126 Ergebnisse für „polizei stgb strafbar handy“

Leserforumvon Nicky5 | Strafrecht | 4 Antworten | 18.01.2014 12:02
Hallo, Mich interessiert ob folgendes strafbar ist: Einem 17 jährigem Jungen wird in der Schule das Handy aus der Tasche gestohlen. ... Zum Ersten haben wir hier, wenn man Ihren Ausführungen folgt einen Diebstahl nach §242 StGB, da das Handy der Täter entwedet hat. ... Nicky ----------------- "" Am 18.1.2014 von PP9325 Hallo, ganz vergessen: Die Personen, denen die Fotos geschickt wurden und diese dann weiter verbreitet haben, haben sich auch nach §184c StGB und evtl. 201a StGB strafbar gemacht, sofern Sie Kenntiss vom Alter des Mädchens hatten. quote:Der Besitz des Handys ist der Freund des Mädchens.
Leserforumvon Doodler | Strafrecht | 7 Antworten | 30.12.2017 22:28
Und ist das Oberhaupt möglich, da die Polizei ja sicherlich Vorkehrungen trifft? ... Wenn ein Dritter diese Aufgabe dem Beschuldigten abnimmt oder diesem dabei hilft, so könnte sich dieser Dritte wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB und ggf. auch wegen Begünstigung nach § 257 StGB strafbar machen. ... Wenn ein Dritter diese Aufgabe dem Beschuldigten abnimmt oder diesem dabei hilft, so könnte sich dieser Dritte wegen Strafvereitelung nach § 258 StGB und ggf. auch wegen Begünstigung nach § 257 StGB strafbar machen.
Leserforumvon Black-Skee | Strafrecht | 10 Antworten | 21.07.2010 14:51
Vor gut einer Woche griff die Polizei mich auf offener Straße und völlig unerwartet auf. ... Frage: Darf die Polizei ohne einen bewiesenen Verdacht einfach mein Handy nehmen. ... Und auch dies ist strafbar.
Leserforumvon religh95 | Strafrecht | 15 Antworten | 07.04.2014 22:15
Die Sicherstellung eines Beweismittels kann auch durch die Polizei erfolgen. ... A macht sich strafbar wegen Besitz und Abgabe. ... Besitz im Sinne des BtMG entspricht nicht dem Besitzbegriff des BGB sondern dem Gewahrsamsbegriff des StGB.
Leserforumvon anonymia | Strafrecht | 10 Antworten | 24.04.2008 19:15
Eine Falschaussage bei der Polizei ist als solche nicht strafbar (nur vor Gericht und auch nur als Zeuge). ... Einzig der Hehlerei haben Sie sich strafbar gemacht, wenn Sie wußten oder wissen konnten, dass das Handy geklaut ist. ... Wenn die Polizei das Handy schon bei dem Händler ausfindig gemacht hat, muß der Sie nicht extra anzeigen.
Leserforumvon Spawny123 | Strafrecht | 8 Antworten | 28.02.2020 15:56
Nehmen wir mal an das es auf einem Bahnhofsvorplatz zu einer Personenkontrolle kommt, ein Dritter befürchtet das sich die Polizei, ich sage mal "nur" unkorrekt, verhalten wird und hält offen das Handy auf die Szenerie ums sie zu dokumentieren. ... Dieser dritte hat nach zwei Wochen eine Vorladung erhalten in der nur von §201 StGB die Rede ist. - §201 ist ein Antragsdelikt, kann die Polizei sich dann überhaupt und auch in dieser Konstellation darauf berufen ? ... Da steht mit keinem Wort drin, das die Polizei (Betroffene & Vorgesetzte) sich nicht auf § 201 StGB berufen kann.
Leserforumvon SynchroX | Strafrecht | 11 Antworten | 31.08.2015 14:12
Da hier eine Strafbarkeit nach § 201a, Abs. 1, Nr. 1 StGB vorliegt, durfte das Handy natürl. beschlagnahmt werden. ... ):Da hier eine Strafbarkeit nach § 201a, Abs. 1, Nr. 1 StGB vorliegt, durfte das Handy natürl. beschlagnahmt werden. ... Dann sollte man sich vorher erkundigen, ob man sich dabei strafbar machen kann...
Leserforumvon Jisaka | Strafrecht | 22 Antworten | 27.06.2018 09:22
Dann schaue ich mal, dass ich heute oder morgen an das Handy komme und mir den Chatlog zuschicken lasse, damit dann zur Polizei. ... Das wäre strafbar... -- Editiert von !!... Das wäre strafbar...
Leserforumvon FaK | Strafrecht | 9 Antworten | 30.01.2008 17:19
Jetzt habe ich heute das Handy vor der Polizei ausgepackt und es war wirklich meins. ... Unterschlagung [§ 246 StGB] ist grundsätzlich erst mal ein Offizialdelikt [dh. wie gesagt, die Polizei muß von Amts wegen ermitteln] und 'mutiert' nur zum Antragsdelikt [dh. der Geschädigte muß neben der Anzeige auch noch einen Strafantrag stellen], wenn das Objekt, auf das sich die Tat bezieht, also in diesem Fall das Handy, weniger als rd. 50,00 € wert ist. ... Dein "Kollege" hat sich damit streng genommen der Hehlerei strafbar gemacht.
Leserforumvon moey | Strafrecht | 7 Antworten | 05.04.2022 14:39
Diese Frage wurde ignoriert, die genannte Polizistin zog ihr Handy aus der Tasche und machte ein Foto des Ausweises. ... Vorgeworfen wird Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen gemäß Paragraph 185, 194, 52 StGB. ... [quote=moey]die genannte Polizistin zog ihr Handy aus der Tasche und machte ein Foto des Ausweises.
Leserforumvon ausrufezeichen55 | Strafrecht | 3 Antworten | 16.01.2010 11:13
hallo, person a hat sich bei sich daheim mit einem freund ordentlich einen reingesoffen . es sind noch 4 weitere personen anwesend . person a ist volljährig und der besagte freund 15 . völlig alkoholisiert beginnen beide personen rechte parolen zu brüllen , welche mit höchster wahrscheinlichkeit strafbar sind .angemerkt sind sie noch bei person a daheim ´, also befinden sich nicht in der öffentlichkeit . es werden auch gewisse grüße ausgeführt . die beiden personen sind KEINE nationalsozialisten oder sind sonst irgenwelcher rechter gesinnung . jetzt angenommen eine der anderen anwesenden personen hätte das alles mit einem handy gefilmt oder mit dem handy aufgenommen . könnte diese anwesende person zur polizei gehen , das material vorlegen und anzeige erstatten ? oder darf er das nicht , denn man darf ja nicht einfach menschen mit einem handy aufnehmen ? ... danke im vorraus ----------------- "" Am 16.1.2010 von Stan82 Das ist weder § 86a StGB, da die Kennzeichen nicht öffentlich oder in einer Versammlung verwendet wurden, noch § 130 StGB, da dadurch wohl kaum der öffentliche Frieden hätte gestört werden können.
Leserforumvon Ineedalawyer | Strafrecht | 8 Antworten | 25.02.2018 14:58
Mehrere Wochen später bekommt Person A eine Vorladung von der Polizei aufgrund §184c. ... Person A möchte zur Polizei gehen und keinen Anwalt aus finanziellen Gründen hinzuziehen. ... [quote]Person A möchte zur Polizei gehen ....
Leserforumvon guest-12322.06.2021 17:18:26 | Strafrecht | 9 Antworten | 22.06.2021 14:31
"Bist du nicht dieser Held mit seinem Handy? ... Ist an dem Text etwas strafbar ? ... [quote]"Bist du nicht dieser Held mit seinem Handy?
Leserforumvon Lunatic123 | Strafrecht | 10 Antworten | 09.04.2013 12:08
Ist sowas nicht strafbar? ... Dazu nehmen Sie das Handy am besten mit. ... Ja, das ist strafbar.
Leserforumvon go536935-98 | Strafrecht | 21 Antworten | 03.05.2022 17:38
Und falls ja was macht die Polizei? ... Und falls ja was macht die Polizei?... Am meisten Angst hatte ich vor Hausdurchsuchung und dass mein Handy eingezogen wird ( habe nur mit Handy Internet , Freenet Funk , kein WLAN kein Telefon ) über mein Handy l
Leserforumvon kolder | Strafrecht | 4 Antworten | 21.12.2018 08:38
Y erkennt und fordert das Handy von X als "Sicherheit", welches X dann auch herausgibt. ... Nach Eintreffen der Polizei, gibt X sofort den Personalausweis zu Feststellung heraus. Es folgt eine Taschenkontrolle durch die Polizei.
Leserforumvon DarkEmperor | Strafrecht | 5 Antworten | 07.05.2010 23:05
Tröndle/Fischer, 50., Rn. 7 zu § 253 StGB]. ... Die Polizei meldete sich auf der Suche nach ihr bei mir auf dem Handy, jedoch bin ich der Meinung das eine telefonische Aussage (egal ob falsch oder wahr) nicht strafbar ist. ... Zitat:Die Polizei meldete sich auf der Suche nach ihr bei mir auf dem Handy, jedoch bin ich der Meinung das eine telefonische Aussage (egal ob falsch oder wahr) nicht strafbar ist.
Leserforumvon erklaerung_ueber | Strafrecht | 5 Antworten | 01.05.2006 19:35
Die Polizei kommt denen auf die Schliche. ... Gewaltdarstellung iSv § 131 StGB strafbar machen? ... Das Handy wird selbstverständlich als Beweismittel eingesetzt.
Leserforumvon Schnösel | Strafrecht | 7 Antworten | 04.05.2006 12:09
Ich legte auf und schaltete mein Handy aus. Meine Nummer haben die, das Handy ist auf meine Mutter gemeldet. ... Am 5.5.2006 von DanielB Ich weiß nicht, ob das wirklich eine gute Idee ist, die Polizei auch noch darauf aufmerksam zu machen, dass das eigene Verhalten strafbar ist.
Leserforumvon Chris235 | Strafrecht | 15 Antworten | 13.03.2013 20:07
Was niemand wusste: Meine Freundin zeichnete das Gespräch mit Hilfe einer Handy-App auf. ... Darauf kam die Frage ob ich schonmal mit der Polizei zu tun hatte, was ich verneinte. ... Alternative von §201 I StGB nicht vergessen.
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