82 Ergebnisse für „polizei verhandlung person gefahr“

Leserforumvon DieEule91 | Strafrecht | 16 Antworten | 17.05.2020 16:27
Die Verhandlung ist aber schon in 4 Tagen. ... Sie sagen, dass keine Gefahr besteht. ... Haft direkt nach der Verhandlung rechnen?
Leserforumvon Micha2007 | Strafrecht | 22 Antworten | 16.03.2007 19:03
Leider bin ich alleine nach hinten gegangen und habe mir von der meldenden Person nicht die Leute zeigen lassen. ... Wenn das wirklich in der Bahn passiert ist habe ich doch ganz verlohren, aber das weiß ich nicht darum geht es ja auch nicht und die Person wird auch nicht als Zeuge in meiner Verhandlung sein. ... Du hast dich gekümmert und keine akute Gefahr feststellen könnnen.
Leserforumvon Jonny2010 | Strafrecht | 14 Antworten | 03.01.2016 06:57
Person A sagte, sie wolle sich damit hier und jetzt nicht damit befassen, sondern auf die Verhandlung konzentrieren. ... Person A sagte, sie wolle sich damit hier und jetzt nicht damit befassen, sondern auf die Verhandlung konzentrieren Um was ging es denn bei dieser Sache? ... Person A sagte, sie wolle sich damit hier und jetzt nicht damit befassen, sondern auf die Verhandlung konzentrieren Um was ging es denn bei dieser Sache?
Leserforumvon Lola80 | Strafrecht | 0 Antworten | 29.05.2008 18:15
Es gab einen Schaden von etwa 600,- € und ich rief die Polizei. Mein Vermieter hat sofort Strafanzeige gegen die jeweilige Person gestellt, da der Täter den Schaden nicht begleichen wollte. ... Er befindet sich in einer Privatinsolvenz......ist diese dann auch in Gefahr?
Leserforumvon TC | Strafrecht | 21 Antworten | 06.11.2005 19:08
Außerdem werde ich ernsthaft Schwierigkeiten bekommen, wenn es da wieder zu einer Verhandlung kommt. ... Ich würde auch gar nichts unternehmen wollen, wenn nicht die Gefahr bestünde, dass die Polizisten (frei nach dem Motto: Angriff ist die beste Verteidigung) wirklich Anzeige gegen mich erstattet haben. ... Der §163b STPO läßt jedenfalls eine Ingewahrsamnahme nur bis zu dem Zeitpunkt zu, bis die Identität der Person festgestellt wurde, dann ist sie freizulassen.
Leserforumvon balkaneze | Strafrecht | 5 Antworten | 09.02.2014 05:20
Hallo an alle,es geht um meinen Freund er ist 17 und sitzt Momentan seid 1 Woche in U-haft... zwar geht es um 1 versuchten Raub und ein Normalen Raub bewaffnet... er ist nicht vorbestraft nun hat die Staatsanwaltschaft ihn in die U-haft geschickt er solle "drauß gelernt haben" so zusagen ihm nur angst machen alle sind auf seiner seite weil er keine akte hatte bis auf seine Mittäter die schon bekannt bei der Polizei war.. der Anwalt meinte es schaue nicht schlecht aus und er hätte die nase vorn er könnte ihn vor Verhandlungen rausholen.. nun ja jetzt wollt ich einfach mal eure Meinung zu dem allem wissen ----------------- "" Am 9.2.2014 von muemmel nun ja jetzt wollt ich einfach mal eure Meinung zu dem allem wissen Warum sollte er vorher freikommen? ... Ob er vor der Verhandlung noch mal raus kommt, wird man sehen. Und vor allem, ob er dann nach der Verhandlung draussen bleibt. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" Am 9.2.2014 von seidi256 U Haft kann nur durch einen Richter angeordnet werden dazu müssen Haftgründe existieren Haftgünde sind: Fluchtgefahr,Verdunkelungsgefahr, d.h das die gefahr besteht das er beweise verschwinden läst oder zeugen einschüchtert und ähnliches.. sowie Wiederholungsgefahr es spielt keine Rolle ob er vorbestraft ist oder nicht. er hat mit anderen zusammen einen bewaffneten Raub sowie einen versuchen Raub begangen, das sind schwere Straftaten Im Erwachsenenrecht hätte er im Regelfall mit ca 5 Jahren zu rechnen, da ein Mittäter wie einem ausführenden Täter zu bestrafen ist. § 250 Schwerer Raub (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn 1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. (2)Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub 1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, 2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt da er 17 ist wird hier juendstrafrecht zur anwendung kommen aber auch hier wird wohl eine strafe rauskommen die je nachdem was überhaupt passiert ist und welche Tatfolgen es gibt, was für eine Waffe es war usw deutlich über 1 bis 2 Jahre Jugendstrafe sein wird Am 9.2.2014 von !!
Leserforumvon Sascha1985 | Strafrecht | 4 Antworten | 09.04.2006 23:36
Ich bin bisher noch nicht weiter auffällig geworden mit der Polizei. ... Am 10.4.2006 von Dumbele Und zudem ist ihr Arbeitsplatz sehr in Gefahr. ... Der gibt dann bei der Verhandlung eine Empfehlung an den Richter, der er aber nicht folgen muß.
Leserforumvon tv2018 | Strafrecht | 26 Antworten | 29.12.2017 16:58
Die erstellen dann ein "Wahrheitsschreiben" für Sie und senden es an die Polizei. ... Dann schreiben Sie eben einen kurzen Brief mit folgendem Inhalt: Im Bezug auf das Ermittlungsverfahren Aktenzeichen (Hier Aktenzeichen einfügen) gegen meine Person, teile ich mit, dass ich mich in Kürze schriftlich zum Tatvorwurf äußern werde. ... Am 12 Juli zu Polizei vorladen.
Leserforumvon fb430162-30 | Strafrecht | 15 Antworten | 09.12.2015 10:06
Daraufhin drohten sie uns wenn wir die Polizei rufen passiert schlimmeres.. ... Also keine Begegnung vor der Verhandlung und in den Pausen. ... Am 9.12.2015 von fb430162-30 Die Verhandlung findet als normales Schöffengericht statt.Kenne die Person leider besser als mit Lieb ist, keine Vorstrafen wegen Gewalttaten, weder noch ist eine Bewährung offen.Ok, dann werde ich euch Bescheid geben.
Leserforumvon unicorn | Strafrecht | 15 Antworten | 12.07.2004 22:58
Ich kenne Leute, die haben deswegen Wochenlang gesessen und auf Ihre Verhandlung gewartet. ... Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 26 Nr. 1 sichergestellt werden darf, 3. dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist oder 4. von der Wohnung Emissionen ausgehen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, die Gesundheit in der Nachbarschaft wohnender Personen zu beschädigen. (3) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sich in einem Gebäude eine Person befindet, die widerrechtlich fest gehalten wird oder hilflos ist und für die dadurch Gefahr für Leib oder Leben besteht, so kann die Verwaltungsbehörde oder die Polizei die in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn die Gefahr auf andere Weise nicht beseitigt werden kann. (4) Während der Nachtzeit ( § 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung ) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Absatzes 2 Nrn. 3 und 4 und in den Fällen des Absatzes 3 zulässig. (5) Wohnungen dürfen jedoch zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort 1. ... SOG - Landesrecht Niedersachsen Sicherstellung Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Sache sicherstellen, 1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. 2. - 3. [...] ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon jura-anfänger | Strafrecht | 11 Antworten | 11.03.2006 16:06
Ich kann ja dort angeben, dass mir bestätigt wurde, dass diese Person alles gestohlen hat ?! ... 'Starten und beantragen' kann die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung beim Gericht, oder in eigener Verantwortung -bei Gefahr im Verzuge- anordnen und durch Ihre Ermittlungspersonen (=POLIZEI) durchführen lassen. ... Waren Sie mal bei einer Verhandlung?
Leserforumvon Sanctos | Strafrecht | 9 Antworten | 10.01.2007 10:51
Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 11.1.2007 von gustl Erkundigen sie sich im Vorfeld bei Gericht, ob ihre Person/Personalien direkt VOR der Verhandlung festgestellt werden kann.... ... Die Polizei sagt ich komm da nicht mehr raus. ... Und die Polizei sagt ich komm da nicht mehr raus .
Leserforumvon aheka | Strafrecht | 13 Antworten | 27.05.2004 17:36
Nur am Rande zur Info: Die Gerichtskosten sind gleich (abgesehen davon, daß bei einer Verhandlung ggf. ... Wenn ja, würde ja die Polizei meine Daten an die entsprechenden Firmen gemeldet haben...! ... Wenn die Gefahr besteht, bei nicht unmittelbarem Vollzug könnten Beweismittel vernichtet werden, kann als äußerstes Mittel die Wohnung aufgebrochen werden (wobei man zunächst alles versuchen wird, eine Person aufzutreiben, die einen Schlüssel hat, oder den Schlüsseldienst anrücken läßt).
Leserforumvon hilfe19901 | Strafrecht | 11 Antworten | 09.04.2017 03:42
Am 9.4.2017 von wirdwerden Faustregel: bei der Polizei kann man wegbleiben. ... Zitat (von wirdwerden):Faustregel: bei der Polizei kann man wegbleiben. ... Nein, Rechtsmittel kann er nicht mehr einlegen, wenn er das nicht bereits direkt nach der Verhandlung getan hat.
Leserforumvon Eingeparkt | Strafrecht | 6 Antworten | 31.08.2015 19:18
Als die Person weiter auf mich zuging setzte ich im Rückwärtsgang zurückweichend nach 2 x Warnung Pfefferspray ein. ... Für diesen Vorfall gibt es 2 Zeugen (Ehepaar), welche die Polizei riefen, sich meinem Gegner im Gegensatz zu mir deutlich zugewandt verhielten. ... Mein Anwalt meinte wenn die Zeugin meint das Pfefferspray sei nicht nötig sei es bei einer Verhandlung nicht so gut wie bei einer außergerichtlichen Einigung.
Leserforumvon Rihanna | Strafrecht | 26 Antworten | 22.09.2007 11:06
Muss Person A zum Gericht? Muss Person A sich einen Rechtsanwalt nehmen ? Person A ist mit dem Nerven am Ende!
Leserforumvon guest-12308.10.2023 23:01:57 | Strafrecht | 37 Antworten | 25.09.2023 14:14
[quote=Milly1937]Kann es denn zu einer Verhandlung kommen ? ... Nach Erwachsenenstrafrecht wird in diesem Fall ziemlich sicher keine Verhandlung erfolgen. ... Es besteht übrigens auch die Gefahr, dass man der Beihilfe bei dem Diebstahl beschuldigt wird, da kann es schon reichen, wenn man einen Mitarbeiter ablenkt oder die Sicht verdeckt.
Leserforumvon Balu | Strafrecht | 10 Antworten | 05.11.2003 10:40
Schliesse mich an: Kann es sein, daß Sie beim Anwalt den jetzt angeklagten be lastet, und jetzt in der Verhandlung ent lastet haben? ... Sagst Du jetzt vor gericht die Wahrheit -gibst also gleichzeitig zu, bei der Polizei gelogen zu haben- setzt Du Dich der Gefahr aus, wegen "falscher Verdächtigung" (des Dealers X) belangt zu werden. ... Dann hätte ich mich nicht in die Gefahr begeben, aber das war mir so nicht bewusst!
Leserforumvon Enskizzer8392 | Strafrecht | 14 Antworten | 28.07.2021 23:14
Für vorhersehbar halte ich nur den Ablauf der Verhandlung. ... Auch in der Verhandlung wird man noch „zurück" auf die vorher genannten Paragrafen gehen können! ... Dafür müsste meines Erachtens eine natürliche Person vorhanden sein, die irgendwie verkannt hat, dass die "Ankündigung" nicht ernstlich gemeint war und daraufhin die Information der Polizei o.ä. veranlasst hat.
Leserforumvon miraaculix | Strafrecht | 33 Antworten | 06.02.2019 16:25
Bzw. man könnte sich natürlich bei "der Person" entschuldigen, wenn sie irgendwie per Fernkommunikationsmitteln zu erreichen ist und einen Nachweis darüber (z.B. den Ausdruck einer entspr. eMail) der Polizei zur Akten reichen und ggü. der Polizei auch noch mal kund tun, dass man das damalige Verhalten bereut. ... Die Gefahr dass das passiert ist aber äußerst gering. ... Die Gefahr dass das passiert ist aber äußerst gering.
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