772 Ergebnisse für „polizei vorladung anwalt sache“

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Leserforumvon lilaluna1 | Strafrecht | 5 Antworten | 03.12.2019 18:04
Liebes Forum, ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen, den ich absolut nicht nachvollziehen kann. ... Üblicher Weg wäre dann, der Polizei mitzuteilen, dass man zur Vorladung nicht erscheinen wird und auch vorerst keine Aussage zur Sache machen will. Man würde erst mal Akteneinsicht nehmen und sich dann entscheiden, ob man sich noch zur Sache einlassen möchte.
Leserforumvon flummi221983 | Strafrecht | 3 Antworten | 24.08.2007 17:22
Vorladung der Polizei Hallo zusammen, folgendes ist geschehen und ich hoffe auf Eure Hilfe bzw Antworten Frau A bekam am 23.08.07 eine Vorladung der Polizei mit folgendem Inhalt: ---------------------------- Sehr geehrte Frau X, in der Ermittlungssache wegen Verletzung des höchstpersöhnlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen gem. §201 a StGB ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich. ... Eignet sich hervorragend als Grillanzüner, oder als Mischepaper =) Ich würd gar nicht erst hingehen und einen Anwalt beauftragen, wenn dafür Geld vorhanden ist. ... Was die Sache mit dem Grillanzünder betrifft: Das ist rechtlich natürlich möglich, da man einer polizeilichen Vorladung nicht folgen braucht.
Leserforumvon fehlerchen | Strafrecht | 15 Antworten | 06.12.2008 17:55
Hallo, meine Tante hat eine Vorladung der Polizei bekommen wegen Betruges im Sommer 2006. ... Wenn sie jetzt auch Durchfdall bekommt, muss sie dann trotzdem krank zur Vorladung bei der Polizei kommen ? ... Am 6.12.2008 von guest-12306.12.2008 20:54:54 Die Antwort, dass man nie zur Vorladung einer Polizei gehen muss ist so nicht richtig.
Leserforumvon ferni | Strafrecht | 44 Antworten | 22.02.2014 16:30
Eine Person erhält von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter. ... Richtig ist das man Einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft nachkommen muss, andernfals wird man von der Polizei zur Staatsanwaltschaftlichen Vorladung vorgeführt. bei einer normalen Polizeilichen Vorladung kann man hingehen oder aber eben auch wegbleiben. ansonsten stimmt das was die anderen dazu schon geschrieben haben! ... Die RA-Kosten (so 500 € - 750 € je nach Umfang der Sache) müssen Sie daher auf jeden Fall selbst bezahlen.
Leserforumvon hayda78 | Strafrecht | 17 Antworten | 27.01.2010 21:17
Hallo, ich habe neulich von der Polizei eine Vorladung mit dem Anlass § 263 Strafgesetzb., Betrug zum Nachteil von Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern bekommen. ... UND NUN DIESE VORLADUNG.... ... Die Vorladung kann man bei der Polizei zwar nachgehen ist aber kein MUSS !
Leserforumvon guest-12319.08.2018 01:44:11 | Strafrecht | 20 Antworten | 14.11.2017 18:08
Heute bekam ich aber eine Vorladung zur polizei. ... Wozu wollen Sie überhaupt zum Anwalt? Die Sache ist doch klar, mehr als abnicken kann der Anwalt das auch nicht.
Leserforumvon wagnmat | Strafrecht | 2 Antworten | 03.02.2003 09:52
Von der Polizei werden Sie zur Sache befragt. 2. Es steht Ihnen frei bei der Polizei auszusagen. 3. ... Mit freundlichen Grüßen Calsow Rechtsanwalt
Leserforumvon sonicht123 | Strafrecht | 15 Antworten | 21.12.2007 15:31
Mir wird §113 vorgeworfen und ein paar dahergedichtete Sachen In der Vorladung werde ich jedoch ich allein als Beschuldigter bezeichnet, also hat die Polizei etwas dran gedreht. ... In der Vorladung werde ich jedoch ich allein als Beschuldigter bezeichnet, also hat die Polizei etwas dran gedreht. ... Also ich suche noch einen Rechtsanwalt, der die Sache betreuen will.
Leserforumvon Klammheim | Strafrecht | 10 Antworten | 03.12.2017 02:46
Und nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter. ... Möchte eigentlich nicht einen Anwalt unbedingt hinzu ziehen . ... Zitat (von Klammheim ):Und nun aus heiterem Himmel kriege ich eine Vorladung zur Polizei als Beschuldigter.Bis zu dieser Vorladung hat der Käufer sich nicht gemeldet und auch nichts reklamiert (Erhalt der Ware, Eigenschaften, Defekte, das Smartphone war Dein rechtmäßiges Eigentum?)
Leserforumvon tidepa | Strafrecht | 9 Antworten | 03.02.2018 12:00
Als Beschuldigter hat es gar keine Konsequenzen wenn man einer Vorladung durch die Polizei nicht folgt. ... Warum sollte man nun keine Aussage bei der Polizei machen, in der man die Sache (nochmals) zugibt, sich einsichtig und reuig zeigt und um eine Verfahrenseinstellung oder zumindest mildee Strafe bittet? Alternativ kann man zum Anwalt gehen, der nichts anderes macht, als der Polizei das o.g. mitzuteilen mit dem kleinen Unterschied, dass er dafür eine Rechnung über rd. 600,00 € schreiben wird.
Leserforumvon NY36 | Strafrecht | 9 Antworten | 30.01.2017 12:55
Hallo zusammen, habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. ... Ansonsten höre auf die Polizei ;-) Am 1.2.2017 von Rechtsanwalt Marco Lott Zitat (von Osmos):Zitat (von NY36):Das Schlagwort für die ganze Geschichte ist. ... Mit freundlichen Grüßen Marco Lott Rechtsanwalt
Leserforumvon Venray | Strafrecht | 11 Antworten | 07.01.2017 21:46
Hallo zusammen, ich habe heute von der Polizei eine Vorladung als Beschuldigter in einem Verfahren erhalten, in dem es um Betrug geht. ... Ich denke, dass ich etwas nervös war, weil ich zum ersten mal eine Vorladung der Polizei bekommen habe. ... Es geht hier ganz klar um die Bitcoin-Sache, da der Schaden, der aus der Vorladung hervorgeht, mit dem übereinstimmt, was ich für die Bitcoins erhalten habe.
Leserforumvon matomjo | Strafrecht | 8 Antworten | 08.03.2013 18:23
Hallo, habe eine Vorladung wegen Nachstellung, Bedrohung und Beleidigung erhalten. ... Ich gab hinterher suchte Protokoll dass ich jetzt Angst habe, dass der Typ mir jetzt auflauern wird und holte mir auch Rat bei der Polizei. ... Als Beschuldigter können Sie zur Sache Angaben machen, müssen es aber nicht.
Leserforumvon hello_cream | Strafrecht | 12 Antworten | 21.12.2022 17:12
Habe aber dennoch einfach nur Angst, weil ich noch nie was mit der Polizei zu tun hatte... ... Habe nichts zu verbergen und will die Sache schnell klären. ... Wenn du sehr panisch bist und weißt, dass es dir schwer fällt bei der Polizei das ganze anzugeben, kannst du auch deine Angaben zur Sache vorab schriftlich abfassen und es bei der Polizei als "deine Angaben zur Sache" zur Akte reichen, dann freut sich der Polizist auch, weil er nicht alles aufschreiben muss, was du sagen willst. ;-) Wie du es machst, ist natürlich deine Sache, du kannst auch dort einfach alles erzählen und die Fragen beantworten.
Leserforumvon freistaatpozileistaat | Strafrecht | 6 Antworten | 05.11.2015 21:50
Einen ganz besonderen Brief: eine Vorladung. ... Wenn Sie unbedingt was erfahren wollen, können Sie einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen (was natürlich Geld kostet). ... Wahrscheinlicher Hintergrund der Sache ist im Übrigen, dass irgendjemand sie bei der Polizei hinsichtlich eines BTM-Deliktes belastet hat. -- Editiert von !!
Leserforumvon kojo | Strafrecht | 3 Antworten | 16.11.2004 15:21
Jetzt habe ich ein Schreiben von der Polizei zur Vorladung bekommen. ... Einer Vorladung der Polizei muss man nicht Folge leisten. ... Sollte die Sache aber richtig aufgerollt werden dann empfielt sich auf jeden Fall ein Rechtsanwalt.
Leserforumvon Hudson21 | Strafrecht | 4 Antworten | 28.09.2010 19:41
Habe dann die Polizei angerufen, ob es den Kriminalkommissar auch wirklich gibt. ... Mein Fazit: Erst mal keinen Anwalt einschalten und bei der Polizei nachhaken. Die Polizei ist dann doch viel freundlicher als gedacht.
Leserforumvon Pingu111 | Strafrecht | 3 Antworten | 04.08.2016 13:17
Hallo, ich habe eine Vorladung als Beschuldigter in einer BTM-Sache von der Polizei bekommen. ... Die reicht für den Anwalt aber aus, um Akteneinsicht zu beantragen. Er sendet den Antrag an die Polizei, die ihn dann entspr. an die StA weiterleitet.
Leserforumvon blablabla2010 | Strafrecht | 4 Antworten | 10.12.2010 14:03
Nun habe ich die Vorladung unter dem Hinweis, dass ich einen Anwahlt eingeschaltet habe, abgesagt. Von der Polizei (stehe in Mailkontakt mit dem Sachbearbeiter) kam nun die Antwort, dass ich gebeten werde auf der Wache zu erscheinen um eine Belehrung zu unterschreiben, dass ich einen Anwalt hinzuziehe. ... Überlassen Sie alles weitere Ihrem Anwalt und sagen Sie nichts zur Sache aus - auch nicht per E-Mail, und auch nicht bei einem "netten Plausch" nebenbei. ----------------- "" Am 10.12.2010 von !!
Leserforumvon Markus76a | Strafrecht | 1 Antwort | 06.09.2008 16:14
Ich hab heute eine Vorladung zur Polizei wegen Bedrohung erhalten. ... Mir tut die Sache ja mittlerweile leid. ... Ich möcht jetzt nicht unbedingt zu einem Anwalt weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
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