412 Ergebnisse für recht jugendstrafrecht

Leserforumvon rabin | Strafrecht | 12 Antworten | 11.01.2008 21:44
Wäre hier nicht ein riesen PR-Potiential für die großen Unternehemen, die ihre Sponsorengelder auch in diese Richtung einsetzen würden - natürlich mit dem Recht dies zu Ihrem Imagevorteil zu verwenden? ... Das Jugendstrafrecht bietet gewisse Möglichkeiten; vielleicht sollte die Gerichtsbarkeit diese Möglichkeiten auch einfach intensiver nutzen statt Verwarnungen auszusprechen. ... [...ich glaube da haben Sie wohl Recht?]
Leserforumvon JohannesD | Strafrecht | 3 Antworten | 08.01.2008 03:03
Allerdings ist dies ja Jahre nach der letzten Tat kaum mehr ausreichend feststellbar, so dass im Zweifel Jugendstrafrecht als das mildere Recht anzuwenden wäre. ... Gehe ich recht in der Annahme, dass dies wahrscheinlich auf eine Einstellung gegen Geldauflage hinauslaufen würde?
Leserforumvon Klassika | Strafrecht | 10 Antworten | 12.05.2013 09:29
----------------- "" Am 12.5.2013 von justice005 Im Jugendstrafrecht werden nicht die normal vorgesehenen Strafen verhängt, was eine Einschätzung schwierig macht. ... Du hast ja im Grunde Recht, keine Frage. ... Es stimmt, ich habe kein Recht studiert und deshalb habe ich mich auch in dieses Forum eingeloggt!
Leserforumvon Doppeloma | Strafrecht | 13 Antworten | 03.04.2008 17:33
Sie will sich ein neues Leben aufbauen, es kann kaum im Sinne von Recht und Gesetz sein dies zu boykottieren!
Leserforumvon Sunbee 1 | Strafrecht | 11 Antworten | 18.07.2007 22:22
Ansonsten habe ich -da ich schreibfaul bin- alles wichtige herkopiert : Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht mit folgenden Voraussetzungen: * Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren * wegen Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Raubes mit Todesfolge (§ 251 Strafgesetzbuch - StGB) * vor Ende des Vollzugs der Jugendstrafe sind Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen * die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat(en) und seiner Entwicklung während des Vollzugs der Jugendstrafe ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der vorbezeichneten Art begehen wird * Möglichkeit, die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, auch wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67 d Abs. 6 des Strafgesetzbuchs für erledigt erklärt worden ist (§ 7 Abs. 3 JGG neu) * regelmäßige Überprüfung, ob die weitere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung auszusetzen ist nach jeweils einem Jahr (§ 7 Abs. 4 JGG neu) * generelle Zuständigkeit der Jugendkammer bereits als erkennendes Gericht, wenn eine höhere Strafe als fünf Jahre Jugendstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwarten ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 4 JGG neu) Den kompletten, erläuterten Gesetzesentwurf gibt unter diesem link als .pdf-datei Was meine Meinung dazu betrifft, begrüße ich die Möglichkeit der nachträglichen SV auch im Jugendbereich, da es sonst keine Möglichkeit gäbe/gibt/gab einen z.B. hochgefährlichen mit extrem hoher Wiederholungsgefahr behafteten Sexualstraftäter, der nicht nach § 63 StGB 'behandelt' wurde/werden konnte, weiter die Freiheit zu entziehen.
Leserforumvon peterpan136 | Strafrecht | 10 Antworten | 21.01.2008 19:03
JGG" Nach welchem Recht bin ich denn jetzt verurteilt worden?Hab ich Recht auf einen Einspruch und welche Auswirkungen hat das auf mein polizeiliches und amtliches Führungszeugnis? ... Allerdings gibt es im Jugendstrafrecht weder Geldstrafen noch Strafbefehle.
Leserforumvon alleskoenner | Strafrecht | 7 Antworten | 04.08.2016 09:05
Angenommen er wurde danach nicht mehr straffällig - was wäre nach dem Jugendstrafrecht eine angemessene Strafe? ... Das galt/gilt auch für alte Taten rückwirkend, es sei denn, es war zum Zeitpunkt der Änderung schon Verjährung nach altem Recht eingetreten.
Leserforumvon Sascha1985 | Strafrecht | 4 Antworten | 09.04.2006 23:36
Da werde ich doch glaube ich noch nach dem Jugendstrafrecht bestraft, oder? ... Jugendstrafrecht. Natürlich liegt hier erhebliche Vorsätzlichkeit über einen langen Zeitraum vor, was gegen Jugendstrafrecht spricht.
Leserforumvon gute nacht deutschland | Strafrecht | 55 Antworten | 16.04.2007 00:09
Ja meine Tochter ist vorbelastet, deshalb glaubt man ihr nicht und Sie kannte den Dieb, wir wohnen alle in der Nachbarsshaft und das Kaufhaus ist ein Einkaufszentrum, in dem viele Geschäfte und cafes sind, da gibt es einen Innnenbereich und drumherum sind Läden.Es läuft eine regelrechte hetzjagd seitens der Justiz, in anderen Sachen hat meine Tochter auch kein Recht bekommen, ich bin wegen dieser Sache in Berufung gegangen und so weiter , hat alles nicht genützt, sie soll reumütig zu Kreuze kriechen, sonst... ... Am 16.4.2007 von Mareike123 in anderen Sachen hat meine Tochter auch kein Recht bekommen, Na, was ist wohl wahrscheinlicher?
Leserforumvon hhaammeerr | Strafrecht | 22 Antworten | 19.10.2014 10:53
Jedenfalls kann man sich angesichts des jungen Alters bei der Tat und dem Wohnen bei der Mutter gute Hoffnungen auf das Jugendstrafrecht machen. ... Zur genannten Zeit war diese noch sehr neu und die Arbeit der Geschäftsführung recht schlampig. ... Zur genannten Zeit war diese noch sehr neu und die Arbeit der Geschäftsführung recht schlampig.
Leserforumvon Hennako | Strafrecht | 3 Antworten | 06.06.2009 22:14
Aber grundsätzlich hat Kollege Mümmel recht, ich würde auf Sozialstunden tippen, ----------------- "MFG Rechtsmacher PvDE-Mitte Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Leserforumvon hanspeterr | Strafrecht | 29 Antworten | 10.12.2017 17:27
Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dagegen, und die spezielle Lebenserfahrung der amtlichen Beteiligten im Jugendstrafverfahren erst recht. ... Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dagegen, und die spezielle Lebenserfahrung der amtlichen Beteiligten im Jugendstrafverfahren erst recht.
Leserforumvon Trailor85 | Strafrecht | 2 Antworten | 16.12.2009 23:01
Das ist allerdings recht naiv, sei aber der "Angehörigenbrille" geschuldet.
Leserforumvon wilats | Strafrecht | 7 Antworten | 08.12.2004 05:04
Welchen Beruf möchten Sie später ergreifen und nach welchem Recht wurden Sie verurteilt ? ... Welchen Beruf möchten Sie später ergreifen und nach welchem Recht wurden Sie verurteilt ? ... Hi, im Jugendstrafrecht gibt es ueberhaupt keine Geldstrafen!
Leserforumvon sprutzkopf | Strafrecht | 10 Antworten | 25.11.2014 14:31
Am 25.11.2014 von seidi256 quote: Die TE ist 18 - aller Wahrscheinlichkeit wird hier also Jugendstrafrecht angewandt. ... naja wir hatten das ja schön öffters.. 18 ist eben grade so ein Alter wo entweder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann oder eben doch Erwachsenstrafrecht Grundsätzlich ist es natrülich richtig bei Jugendstrafrecht gibt es kein Strafbefehl und Geldstrafe sind vom Gesetz her auch nicht möglich aber welches Recht am ende zur Anwendung kommt das wird die Zukunft zeigen, mit 18 ist Jugendstrafrecht eben kein muss mehr,vorallem wenn der TE doch ehr einen Erwachsen gleicht kommt. aber das wissen wir nicht weil wir ja keine weiteren Details kennen Am 25.11.2014 von muemmel Bei 18jährigen können Sie fast mit Sicherheit von Jugendstrafrecht ausgehen - ein 18jähriger, der nicht mehr bei den Eltern wohnt und in keiner Ausbildung mehr ist, dürfte eine ziemliche Ausnahme sein. ... Am 26.11.2014 von seidi256 ich geb ja auch recht das es i.d.R. auch so ist. wir wissen aber vom TE nur das er 18 ist und Ersttäter mehr nicht. quote:ein 18jähriger, der nicht mehr bei den Eltern wohnt und in keiner Ausbildung mehr ist, dürfte eine ziemliche Ausnahme sein.
Leserforumvon Sergei.Sarvein | Strafrecht | 6 Antworten | 22.02.2017 16:20
Danke im Vorraus Am 22.2.2017 von wirdwerden Ist denn überhaupt klar, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt? ... am 22.02.2017 23:15 Am 23.2.2017 von spatenklopper Zitat (von wirdwerden):Ist denn überhaupt klar, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt? Die Frage finde ich durchaus berechtigt. 26,5 kg Drogen und Schusswaffen (inkl. deren Gebrauch), sprechen jetzt nicht unbedingt für eine "Freizeitbeschäftigung", sondern geben der ganzen Sache schon eine recht "professionelle" Note.
Leserforumvon steffi130786 | Strafrecht | 3 Antworten | 20.05.2008 21:57
Jugendstrafrecht arrest). ... -Recht dürfte es zieml. sicher auf eine Geldstrafe hinauslaufen. ... -recht die strafe ausgesprochen wird?
Leserforumvon Mattik | Strafrecht | 12 Antworten | 18.02.2006 00:47
(p.s. der schlüssel war original und dem verlierer ist immernoch das recht gegeben, alle türen damit aufzuschließen!
Leserforumvon PitLeach | Strafrecht | 4 Antworten | 23.02.2018 17:11
Beides nach Jugendstrafrecht. ... Und nach Jugendstrafrecht war das schon gar nicht - da gibt es nämlich keine Tagessätze. ... Es war beides ja Jugendstrafrecht.
Leserforumvon Olex123 | Strafrecht | 14 Antworten | 18.01.2017 19:01
Ggf. ist hier noch das Jugendstrafrecht einschlägig, was dann zu komplett anderen Rechtsfolgen führen kann.Wieso Jugendstrafrecht? ... Ggf. ist hier noch das Jugendstrafrecht einschlägig, was dann zu komplett anderen Rechtsfolgen führen kann.Wieso Jugendstrafrecht? ... Am 19.1.2017 von Olex123 Zitat (von Flo Ryan):Wieso Jugendstrafrecht?