685 Ergebnisse für „strafe haftstrafe“

Leserforumvon golga | Strafrecht | 3 Antworten | 04.03.2005 18:57
Der Fluchtzeitraum beträgt ca vier Jahre, die Haftstrafe wurde auf ca. 2 Jahre festgelegt. ... Meine Meinung dazu ist: Hat er Mist gebaut, soll er dazu stehen und seine Strafe absitzen!
Leserforumvon Danielll | Strafrecht | 9 Antworten | 04.11.2010 13:56
also eine Haftstrafe kann man bei mir ausschließen? ... Dachte ich bekomme eine Strafe für alle Diebstähle zusammen, aber scheinbar bekomme ich für jede Tat separat eine Strafe?! ... Durch diese hohe Geldstrafe habe ich nun noch mehr Angst vor einer Haftstrafe...
Leserforumvon Mistbiene123 | Strafrecht | 13 Antworten | 09.08.2018 09:24
Ist es denn grundsätlich möglich den Termin verschieben zu lassen oder die Haftstrafe aufzuschieben? ... Zitat:Ist es denn grundsätlich möglich den Termin verschieben zu lassen oder die Haftstrafe aufzuschieben? ... Am 9.8.2018 von Tiger123 Wie hoch war die letzte Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde?
Leserforumvon LaoMu | Strafrecht | 8 Antworten | 13.01.2006 20:27
Ich bin jetzt (13 Jan 06) in der Lage die Strafe zu zahlen. Bringt das nochwas oder muss ich auf jeden Fall die Haftstrafe absitzen ? ... Oder wird mir die Haftstrafe auf jeden Fall aufgebrummt ?
Leserforumvon Postmaschine | Strafrecht | 7 Antworten | 03.04.2014 15:12
Meine Frage nun: Ist es möglich das ihn eine Haftstrafe erwartet? ... Lg. ----------------- "" Am 3.4.2014 von muemmel Ist es möglich das ihn eine Haftstrafe erwartet? ... es wurde ja schon richtig gesagt dass das Verfahren eingestellt wurde, weil die Strafe die rauskommen würde aufgrund der anderen Verfahren nicht weiter ins gewicht fallen würde. wie das Vefahren sonst ausgeht also ob Haftstrafe oder erneute Bewährung kann hier keiner sagen, das hängt von sehr vielen Faktoren ab,ohne genaue Kenntniss von Details aus der Akte kann man nur vermutungen anstellen die aber sehr sehr ungenau sind.
Leserforumvon tuscoblenz | Strafrecht | 3 Antworten | 03.06.2008 09:51
Ich habe die Strafe zwar verdient, aber ich möchte meine Frau und Kind nicht alleine lassen. Gibt es Möglichkeiten die Haftstrafe noch zu umgehen ? ... Nein, hier ist kein Grund erkennbar, der einen gnadenweisen Erlass oder eine langfristige Aussetzung der Strafe möglich machen würde.
Leserforumvon Vanilleeis | Strafrecht | 2 Antworten | 21.07.2016 19:32
Hallo, Mein Partner sitzt gerade eine Haftstrafe ab die in 3 Wochen fertig ist. ... Was könnte ihn denn für eine Strafe erwarten? ... Wenn in der neuen Sache keine Haftstrafe ohne Bewährung zu erwarten ist, wird er wohl rauskommen.
Leserforumvon fb482475-31 | Strafrecht | 3 Antworten | 20.01.2018 14:29
Guten Tag, ich wurde im Februar 2014 zu einer einjährigen Haftstrafe, auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Die Bewährung wurde widerrufen und im November 2014 hätte ich die Haftstrafe antreten sollen. ... Nun würde ich gerne wissen ob die Strafe wirklich nach 5 Jahren verjährt ist und ich dann einfach nach Deutschland reisen kann, ohne etwas befürchten zu müssen?
Leserforumvon jenny erfurt | Strafrecht | 3 Antworten | 06.05.2011 15:27
verurteilt wegen fahren ohne führersachein in 6 fällen. offener vollzug seit ca. 5 wochen, 2/3 haftstrafe wurde gewährt. was passiert wenn mann in dieser zeit auf drogen positiv getestet wir? ... Unterlagen sind heute per post rausgeganen ( arbeitsvertrag etc ) Und wie ist das mit der 2/3 strafe.
Leserforumvon go595551-34 | Strafrecht | 3 Antworten | 18.11.2021 21:32
Kann dieser Person weiterhin etwas angelastet werden und droht eine Haftstrafe? ... Es wird grundsätzlich zusätzlich zu der Strafe die zur Bewährung ausgesetzt wurde (9 Monate) noch eine Bewährungszeit - also wie lange man sich brav an die Regeln halten muss damit die 9 Monate erlassen werden - festgesetzt.
Leserforumvon Gabriele84 | Strafrecht | 4 Antworten | 23.06.2010 19:51
Es könnte also nun jederzeit passieren, dass er seine Haftstrafe antreten muss; wie lange genau weiß noch niemand. Meine eigentliche Frage ist nun, da er ja auch einen deutschen Ausweis hat, wäre es nicht möglich zu beantragen, dass er die Haftstrafe hier in Deutschland absitzen kann? ... ----------------- "" Am 24.6.2010 von Albarion Wie oben erwähnt, besteht die MÖGLICHKEIT die Strafe in Deutschland abzusitzen.
Haftstrafe steht an 5 von 5 Sterne
Leserforumvon xxcodexx1 | Strafrecht | 16 Antworten | 10.07.2009 14:09
Am 13.7.2009 von Tiger123 quote: für eine Halbstrafe muß man nicht nur nicht mehr als 2 Jahren haben, es muß auch die erste Haftstrafe sein. ... Zu dem Thema 1/2 Strafe oder 2/3. ... Und falls Sie doch die Absicht haben, dann werden Sie auch ohne offene Bewährung härter angefaßt, wenn Sie gerade erst eine Haftstrafe verbüßt haben.
Leserforumvon odeon123 | Strafrecht | 1 Antwort | 02.01.2015 15:52
İch schildere mal kurz mein fall . ich wude zu ner haftstrafe von 8 jahren und 3 mon. verurteilt wegen mehrfachen raubes , dazu musste ich ne therapie nach 64 machen nach 2 1/2 jehren vorweg vollzug trıtt ıch dıe therapıe an und nach 2 jahren wurde ich abgeschoben in die türkei . die abschiebung war vorher schon im laufe weil ich als jugendlicher mehrfach auffaellig war und auch schon strafen bekommen hatte . antritt der strafe war september 2001 und dıe entlassung bezıehungsweise abschıebung war ım 6.7.2006 . ich lebe seit dem in der türkei und gehe einer geregelten arbeit im turismus nach und bin keinster weise straffaellıg hıer aufgefallen und mit suchtmittel auch nıchts am hut . seit August letzten jahres hab ich ne beziehung mit ner Deutschen frau.Meine partnerin hat ne tochter von 11 jahren deswegen ist das nicht möglich das sie mit mir hier leben kann. also entschloss ich mich vorrüber gehend wieder nach deutschland zu gehen. Aber das problem ist meine Reststrafe die noch aussteht und zwar sınd da noch ca 992 tage noch offen und zu meınem 2/3 strafe noch 8 monate . die straf-vollstreckungskammer hat den antrag von meınem anwalt dıe aussetzung auf bewaerung und dıe rest freıheıts strafe abgelent gründe : trotz nachweis das ıch eıner geregelten arbeıt und auszug aus dem türkıschen führungszeugnıs würde es nıcht beglaubıgen das ıch ıch mıch ın zukunft straffreı ın der BRD auf halten werde . mein anwalt meinte das mann da was machen kann dıe chancen sınd 50 zu 50 und ım schlımsten fall müsste ich 8 monat absitzen und berufung eingelegt. was ich wissen will ist was sınd da noch für optıonen was kann mann da noch machen ?
Leserforumvon Tigeribraam | Strafrecht | 4 Antworten | 29.12.2020 12:11
Guten Tag meine Damen und Herren, mein Anliegen ist die Verjährung der Rechtskräftigen Haftstrafe. ... Nun wann verhährt der Rest von diser Strafe? ... Und die Strafe ist NICHT auf die 20 Jahre draufzuschlagen. 04/22 ist insofern völlig korrekt.
Leserforumvon wahlfisch | Strafrecht | 9 Antworten | 19.11.2006 23:01
Am 20.11.2006 von avalon2006 Um die Frage gleich zu beantworten: Ja, es droht eine lange Haftstrafe. ... Für die neuen Fälle wird die Strafe sicherlich noch einmal 12 Monate betragen. ... Hoffe für Deinen Sohn, daß er einen milden Richter findet, aber die Strafe wird er wohl absitzen müssen, wenn er nicht sehr viel Glück hat.
Leserforumvon brummbaer111 | Strafrecht | 8 Antworten | 25.06.2010 16:50
hallo,kann eine haftstrafe(6 mon.)... Dann ist die Strafe ja vollstreckt. ... Das Gericht kann jedoch, wenn es die Strafaussetzung widerruft, Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Auflagen nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 oder entsprechenden Anerbieten nach § 56b Abs. 3 erbracht hat, auf die Strafe anrechnen .
Leserforumvon Soltan | Strafrecht | 20 Antworten | 10.01.2012 20:34
Weil ein Haftbefehl, soweit er der Strafvollstreckung dient (eine Strafe kann erst dann vollstreckt werden, wenn sie rechtskräftig ist), nur dann ergeht , wenn der Verurteilte sich nicht auf eine Ladung zum Strafantritt in der JVA einfindet, oder der Flucht verdächtig ist (also zu befürchten ist, dass er sich der Haftstrafe entziehen wird) Die andere Art des Haftbefehls ist der U(ntersuchungs)-Haftbefehl, der auch schon vor der Rechtskraft eines Urteils erlassen werden kann, wenn der Angeklagte (noch nicht verurteilte) der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund aus §§ 112 oder/und 112a StPO besteht. quote:Ginge man davon aus, dass die Strafe mmmh sagen wir mal 4 Jahre abgeurteilt wird( Schadenshöhe der 6 Fälle fast siebenstellig ). ... Derjenige wird -wenn die Strafe rechtskräftig wird- zum Strafantritt geladen. ... Dass er eine hohe Strafe zu erwarten hat, weiß er ja auch schon vorher, nicht erst, wenn er es schwarz auf weiß hat.
Leserforumvon David30 | Strafrecht | 3 Antworten | 12.04.2009 12:52
Ich habe Folgende Fragen Ich hatte Letzte Woche eine Gerichts Vehandlung wegen 40€ da ich was Beauftragt habe und nicht bezahlt habe.Was ich aber auch Bezahlt hatte laut kontoauszug was ich auch der Richtierin gezeigt hatte sie wahr die Meinung sie könne nicht darus erkennen das der Betrag bezahlt währe da dort keine Kunden nummer Steht Somit hat sie Gedrägt das ich es zugebe habe es dan auch mir Blib ja nichts andere übrig, so nun habe ich 7 Alte Vorstrafen 6 wegen Betrugs klein Beträge da ich auch schulden habe und 1 Fahren ohne Fahrelaubnis vom Jahr 2000 Führschein habe ich natürlich wieder , Nun habe Ich 3Monate Haftstrafe auf Bewährung 3 Jahre bekommen + 90 Tagessätze und meine Frau hat eine Strafe von 900€ bekommen? Nun komme ich damit Überhaubt nicht klar solch eine hohe Strafe , währe diese Strafe normal , Wie gesagt da ich schulden habe könnte es ja immer noch passieren das eine gegen mich eine anzeige macht zb aus dem jahr 2005 würde meine Bewährung aus dem 2009 sofort Wiederrufen und das ich den ins Gefägnis muss ein Bewährungshelfer wurde mir noch nicht zugeteilt mfg david Am 12.4.2009 von Bewährungshelfer Sofern Sie schon älter als 27 Jahre alt sind, ist es auch nicht zwingend, daß Sie einen Bewährungshelfer bekommen.
Leserforumvon Torpediert | Strafrecht | 3 Antworten | 25.02.2010 18:25
Hallo, Ich wurde zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verureilt wegen Gefährlicher Körperverletzung, Verstoß gegen das Uniformierungsverbot sowie verstoß gegen das Versammlungsgesetz. ... Gibt es noch möglichkeiten nach der zweiten Instanz (im Jugendstrafrecht die letze) hinaus noch eine Milderung herbei zuführen evt. die Strafe unter Auflagen zur Bewährung auszusetzen? ... Und irgendwann ist halt auch im Jugendrecht eine Grenze überschritten, wo eine Verhaltensänderung vor Strafe (bzw. deren Vollzug schützt).
Leserforumvon Kirste | Strafrecht | 21 Antworten | 05.12.2007 13:04
bewährung oder haftstrafe? ... Wie hoch war damals die Strafe? ... Die Strafe war damals 500€ und 30 AS.
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