45 Ergebnisse für „strafbar frage betrug angabe“

Leserforumvon habeeinefrage8888 | Strafrecht | 6 Antworten | 01.02.2017 21:48
Frage: Hat sich A durch die Angabe des Unterhalts strafbar gemacht (Betrug) bzw. falsche Angaben auf der Selbstauskunft gemacht? ... -- Editiert von habeeinefrage8888 am 01.02.2017 22:30 Am 1.2.2017 von Harry van Sell Zitat (von habeeinefrage8888):Hat sich A durch die Angabe des Unterhalts strafbar gemacht (Betrug) Nö, es ist doch alles wahr? ... Und selbst wenn, dann ob sich A hier dann Strafbar gemacht hat?
Leserforumvon tidus9 | Strafrecht | 5 Antworten | 02.02.2017 08:04
Aber wer bandenmäßigen Betrug seit Jahren begeht, hat Narrenfreiheit bei eBay. ... Ich habe das jetzt mal "Beihilfe zum Betrug" genannt. Verbessert mich, gern auch unter Angabe des Paragraphen, was oder ob hier das Strafrecht Anwendung findet.
Leserforumvon Filmsammler | Strafrecht | 1 Antwort | 07.02.2009 00:21
Jetzt die Frage : hat der Vorstand sich strafbar gemacht, indem er bei dem Eintragungsantrag beim Notar gegenüber dem Gericht erklärte, ordnungsgemäß geladen zu haben und damit um die Eintragung bittet, bei Nachfrage des Gerichtes jedoch erklärt, dass er hier genau gegenüber dem Gericht gelogen hat ? Ich weiß nicht, ob es sich hier um klassischen Betrug handelt, bzw. weswegen man diese Leute sonst strafrechtlich verfolgen könnte.
Leserforumvon Jesuslatschen | Strafrecht | 5 Antworten | 18.12.2019 13:15
Und die Angabe eines falschen Vornamens kann(!) durchaus strafbar sein unter Umständen und bei Vorsatz. Die Frage ist dann ggf. am Ende die, was das Gericht glaubt.
Leserforumvon guest-12322.12.2016 20:56:53 | Strafrecht | 43 Antworten | 06.12.2016 14:23
Hey Leute, Hätte da mal eine Frage für die Experten. ... Könnte nun ein strafbarer Betrug vorliegen? ... Könnte A sich strafbar gemacht haben?
Leserforumvon Lupe | Strafrecht | 11 Antworten | 27.03.2002 16:17
Ich bin davon ausgegangen, daß die Angabe einer falschen Identität den Behörden längst offenkundig ist. ... Sollte die von Ihnen gewählte Identität einer tatsächlich real existierenden Person gehören, so besteht zumindest die Möglichkeit, daß Sie sich einer falschen Verdächtigung nach § 145 d StGB strafbar gemacht haben. ... Das hätte Auswirkungen auf die Frage Vorstrafe: ja oder nein.
Leserforumvon wackeldackel123 | Strafrecht | 30 Antworten | 20.07.2007 23:50
Die Frage ist: Was habe ich zu erwarten? ... Am 21.7.2007 von wackeldackel123 ja ich weiß, dass es objektiv betrachtet leider schlecht für mich aussieht... nur ich dachte, der grundsatz "im zweifel für den angeklagten" gilt noch in deutschland. und es kann ja nunmal nicht ausgeschlossen werden, dass das wlan geknackt wurde. na egal. mal ne andere frage dazu: wer gilt denn in dieser sache jetzt als geschädigter? ... § 269 StGB (hat das selbe Strafmaß wie Betrug).
Leserforumvon Zombernatural | Strafrecht | 7 Antworten | 24.10.2015 08:08
Es käme eine Unterlassungsstrafbarkeit in Frage. ... Auch der versuchte ist strafbar! ... Zu geringe Angabe des Einkommens der Eltern beim Bafög-Antrag. b) Betrug durch Unterlassen einer nachträglichen Mitteilung Ein Betrug kann auch dann noch begangen werden, wenn die Sozialleistung bereits bewilligt wurde.
Leserforumvon tintenkleks | Strafrecht | 71 Antworten | 14.12.2003 14:28
Betrug ist aber kein Antrags- sondern ein Offizialdelikt, bei dem die Polizei immer ermitteln muß, wenn sie -per Anzeige- Kenntnis davon erhält. ... Am 17.12.2003 von tintenkleks Hallo Bob Noch ne Frage wenn das Urteil in eine Bewärunghehen sollte , und da noch mal eine Betrugsanzeige die vor Austellung dieses Urteiles kommt , ist dann die Bewährung dahin oder werden diesbezüglich nur neue Verstöße wirksam??????????? ... Noch ne Dumme Frage wie sieht das denn aus wenn man 1988 aus dem Gefängniss erlassen wurde , kommt das etwa auch noch dazu????
Leserforumvon shamy | Strafrecht | 15 Antworten | 27.11.2016 14:39
Hat sich der Verkäufer hier strafbar gemacht, weil er zwei Karten verkauft hat, die er nicht vorliegen hatte? ... Zitat (von shamy):Hat sich der Verkäufer hier strafbar gemacht, weil er zwei Karten verkauft hat, die er nicht vorliegen hatte? ... Ebenso könnte man mit dem Gedanken an einen (versuchten) Betrug spielen, indem der Verkäufer es billigend in Kauf genommen hat, dass er selber die Tickets niemals erhalten wird und dementsprechend nicht weiterleiten kann.
Leserforumvon Fitta | Strafrecht | 5 Antworten | 21.01.2010 07:28
Jetzt meine Frage: unter welches Gesetz fällt sein Verhalten? - Betrug? ... Wann verjährt denn eigentlich so ein Betrug ?
Leserforumvon StefanHAM | Strafrecht | 82 Antworten | 04.12.2018 12:39
Betrug gegeben hat ... ... Damit sich ein Verantwortlicher des Unternehmens wegen Betrugs strafbar gemacht hat, müsste "das Unternehmen" schon beim Vertragsschluss geplant haben, den Bus niemals wirklich "da" sein zu lassen. Wenn sich später der Fahrer des Busses ganz einfach aus Bequemlichkeit entscheidet, Ihre Haltestelle nicht anzufahren, dann ist das zwar ein schlechter Kundenservice und vielleicht sogar ein Grund für Schadenersatzansprüche, aber noch nicht wegen Betruges strafbar.
Leserforumvon Gustav Schiller | Strafrecht | 15 Antworten | 23.06.2020 06:27
Wenn du insgesamt falsche Daten verwendest für Sky und sie dadurch die anfallenden Kosten nicht einziehen können, ist es natürlich strafbar (--> Betrug/Computerbetrug). ... Vielleicht magst du einfach mal dein Gedanke hinter der Frage verraten. ... Der TE hat eine Frage gestellt und weiß selber die Antwort, welche er als unumstößlich Wahrheit ansieht.
Leserforumvon Venuspuffel | Strafrecht | 15 Antworten | 12.06.2013 10:37
Habe ich mich strafbar gemacht ? ... Betrug glauben. ... Hinweise auf Betrug?
Leserforumvon johndow | Strafrecht | 23 Antworten | 23.10.2010 20:35
Das ist jetzt nur ein Gedankengang weiter, ich denke mal das sollte deine Frage hinreichend beantwortet haben P.S. ... (insofern rividiere ich meine Aussage zum Standpunkt betrug). ... Jemanden unter der täuschenden Angabe, für den Betreffenden eine Straftat ausführen zu wollen, zu einer Zahlung zu bewegen, verwirklicht jedenfalls einen rechtswidrigen Vermögensvorteil.
Leserforumvon Hamburgerin_88 | Strafrecht | 7 Antworten | 28.04.2008 17:04
Rönner am 28.04.2008 17:35:54 Am 29.4.2008 von Lunalia hallo hamburgerin_88, also ich muss sagen wohl selbst schuld.eigentlich sollte man von selbst wissen das das nicht gut gehen kann, abgesehen davon wird einem in solch einem fall, vom prüfer, immer gleich gesagt was passiert wenn und was die folgen sind. demnach ist es richtig, indem du nämlich falsche angaben zu deiner person gemacht hast, ist es ein betrug bzw. ein versuchter. jedoch auch der versuch ist strafbar. da von dir eine versuchte täuschungshandlung, eine irreführung, ein vermögensvorteil und ein vermögensschaden verursacht wurde. weiterhin ist es mit der unterschrift die du auf dem personalienzettel geleistet hast eine urkundenfälschung, da dieses unter herstellen einer unechten urkunde fällt. zur erklärung:herstellen einer unechten urkunde ist die bezeichnung des ausstellers in der urkunde, stimmt nicht mit der person überein, von der die urkunde tatsächlich ausgestellt ist. es wird allein über die identität des ausstellers getäuscht. unmaßgeblich ist, ob der inhalt der urkunde der wahrheit entspricht. zudem wusstest du bei beidem was du tust und du wolltest das auch, somit ist in dem fall dem fall der vorsatz gegeben. kurz: es ist definitiv ein vorsätzlicher versuchter betrug nach §263 STGB und und wird mit freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder geldstrafe betraft, und eine vorsätzliche urkundenfälschung nach §267 STGB wird mit freiheitsstrafe bis zu 5 jahren oder mit geldstrafe bestraft. leider kommt dem noch hinzu, das erschleichen von leistungen nach §265a STGB(bzw. das schwarz fahren, welches ebenfalls eine straftat ist. denn: wer die beförderung durch ein verkehrsmittel in der absicht erschleicht, dass entgeld nicht zu entrichten, wird mit freiheitsstrafe bis zu 1 jahr oder mit geldstrafe bestraft. auch hier zählt wieder der versuch ist strafbar. also hast du es jetzt wohl sehr dicke hinter den ohren, sorry! ... wenn ich nun einem kontrolleur (zivilperson) einen anderen namen mitteile, inwiefern mache ich mic denn STRAFBAR? ... also wenn du dich den prüfern nicht ausweisen möchtest warum auch immer, dann sage gleich das du dich nur der B-Pol bzw. bundespolizei gegenüber ausweist, aber gebe keine falschen daten an. damit ersparst du dir jede menge ärger und 3 strafanzeigen. wie gesagt, lese dir den vorigen text durch, da alles noch etwas genauer erklärt. ansonsten hoffe ich habe ich dir deine frage beantwortet. gruss Am 29.4.2008 von Hyperion hast du... vielen dank. mich hat nur noch explizit das mit dem ausweisen einer person interessiert. gut erklärt. danke Am 6.5.2008 von Hamburgerin_88 Hey Lunalia, danke für deine Auskunft...
Leserforumvon Passionlevier | Strafrecht | 6 Antworten | 20.06.2021 21:05
Hallo, hatte am Mittwoch eine Hausdurchsuchung wegen dem Verdacht auf Betrug im Internet. ... Gut ne für mich interessante frage wäre jetzt was passiert jetzt weiter oder wie geh ich jetzt weiter vor. ... Die RIchtigkeit dieser Angabe können Sie in § 263 (1) und (3) 1 StGB überprüfen.
Leserforumvon Ravl | Strafrecht | 14 Antworten | 26.12.2018 20:34
Der Streitwert ergib sich dabei aus denen auf Betrug und Falschberechnungen erzeugten werten: 41 x 730€ Februar 2013 bis Juni 2016 + 12 x 730 Euro für den laufenden Unterhalt sowie 2500€ Auskunftsanspruch Antragsteller sowie 2500€ Auskunftsanspruch Antragsgegner sowie 7436 Euro Leistungsanspruch Antragsteller (Berechnung meines Anwalts) Streitwert 51126 Euro. ... Am 26.12.2018 von wirdwerden Und was ist die Frage? ... Erstaunlicherweise ist das lügen oft gar nicht strafbar.
Leserforumvon Amneziasquad | Strafrecht | 23 Antworten | 18.01.2018 16:27
Zitat:Meine Frage wäre nun ob das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird Kaum... ... Rein von den geschilderten Tatsachen her liegt aber überhaupt kein Betrug vor. ... Auch einen Betrug durch Unterlassen (durch das Wegrennen und Unterlassen der Angabe der Personalien, was eine nachträgliche Geltendmachung der Zahlung möglich gemacht hätte) könnte man diskutieren.
Leserforumvon Florian1129 | Strafrecht | 34 Antworten | 22.11.2014 18:17
O.K. also nicht nur versuchter Betrug, sondern vollendeter. ... Denn nur dann besteht die Verpflichtung zur Angabe. ... @Florian1129 Wie schon gesagt: Wenn Du nicht belehrt wurdest, hast Du Dich nicht strafbar gemacht.
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