33 Ergebnisse für „polizei schaden strafbefehl unfall“

Leserforumvon ratlos44 | Strafrecht | 1 Antwort | 10.08.2007 18:13
Kein Strafbefehl, keine andere Verfügung- nur schweigen. ... Gibt es eine Art Frist innerhalb derer ein Strafbefehl erlassen werden muss? ... A hat gehört, dass ihre eigene Haftpflichtversi. die fremden Schäden zahlt und dann, wenn A wg Unfallflucht verurteilt wird, Regress bei A nehmen...stimmt das??
Leserforumvon Nugget | Strafrecht | 15 Antworten | 23.07.2012 10:32
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafbefehl erlassen (900€). ... Auch habe ich in der Ermittlungsakte gesehen, dass im Strafbefehl ein Schaden von 300,00€ angenommen wurde. ... Deshalb fand ich die Anfrage der StA bzgl. eines Kostenvoranschlages zur Bezifferung des Schadens gerade zu lächerlich, wenn im Strafbefehl dann trotzdem nur von einem Schaden i.H.v. € 300,00 ausgegangen wird.
Leserforumvon bad_angel | Strafrecht | 49 Antworten | 26.02.2010 22:15
Ein "Wahlrecht" gibt es da nicht. quote: Ich verstehe auch nicht wie solch ein Strafbefehl zustande kommt,wenn doch niemand Anzeige gegen ihn erstattet hat Die Polizei hat Strafanzeige gegen ihn erstattet (wozu sie verpflichtet ist) und die Staatsanwaltschaft hat das "besondere öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung geltend gemacht und damit den fehlenden Strafantrag (von Ihnen) "ersetzt" (was durchaus so vorgesehen ist). ... Hat er weniger, lohnt es sich auf die Tagessatzhöhe beschränken Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. ... Man kann gegen den Strafbefehl natürlich Widerspruch einlegen und es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen.
Leserforumvon Ah007 | Strafrecht | 9 Antworten | 03.02.2004 22:12
Ich denke dass ich mit einem Strafbefehl rechnen muss. ... Der Unfall war im November 2003. ... Ich habe auch den Schaden auch "wiedergutgemacht".
Leserforumvon czechmaid | Strafrecht | 22 Antworten | 22.02.2021 08:42
Der Polizei gegenüber habe ich am Unfallort keine Angaben gemacht, mir wurde dann direkt ein Strafbefehl zugestellt. ... Am 22.2.2021 von czechmaid Mir tut der Unfall wirklich leid. ... [quote=czechmaid]Der Polizei gegenüber habe ich am Unfallort keine Angaben gemacht, mir wurde dann direkt ein Strafbefehl zugestellt.
Leserforumvon Max Huber | Strafrecht | 9 Antworten | 28.06.2004 17:21
Sie können der Polizei also eins vom Pferd erzählen. ... Der gegnerische Zeuge hatte den Unfall gegenüber der Polizei schon beschrieben: angeblich bin ich mit viel Schwung auf das andere Auto aufgefahren. ... Der gegnerische Zeuge hatte den Unfall gegenüber der Polizei schon beschrieben: angeblich bin ich mit viel Schwung auf das andere Auto aufgefahren.
Leserforumvon SpiderX | Strafrecht | 9 Antworten | 19.07.2004 15:57
Trotz Hinweis das kein Schaden an seinem Auto wäre, drohte er damit die Polizei zu holen. ... Kurze Zeit später bekam ich einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort. ... Trotz Hinweis das kein Schaden an seinem Auto wäre, drohte er damit die Polizei zu holen.
Leserforumvon karl-x | Strafrecht | 7 Antworten | 21.08.2015 14:48
Habe nach dem Unfall nicht sofort die Polizei informiert was sich im nach hin nein als großer Fehler erwiesen hat, da das Gesetz daraufhin natürlich Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt hat. Habe nun einen Strafbefehl erhalten mit einer Geldstrafe. Natürlich war es mein Fehler nicht sofort die Polizei zu informieren daher will ich den Strafbefehl auch soweit akzeptieren.
Leserforumvon Amadeos | Strafrecht | 5 Antworten | 10.01.2004 14:57
Mein Problem ist Folgender: Beim rückwärtsfahren ist einer gegen meine vordere Stoßstange gefahren.Mein Wagen war im geparkten zustand.Ich stieg aus und habe 2 große risse an der Stoßstange entdeckt.Daraufhin hab ich die Polizei angerufen,sie kam und sagte mir das die risse alt sind und nicht von diesem Unfall stammen.Ich bestand darauf das die Polizei diesen Unfall aufnimmt,und sagte das es nicht Ihre Aufgabe ist zu beurteilen ob ein Alt oder Neuschaden vorliegt,und sagte weiterhin das dies die Aufgabe der Gutachter sei.Die Polizei verwarnte den Gegner mit 35 Euro und füllte den Bogen aus.Nach ca. 3 Tagen habe ich einen Sachverständigen aufgesucht und dem die Stoßstange gezeigt.Der Sachverständiger sah sich die Stoßstange an und sagte das die Stoßstange ausgetauscht werden müsste.Er erstellte mir einen Kostenvoranschlag.Diesen Kostenvoranschlag habe ich an die Versicherung geschickt und um die Schadenregulierung gebeten.Nach kurzer Zeit bekam ich von der Polizei eine einladung als beschuldigter zur Vernehmung zu kommen wegen verdachts auf Betrug bezüglich diesen Unfalls.Höchstwahrscheinlich hat mich der Unfallgegner angezeigt der auch überzeugt war das der schaden alt sei.Meine Frage an Sie,darf er mich deswegen Anzeigen?... Muss ich mit Strafbefehl rechnen?... Wie gesagt den schaden an der Stoßstange habe ich nach dem Unfall festgestellt,ansonsten kenn ich den schaden nicht.
Leserforumvon mcmarkus123 | Strafrecht | 15 Antworten | 31.03.2018 19:35
Bei der Polizei machte ich auch meine Aussage und hab zugegeben das ich wohl schuldig bin aber das es keine Absicht war und eher ein Unfall. ... Schwer verletzt, d.h. behält sie bleibende Schäden zurück? ... Am 1.4.2018 von mcmarkus123 Nein, keine bleibenden Schäden.
Leserforumvon auge1 | Strafrecht | 30 Antworten | 30.04.2019 20:42
Er bestreitet das er absichtlich einen Unfall verursacht hat. ... Er bestreitet das er absichtlich einen Unfall verursacht hat. ... Tatsächlich hätte ich bei diesem Vorwurf nun auch eher mit einem STrafbefehl gerechnet als mit einer Anklageschrift.
Leserforumvon Azubi91 | Strafrecht | 9 Antworten | 23.04.2009 20:46
Hallo, Ich hatte vor 2 Wochen einen Unfall. ... Und die polizei hat das ganze erst vom Krankenhaus erfahren. ... Was heißt Strafbefehl/Gerichtsverhandlung für mich in Bezug auf das Strafmaß?
Leserforumvon speedy.05 | Strafrecht | 15 Antworten | 15.04.2013 17:48
Da muss man normalerweise angeben, ob der "Unfall" durch Fremdverschulden verursacht wurde. ... Sie können aber natürlich versuchen, zivilrechtlich Schmerzensgeld/Schadensersatz einzuklagen, wobei halt zu beachten ist, daß Ihnen für Schadensersatz erst mal ein finanzieller Schaden entstanden sein muß. ----------------- " äh, das ist die Zahlung des Täters, damit er mit einem Strafbefehl davonkommt. Nein, ist es nicht - lesen Sie den § 153a StPO doch einfach mal - steht da irgendwas von Strafbefehl?
Leserforumvon sisqonrw | Strafrecht | 29 Antworten | 07.11.2015 17:43
Hier kann nichtmals jemand wissen, ob § 145d jetzt überhaupt im Zusammenhang mit dem Unfall steht. ... Ich kann Ihrem ersten Post jetzt nicht entnehmen, dass Sie den Unfall überhaupt selber erlebt haben. Ich verstehe es so, dass Sie nur den Schaden gesehen haben und dann auf einen Unfall geschlossen habe.
Leserforumvon Gardosen | Strafrecht | 4 Antworten | 21.02.2019 15:45
Sie stand ja zu dem Unfall. Der Schaden beläuft sich auf irgendwas um die 800-900€. ... Handelt es sich vielleicht um einen Strafbefehl?
Leserforumvon guest-12303.11.2017 13:56:25 | Strafrecht | 7 Antworten | 03.05.2004 16:24
Da ich bereits seit 32 Jahren Haftpflichtversichert bin und noch nie einen Schaden hatte habe ich es der Versicherung gemeldet. ... Wenn jetzt ein Strafbefehl erlassen wurde, können Sie nur Einspruch dagegen einlegen, und bei der folgenden Hauptverhandlung Versuchen das Gericht davon zu überzeugen, daß keine strafbare Handlung vorliegt. ... Daraufhin habe ich dann zur Polizei eine Ladung bekommen.
Leserforumvon L.J. | Strafrecht | 6 Antworten | 12.07.2010 14:30
Ich kann den Schaden in seiner Höhe jedoch nicht einschätzen. ... Ich war zu diesem Zeitpunkt völlig übermüdet, nach dem Unfall schockiert und verängstigt. ... Die Polizei kommt nun morgen bei mir vorbei und begutachtet mein Auto.
Leserforumvon Sven8718 | Strafrecht | 12 Antworten | 30.04.2015 19:10
Nun aber weiter in unserem Beispiel zu Unfall selbst: Es kommt zum Zusammenstoß. ... Der Unfall wird aufgenommen. ... Auch ist weder an der Radfahrerin noch an ihrem Besitz Schaden entstanden.
Leserforumvon nero777 | Strafrecht | 18 Antworten | 05.03.2018 15:24
Im März/April der Unfall. ... maximal 30 Minuten nach dem Unfall war ich wieder vor Ort (da ich diesen "Unfall" während meiner Arbeitszeit hatte). Dort stand bereits die Polizei.
Leserforumvon Struppi22 | Strafrecht | 29 Antworten | 20.02.2012 16:31
Drohen Sie ruhig noch einmal mit einer Zivilklage - dann ab zum Anwalt. ----------------- "" Am 20.2.2012 von muemmel Nö, die Polizei könnte eine Strafverfolgung hier ja nun ganz schlicht von der Stellung eines Strafantrages abhängig machen - das ist schließlich ein Antragsdelikt. ----------------- " " Am 20.2.2012 von Struppi22 Die Polizei hat nur den Unfall aufgenommen und gesagt, dass man den Schaden untereinander klären soll. Man versprach ja vor der Polizei, den Schaden zu begleichen. ... quote:Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, den Schaden in Höhe von xxx € (s.
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