44 Ergebnisse für „strafbar straftat verhalten legal“

Leserforumvon Blafasel1 | Strafrecht | 7 Antworten | 05.01.2015 12:06
War das Verhalten des Mannes euer Meinung nach strafbar? Und war es von der Jugendlichen legal ihn dazu anzustiften? ... Der Besitz dieses Films wäre nach Satz 1 grds. strafbar.
Leserforumvon SJ_GL | Strafrecht | 7 Antworten | 06.02.2023 14:09
Hallo, Macht man sich strafbar, wenn ja in wiefern? ... Lösungsansätze: Wir versuchen das Verhalten von Person A in den letzten 4-5 Jahren zu benutzen um entweder eine Straftat oder eine Form Sittenwidrigkeit nach zuweisen (nach §826 BGB). ... [/quote] Auch legal.
Leserforumvon Knienschn | Strafrecht | 13 Antworten | 11.07.2005 13:05
Meine Fragen: Wie wird diese Straftat geahndet? ... Also wenn es Hehlerei ist das macht sich der „Händler" strafbar und die Käufer auch, da sie ja wissen das die Ware nicht „legal" ist. ... Anzeigen können Sie dieses Verhalten bei jeder Polizeidienststelle oder der örtlichen StA. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..."
Leserforumvon emmy | Strafrecht | 15 Antworten | 02.12.2004 10:06
Verhalten sicher nicht als Strafvereitelung nach § 258 StGB strafbar. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..." ... Am 2.12.2004 von Bob.Vila Ja, das könnte dann idT als Nötigung strafbar sein. ----------------- "fiat justitia et pereat mundus..." ... Am 2.12.2004 von Mahnman Heißt das, ich kann "legal" bis zu fünf Ausländer illegal beschäftigen?
Leserforumvon go474423-84 | Strafrecht | 161 Antworten | 12.10.2017 07:22
Ihr müsst davon ausgehen, dass die Frau extrem gut in Wahrnehmung geschult ist und sie mehr Angaben zu seinem Verhalten angeben kann. ... Von einer Straftat ist da nichts zu erkennen. Blösinnige Anbaggerversuche sind als solches noch nicht strafbar.
Leserforumvon Sairenizzle | Strafrecht | 8 Antworten | 06.08.2004 22:06
. § mich der Straftat schuldig gemacht zu haben. 1) Mir wird zur Last gelegt, am 16. ... Und selbst wenn: Straftat bleibt Straftat, egal aus welchem Motiv sie begangen wurde. ... Beleidigung ist strafbar, wie ja schon in der aktuellen Anklage nachzulesen ist.
Leserforumvon sebas123 | Strafrecht | 14 Antworten | 16.04.2012 12:27
Frage: Hat der "Dieb" sich strafbar gemacht? Ich habe da mal gehört, dass ein solches Verhalten in einer solchen existenziellen Situation nicht strafbar sei???? ... Und genau da liegt doch die Straftat in der Gewaltanwendung.
Leserforumvon rechtlichefrage123 | Strafrecht | 13 Antworten | 27.04.2020 13:36
Aber für eine Straftat reicht das imho trotzdem nicht. ... Dies ist strafbar als...." ... Das ist ja noch alles völlig legal.
Leserforumvon Jasmin Phoenix | Strafrecht | 25 Antworten | 10.11.2011 20:31
Vielen Dank für Hilfe Jasmin Pheonix ----------------- "" Am 10.11.2011 von Mogeltom "A" scheint schon ein hochintelligenter Polizeibeamter auf Probe zu sein... ...das Verhalten des Security gegenüber ihm kann man wohl als Körperverletzung bezeichnen, die mit bis zu 5 Jahren Knast bedroht ist und damit wohl als Offizialdelikt einzuordnen ist. Wenn "A" Polizeibeamter ist, dann ist er gezwungen, wenn er von sowas Kenntnis erlangt, entsprechend einzuschreiten, d. h.: Anzeige zu erstatten, ein Polizeibeamter ist immer im Dienst, auch dann, wenn er Feierabend hat, er kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, daß eine Straftat ihn einfach mal nicht interessiert, wenn er sie denn wahrgenommen haben muß. ... Wenn denn ist der PVB nach §§ 332 iVm. 336 StGB strafbar. § 334 StGB wurde wenn dann durch den Türsteher verwirklicht, nicht durch den PVB.
Leserforumvon Moorhühner | Strafrecht | 6 Antworten | 24.09.2007 15:22
Gruß vom mümmel Am 24.9.2007 von racerwhv Alleine schon die Handlungsweise der Detektive ist strafbar. ... Alles andere, was danach passierte ist eine Straftat! ... Aber legal verhalten die sich schonmal garnicht.
Leserforumvon Ryder | Strafrecht | 12 Antworten | 09.03.2004 21:50
Nun zu meiner Frage, machen sie sich so strafbar? ... Um legal zu agieren müssen deine Freunde nur sehr clever sein. ... Dazu muß der Tatbestand "Vortäuschen einer Straftat" erfüllt sein. [§ 145d StGB] ----------------- " >>falsa demonstratio non nocet
Leserforumvon Dikaion | Strafrecht | 11 Antworten | 30.03.2008 20:07
Die andere -davon unabhängige- Frage ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. ... Der Vorwurf ('Verdacht auf eine Straftat') ist ja noch keine Verurteilung 5.) ... In dem Fall dürfte man ihn sicherlich legal bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, welche dann wiederum besondere Festhalte-Rechte hat. 6.)
Leserforumvon Anonymous89 | Strafrecht | 30 Antworten | 25.04.2006 22:45
Ist es in jedem Fall eine Straftat oder nur wenn z.B. die 17jährige dafür bezahlt werden würde oder halt irgendwelche Versprechungen von wegen "Du bekommst mehr Gehalt" oder so etwas in der Art bekäme? ... Tatsächlich nicht strafbar? ... Tatsächlich nicht strafbar?
Leserforumvon guest-12319.08.2018 01:44:11 | Strafrecht | 20 Antworten | 14.11.2017 18:08
Wenn Sie eine Straftat mitbekommen, sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. ... Wegen dieses mit Verlaub idiotischen und mehr als kindischem Verhalten des TE wird es doch wohl keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geben. ... Und noch viel einfacher und völlig legal ist es, nicht hinzugehen.
Leserforumvon Iser | Strafrecht | 45 Antworten | 23.09.2006 18:35
Im übrigen ist ein solches Verhalten eines 15-jährigen, der selbst gerade erst die Schwelle der Kindheit überschritten hat, im Einzelfall durchaus anders zu werten, als bei einem Erwachsenen. ... Allein der Besitz ist ja schon Strafbar!
Leserforumvon hennesch | Strafrecht | 18 Antworten | 02.04.2008 00:25
Einschlägig ist hier §183 StGB, da es mit der Einwilligung der Person egal ob 16, oder 18 Jahre alt an der Belästigung (diese setzt vorraus das Mann sich dem nicht entziehen kann.)fehlt kann hier keine Straftat angenommen werden. ... Nach dieser Befragung wird dieser Vorgang der StA zugeleitet die das Verfahren dann wie dagelegt weil keine Straftat vorliegt nach § 170 Abs. 2 StPO einstellt. ... "Dann hat sich der Mann wegen wahrscheinlich "Verbreitung pornographischer Schriften" (§184 StGB) strafbar gemacht."
Brief vom Zollamt 5 von 5 Sterne
Leserforumvon marialamm | Strafrecht | 131 Antworten | 19.02.2019 18:36
Können Sie mir raten, wie ich mich verhalten soll? ... Schreiben ja wohl nicht von einer Straftat aus. ... Schreiben ja wohl nicht von einer Straftat aus.
Leserforumvon Dogoc35 | Strafrecht | 23 Antworten | 06.10.2022 11:51
Am 6.10.2022 von Demonio Handelte es sich um ein personenbezogenes Ticket, oder hätte theoretisch auch eine andere Person mit diesem Ticket legal diese Reise durchführen können? ... [/quote]Das kann man sich sparen, denn jene Person hat sich laut Sachverhaltsschilderung nicht strafbar gemacht.
Leserforumvon joerg_ms | Strafrecht | 17 Antworten | 28.10.2005 17:31
In welchen Kampfsportverein sollte man sinnvollerweise eintreten, um Polizisten legal verdreschen zu dürfen ;-)))))?
Leserforumvon samba91 | Strafrecht | 39 Antworten | 22.07.2012 15:42
Erst seit diesem Zeitpunkt verhalten sich die Bewohner nicht mehr kooperativ. ... Ach nee... quote:Erst seit diesem Zeitpunkt verhalten sich die Bewohner nicht mehr kooperativ. ... Der Besitz ist strafbar!!!!
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