11 Ergebnisse für „polizei handy beweismittel legal“

Leserforumvon Doodler | Strafrecht | 7 Antworten | 30.12.2017 22:28
Hallo zusammen, ist es eigentlich legal, das beschlagte iPhone fernzulöschen? ... Und ist das Oberhaupt möglich, da die Polizei ja sicherlich Vorkehrungen trifft? ... Zitat:Und ist das Oberhaupt möglich, da die Polizei ja sicherlich Vorkehrungen trifft?
Leserforumvon Doodler | Strafrecht | 10 Antworten | 02.01.2018 18:50
(Notfalls könnte ich auf mein Handy auch verzichten) :D Am 2.1.2018 von Ed Wood Zitat:wenn die allerdings an Beweismittel kommen wollen, werden die das ja wohl auch irgendwie schaffen? ... Daher habe ich keine Erfahrung mit den Methoden der Polizei, aber: Ist denn so ein Verhalten der Polizei legal? ... Am 2.1.2018 von Harry van Sell Zitat (von Hobbyjurist203):Ist denn so ein Verhalten der Polizei legal?
Leserforumvon go465875-49 | Strafrecht | 8 Antworten | 15.05.2017 22:35
Die Polizei hat daraufhin auf der Wache meinen Laptop beschlagnahmt und wird diesen auf diese Symbole durchsuchen. ... Bzw. wird die Polizei das ohnehin tun, es sei denn man hat am Ende doch noch freiwillig der Sicherstellung zugestimmt. ... Erfolg haben wird der Antrag aber eher nicht, da das Ding Beweismittel ist und daher bis zum Abschluss des Verfahrens beschlagnahmt bleiben wird.
Leserforumvon rechtlichefrage123 | Strafrecht | 13 Antworten | 27.04.2020 13:36
Hallo zusammen, Die Polizei hat mein Handy beschlagnahmt. ... Zitat:Die Polizei hat mein Handy beschlagnahmt.Wie kam es denn dazu? ... Das ist ja noch alles völlig legal.
Leserforumvon fragemalnachohnezudenken | Strafrecht | 11 Antworten | 22.05.2018 17:19
Mein Handy wurde eingezogen und sie bestanden darauf eine Wohnungsdurchsuchung zu machen. ... Wenn Sie mit der Beschlagnahme nicht einverstanden waren, können Sie das auch nachträglich noch der Polizei-/Zolldienststelle mitteilen, am besten schriftlich. ... Wenn die Gegenstände für das Verfahren als Beweismittel benötigt werden, wird der Widerspruch erfolglos sein.
Leserforumvon DHS485 | Strafrecht | 28 Antworten | 17.08.2022 21:03
Unsere Polizei nicht mal in eine Trillionenjahre. ... Wie ist es eigentlich wenn die möglichen Beweismittel von Person B nicht mehr existieren? ... Die Zeugen die das Beweismittel in der Hand hatten können sich nicht mehr erinnern und schon mal gar nicht daran wessen Ursprung es hatte.
Leserforumvon hunter-thompson | Strafrecht | 10 Antworten | 02.02.2010 18:10
Wer sich an diese Voraussetzungen hält, kann ganz legal mit einer Telefonaufzeichnung arbeiten. ----------------- "" Am 2.2.2010 von recht55 Selbstverständlich ist auch die Aufzeichnung der Gespräche möglich, die über ein Handy getätigt werden. ... Diese wird auf einem beliebigen Handy installiert und ermöglicht eine Überwachung aller Vorgänge auf dem Mobiltelefon. ... Beweismittel ist dann nicht das abgehörte Telefonat als solches, sondern die Tatwaffe X und ggf. eine Zeugenaussage von B, die B unter dem Eindruck der Konfrontation mit dem mitgehörten Sacheverhalt durch die Polizei macht.
Leserforumvon Opaterny77 | Strafrecht | 71 Antworten | 07.10.2021 17:09
Ich habe das Handy meines Sohnes an mich genommen, darauf meinen Mail-Provider angewählt und dann von dort die Bilder an die Polizei geschickt. ... Ich habe das Handy meines Sohnes an mich genommen, darauf meinen Mail-Provider angewählt und dann von dort die Bilder an die Polizei geschickt.... Und selbst wenn es so wäre, dass ich die Daten auf meinen eigenen PC kopiert hätte, wäre doch wohl kaum eine Verbreitung gewesen, wenn dies einzig und allein dem Zweck diente, der Polizei die entsprechenden Beweismittel zukommen zu lassen.
Leserforumvon isy81 | Strafrecht | 69 Antworten | 25.03.2003 23:20
Genau, bei der Polizei vorerst keine Aussage machen. ... Wenn ich bei der Polizei doch aussage kann das verfahren auch eingestellt werden?? ... Wenn ich bei der Polizei doch aussage kann das verfahren auch eingestellt werden??
Leserforumvon chioaachen | Strafrecht | 198 Antworten | 16.01.2007 19:29
Ohne in der HV diese Widersprüche aufzuklären oder auch nur den Versuch dazu zu unternehmen, pärsentiert das Gericht dann im schriftlichen Urteil Erklärungen, für die es in der HV und auch bei den vorherigen Aussagen bei Polizei und Gutachterin nicht die geringten Anhaltspunkte gibt.
Leserforumvon Stiller123 | Strafrecht | 127 Antworten | 18.10.2007 17:48
Beim Thema Volksverhetzung liegt das Hauptaugenmerk im Bereich antisemitischen und rechtsextremistischen Aussagen. Wie verhält es sich mit folgenden Aussagen: "Alle Deutschen sind Nazis" und "Alle deutsche Frauen sind Schlampen"? Trifft hier der Tatbestand der Volksverhetzung zu oder fällt das noch in den Bereich der Beleidigung?
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