11 Ergebnisse für „stgb strafbar freund schlägerei“

Leserforumvon drummer123mitglied | Strafrecht | 7 Antworten | 04.12.2019 00:03
Sind die 4 Mitschüler durch ihr Verhalten Beteiligte an einer Schlägerei nach P 231 StGB? ... Hat sich der Freund vor der Tür durch die sogenannte Beteiligung an der Schlägerei strafbar gemacht? ... Hat sich der Bruder durch seinen Ausruf und/oder seiner Handlung im Sinne der Beteiligung an einer Schlägerei strafbar gemacht?
Leserforumvon Docy | Strafrecht | 12 Antworten | 14.04.2006 23:00
. § 224 StGB. ... Wenn deine Schilderungen zutreffen, hast du dich nicht strafbar gemacht. Du hast deinen Freund ja sogar zurückgehalten.
Leserforumvon joseppe | Strafrecht | 9 Antworten | 10.12.2007 16:12
Ich hatte nun das Gefühl die Schlägerei, warum ich eigentlich um Hilfe bat, hatte keine Bedeutung, obwohl ich ein blaues Auge hatte... ... Die Schlägerei, weshalb ich eigentlich die Beamten holte, interessiert keinen mehr... ... wahrscheinlich erlöscht und ich mach mich wieder strafbar.
Leserforumvon Coup | Strafrecht | 19 Antworten | 23.10.2004 12:45
Ein Freund vom Gastgeber hat uns daraufhin gebeten die Party zu verlassen. ... So aber haben Sie sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht. ... Eine Frage noch:Könnte mein Freund Anzeige wegen rassscihtischer Aussage erstatten?
Leserforumvon tino1989 | Strafrecht | 9 Antworten | 02.11.2009 20:09
Hallo, ich habe heute Post vom Amtsgericht bekommen und zwar wurde ich und ein Freund angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. ... Da sind mein Freund und ich aus dem Festzelt raus und da habe ich ihn an einer Haltestelle zur Rede gestellt. ... Danach hat mein Freund den anderen gegen den Haltestellenpfeiler geschubst und ihn am Hals gefasst.
Leserforumvon pfefferoni | Strafrecht | 15 Antworten | 14.05.2013 14:19
Hätte fast in einer Schlägerei geendet. ... Wenn das Besprühen die einzige angemessene Verteidigungsoption war, ist irrelevant, ob Dritte dadurch ggfs. ebenfalls beeinträchtigt werden, §32 II StGB. ... Richtig; ich dachte, es ginge nur um die Frage, ob der "Kollateralschaden", wenn das Besprühen auch die anderen trifft, strafbar ist.
Leserforumvon outix | Strafrecht | 31 Antworten | 05.07.2021 11:03
[/quote] Gefährliche Körperverletzung ist ein schwerwiegender Tatvorwurf [link=https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html]224 StGB[/link] Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. ... [/quote] Richtig. § 224, Abs. 1, Nr. 4 StGB. ... Als Beschuldigte dürft ihr aber lügen (in gewissen Grenzen) ohne dass das strafbar ist.
Leserforumvon j4n | Strafrecht | 27 Antworten | 23.09.2010 00:13
Diese Schlägerei kam und kam nicht zur ruhe, aber auf grund dessen das es schon stockfinster wahr konnte ich mich ein Stück entfernen und die Polizei alamieren, die gefühlte 30 min. später dann auch ein traf. bis die Polizei eingetroffen ist ging die ganzte Schlägerei weiter, wir wurden zum Teil "eingekässelt" und die meiste Zeit war halt ein Freund am "boxen". ... Der Versuch der GKV ist ebenfalls strafbar. ... Aber die Eltern > § 77, Abs. 2 StGB ----------------- "Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
Leserforumvon untitled123 | Strafrecht | 12 Antworten | 24.04.2016 23:41
Ein Freund von J...... Ein Freund von mir hat mich mit dem Auto abgeholt um dort hin zu fahren. ... Der Freund?
Leserforumvon Justitia81 | Strafrecht | 17 Antworten | 31.08.2010 19:08
*fallengelassen* und wegen einer Schlägerei mit 3 Freunden als wir von 6 besoffenen hinterrücks angegriffen wurden diese allerdings dann das weite suchten und die Polizei riefen*kam nichtmal zu einer Aussage* Bis auf der Schlägerei war immer eine EX-Freundin beteiligt. ... quote:Dann ging ich zu ihr und wollte Sie am Arm vom Sofa hochziehen damit Sie geht Legetim und noch nicht strafbar! ... > § 123 StGB quote:Sie verlies die Wohnung und sagte wenn du zumachst mach ich schluss.
Leserforumvon Stiller123 | Strafrecht | 127 Antworten | 18.10.2007 17:48
Am 18.10.2007 von Stiller123 @meri --abber zerick zum Thema: --Es dürfte, wenn nicht gerade etwas schriftlich vorliegt, schwierig sein, den Hetzer überhaupt namentlich zu ermittel, da diese zumeist in größeren Gruppen - weil da ist man stark - auftreten. also der schoppe scheint deine sinne schon etwas vernebelt zu haben denn ein teil der frage bezieht sich auf ein vier-augen-gespräch. name und adresse kann ich evtl. herausbekommen.und es geht nicht um eine größere gruppe bei einer demo, sondern um eine person die solche äußerungen in einem gespräch von sich gibt. und damit nicht zu sehr auf dem "poppen" herumgeritten wird schränke ich meine fragestellung ein auf: alle deutsche sind nazis. siehe $ 130 Absatz 1 des StGB Am 18.10.2007 von Morthingale Sorry, Stiller, habe noch eine Zwischenfrage an Meri. lieber eine undeflorierte mit Kopftuch nehmen. ... Sie sind - soweit keine besonderen, anderen Umstände hinzukommen, z.B. öffentliche Aufrufe zu Gewalt gegen deutsche Schlampen - nicht strafbar.
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