423 Ergebnisse für „stpo verfahren 153 sache“

Leserforumvon wastl | Strafrecht | 21 Antworten | 10.03.2006 21:37
Unter welchen Umständen kann die StA ein Verfahren, das ein Privatklagedelikt zum Gegenstand hat, nach § 153 I StPO einstellen? ... Am 11.3.2006 von JuR Hallo Daniel, wenn das Gericht bei einem Privatklagedelikt das Verfahren einstellt wegen geringer Schuld des Täters dann ist §383 II StPO einschlägig. §383 II StPO verdrängt als Spezialvorschrift die §§153, 153a StPO. ... Verfahren geht ein.
Leserforumvon pedestrian | Strafrecht | 10 Antworten | 06.11.2007 12:36
Kann aber auch nach hinten losgehen, indem der § 153 StPO aufgehoben wird und Anklage folgt. ... Wenn Ihnen wirklich viel an der Sache liegt, sollten Sie zum Anwalt gehen, welcher dann Akteneinsicht beantragt und dann eine Einstellung nach § 170 II StPO beantragt. ... Wenn Ihnen wirklich viel an der Sache liegt, sollten Sie zum Anwalt gehen, welcher dann Akteneinsicht beantragt und dann eine Einstellung nach § 170 II StPO beantragt.
Leserforumvon Mahnman | Strafrecht | 10 Antworten | 03.08.2006 17:43
am 03.08.2006 17:59:12 Am 3.8.2006 von JuR Korrekt, denn bei einer Einstellung nach §153 StPO ist der Beschuldigte nicht beschwert. ... Die Sache ist nach 153 (1) eingestellt und der liebe Schuldner, der tonnenweise zusätzliche Schulden hat, hat aus eben diesem Grund die Inso eröffnet. ... Und die Hauptentscheidung, also die gerichtliche Einstellung nach § 153(2) StPO, ist nicht anfechtbar (--> § 153, Abs. 2, letzter Satz).
Leserforumvon Timo_K | Strafrecht | 8 Antworten | 16.03.2004 15:55
Soviel dazu Dieser Spruch war nicht auf Deine Sache gemünzt, sondern ist meine Standartsignatur in diesem Forum. quote:eine einstellung nach § 153 (also nicht a) ist nur möglich wenn kein öffentliches interesse besteht. ich liege wohl richtig in der annahme dass in meinem fall das nicht so ist, da die sache mit dem verfahren durch die polizei eingeleitet wurde. ... Interesse [§ 163 StPO] Über öffentl. ... wollte meinen thread aktualisieren. hat sich mittlerweile ergeben dass die StA mir ein Angebot gemacht: Einstellung gemäss §153 a Abs.1 StPO Zu zahlende Auflage: 400,-€.
Leserforumvon allemenschensindgutimherzen1 | Strafrecht | 2 Antworten | 11.01.2019 21:29
Hallo Person A befindet sich mitten im Medizinstudium Vor 5 Jahren kam es zu einem Gerichtsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, das nach §153 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. ... (5) ist eine genereller Aufforderung zur Auflistung aller gerichtlichen Verfahren wirklich notwendig, auch wenn diese nach §153 StPO eingestellt wurden? ... (9) welches wäre Ihrer Meinung nach der beste Umgang mit dieser Sache?
Leserforumvon ratlos44 | Strafrecht | 13 Antworten | 09.12.2008 16:14
Im Zwischenverfahren wurde mit allsietiger Zustimmung das Verfahren gem. § 153 II StPO endgültig eingestellt. ... § 153 StPO ist kein Freispruch. Im Gegenteil: Im Rahmen des § 153 II StPO wird die Schuld des Angeschuldigten festgestellt.
Leserforumvon GerrySt | Strafrecht | 26 Antworten | 22.06.2005 12:40
Habe inzwischen die Vorschrift gefunden: § 494 II StPO D.h. nach Ablauf der 2 Jahre (ohne weitere Verfahren) weiß dann wirklich niemand mehr, dass es mal ein Verfahren gab? ... Welcher Richter schreibt schon gerne ein Urteil, wenn er die Sache auch mit einem § 153/153a vom Tisch haben kann? ... Welcher Richter schreibt schon gerne ein Urteil, wenn er die Sache auch mit einem § 153/153a vom Tisch haben kann?
Leserforumvon Songwriter | Strafrecht | 12 Antworten | 08.11.2007 11:25
Das nach § 153, Abs. 1 ohne Anhörung eingestellt wird, habe ich -soweit ich mich erinnere- noch nicht erlebt. ... Evtl. sind sie im Zuge eines anderen Strafverfahrens (gegen eine andere Person) mit irgendeiner Kleinigkeit belastet worden, derer man sich nun mit per § 153 StPO entledigt hat. ... Ich konnte via kaufvertrag nachweisen, dass die sache, um den ich den anzeigensteller betrogen haben soll mein eigentum ist.
Leserforumvon inesja | Strafrecht | 1 Antwort | 26.02.2020 15:44
Gegen mich wird momentan strafrechtlich ermittelt in einer Sache, wo ich als Beschuldigte schon eine Vorladung der Polizei erhalten habe. Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 153 a StPo einstellt, könnte es weitere Folgen für meine Verbeamtung auf Widerruf haben?
Leserforumvon hutschnur | Strafrecht | 2 Antworten | 13.01.2009 17:13
Damit hatte sich für mich die Sache erledigt, denn schließlich wollte ich ja bezahlen, durfte aber nicht. ... Nun habe ich einen Brief der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren wegen Verstoß wegen Erschleichen von Leistungen eingestellt wurde, gemäß § 153 Abs 1 StPO. ... MfG und Danke im Vorraus Am 13.1.2009 von Dieter25 Gegen die Einstellung des Verfahrens gem. § 153 Abs.1 StPO wegen geringer Schuld und Verneinung eines öffentlichen Interesses an der Rechtsverfolgung, gibt es kein Rechtsmittel.
Leserforumvon krkboxen | Strafrecht | 74 Antworten | 19.05.2012 02:27
. § 153 Abs. 2 StPO. ... Anders ist das aber m.E. in den zunehmenden Fällen, wo aus unerfindlichen Gründen die Polzei das Verfahren einleitet und dann bereits die Amts-/StA das Verfahren nach 153, statt 170 einstellt. ... Und jetzt beschwert er sich noch, dass sein Verfahren am Ende "nur" gem. § 153 II StPO eingestellt wurde und gibt seinem Anwalt dafür die Schuld.
Leserforumvon lord.carter | Strafrecht | 3 Antworten | 15.06.2008 03:40
hallo an alle seit einem jahr läuft gegen mich ein verfahren wegen verstoß und handeltreiben mit btmg(50 gramm haschisch und 30 gramm speed)! nach langen hin und her bekamm ich ein schreiben das der richter das verfahren mit meiner zustimmung nach 153 b stpo einstellen würde!... so das ganze ist jetzt gut 4 monate her und ich bekam eben diese schreiben das er es mit 153 b stpo einstellen könne wenn ich damit einverstanden bin.ich bin in meinen ganzen leben noch nie straffällig geworden und hatte noch nie in irgendeiner art was mit drogen zu tun!
Leserforumvon kathi123 | Strafrecht | 6 Antworten | 12.03.2010 01:02
Nun habe ich hier desöfteren gelesen, man könnte in dem Fall explizit darum bitten, habe aber verschiedene Versionen gefunden: - Ich bitte darum, dass das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wird. oder - Ich bitte darum, dass das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird. ... Um § 153 bitten: Müssen Sie selber wissen. ... Denn hierfür müßte eh Deine Zustimmung "abgefragt" werden, da diese (im Gegensatz zum § 153 StPO) beim § 153a zwingend erforerlich ist.
Leserforumvon woni123 | Strafrecht | 9 Antworten | 13.07.2021 22:06
Nach einem Jahr der Anzeige gibt die Staatsanwaltschaft mir bekannt, dass die Ermittlung gegen den Taxtverfasser nach § 153 StPO eingestellt ist. ... [quote]Nach einem Jahr der Anzeige gibt die Staatsanwaltschaft mir bekannt, dass die Ermittlung gegen den Taxtverfasser nach § 153 StPO eingestellt ist. ... [/quote]Vereinfacht gesagt bedeutet § 153 StPO vielleicht auch, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig von Geständnis oder Bestreiten wenig Lust darauf hat, sich mit dieser von ihr als eher unbedeutsam eingeschätzten Sache weiter zu befassen.
Leserforumvon webcasi | Strafrecht | 24 Antworten | 27.07.2011 17:09
Auf jeden Fall war der Sticker drin und damit war die Sache für mich in Ordnung. ... Wenn das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt wurde, dann hat die Fragestellerin noch ganz andere größere Probleme am Hals. ... Das ist hier der Fall da die Sache zerstört ist.
Leserforumvon Nicola | Strafrecht | 31 Antworten | 10.12.2002 12:06
Prinzipiell wäre auch eine Einstellung nach § 153 StPO (Geringfügigkeit) möglich, darauf würde ich aber nicht bauen. ... Nun, die Staatsanwaltschaft hat einen gewissen Ermessensspielraum (das sog. pflichtgemäße Ermessen) , ob Vergehen (leichte Straftaten) angeklagt oder eingestellt [nach §§ 153, 154 (der hier allerdings nicht in Frage kommt) , 170 StPO werden.] ... Nach § 153 StPO wird bei Geringfügigkeit eingestellt.
Leserforumvon Hurricane91 | Strafrecht | 6 Antworten | 13.07.2020 18:06
(Kästchen zum ankreuzen) Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden x / nicht einverstanden x Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Auflage und Weisungen gemäß §153 a StPO einverstanden x / nicht einverstanden x Danke Am 13.7.2020 von !!... Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden x / nicht einverstanden x Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen Auflage und Weisungen gemäß §153 a StPO einverstanden x / nicht einverstanden x Am 13.7.2020 von Zuckerberg Zitat:Wäre ich an Stelle von A und B würde ich -jeweils- die Tat nicht zugeben und keine weiteren Angaben zur Sache machen. ... Bei § 153a entgehen A und B einer "echten" Strafe und das Verfahren wird eingestellt (aber nicht kostenlos).
Leserforumvon Sg-Maier | Strafrecht | 5 Antworten | 05.01.2012 17:59
Wie ist das zu Verstehen: "Erst die Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO (welche man Ihnen offenbar gerade anbietet) beendet das Verfahren endültig" Ist die Sache dann in dem Sinne erledigt, dass wenn ich die Bedienungen erfülle. ... ----------------- "" Am 5.1.2012 von wirdwerden Die Sache ist vermutlich wie folgt: der Staatsanwalt hat das Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt. ... Darauf hin hat der Staatsanwalt dann die Ermittlungen wieder aufgenommen, und das Verfahren nunmehr gem. § 153 oder § 153 a StPO eingestellt.
Leserforumvon crazyguyks | Strafrecht | 14 Antworten | 09.05.2007 15:43
Bei dem ladendiebstahl oben würde nach 153 ooder 153a StPO eingestellt. Wenn jemand aber tatsächlich unschuldig ist, dann wird nach 170 II StPO eingestellt. ... In Ihrem Fall taucht dann halt neben Ihrem Namen die Staatsanwaltschaft, das Aktenzeichen, Verstoss gegen das UrhG und Einstellung nach § 153 StPO auf.Natürlich gibt es auch Löschungsfristen.
Leserforumvon Kruszynka80 | Strafrecht | 17 Antworten | 16.12.2016 11:21
Wenn gar nur nach § 153, Abs. 1 StPO eingestellt wurde, ist der Grund dass die Schuld als gering anzusehen wäre. ... "nur" nach § 153, Abs. 1 StPO eingestellt wurden, wird man -bei gleicher Sach- und Beweislage- in Zukunft nicht mehr unbedingt damit rechnen können. -- Editiert von !!... Betruges erfülllt ist, wenn man die Sache ausermitteln würde.
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