3 Ergebnisse für „strafbar sms rechnen beleidigt“

Leserforumvon jennie2008 | Strafrecht | 17 Antworten | 07.01.2009 19:51
Hallo, ich habe jemanden per SMS beleidigt, und nun will mich derjenige strafrechtlich belangen. ... Nachdem sich diese naive Frau auf kein Gespräch mit mir eingelassen hatte, wurde ich wütend, und habe sie in mehrenen SMS beleidigt. ... Habe ich mich strafbar gemacht, und mit was für Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mich nicht entschuldige?
Leserforumvon coolio1 | Strafrecht | 24 Antworten | 03.08.2010 16:53
. ----------------- "" Am 3.8.2010 von coolio1 die antwort auf diese sms kam mit: Ok, bis gleich. ... Und damit würde sie sich dann selbst empfindlich strafbar machen. ... Will sagen: sich beleidigt fühlen genügt noch nicht für eine Strafbarkeit. ----------------- "" Am 8.8.2010 von micha60 quote:Will sagen: sich beleidigt fühlen genügt noch nicht für eine Strafbarkeit.
Leserforumvon MarcoG | Strafrecht | 17 Antworten | 04.01.2006 12:05
Es kam auch schon vor, dass sie SMS auf unser Telefon geschickt hat, schon ca. 8 mal. In diesen Textnachrichten, die dann von einem Automaten vorgelesen werden, stand drin: „Ich krieg dich Marco“, „Torsten du bist ein Egoisten*******“ oder „Torsten Kannst du mir bitte die Handynummer von dir schicken“ Daraufhin haben wir auch die Nummer von dem/den Mädchen rausbekommen, da der Automat von dem die Nachricht vorgelesen wird auch die Nummer vorließ der die Sms abgeschickt hat. ... Diese bei den potenziell geringen Anforderungen für eine solche Anordnung dem Anrufer/der Anruferin aufzuerlegen, halte ich für problematisch, da es im allgemeinen für den Anrufer nach der Formulierung des Gesetzes nicht absehbar ist, wann er mit sowas zu rechnen hat, insbesondere, wenn es vorab möglicherweise nicht einmal angedroht wurde (was hier ja geschehen ist). -- Editiert von danielB am 05.01.2006 17:48:50 Am 5.1.2006 von Thabea @ DanielB: Was die Nachstellungen anbelangt, halte ich § 1 Abs 2 Nr. 2 b GewSchG absolut nicht für schwammig, denn eine wesentliche Formulierung haben Sie evtl. überlesen: quote:... eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass er sie gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt oder sie unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt.
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