1.087 Ergebnisse für „stgb diebstahl“

Leserforumvon dolcesilvana | Strafrecht | 13 Antworten | 15.04.2007 10:43
Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe eine Vorladung gemäß §242 StGB bekommen, nach meiner Meinung habe ich ein echtes Problem. ... Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen Diebstahl gemäߧ242 StGB aus Büroraum. Er hat mich angezeigt wegen Diebstahl.
Leserforumvon iceman95 | Strafrecht | 4 Antworten | 08.11.2011 13:30
Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB Heißt das das ein Fahrrad entwendet wurde ----------------- "" Am 8.11.2011 von Rechtsanwalt Carsten Meinecke quote:Diebstahl von Fahrrad gemäß § 242 StGB Ja - das könnte sein. Denkbar wären aber auch: - "Karl-Heinz Fahrrad" hat einen Diebstahl begangen. - Wertvoller Diamantring lag auf dem Fahrrad und wurde geklaut. ----------------- "" -- Editiert am 08.11.2011 13:50 Am 8.11.2011 von !!... Nein, dass heißt das vom Fahrrad aus am 24.2. ein Diebstahl begangen wurde. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Leserforumvon gemal12 | Strafrecht | 7 Antworten | 25.08.2003 15:16
Hallo, ein diebstahl nach § 242 Abs. 1 STGB, ist das ein schwerer oder minder schwerer diebstahl? ... Grüße Markus Am 25.8.2003 von Sebastian J. der schwere Diebstahl ist in den §§ 243-244a StGB geregelt. ... (Ein vielleicht weiterer geringwertiger Diebstahl ist noch der Haus- und Familiendiebstahl in § 247 StGB) und somit in § 242 StGB der "Standartdiebstahl".
Leserforumvon guest123-276 | Strafrecht | 3 Antworten | 27.07.2004 14:06
Hallo, kennt jemand von euch die Verjährungsfristen für Diebstahl? ... Einfacher Diebstahl nach § 242, bzw. § 248a StGB verjährt nach 5 Jahren. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon TylerDurden23 | Strafrecht | 10 Antworten | 21.07.2015 15:32
Der Äußerungsbogen kam gestern via Post an und die Anklage lautet "Diebstahl eines Fahrrades (Par. 242 StGB)". ... Das ist dann kein Diebstahl (§242 StGB) sondern "nur" ein Unbefugter Gebrauch (§248b StGB). ... Also einen "Diebstahl" würde ich nicht zugeben.
Leserforumvon alexander.r | Strafrecht | 7 Antworten | 13.10.2009 21:58
Straftat: "Diebstahl eines Fahrrades (Par. 242 StGB)" Versuch: nein Was bedeutet "Versuch"? ... An einem Diebstahl scheitert es, weil der fragetseller das rad nicht geklaut hat. ... Sie haben gesehen, dass ich auf einem fremden Fahrrad durch die Gegend fahre - Diebstahl, fertig.
Leserforumvon guest123-56 | Strafrecht | 2 Antworten | 23.07.2004 13:04
Was ist - für den juristischen Laien erklärt - der Unterschied zwischen Diebstahl, Unterschlagung und Untreue? ... Am 23.7.2004 von Bob.Vila Also, im Prinzip stellt die Unterschlagung (§ 246 StGB) das "Grunddelikt" zum Diebstahl (§ 242 StGB) dar. ... Der TB der Untreue (§ 266 StGB) unterscheidet sich von Diebstahl und Unterschlagung insofern, als er das fremde Vermögen vor Schädigungen schützt.
Leserforumvon Bewährungshelfer | Strafrecht | 9 Antworten | 20.09.2010 18:49
Ist das ein Fall für § 243 StGB? ... Ist das ein Fall für § 243 StGB? ... Der § 243 StGB bezieht sich auf schweren Diebstahl der aber wiederum hier durch Abs. 2 aufgrund der "Geringwertigkeit" als nicht "schwer" einzustufen ist.
Leserforumvon guest-12302.03.2016 14:13:25 | Strafrecht | 5 Antworten | 17.09.2014 12:48
Vom Anwalt gab es dann für 25 € noch mal die selbe Antwort : Diebstahl Meisterschule Wobei die antwortende Anwältin allerdings den weit verbereiteten Flüchtigkeitsfehler bei der straflichtlichen Verjährung gemacht hat (Verfolgungsverjährung, § 78 StGB). ... quote:Aber es liegt doch gar kein Diebstahl vor? ... Wenn also ein Diebstahl/eine Unterschlagung nach §§ 242. 246 StGB gegeben wäre , wäre das -entgegen der Auffassung der RAin- noch nicht verjährt. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Leserforumvon Melinda | Strafrecht | 13 Antworten | 14.10.2005 14:10
§ 242 I StGB Geländewagen, Fahrzeugpapiere, Zündschlüssel Prüfe ich alles zusammen oder getrennt?
Leserforumvon guest-12313.04.2012 18:12:34 | Strafrecht | 2 Antworten | 12.07.2010 07:59
Hallo, wann verjähren Einbruch + Diebstahl sowie Betrug? ... Am 12.7.2010 von Albarion Für Betrug sind es 5 Jahre im "Normalfall" (sofern es kein Bandenmäßiger Betrug war) Einbruch und Diebstahl kann ich nicht sagen, weil ich wissen müßte ob es "nur" Hausfriedensbruch oder tatsächlicher Einbruchsdiebstahl war. Anonsten hilft ein Blick ins StGB § 78 StgB ----------------- "" -- Editiert am 12.07.2010 09:05
Leserforumvon guest-12301.05.2019 15:39:28 | Strafrecht | 5 Antworten | 14.01.2019 21:01
Mit freundlichen Grüßen Am 14.1.2019 von LukeLionLP @summand93: Da hast Du leider eine ziemliche Dummheit begangen, denn laut § 242, Absatz 2 des StGB ist auch der versuchte Diebstahl strafbar. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Und da Du besagten Energy-Drink vor dem Bezahlen in Deiner Jacke verstaut hattest, ist der Versuchstatbestand erfüllt. ... Zitat:denn laut § 242, Absatz 2 des StGB ist auch der versuchte Diebstahl strafbar. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Und da Du besagten Energy-Drink vor dem Bezahlen in Deiner Jacke verstaut hattest, ist der Versuchstatbestand erfüllt. ... "Fahrlässigen Diebstahl" gibt es nicht.
Leserforumvon M.A. | Strafrecht | 4 Antworten | 29.12.2006 15:44
Am 29.12.2006 von DanniK Aus meiner Sicht, kommt neben dem Diebstahl gem. §242 StGB, auch ein gefährlicher Eingriff in der Straßenverkehr gem. §315b I Nr.1 StGB in Betracht, falls Sie die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigten, daß sie ein Verkehrszeichen beseitigten. -- Editiert von DanniK am 29.12.2006 16:05:03 Am 29.12.2006 von Mariasa23 ich kenn zwei personen, die so genau dasselbe mal gemacht hat... die staatsanwaltschaft hat das verfahren eingestellt, allerdings haben die auch keine vorladung bekommen... deswegen weiss ich nicht, ob es bei euch eingestellt werden wird... ich würde mal, da ihr 19 seid und es als eine art , wenn auch gefährlicher Jugendstreich gesehen werden kann und ihr nicht vorbestraft seid, mit sozialstunden rechnen.
Leserforumvon Dirk19 | Strafrecht | 6 Antworten | 11.04.2011 11:59
Was ist eigentlich das Schwere an dem Diebstahl? ... ----------------- "" Am 11.4.2011 von muemmel Hi, eigentlich nicht - wenn es nur die normale "Einsteckvariante" war, dürfte der Vorwurf auf ganz gewöhnlichen Diebstahl runtergefahren werden (§ 242 StGB). ... Diebstahl das Verfahren eingestellt, aber dafür haben Sie etwas zu viel geklaut.
Leserforumvon katjakahn | Strafrecht | 6 Antworten | 25.05.2004 23:11
. § 244 I Nr. 1 lit. a StGB. ... StGB muss es sich nicht zwangsläufig um einen verbotenen Gegenstand i.S.d. ... Da ist man ganz schnell beim Diebstahl mit Waffen und einer erhöhten Mindeststrafe. ----------------- "Grüße vom CyberFahnder www.cyberfahnder.de"
Leserforumvon guest-12306.01.2022 16:28:57 | Strafrecht | 5 Antworten | 06.06.2017 22:08
Ich weiß nicht, wo der Polizist hier einen schweren Diebstahl herholt. Selbst wenn irgendwas aufgebrochen worden wäre, oder der schwere Diebstahl sonst wie erfüllt wäre, würde ein schwerer Diebstahl aufgrund § 243, Abs. 2 StGB wegfallen, bei 1,5 Litern Diesel. ... Ja, aber für solche Fälle gibt es § 47 StGB, wenn die Strafe unter 6 Monaten bleibt.
Leserforumvon Mentos90 | Strafrecht | 7 Antworten | 04.03.2015 15:44
. § 263a Abs. 1 StGB gemacht. ... Ob ein Diebstahl nach § 242 StGB in diesem Fall einschlägig ist kann nicht wirklich beurteilt werden, da man dazu wissen müsste, ob eine dauerhafte Zueignungsabsicht bestand. ... Vorbestraft bin ich nicht. ----------------- "" Am 4.3.2015 von PP9325 Hallo, dann wäre der Diebstahl nach § 242 StGB sowieso nicht einschlägig.
Leserforumvon fb454758-5 | Strafrecht | 2 Antworten | 29.11.2016 21:32
Vorgeworfen wird mir und Freunden, alle im Alter von 24 Jahren: Diebstahl gemäß §§242 Abs.1, 243 Abs.1 Satz 2 Ziff. 1, 25 Abs. 2 StGB Zur Sache ansich: In diesem Jahr sind wir in unsere ehemalige (nun geschlossene) Schule eingedrungen. Die Intention dahinter war tatsächlich kein Diebstahl, sondern Nostalgie - wir wollten die alten Räume erkunden. ... Überall wo ich von "schwerem Diebstahl" gelesen habe, stand etwas von 3 Monaten bis 10 Jahren Haft als Richtwert.
Leserforumvon Adula1 | Strafrecht | 9 Antworten | 08.11.2010 11:46
Und somit stand auf dem Blatt von der Polizei Diebstahl mit Waffe. ... Ja, aber ohne Diebstahl bleibt davon halt nur noch "mit Waffe" übrig und damit gar nichts. ... Im Brief vom Jugendamt geht es nur noch um Diebstahl.
Leserforumvon Sandro1990 | Strafrecht | 5 Antworten | 20.04.2009 01:11
Es handelt sich im Übrigen um Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB) nicht nur um einfachen Diebstahl (§ 242 StGB) Am 20.4.2009 von DanielB Richtig, was noch zu erwähnen wäre: Beihilfe ist jemandem zu dessen rechtswidriger Tat vorsätzlich Hilfe zu leisten. ... Schwerer Diebstahl hat für den Täter im Erwachsenenrecht eine Mindeststrafandrohung von 3 Monaten Freiheitsstrafe (pro Fall), ist also nicht unbedingt Pipifax.
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