203 Ergebnisse für strafe gesamtstrafenbildung

Leserforumvon Danielll | Strafrecht | 3 Antworten | 08.02.2011 12:29
Einmal 15 Ts und das andere mal 40 Ts als strafe bekommen. Heute bekam ich vom gericht die bewilligung zur ratenzahlung mit dem vermerk bald noch post zu bekommen bezüglich gesamtstrafenbildung. Heisst das nun, dass ich zu den geldstrafen noch eine strafe bekommen werde?
Leserforumvon pixel1981 | Strafrecht | 6 Antworten | 22.08.2008 13:51
Mich würde mal interessieren ob es möglich ist eine Gesamtstrafenbildung aus eine Jugendstrafe und einer Erwachsenenstrafe zu bilden ? ... D.h. das die Jugendstrafe nun auch widerrufen wurde und ich nun eine Strafe von 1 1/2 Jahren(Jugendstrafe) und 2 1/2 Jahren(Erwachsenenstrafe) habe welche beide wegen Betrug waren. ... Besteht hierbei auch die möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung ?
Leserforumvon Bonnie0288 | Strafrecht | 7 Antworten | 19.08.2016 12:13
Die Verurteilung war im Juni 2015 Strafe b.) war eine Geldstrafe wegen Betruges. ... Gesamtstrafenbildung liegt vor. ... Normalerweise gibt es durch die Gesamtstrafenbildung eine Art Rabatt.
Leserforumvon Lehrlihng123 | Strafrecht | 27 Antworten | 12.01.2017 02:17
Durch Beschluss des Amtsgericht vom 10.01.2017 wird eine Gesamtstrafenbildung aus den Geldstrafen A, B und C von insgesamt 95 TS á 40 Euro gebildet (Also die höchste Strafe (B) + Hälfte von Strafe (A) + Hälfte von Strafe (C) = 60+15+20=95TS). - Der Täter legt eine sofortige Beschwerde ein. ... Wo die 3.Strafe noch nicht ausgerechnet wurde,da Person XY bei der 2.Strafe-(Befehl 2016) schon um Gesamtstrafenbildung bat,wie auch nun bei der letzten & 3. ... Beispiel: Ja,es wird eine Gesamtstrafenbildung geben,mit dem Rest der 1.Strafe +2.Strafe +3.Strafe zusammen.
Leserforumvon abc666 | Strafrecht | 4 Antworten | 08.03.2011 01:18
Der Strafvollstreckungsabteilung der Staatsanwaltschaft wurde der Umstan der nachträglichen Gesamtstrafenbildung bereits mitgeteilt, diese reagiert darauf jedoch nicht. ... Was dem Wortlaut des § 55 StGB eigentl. gar nicht möglich ist. quote: § 55 Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (1) Die §§ 53 und 54 sind auch anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt , verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat. ... Am 10.3.2011 von abc666 quote:Zunächst ist die Gesamtstrafenbildung mit bereits bezahlten Geldstrafen gesetzlich nicht möglich, siehe Zitat vom Streetworker.
Leserforumvon avvthomas | Strafrecht | 7 Antworten | 31.10.2011 13:20
Gibt es einen Unterschied beim Fristablauf zwischen einer nachträgliche Gesamtstrafenbildung und einer Gesamtstrafenbildung? ... quote: zwischen einer nachträgliche Gesamtstrafenbildung und einer Gesamtstrafenbildung? ... Voraussetzung für die Löschung ist allerdings das sie Strafe bis dahin vollst. verbüßt wurde, oder ein ggf. ausgesetzter Strafrest (z.B. bei 2/3 Entlassung) bis dahin erlassen ist. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" -- Editiert !!
Leserforumvon ip540620-15 | Strafrecht | 6 Antworten | 06.03.2020 09:28
Im Führungszeugnis bei Person A stehen beide Strafen und als dritten Eintrag die nachträgliche Gesamtstrafenbildung drin. ... Werden diese erst mit Erlass der Strafe gelöscht? Am 21.7.2020 von muemmel Werden diese erst mit Erlass der Strafe gelöscht?
Leserforumvon Lehrlihng123 | Strafrecht | 3 Antworten | 30.12.2016 18:31
Hallo ich habe eine Frage über die Gesamtstrafenbildung und verbundene Tilgungsfrist. ... Da die Bedingungen für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung vorliegen. ... Wenn man deine Antwort von 10 Jahren Tilgungsfrist für die Gesamtstrafenbildung von insgesamt 95 TS BZRG mit den 5 Jahren Tilgungsfrist beider Strafe (ohne Gesamtstrafenbildung) vergleicht, dann ist eine Verschlechterung zu merken!!!
Leserforumvon Busson | Strafrecht | 14 Antworten | 08.01.2012 08:04
Huhu, wie wird wohl folgende Gesamtstrafenbildung aussehen ? ... Betrug , Strafe 2 Jahre 6 Monate ( Gesamtstrafenbildung mit Urteil Jan 2011 ) Noch keine Rechtskraft - Revision dauert an Januar 2012 - Schöffengericht Nürnberg schwerer gewb. Betrug ( Taten wurden vor Urteil 1 und 2 begangen ) , Strafe 3 Jahre 9 Monate.
Leserforumvon guest-12308.02.2017 21:00:40 | Strafrecht | 10 Antworten | 10.01.2015 15:10
Das wissen Sie doch - eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung. ... Durch die neue Strafe wird die alte Strafe nachträglich erhöht, d.h. zu den 34 Monaten kommt was dazu. ... Am 10.1.2015 von Dirrly Gibt es nicht - rein theoretisch - die Möglichkeit, wenn in der neuen Sache auf Geldstrafe erkannt wird, von einer Gesamtstrafenbildung abzusehen?
Leserforumvon mellabella87 | Strafrecht | 6 Antworten | 03.06.2011 20:27
quote:es wird beabsichtigt eine gesamtfreiheitsstrafe zu bilden aus der jetzt verbüßten strafe und drei weiteren Urteilen die aber alle zur Bewährung ausgesetzt waren Ja, dass ist soweit klar. Und im Rahmen dieser Gesamtstrafenbildung muß(!) ... In dem Fall hier muss, wie ja schon gesagt wurde, auch bei der Gesamtstrafenbildung wieder neu über die Aussetzung zur BW entschieden werden.
Leserforumvon 555bobby6 | Strafrecht | 5 Antworten | 21.04.2006 15:52
Oder muss nun die erste Strafe komplett abgesessen werden und im Anschluss beginnt die neue Strafe? ... Die erste Strafe wird bis 2/3 vollstreckt. ... Am 21.4.2006 von 555bobby6 Vielen Dank, alles klar. 2 ergänzende Nachfragen: a) Für die beiden neuen Vorwürfe, die gemeinsam verhandelt werden, besteht aber die Pflicht zur Gesamtstrafenbildung, richtig?
Leserforumvon udoSp | Strafrecht | 1 Antwort | 29.09.2015 20:59
Hallo, ich habe eine Frage zur Gesamtstrafenbildung, habe kein geeignetes Unterforum gefunden, ggf. bitte veschieben. ... Strafe vom 22.11.2010 70 Tagessätze 2. ... Strafe vom 30.05.2011 150 Tagessätze 4.
Leserforumvon guest-12326.05.2018 23:27:20 | Strafrecht | 5 Antworten | 22.04.2018 13:01
Liebe Community, folgende Frage zur Gesamtstrafenbildung. ... Gesamtstrafenbildung ist hier meines Wissens nicht mehr möglich, sondern ein Härteausgleich, der mir nicht ganz klar geworden ist. 2. ... Es muss erst mal ermittelt werden, welche Strafe mit welcher anderen gesamtstrafenfähig ist.
Leserforumvon fb524477-44 | Strafrecht | 5 Antworten | 02.09.2019 14:56
OK, normalerweise wäre die Strafe für Tat 3 dann beim Urteil für die Taten 1 zu 2 schon mit in die Gesamtstrafe aufgenommen worden, was aber aufgrund der noch nicht existierenden Rechtskraft natürlich nicht ging. Bei der Gesamtstrafenbildung ist es egal, um was für Taten es geht. ... Sie sagten ja schon, das die Strafe schon in die erste Gesamtstrafe hätte mit einfliesen müssen, was durch fehlende Rechtskraft natürlich nicht ging.
Leserforumvon Wurstsemmel | Strafrecht | 4 Antworten | 06.03.2017 13:09
Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt (4 Jahre Bewährungszeit). ... Meine Meinung: nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei 2 Jahren auf Bewährung + 90 Tagessätzen = keine Bewährung mehr.
Leserforumvon zobers | Strafrecht | 5 Antworten | 24.02.2008 15:33
Diese muss zwingend höher sein, als die ursprüngliche Strafe. ... Diese muss zwingend höher sein, als die ursprüngliche Strafe. ... Am 24.2.2008 von muemmel Hi, gab es nicht auch die Möglichkeit, ausnahmsweise von einer Gesamtstrafenbildung abzusehen?
Leserforumvon Impfbuch | Strafrecht | 1 Antwort | 24.12.2016 18:12
Nun die eigentliche Frage: Ist eine Gesamtstrafenbildung möglich? Die Gesamt strafe müsste dann auch unter 95 Tagessätzen sein.
Leserforumvon nicowico | Strafrecht | 10 Antworten | 04.01.2009 21:47
Wenn keine Gesamtstrafenbildung möglich ist, wird das Gericht wohl in Anbetracht der nicht geringen Höhe des angerichteten Schaden eine angemessene Strafe verhängen müssen. ... Am 5.1.2009 von nicowico Die Strafe die ich damals bekommen habe (Geldstrafe) habe ich damals vollständig gezahlt... ... Das ich Strafe verdiene ist mir klar.. so lass es einfach mal auf mich zukommen....
Leserforumvon guest123-98 | Strafrecht | 9 Antworten | 10.10.2004 20:57
kann ein Widerruf der Bewährungsstrafe durch das Amtsgericht erfolgen, wenn bereits eine Gesamtstrafenbildung durch ein anderes Amtsgericht erfolgt ist Am 10.10.2004 von !!... Ach so, dann ist es gar nicht so kompliziert wie ich vermutet hatte: Die Strafe aus 1998 ist offensichtlich nicht Teil der jetzt -aktuell- verbüßten Strafe (Gesamtstrafe dann wohl eher nach §§ 53, 54 StGB).