19 Ergebnisse für „polizei verhandlung anklageschrift notwehr“

Leserforumvon NeugierNase123 | Strafrecht | 1 Antwort | 02.01.2011 04:56
Glücklicherweise habe ich eine Zeugin,. die grade zu Besuch war und das Gleiche bei der Polizei ausgesagt hat. Entgegen meiner festen Annahme, dass die StA die Ermittlungen einstellt erhielt ich diese Woche doch tatsächlich eine Anklageschrift, einen Termin beim Fachanwalt für Strafrecht habe ich bereits vereinbart. ... Worauf sollte falls es zur Verhandlung kommt plädiert werden, Notwehr, Freispruch oder was gänzlich anderes?
Leserforumvon ThiloDD | Strafrecht | 36 Antworten | 24.04.2007 17:03
Ich kündigte bereits an, die Polizei zu rufen, weil der Betr. auf d. ... Sein Schuldbewußtsein liegt via dessen Lüge auf der Hand, doch die Anklageschrift macht richtig Angst : eine wichtige Zeugin von mir wurde nicht benannt, dafür ALLE seiner Zeugen (4 ...). ... Vorangestellt noch eine präzisierende Frage :Hat sich der Mann bereits durch seine außerordentlichen Falschaussagen bei der Polizei schuldig gemacht?
Leserforumvon Bülent123 | Strafrecht | 21 Antworten | 22.04.2014 23:38
Dieser letzte Teil hat mit Notwehr nichts zu tun. ... Am 23.4.2014 von Krypton quote:Dieser letzte Teil hat mit Notwehr nichts zu tun. ... Ja, hier wurde eine Anklageschrift geschickt.
Leserforumvon Jensmanuelsen | Strafrecht | 25 Antworten | 03.03.2023 00:36
Ob Sie in Notwehr gehandelt haben oder nicht, dass ist (auch) eine juristische Frage. ... ABER: In der Regel fragt die Polizei nicht nur nach, wer "angegriffen hat", sondern möchte eine genaue Tatschilderung -> z.B. ... [/quote] und wieso hast du das nur deinem Anwalt gesagt und nicht der Polizei?
Leserforumvon pa450434-97 | Strafrecht | 15 Antworten | 24.09.2016 23:09
Der Täter wartet bis die Sicherheitskräfte und anschließend die Polizei kommt. ... Sollte ein Strafbefehl ergehen oder eine Anklageschrift folgen, ist es immer noch früh genug für einen Anwalt. ... -> Verweisung auf Privatklageweg -> Strafbefehl -> Verhandlung Wie ist es mit der Einstellung nach § 153 Abs1 StPO ?
Leserforumvon Gott123 | Strafrecht | 86 Antworten | 28.05.2021 21:23
Am 29.5.2021 von wirdwerden Es gibt eben Verfahren, die können nur in der mündlichen Verhandlung endgültig geklärt werden. ... Und gewisse Beweisanträge erst in der mündlichen Verhandlung zu stellen, das kann durchaus sinnvoll sein. ... Vermutlich geht es nicht nur um Notwehr, die du als armes Opfer ins Felde führst.
Leserforumvon Carlson68 | Strafrecht | 10 Antworten | 10.05.2020 20:23
Sie werden auch beide bei einer Verhandlung nicht aussagen! ... Es war auf jedenfall Notwehr! ... Das Zitat (von Carlson68 ):er ihr diesen aus der Hand gerissen hat war die Notwehr.
Leserforumvon Gast2 | Strafrecht | 25 Antworten | 14.03.2011 13:45
Da der Angreifer mich aber verfolgte und mir weiterhin drohte und mich beleidigte, informierte ich die Polizei. ... Für mich war es Notwehr. ... Und das wissen Sie in dem Moment, wo Ihnen eine Anklageschrift zugeschickt wird.
Leserforumvon Susanne87 | Strafrecht | 12 Antworten | 10.06.2008 00:31
Außerdem weiß Sie ja gar nicht was die Zeugen aussagen, wenn Sie sich zu Anfang der Verhandlung einlässt. ... Oder sich der Hilfe der Polizei zu bedienen. ... Glücklicherweise findet die Verhandlung trotzdem beim Jugendrichter statt :-) Am 16.6.2008 von !!
Leserforumvon MirkoSausG | Strafrecht | 29 Antworten | 02.12.2021 16:04
Wegen Notwehr? ... Soll es sich um Notwehr gehandelt haben? ... Soll es sich um Notwehr gehandelt haben?
Leserforumvon Florian123mitglied | Strafrecht | 7 Antworten | 11.06.2015 17:03
Ich war da schon weg, da ein Taxifahrer schon die Polizei und den Krankenwagen verständigt hatte. ... So wie ich das verstanden habe, war die Verhandlung nich nicht. ... Alternativ könnten Sie darüber nachdenken, ganz einfach ihne Anwalt zur Verhandlung zu kommen.
Leserforumvon ip554986-1 | Strafrecht | 39 Antworten | 03.05.2021 13:33
Ich dachte die Ermittlungen wurden von der Polizei abgeschlossen? ... Oder ich schätze einfach mal, daß sie die Polizei als Zeugen sehen? ... Das dieser beim eintreffen der Polizei nicht da war, bedeutet nmicht, dass er kein Zeuge mehr wäre!
Leserforumvon naym389 | Strafrecht | 13 Antworten | 23.02.2021 21:02
Ich hab die Polizei angerufen, worauf er das Haus verlassen hat. ... Dazu hätte der Freund schon vorher eine Anklageschrift erhalten sollen. ... Dazu hätte der Freund schon vorher eine Anklageschrift erhalten sollen.
Leserforumvon IchSucheRat | Strafrecht | 11 Antworten | 08.02.2016 23:23
Er diskutierte mit der Polizei, wurde aggressiv. ... Denkbar ist auch, dass man zunächst auf Sie verzichtet, aber später -wenn es zur Verhandlung in der Sache kommt- z.B. der Verteidiger beantragt sie zu laden. ... Ich könnte Sie auch morgen bei der Polizei wegen z.B.
Leserforumvon Christian_7 | Strafrecht | 12 Antworten | 05.06.2013 17:10
Kurz zu mir ich bin 19 Jahre alt, nicht vorbetraft und es ist eigentlich das erste mal das ich bei der Polizei auffällig wurde, das andere mal war aus Notwehr gehandelt, aber das dürfte hierbei sicher nicht zur Rolle spielen? Nun zu dem Fall, ich habe heute die Anklageschrift bekommen, die wie folgt lautet: Am XX.XX.XXXX gegen XX.XX Uhr verletzte der Angeschuldigte in der Diskothek "XXX" den "XXX" in dem der Angeschuldigte ihm mit der rechten Faust ins Gesicht schlug. ... Zu deiner frage, als ich bei der Polizei meine Aussage machen musste habe ich mehr mal's erwähnt das es mir leid tut, dies hat der Polizist auch protokolliert nur persönlich konnte ich mich nicht bei ihm entschuldigen da ich außer dem Namen keine Informationen habe.
Leserforumvon Opaterny77 | Strafrecht | 71 Antworten | 07.10.2021 17:09
Mit der Übergabe des Handys an die Polizei hätten Sie der Polizei gleichermaßen die Inhalte [u]verschafft[/u] wie durch den Mailversand. ... Ich habe das Handy meines Sohnes an mich genommen, darauf meinen Mail-Provider angewählt und dann von dort die Bilder an die Polizei geschickt. ... Ich habe das Handy meines Sohnes an mich genommen, darauf meinen Mail-Provider angewählt und dann von dort die Bilder an die Polizei geschickt.
Leserforumvon alalio86 | Strafrecht | 35 Antworten | 09.04.2014 16:24
Hi, ich hatte eine Verhandlung Ich habe eine frau gefragt Lust auf sex, sie sagte nein. ... Ich wollte auch nicht wegen sowas eine Verhandlung und ich sehe mich auch nciht als ganz harmlos an, aber dieser unterstellte Vorsatz ist einfach total falsch und das konnte ich nicht hinnehmen Heute war Verhandlung und die tatsache dass es sich um beleidigungsvorsatz handelt konnte nicht bestätigt werden, sondern dass ich einfach nur schnell zur sache kommen wollte. ... Ich schäme mich aber wie gesagt leicht für meine "tat" und wollte deshalb nicht die Schuld auf andere schieben und sowas dann zur Sprache bringen auch wenn es mir vielleicht helfen könnte, wenn dann nur falls ich in Berufung gehen müsste Die Frage ist nun, was ist "höher" zu bewerten die blo´ße Frage nach Sex oder "schau dich doch mal an" um ich sags mal aus "notwehr" "zurückzubeleidigen" Das bloße fragen nach Sex ist ja wie gesagt keine Beleidigung, zumindest nach einem Urteil nach.
Leserforumvon go474423-84 | Strafrecht | 161 Antworten | 12.10.2017 07:22
Durch Bewegungen is ihr Jacket verrutscht jetzt konnte ich sehen das sie auf der linken Seite am Gürtel zum Rock eine Pistole stecken hatte auch konnte man jetzt sehen dass sie eine fette Kugelweste anhatte aber ohne Aufschritt Polizei wie sonst die Bullen über der rechten Schulter hatte sie auch nen Gurt wo ne Art kleine Maschinenpistole hing und an der rechten Seite des Gürtels auch sowas wie nen Ausweis hängen hatte. ... Rein rechtlich: Die Dame wird berechtigterweise Notwehr geltend machen können (Abwehr eines -mutmaßlich- unmittelbar bevorstehenden Angriffs).
Leserforumvon fb455646-80 | Strafrecht | 34 Antworten | 13.12.2016 14:05
Am nächsten Tage wollte B trotz dem die Polizei darüberhinaus informieren, Indem er eine Online Anzeige machen wollte. ... Einige Zeit später kam die Polizei wegen der nachbarlichen Meldubg einer Ruhestörung. ... Polizei zeigte B jedoch an, wegen des Handausrutschers.
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