Sonderlich viel Aufwand wird die Polizei da wohl nicht treiben, schon gar, wenn mehrere Personen als Täter in Frage kommen. Mails von unbekannten Absendern liest man am besten gar nicht. ... Die Polizei muss sogar die Sache erforschen, denn dazu ist sie verpflichtet.
Selbst mit sehr groben oder gar keinen Personenbeschreibungen hat die Polizei bislang stets den Täter ermitteln können. ... Selbst mit sehr groben oder gar keinen Personenbeschreibungen hat die Polizei bislang stets den Täter ermitteln können. ... Eben so eine Sache mit den Gefühlen.
Der Angegriffene weiß gar nicht was los ist, ist schon benommen und kaum mehr in der Lage sich zu wehren. ... Krankenwagen und Polizei werden gerufen. ... Der Täter wurde nach der Tat schon wieder gesehen - frei und am Steuer seines Wagens. ----------------- " " -- Editiert am 18.08.2009 11:35 -- Editiert am 18.08.2009 11:38 Am 18.8.2009 von mega Letztlich wird niemand sicher vorhersagen können, wie ein Gericht in dieser Sache entscheiden wird.
Sollte der Täter das Opfer bedrohen, sollte es dies umgehend der Polizei melden, dies kann einen Haftgrund darstellen. ----------------- "" Am 27.4.2010 von mrsjane das opfer hat ausgesagt,dass es in keienrlei art und weise zu körperlicher gewalt kam! ... Wobei ich aber -wenn letzteres nicht der Fall ist- wie gesagt davon ausgehe, dass die StA gar keinen Antrag auf Wiederaufnahme stellen wird. ... Er hat ja offenbar immer noch Angst vorm Täter und wird ggf. bedroht.
Zu der Sache kann man rein gar nichts sagen, da man die genaue Aussage des Ex-Stalkers nicht kennt und daher nicht deren Glaubhaftigkeit, sowie deren innere Stimmigkeit und Schlüssigkeit beurteilen kann. ... Täterwissen heißt nicht, "man weiß wer der Täter ist", sondern man weiß Dinge, die nur der Täter wissen kann. ... Wenn kein Geld für einen Anwalt da ist, kann man zunächst auch einfach abwarten (also nicht zur Polizei gehen und etwas aussagen), was die StA aus der Sache macht, also ob sie ohnehin einstellt.
Hallo, als erstes die Schilderung der Sache: Meine Mutter wurde vor ca. 3 Jahren Opfer häußlicher Gewalt. ... Am 27.1.2018 von MR671 danke für ihre antwort(en). ja es wurde damals Anzeige erstattet bei der polizei, es kam zu einem Verfahren , hier stellte der gegnerische anwalt den antrag das verfahren einzustellen da der Täter angeblich bereits zur tatzeit nicht mehr "herr seiner Sinne gewesen sein soll" und nunmehr die krankheit fortgeschritten sei und der täter erst recht nicht mehr verhandlungsfähig ist. darüber sollte ein gutachten entscheiden welches aber nicht beigebracht werden konnte da sich der täter diesem entzog. Im zuge dessen wurde ihm , während die sache vor gericht war und auf sich warten lies, die demenz ärztlich attestiert.
Manche dieser Opfer haben ihn bei der Polizei gemeldet und sogar zum Anwalt gegangen. ... Wie kommt es, dass Täter mit Attest davonkommen können? ... Das Attest scheint gar nicht das Problem zu sein.
Den Brief übergibt er dann auch der Polizei. ... Die Polizei schickt diesen Brief dennoch zum Bayr. ... Letztlich ist gar nicht kalr welcher Beamte das angeordnet hat, möglicherweise kam die Anordnung auch von der StA ?
Und wenn sie hingeht, was sollte sie dann der Polizei sagen (sie weiß ja gar nichts)? ... Und wenn sie hingeht, was sollte sie dann der Polizei sagen (sie weiß ja gar nichts)? ... Wenn man mit der Sache nichts tun hat (gar nichts) kann man problemlos zur Polizei gehen und dort seine Aussage machen.
Der Täter, es war der Ex Freund konnte sich befreien und vor eintreffen der Polizei abhauen. ... Wird die Sache vor einem Amtsgericht oder vor Landgericht verhandelt? ... Seit diesem Vorfall traue ich mich gar nicht mehr auf die Straße.
Angenommen jemand wurde vergewaltigt (Täter unbekannt) kommt nach Hause erzählt es seinem Freund und derjenige geht gegen den Willen des Geschädigten zur Polizei. ... Win geht die Sache ohne Aussage weiter? ... Win geht die Sache ohne Aussage weiter?
Sie können gar nichts machen. ... Es passiert irgendwo eine Straftat und die Polizei wird sogar aktiv und kümmert sich darum, den Täter möglichst schnell zu fassen. ... Wenn Sie sich gerne von einem Privatdetektiv durchsuchen lassen, ist das Ihre Sache.
Hallo, Eine Person hatte vor ungefähr 3 oder 2 Monaten ein Vorfall mit Raub die Polizei fand den Täter und die Waffe. Heute ging die Sache laut Polizei an die Staatsanwaltschaft. ... [i]Heute ging die Sache laut Polizei an die Staatsanwaltschaft.
Somit wurde der ursprünglich angezeigte Täter in dieser Sache frei gesprochen, musste jedoch bzgl. des Tritts trotzdem an eine neutrale Einrichtung und dem Geschädigten ein geringes Schmerzensgeld zahlen. ... Er droht mir nun er geht bzgl. meiner falschen Aussage bei der Polizei zu seinem Anwalt und verklagt mich außer ich Trage seine Anwaltskosten zu 50%, weil die Sache ja nur bzgl. meiner Aussage bei der Polizei vor Gericht ging. ... Dabei haben Sie wohl "vergessen", dass Sie gar kein Zeuge waren.
Oder ob es so sinnvoll ist, wenn es eh wieder eingestellt wird, da ein Täter zu ermitteln. ... Im Grundsatz darf die Anzeige gar nicht abgelehnt werden! Wenn sich der Anzeigenerstatter aber offen oder „hintenrum" beschwatzen lässt, doch keine Anzeige zu erstatten, dann hat die Polizei ja auch gar keine Anzeige abgelehnt.
Er weiß bis jetzt gar nicht worum es geht. ... Vielleicht kommt es ja auch gar nicht dazu. ... Die RA-Kosten (so 500 € - 750 € je nach Umfang der Sache) müssen Sie daher auf jeden Fall selbst bezahlen.
quote:Beweise werden keine genannt Die Polizei muss ihnen ja auch gar nichts beweisen. quote:und ich streite alles ab. ... Ob die Sache dann im Sande verläuft oder ob es zu einem Ermitlungsverfahren kommt, muß sich dann erst rausstellen. Aber dieser allererste Schritt der Polizei, die direkte Konrolle, ist ja nun mal zwingend notwendig, um einen potentiellen Täter zu ermiteln.
Dies verwerte B mit den Worten: das geht dich gar nix an. ... Vielleicht wäre es besser für alle Beteiligten, wenn A die Sache auf sich beruhen lässt? ... Zumindest auf Betreiben der Staatsanwaltschaft hin nicht wird es so weit aber vermutlich gar nicht kommen.
Ich habe keinen Einspruch eingelegt, weil ich die Sache schnell erledigt haben will. ... Ich hatte jedoch damals eine Aussage als Beschuldigter bei der Polizei gemacht. ... Ich habe kein Einspruch gelegt, weil ich mir gedacht habe, dass es nicht sicher ist, ob ich eine mildere Strafe oder gar Freispruch bekommen werde.
Wenn der Täter die Tat letzendlich zugegeben hat, inwiefern kann ich ihn auf Schadensersatz anklagen bzw. wie kann ich es am besten realisieren. 3. ... Natürlich wird das im Leherzimmer die Runde machen und die Leher wissen ja gar nicht warum, bzw. dürfen das gar nicht wissen und dann wird natürlich wieder von schlechten ausgegangen.... ... Schon etwas überzogen jemanden aus dem Unterricht zu holen, zumal ja der Beschuldigte bei dieser geringen Sache ohnehin ein Recht hätte nicht gegenüber der Polizei auszusagen.