21 Ergebnisse für „polizei einstellung straftat führungszeugniss“

Leserforumvon muddi91 | Strafrecht | 3 Antworten | 20.08.2009 11:02
2.Würd dies im Polizeilichen Führungszeugniss 0 eingetragen und hat die Polizei bei der Bewerbung Zugriff da drauf? ... Zählt dies als eine Straftat oder ist dies eine Ordnungswiedrigkeit? ... Wie aber bereits gesagt, steht ein Verfahrenseinstellung gegen Auflage einer Einstellung nicht zwingend entgegen. zu 3) Sachbeschädigung ist eine Straftat gem. § 303 StGB.
Leserforumvon Stefan1967 | Strafrecht | 2 Antworten | 10.11.2013 16:56
Mich eventuell mit der Einstellung des Verfahrens, mittels einer Geldbuße einverstanden erklären? Das blöde zudem ist das ich vor einem Wechsel des Arbeitgebers stehe und dieser ein polizeiliches Führungszeugniss verlangt. Ist diese Straftat in diesem schon vermerkt oder nicht.
Leserforumvon Bassboxx | Strafrecht | 15 Antworten | 19.03.2008 17:52
Ich habe meine Tat direkt zugegeben und musste nurnoch mit der Polizei mit, da ich keinen Personalausweis dabei hatte. ... Gilt es trozdem als Straftat? ... Vielleicht lässt sich ja beim Amtsgericht noch eine Einstellung herausholen.
Leserforumvon Dusel90 | Strafrecht | 9 Antworten | 25.09.2010 16:29
Wir haben, beide viel Alkohol getrunken, ein Bierfass (50 Liter) entwendet und die Polizei hat uns aufgeschnappt. ... Hab gerade eben die Polizei nochmals angerufen und die Polizisten stellen eine Anzeige. ... Wenn ja, dann wird die Straftat nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.
Leserforumvon Waldkäfer | Strafrecht | 16 Antworten | 07.12.2006 16:20
Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 7.12.2006 von Waldkäfer Bei ihm steht nur eine kleinigkeit im führungszeugniss ( er hat mal ein lagerfeuer an einem öffentlichen ort gemacht und das ordnungsamt kam) und er wird verurteilt obwohl ich die straftat begangen habe und er als mitbeteiligter angezeigt wurde ? ... Das ist bei der Einstellung nach § 45(1) JGG zu 99,99% unwahrscheinlich, auch wenn kein absoluter Strafklageverbrauch eingetreten ist. ... So muß man weder vor Gericht lügen, noch muß man zugeben, bei der Polizei nicht die Wahrheit genickt, ääh gesagt zu haben.
Leserforumvon fb410451-12 | Strafrecht | 10 Antworten | 14.03.2016 02:37
Und wann fand die Straftat statt? ... Lediglich bei der Polizei könnte die Sache noch gespeichert sein. ... Die andere Frage ist natürl., ob die BW überhaupt die Daten der Polizei checkt.
Leserforumvon Thanos | Strafrecht | 25 Antworten | 21.12.2010 15:23
Der Eintrag ins ZStV ist bereits jetzt sicher, da eben bereits ein Ermittlungsverfahren wg. des Verdachtes einer Straftat eingeleitet ist. Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass eingestellte Verfahren erst mit ihrer Einstellung dort Einzug finden. ... Richtig erkannt und interessant ausgedrückt Die Straftat befindet sich tatsächlich im 13.
Leserforumvon Kopo | Strafrecht | 15 Antworten | 21.11.2010 14:38
Momentan stehe ich vor einer Einstellung als Auszubildender im Rettungsdienst. ... Eine Straftat führt stets zu einem Ermittlungsverfahren, wenn sie der Polizei bekannt wird. ... (ggf: Einstellung des Verfahrens?
Leserforumvon wolfbert | Strafrecht | 31 Antworten | 21.11.2003 21:58
Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens? ... Wie hoch ist die Chance der Einstellung des Verfahrens? ... Mit anderen Worten: Einstellung gem. § 153 oder 153 a StPO.
Leserforumvon dunkking | Strafrecht | 7 Antworten | 13.03.2004 13:50
kann er bei der nächsten begegnung mit der polizei den führerschein entzogen bekommen, falls er etwas bei sich hat?... Da der Besitz von Cannabis keine Ordnungwiderigkeit, sondern eine Straftat ist, gibt es dafür keine festgelgten Bußgelder, sondern es wird eine Strafe festgesetzt, die (im Rahmen des § 29 BtmG) im Ermessen des Gerichts liegt. ... Die Einstellung nach § 31a wird näml. im Gegensatz zu der nach § 45 JGG auch nicht im Erziehungsregister aufgenommen.
Leserforumvon fettnäpfchen | Strafrecht | 25 Antworten | 08.01.2004 07:25
Und noch eine Frage: Ich habe gestern einen Anhörungsbogen der Polizei zugeschickt bekommen, auf dem ich ankreuzen soll, ob ich mich zur Sache äußern, von der Polizei vernommen werden will, Straftat zugebe oder nicht oder mich nicht dazu äußern will, außerdem ob ich mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bin (bin ich natürlich). ... Und selbst bei einer Verurteilung würdest du wahrscheinlich mit einer geringen Geldstrafe davon kommen, welche nicht im Führungszeugniss eingetragen wird. ... Kreuz "zugeben" und "Einstellung" an.
Leserforumvon Lilabirdy82 | Strafrecht | 26 Antworten | 24.07.2003 19:14
Beschuldigung: Ladendiebstal (Straftat), verletzte Vorschrift: §242,248a StGB. ... Wenn das Ihre erste Straftat war, ist es gut möglich, daß die Sache eingestellt wird (wegen Geringfügigkeit). ... Eine Einstellung kann aufgrund mehrerer Vorschriften erfolgen.
Leserforumvon guest123-1150 | Strafrecht | 21 Antworten | 01.08.2006 21:25
Polizei ist eingeschaltet, Vorladung unterwegs zu mir. ... Abwarten, was bei der Polizei gefragt wird. ... Einstellung?
Leserforumvon VerzweifelteSchülerin | Strafrecht | 72 Antworten | 25.03.2007 21:28
Falls es zu Einstellung des Verfahrens kommt muss ich mit irgendwelchen Auflagen rechnen? ... "Es gibt hier zwei Arten der Einstellung der Verfahren, die bezüglich Ladendiebstahl oft vorkommen. ... Zum Anderen gibt es eine Einstellung mit Auflagen.
Leserforumvon Leila-x | Strafrecht | 15 Antworten | 17.12.2003 20:45
Arbeitgeber. über BZR-Einträge wird Auskunft gegeben: 1. den Gerichten, Gerichtsvorständen, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsstellen (§ 68a des Strafgesetzbuchs) für Zwecke der Rechtspflege sowie den Justizvollzugsbehörden für Zwecke des Strafvollzugs einschließlich der Überprüfung aller im Strafvollzug tätigen Personen, 2. den obersten Bundes- und Landesbehörden, 3. den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst für die diesen Behörden übertragenen Sicherheitsaufgaben, 4. den Finanzbehörden für die Verfolgung von Straftaten, die zu ihrer Zuständigkeit gehört, 5. den Kriminaldienst verrichtenden Dienststellen der Polizei für Zwecke der Verhütung und Verfolgung von Straftaten, 6. den Einbürgerungsbehörden für Einbürgerungsverfahren, 7. den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, wenn sich die Auskunft auf einen Ausländer bezieht, 8. den Gnadenbehörden für Gnadensachen, 9. den für waffenrechtliche oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse, für die Erteilung von Jagdscheinen, für Erlaubnisse zum Halten eines gefährlichen Hundes oder für Erlaubnisse für das Bewachungsgewerbe und die Überprüfung des Überwachungspersonals zuständigen Behörden, 10. dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach dem Betäubungsmittelgesetz, 11. den Rechtsanwaltskammern für die Entscheidung in Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, soweit ihnen die Zuständigkeit durch Rechtsverordnung übertragen wurde, 12. dem Bundesamt für Strahlenschutz im Rahmen der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Atomgesetz. 13. den Luftfahrtbehörden für Zwecke der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 29d des Luftverkehrsgesetzes.(2) (weggefallen) (3) Eintragungen nach § 17 und Verurteilungen zu Jugendstrafe, bei denen der Strafmakel als beseitigt erklärt ist, dürfen nicht nach Absatz 1 mitgeteilt werden; über sie wird nur noch den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften für ein Strafverfahren gegen den Betroffenen Auskunft erteilt. Dies gilt nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches. (4) Die Auskunft nach den Absätzen 1 bis 3 wird nur auf ausdrückliches Ersuchen erteilt. ... Grüße* Am 18.12.2003 von Leila-x vielen dank, bob, das hat mir schon sehr viel weiter geholfen, trotz allem es ist ******* gelaufen, aber ich hoffe eigentlich das nicht das passiert was du geschrieben hast, -> eintragung ins führungszeugniss, wenn doch, dann hoffe ich einfach nochmehr , das die nachsten 3,5 jahre niemand dieses sehen möchte. also vielen,vielen dank nochmal für den umfangreichen text, leila-x Am 18.12.2003 von !!
Leserforumvon nicki_maus | Strafrecht | 52 Antworten | 14.12.2003 14:48
Die Polizei hat näml. ... Du hast schließlich eine Straftat begangen ! ... Du hast eine Straftat begangen.
Leserforumvon sovielefragen | Strafrecht | 23 Antworten | 04.10.2005 12:25
Ich habe danach nie mehr eine Straftat begangen.Ich habe ein derart schlechtes Gewissen- noch immer- dass ich kaum einen Tag leben kann, an dem ich nicht mindestens ein mal an diese Tat denke. ... Die ganze Sache liegt viel zulange zurück und soweit ich weiß wird so eine Lapalie nicht ins Führungszeugniss einetragen! ... Wenn überhaupt, würde diese "Geschichte" bei einer Verhandlung wegen einer neuen Straftat, die Sie begehen müßten, noch mal vorgekramt.
Leserforumvon Sinan_05 | Strafrecht | 54 Antworten | 26.09.2008 15:29
Am 26.9.2008 von speedydriver Wenn du bei der Polizei bist erkläre es so wie hier. ... Also sollte ich persönlich bei der Polizei erscheinen und sagen wo ich alles war? ... Ich habe einfach zu große Angst vor der Polizei,aus irgendeinem unklaren Grund.
Leserforumvon neugierde345 | Strafrecht | 16 Antworten | 25.11.2008 23:04
Briefe von der Polizei und co. hatte ich noch nie im leben bekommen, in diesem Fall auch nicht. Wie kommt es jetzt, dass ich einen Eintrag hätte, wo auch immer, ich nehme an im Führungszeugniss. ... Eine Straftat sehe ich ebenfalls nicht.
Leserforumvon StR | Strafrecht | 63 Antworten | 30.11.2003 16:02
(Das allein wäre schon eine Straftat, eine falsche Aussage vor Gericht von ihr eine zweite). ... Auch das wird man bei der Polizei erkennen und seine Schlüsse daraus ziehen. ... Er hat dann auch bei der Polizei angerufen, kurz erklärt, das ihn ein Mädchen anzeigen wolle, er ihr aber nicht seine Telefonnummer geben will.
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