angegeben, dass er mir meine Kontokarte gestohlen hätte und damit Geld abgehoben hat, was aber nicht stimmt. ... Nun muss ich morgen zur Polizeidienststelle und meine Aussage dort machen. Ist es noch möglich den Polizisten die Wahrheit zu sagen und die Anzeige zurück zu ziehen.
Eigene Anzeige von Polizei nicht wahrgenommen
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Kurzgefasst, sind zwei Mädchen auf mich los gegangen, und ich habe daraufhin die Polizei verständigt, und wollte eine Anzeige machen. Das habe ich den Herren von der Polizei auch gesagt, seine Aussage dazu war, dass er sich im Laufe der nächsten Woche melden würde, und wir das dann machen würden. ... Würdest Du nun Anzeige stellen, wäre das die Gegenanzeige.
Daraufhin habe ich der Polizei habe ich u.a. folgendes geschrieben: Ich habe mich entschlossen Anzeige gegen Herrn X wegen "Betrug mittels unberechtigter Rechnung" zu erstatten. ... Gemäss seiner Aussage. ... Wenn man Strafantrag stellen will, dann sollte man das auch tun und nicht nur irgendeine Absicht kundtun.
Ich brachte dies am selben Abend zur Anzeige. ... Und stellte Strafantrag. ... Dann sollten Sie Ihre Bedenken schleunigst der Polizei mitteilen.
Nun habe ich Post von der Polizei bekommen. ... Im Grunde verspreche ich mir nichts von einer Strafverfolgung, da es wahrscheinlich auf "Aussage gegen Aussage" hinaus laufen wird. ... Außerdem dürfte eine Anzeige gegen irgendwen Ihre Karriereaussichten doch weniger beeinflussen als die Anzeige gegen Sie.
also ich hab gleich zu anfang mal ne frage.. es geht um folgenden sachverhalt: mein freund is eines nachts ziemlich ausgetickt und hat mir gegens auto getreten, ne scheibe eingeschlagen, mich beleidigt, es war nachts um vier also er war ziemlich laut.. ach ja und ne morddrohung gabs auch noch.. ich natürlich die polizei gerufen, anzeige erstattet und logischerweise auch nen strafantrag gestellt.. gab letztendlich ne anzeige wegen ruhestörung, beleidigung, bedrohung, sachbeschädigung und noch eine wegen vandalismus von der polizei oben drauf.. ich muss dazu sagen er stand unter alkohol-einfluss, war aber noch zurechnungsfähig..und nen paar andere stoffe ham se auch noch in seinem blut gefunden..das war aber schon bissl älter.. er hat bei seiner aussage alles zugegeben.. so, meine frage is jetz.. soll bzw kann ich den strafantrag zurück ziehen?
Daraufhin habe ich die Polizei gerufen und diese wegen Körperverletzung angezeigt. ... Ich habe keine Zeugen und sei nicht glaubhaft, da ich sehr betrunken war, also habe ich den Strafantrag zurückgezogen (Dummerweise). ... Habe noch eine letzte Frage: Wie kann ich herausfinden was gegen mich vorliegt (also Anzeige oder Ermittlungen der Polizei selber und Inhalt der Ermittlungen).
Dann kam die Polizei, jedoch haben beide Parteien von einer Anzeige abgesehen. ... Ist diese Anzeige jetzt etwa von der Polizei gekommen? ... quote:Ist diese Anzeige jetzt etwa von der Polizei gekommen?
Am 25.10.2009 von muemmel Hi, gewiß doch - da stellt man aber keinen Strafantrag, sondern erstattet nur Anzeige. ... Wieso sollte ich nicht Strafantrag statt bloß Anzeige stellen, ich kenn den Täter ja. ... Sollte Ihre Anzeige nicht ausreichen, dann wird die polizei Sie ggf. zu einer ergänzenden Zeugenaussage vorladen.
Dann kam einfach die Polizei dazu und hat nun eine Anzeige gemacht, erstmal gegen Unbekannt. Ich muss jetzt eine Aussage machen und möchte aber keine Namen nennen und auch keine Anzeige erstatten, da die Sache geklärt ist. ... Die Anzeige ist ja längst "gemacht" worden - durch die Polizei.
Falls es die Sache ist, würde ich schlicht die Aussage verweigern. ... Und der hat Anzeige wegen Beleidigung gestellt. ... Er kann sich nicht aussuchen, wer Anzeige erstattet.
Nee, denn die Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. ... Hat man also dieses Recht - selbst wenn man die Anzeige bei der Polizei persönlich abegeben würde? ... Wenn man keine mündliche Aussage machen will, sollte man auch keine Online-Anzeige machen.
quote:Ja gut aber dass ist nicht so richtig Doch, das ist richtig. quote:daher ist meine Aussage eigentlich das entscheidenste. ... Ich bin am enddefekt der jenige der vor gericht aussagen würde, daher ist meine Aussage eigentlich das entscheidenste. ... Teile der Staatsanwaltschaft (oder der Polizei) diese Tatsache (dass Du bedroht wirst) mit.
Da ich nun einige Bedenkzeit hatte und von der Anzeige auch sein Job anhängt bin ich zu dem Entschluss gekommen die Beziehung zu beenden und den Strafantrag aber gerne zurückziehen würde. ... Bin ich verpflichtet hinzugehen und eine Aussage zu machen oder nicht verpflichtet ? ... Insoweit ist die Aussage Zitat (von !!
Die Mutter des 17 jährigen rief die Polizei und zeigte meinen Mann wg. ... Der Polizist, der unsere Personalien aufnahm sagte, dass es unsererseits nicht möglich wäre eine Anzeige zu erstatten, sondern wir abwarten sollen bis wir zur Vernehmung geladen werden um Strafantrag zu stellen. ... Die falsche Verdächtigung (die Aussage, dein Mann habe jemanden geschlagen was gar nicht zutrifft [wider besseres Wissen]) würde auch ohne Strafantrag verfolgt.
Ich weiß dass es in dem Waggon Videoüberwachung gab, wird die Polizei diese auch bei solch einem kleinen Vergehen auswerten? ... "Zurückziehen" kann man eine Anzeige nie, da eine Anzeige nichts weiter ist als eine Information ("Hallo, ich will mal was erzählen"). Was Sie zurückziehen können, ist ein Strafantrag, den Sie vermutlich gleichzeitig mit der Anzeige gestellt haben und der bei einer einfachen Körperverletzung auch notwendig ist.
Ich weiß nicht, was der Angeklagte gegenüber der Polizei ausgesagt hat. ... Die Anzeige wurde am 25.06.13 aufgegeben. ... Der Erhebung einer Privatklage muss in aller Regel eine Sühneverhandlung vorausgehen. bis 23.03.13 Tatzeitrum 25.06.13 Anzeige Kann ich hier noch einen Strafantrag stellen, oder habe ich hier Pech gehabt, zu spät?
Gelegenheit zu einer Aussage haben wir beide erstmal nicht bekommen. ... Die Polizei wusste, dass kein Strafantrag gestellt wird, aber die Staatsanwaltschaft wusste von nichts. ... Aber irgend jemand Außenstehendes muss ja zumindest Anzeige erstattet haben.