Hallo, kurz nach einer Anhörung bei der Polizei (letzte Woche mittwoch) wegen der Vernehmung als Beschuldigten wegen Unterschlagung und einem daraufhin auch noch zusätzlich selbst verfassten Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft kam heut ein Brief der StA an: Das Verfahren ist eingestellt. ... Entsprechende Auskunfsersuchen an die jeweils zuständigen Stellen der einzelnen Bundesländer - häufig die Landeskriminalämter - kann man sich etwa unter https://www.argh-it.de/cgi-bin/auskunft erzeugen lassen. -- Editiert von danielB am 04.04.2007 23:10:01 Am 5.4.2007 von gustl Wenn sie wirklich "unschuldig" sind und der StA oder das Gericht das so erkannt hat - sprich das Verfahren eingestellt wurde, weil sie "nicht der Täter sind", dann werden sie als Person aus dem Vorgang gelöscht. ... Am 5.4.2007 von DanielB @gustl: quote: Wenn sie wirklich unschuldig sind und der StA oder das Gericht das so erkannt hat - sprich das Verfahren eingestellt wurde, weil sie nicht der Täter sind, dann werden sie als Person aus dem Vorgang gelöscht.
Person A hat eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter erhalten. ... Reicht vor der Gericht der Hinweis auf das noch laufende Verfahren? ... Ja, das Gericht wird sich dann allerdings mit SIcherheit noch während des Termins bei StA oder Polizei telefonisch rückversichern, dass da tatsächlich ein noch laufendes Verfahren existiert.
Das ganze ist ca. 1,5Monate her und bis jetzt kam noch kein Brief von der Polizei zur Vorladung. Nun weiß Person A auch nicht ob er überhaupt angezeigt wurde. ... Kann man eigentlich auf das Amtsgericht gehen und fragen ob Verfahren anhängig sind?
Heute kam dann der Brief von der Polizei mit der Aussage das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, da dem Beschuldigten ein weiteres Verfahren anhängt in dem er mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen hat und die Strafe aus meinem Sachverhalt nicht ins Gewicht fallen würde. ... Da in Deutschland kein Straftäter von der Polizei bestraft wird sondern vom Gericht / dem Staatsanwalt, lautet die Antwort JA. ... Sie sollten davon ausgehen, dass auch das andere Verfahren einen Betrug betrifft.
Folgendes (fett gedrucktes) sind die (Pflicht-)angaben zur Person. ... Die anderen Dinge werden dort in der Regel nur abgefragt, wenn sie für das Verfahren selbst von Bedeutung sind. Vor Gericht werden dann jedoch iaR. die kompletten Angaben verlangt. -- Editiert von !!
Ob das Gericht die Aufnahme als Beweismittel heranzieht entscheidet es selbst. ... Nur eine Person. ... Einfaches Beispiel: Herr X ruft bei der Polizei an und gibt -lügenderweise- an, dass ich seinen Porsche aufgebrochen und geklaut habe.
Person A bittet danach Person B die Wohnung zu verlassen, Person B weigert sich und es beginnt eine Rangelei, Person B verletzt sich dabei an der Stirn. 2 Zeugen kommen danach zur Hilfe und die Lage zu beruhigen, es wird die Polizei gerufen, die Beamten machen einen Alkoholtest bei Person B, es stellt sich einen Wert von über 1,0 raus. ... Beiden haben kein Interesse, dass die Angelegenheit vors Gericht behandelt wird. ... Bei § 153a entgehen A und B einer "echten" Strafe und das Verfahren wird eingestellt (aber nicht kostenlos).
Ich habe sie von der Schule abgeholt und wir sind zur Polizei gegangen und haben Anzeige erstattet. ... [/quote] Natürlich kann ich berichten das meine Tochter von einer sowohl ihr als auch mir unbekannten Person angespuckt wurde. ... Wenn ja, hast Du das der Polizei angezeigt?
Mein Vater wurde von Person A verletzt. ... Mein Vater hat ein Attest von der Klinik und wurde von der Polizei dorthin geschickt. ... Es ist näml. nicht ganz so leicht bei Gericht eine glaubhafte Falschaussage rüberzubringen, wenn das Gericht etwas auf Draht ist.
Die Vorwürfe sind also völlig willkürlich von der Polizei erfunden worden, um irgendetwas in der Hand zu haben, um von der Polizei begangene Straftaten vor Gericht abzusichern. ... Anwälte, die jetzt posten wollen, daß wenn die Polizei Anzeige erstattet oder das Gericht so urteilt, dann ist das rechtmäßig mögen sich doch bitte ihr "jobrettendes" gesülze sparen. ... Dazu wird die Polizei sicherlich noch erklären müssen, was sie denn von der Person überhaupt wollte.
Sie würde gerne zur Polizei gehen und einen Tipp abgeben ? ... Vielen Dank im Voraus Am 25.10.2021 von muemmel Und das alles hat sie gesehen und kann es vor Gericht bezeugen? ... [/quote] Sie hat wohl noch eine zweite Person die das auch weiß das er das war.
Wir sind ein lesbisches Pärchen, und meine Freundin hatte vorher eine andere Beziehung mit Person N. Person N. hat viel für meine Freundin getan und ihr auch oft Geld geliehen (z.B für Kaution oder Miete). ... Meine Freundin ging zur Polizei zur Aussage, woraufhin sie eine Woche später einen Brief bekam dass da Verfahren eingestellt wurde.
Eine Person erhält von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. ... Die Person weiß überhaupt nicht worum es geht, ruft bei der Polizei an. ... Sagen muss man nichts. mfg ----------------- "" Am 23.2.2014 von ferni Die betroffene Person wird einmal bei der Polizei erscheinen und sich den Sachverhalt darstellen lassen.
(Namen der Person ist bekannt und habe glücklicherweise sogar einen Zeugen, der den Täter ebenfalls kennt). Ich und mein Zeuge haben die Tat bei der Polizei angezeigt. ... Das würde auch eine Rolle vor Gericht spielen. - Bei Vorfällen, bei denen mutmaßlich alle Beteiligten mehr oder weniger betrunken waren, ist schlecht vorauszusagen, wie es ausgeht.
Der Polizist hat daraufhin auf den Zettel folgendes geschrieben: "die Beschuldigte Person weigert sich eine Unterschrift abzugeben". kommen wir nun zu meinen Fragen: 1) In wie weit darf der von der Polizei ausgedruckte Zettel mit der Aussage von der Beschuldigten Person gegen die Beschuldigte Person verwendet werden, wenn die Beschuldigte Person nicht unterschrieben hat? ... Wenn es zu einer Anklage kommt, dann zählt nur das, was in der Hauptverhandlung gesagt wird. zu 2: Er muss bei Gericht ohnehin nochmal alles von vorne erzählen, siehe oben. ... Es wäre denkbar, dass in Ihrem Fall - auch aufgrund der geringen Menge - das Verfahren gegen Ableistung einiger Sozialstunden eingestellt wird.
Eine Selbstauskunft der Polizei hat der Person A auch nicht weitergeholfen bzw. die Auskunft erscheint unverständlich. ... Bedrohung die Polizei und Staatsanwaltschaft muss wohl davon ausgegangen sein,dass Du ernsthaft mit den Gedanken spielst die Person töten zu wollen... ... Wenn das Verfahren nach 170 eingestellt wurde, muss vom Gericht noch dargelegt werden, ob die Tatvorwürfe restlos ausgeräumt werden konnten oder nicht.
Am nächsten tag bin ich zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige gegen ihn gemacht. ... Es ging ja alles schnell, er hat damit nicht gerechnet, dass er Besuch von Polizei bekommen wird. ... Beispiel: Der Angeklagte gesteht "alles", das Gericht verzichtet auf Zeugen und verurteilt zu weniger als maximal drin gewesen wäre.
Ich wurde zur Polizei vorgeladen, habe ausgesagt und das Verfahren wurde kurz danach eingestellt. ... [/quote] Die Person wurde offenbar von der Polizei identifiziert, aber da man nur Hausfriedensbruch nachweisen konnte ist eine Einstellung nach § 153 StGB beim ersten Verstoß nicht ungewöhnlich. ... [i]Vielleicht[/i] ist in dieser Region auch die Polizei etwas blind oder überfordert?
Nehmen wir folgenden Fall: Person A demonstriert zusammen mit einer Gruppe gegen Atomkraft. ... Maßnahmen der Polizei nicht Folge leisten 2. daraufhin (!) ... Maßnahmen der Polizei nicht Folge leisten 2. daraufhin (!)
Jemand in einer Polizeiuniform bekleidet macht während einer Pause bei der HV ein Paar Fotos von der angeklagten Person. ... Ist es ok wenn 1) und 2) ohne erlaubnis von angeklagten Person geschieht. ... Dass Du vielleicht freigesprochen wirst oder das Verfahren eingestellt wird interessiert niemanden.