48 Ergebnisse für „schmerzensgeld schaden täter strafe“

Leserforumvon guest-12311.09.2009 09:24:40 | Strafrecht | 5 Antworten | 21.04.2009 21:20
Es macht also einen guten Eindruck, wenn man sich darum bemüht hat, den Schaden wieder gut zu machen und dies wirkt sich in aller Regel deutlich im Strafmaß aus. Es spricht also nix dagegen, sich über die Anwälte zu einige, weil ein echter TOA hier eh nicht möglich ist. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 21.4.2009 von guest-12311.09.2009 09:24:40 D. h., auch wenn ein TOA stattfindet, müssen sich die Täter auf jeden Fall vor Gericht verantworten und erhalten eine strafrechtliche Strafe? ... Was wäre denn an Schmerzensgeld/Schadenersatz finanziell "drin"?
Leserforumvon flotz | Strafrecht | 15 Antworten | 01.11.2011 09:14
Zeige auf, welchen Schaden du bisher hattest, welche Verletzungen und Deine Beeinträchtigungen. ... Wir haben einen Täter-Opfer-Ausgleich vereinbart (schriftlich) In dem steht das ich ein Schmerzensgeld erhalte. ... Einer der Täter wurde aber schon zu einer Strafe von über 5 Jahren verurteilt.
Leserforumvon Kavid | Strafrecht | 10 Antworten | 01.03.2011 00:35
Zu welcher Strafe weiß ich jedoch nicht. Auf was ich hinaus will: Verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld auch nach der Urteilsverkündung? ... Wie ist das, wenn ich heute noch gesundheitliche Schäden davon trage?
Leserforumvon EineMama | Strafrecht | 13 Antworten | 09.11.2005 22:48
Mit welcher Strafe wird sie zu rechnen haben? ... Eine entsetzte Mama Am 10.11.2005 von JuR Guten Tag, die Schadensersatzansprüche erfassen alle Schäden, die das Opfer durch den Täter erlitten hat. ... Seine Strafe: 15 Tagessätze a 25 € und 400€ Schmerzensgeld an meinen Sohn.
Leserforumvon fb417571-100 | Strafrecht | 18 Antworten | 25.06.2015 16:45
Er hatte keine Schäden ?? ... Du bist kein Opfer, sondern ein Täter! ... Zivilrecht: Schmerzensgeld steht da mit Sicherheit zu.
Leserforumvon Isabell41 | Strafrecht | 10 Antworten | 03.01.2010 14:33
Und wie stets der Hinweis: Ein Urteil auf Schmerzensgeld hilft wenig, wenn beim Täter nichts zu pfänden ist. ... Mit einem Adhäsionsantrag kann das Opfer bereits im Strafverfahren einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen. das führt dann dazu, dass der Strafrichter neben der Strafe auch gleichzeitig den zivilrechtlichen Schadensersatz ausurteilt. ... Der Täter wurde zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Leserforumvon guest-12324.07.2013 11:31:55 | Strafrecht | 8 Antworten | 10.04.2012 12:04
Wie sieht es mit der Strafe für den anderen Jungen aus, da er noch nicht straffähig ist. ... ----------------- "" Am 10.4.2012 von wirdwerden Anzeige, das ist die strafrechtliche Seite, die sich hier nicht lohnt, da der Täter strafunmündig ist. ... Ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten, das kann ich nicht abschätzen, da der Schaden (Schmerzensgeld) ja wohl nicht zu hoch ist. wirdwerden ----------------- "" Am 10.4.2012 von muemmel Sie vermischen immer noch Straf- mit Zivilrecht.
Leserforumvon Xanadu167 | Strafrecht | 3 Antworten | 29.05.2013 18:07
oder fahrlässig. b) Außerdem müsste es ja auch nach dem Zivilrecht eine Strafe sein, oder? ... Täter A hatte die Absicht, den B zu schlagen. b) Hier gibt es einen Anspruch auf Schmerzensgeld (§ 823 BGB) wegen einer Körperverletzung. ... Der Täter wird dann z.B. verurteilt Schadensersatz und Schmerzensgeld an den Verletzten zu zahlen.
Leserforumvon Boomer68 | Strafrecht | 2 Antworten | 16.02.2009 22:25
Die Täter standen noch vor Ort und der Hauptaggressor wurde sofort zu Boden geworfen. ... - Was erwartet den Typen (Hammer) für eine Strafe? ... - Welche Schritte können mein Bruder und ich gehen um an Schmerzensgeld für den psychologischen Schaden, verursacht durch die Bedrohung durch das Messer, zu bekommen?
Leserforumvon stevey | Strafrecht | 9 Antworten | 18.05.2011 22:59
Mit wie viel Schmerzensgeld könnte ich rechnen? ... Wie gesagt: Wenn es um die "Strafe" geht, versuchen Sie es mit der Anzeige. Das was ich aufzeigen wollte, war nur, dass "Strafe" und "Schmerzensgeld" 2 unterschiedliche Dinge sind und "Strafe/Bestrafung" nicht auch = "Schmerzensgeld bekommen" ist, jedenfalls nicht aus "demselben Akt". quote:ob es nun ein bedingter vorsatz oder vorsatz war, finde ich schwer abschätzbar. ..oder Fahrlässigkeit.
Leserforumvon Lawry | Strafrecht | 4 Antworten | 13.06.2015 16:09
Was für eine Strafe wäre für Person B zu erwarten? Am 13.6.2015 von seidi256 Zitat:Was für eine Strafe wäre für Person B zu erwarten? es gilt das Jugendstrafrecht je nach Verletzungen des Geschädigten ( Person A ) gibts da verschiedene möglichkeiten je nach Verletzung des Opfers möglich wäre schwere Körperverletzung nach § 226 StGB mögliche Strafe: Jugendarrest von Einer bis zu vier Wochen. möglicherweise auch Jugendstrafe zur Bewährung sollte das Opfer bleibende Schäden behalten, möglicherweise durch eventuelle Verletzungen behindert sein. dann wird es richtig übel ein Schulverweis oder zumindest ein Gespräch mit der Schulleitung eventuell mit Eltern wird ebenfalls wahrscheinlich sein darüber hinaus hat Person A auch noch Zivilrechtliche Schmerzensgeldansprüche mir ist klar das ein 14 Jähriger Täter wohl kein Geld hat, aber wenn Person A ein Gerichtsurteil hat welches besagt das ihm Schmerzensgeld zusteht, dann kann das auch noch in 10, 15,20 Jahren vollstreckt werden möglich wäre auch noch ein Adhäsionsverfahren, bei dem schon das Gericht wo der Fall Strafrechtlich verhandelt wird über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheidet. möglich wäre z.b Zahlung eines Schmerzensgeldes als Bewährungsauflage Am 14.6.2015 von Hafenlärm Zitat: möglich wäre schwere Körperverletzung nach § 226 StGB Sämtliche zur Begründung von § 226 notwendige Erfolge verlangen eine Dauerhaftigkeit.
Leserforumvon Thor64 | Strafrecht | 25 Antworten | 08.09.2005 17:05
Da der Täter volljährig ist, ist er selbst für die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche verantwortlich. ... Was die Strafe angeht ist beides möglich. ... Und wie hoch kann/wird event. das Schmerzensgeld leigen ??
Leserforumvon björn1407 | Strafrecht | 8 Antworten | 16.05.2010 23:49
Habe gehört man müsse bei einer Strafe auch alle Kosten übernehmen, zb: Krankentransport, Krankenhauskosten,Operation,und eben noch Schmerzensgeld. oder übernimmt seine versicherung die ganzen kosten? ... Die Geldstrafe hätte jedoch nichts mit dem Schmerzensgeld zu tun! ... Bei den Schätzungen würde ich zustimmen. (800 Euro als Ersatz für den körperlich erlittenen Schaden sind durchaus realistisch.)
Leserforumvon yabo | Strafrecht | 21 Antworten | 25.01.2008 11:10
Danke mfg yabo Am 25.1.2008 von guest-12325.07.2009 16:01:16 Du haftest als Täter grundsätzlich für den vollen Schaden, den das Opfer aufgrund Deiner Körperverletzung erlitten hat. ... Wie viele waren das noch die da einem Menschen diesen Schaden zugefügt haben? ... Aber die psychischen Schäden nicht.
Leserforumvon wiesel303 | Strafrecht | 19 Antworten | 30.05.2008 17:04
Darum wird es vermutlich auch kein Schmerzensgeld geben. ... Und als Strafe dafür haben die Securitys ihm das Knie demoliert. ... Mfg Am 5.6.2008 von Mareike123 >> Und als Strafe dafür haben die Securitys ihm das Knie demoliert.
Leserforumvon nasty | Strafrecht | 22 Antworten | 31.05.2005 17:08
Haben wir Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld?Wie könnte die Strafe des Täters ausfallen? ... Natürl. haben Sie, der Sachverhaltsschilderung nach, Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Leserforumvon artemis.reloaded | Strafrecht | 25 Antworten | 07.03.2006 14:02
Bis zu einem J. soll das gemacht werden, wenn zu erwarten ist, dass der Täter sich straffrei führen wird, darüber nur dann, wenn zudem nach einer Gesamtwürdigung von Tat und Täter besondere Umstände vorliegen. ... körperliche schäden sind nicht vorhanden. ... Und natürlich kennen Strafrichter auch die 'Marktpreise' bei Schmerzensgeld...
Leserforumvon Sinuplex | Strafrecht | 5 Antworten | 19.05.2010 18:33
Im Endeffekt hat meine beste Freundin mit ihm telefoniert und er meinte; Die Strafe für mich würde bei ein "paar" Sozialstunden liegen und meine Haftpflichtversicherung würde den Schaden bezahlen, Jetzt zur Frage; Ist das überhaupt möglich, dass ich "soleicht" da wieder rauskomm? ... Dann hast Du letztlich nur aus Notwehr weitere Angriffe unterbunden und wenn der Täter dadurch zu Schaden kommt, dann ist das sein Problem, nicht Deines. Und dann bist Du auch nicht zu Schadenersatz oder Schmerzensgeld verpflichtet.
Leserforumvon Dump69 | Strafrecht | 14 Antworten | 03.09.2008 00:35
das opfer hat keine bleibenden schäden... wie hoch könnte schmerzensgeld und schadensersatz sein? ... Falls es keine Notwehr war, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten (eher aber mehr) sowie ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. ... Am 4.9.2008 von mega Der Angeklagte wird sich fragen lassen müssen, weshalb er den Täter nicht einfach weggezogen hat.
Leserforumvon Dominik123 | Strafrecht | 24 Antworten | 06.01.2008 19:43
Diesen letzten Posten (Schadenersatz/Schmerzensgeld) könnten Sie auch durch eine freiwillige Zahlung/Verhandlung mit dem Opfer abgelten. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 6.1.2008 von Pete85 Also, sollte der Täter nicht vorbestraft sein, wird der Täter vermutlich eine Bewährungsstrafe erhalten. ... Schaden kann das in gar keinem Fall... ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
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