80 Ergebnisse für „strafe straftat täter jugendstrafrecht“

Leserforumvon Sunbee 1 | Strafrecht | 11 Antworten | 18.07.2007 22:22
Ob man jetzt 10 Jahre im Knast hockt, als Strafe oder Massnahme interessiert den der darin hockt herzlich wenig, er empfindet das auf jeden Fall als Strafe. jetzt überlege ich aber, als Strafe für was denn eigentlich? Die Strafe für die Tat die er begangen hat, hat er ja abgesessen. ... Es darf Strafen für Straftaten geben, aber es darf keine Straftat bestraft weren, die noch gar nciht begangen wurde, und ja, 10 Jahre dadrin sind eine Strafe und keine Massnahme... obwohl für die eigentliche Tat bereits gebüsst wurde.
Leserforumvon alexander0208 | Strafrecht | 5 Antworten | 03.12.2019 18:03
Guten Abend, mich interessiert ob junge Straftäter (älter als 21 aber unter 25), obwohl sie nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können, für die gleiche Straftat eine mildere Strafe bekommen als ältere Täter (40 Jahre aufwärts)? ... Wird auch bei beispielsweise sexuellen Straftaten gegenüber Jugendlichen kein Unterschied gemacht wenn der Täter selbst noch jung ist? ... wenn ein Täter jedoch nicht mehr unter das Jugendstrafrecht fällt, wird er genauso behandelt wie ein 30, 40 ,50 oder 60 jähriger Täter.
Leserforumvon alleskoenner | Strafrecht | 7 Antworten | 04.08.2016 09:05
Aufgrund DNA-Spuren wird der mutmaßliche Täter erst 39 Jahre Jahre später überführt. ... Angenommen er wurde danach nicht mehr straffällig - was wäre nach dem Jugendstrafrecht eine angemessene Strafe? ... Korrekt - sieht doch aber sehr nach Mord aus: Tötung zur Verdeckung einer Straftat (Raub) und Ermöglichung einer Straftat (Störung der Totenruhe, denn ein Sexualdelikt ist es ja bei einem toten Opfer nicht mehr).
Leserforumvon patrick9872 | Strafrecht | 16 Antworten | 06.08.2020 11:16
Bei der aktuellen Straftat war er 19 Jahre und es wird das Jugendstrafrecht angewandt. ... Und der Täter nicht? ... Zitat (von patrick9872):Bei der aktuellen Straftat war er 19 Jahre und es wird das Jugendstrafrecht angewandt.
Leserforumvon veve | Strafrecht | 14 Antworten | 21.03.2013 12:09
Eine Gesamtstrafe wird nachher aus der höchsten zu erwartenden Strafe einer Straftat gebildet, welche dann (bis zum jeweiligen Maximum) angemessen erhöht wird. ... Am 21.3.2013 von wastl Nun ja, eine Gesamtstrafe ist nicht zu bilden, weil zwingend Jugendstrafrecht angewendet werden muss. ... Das gibt eine Einheitsjugend(freiheits)strafe.
Leserforumvon gilli123 | Strafrecht | 10 Antworten | 14.03.2007 12:50
X hat in einer laufenden Bewährung erneut eine Straftat begangen. ... Bei der Aburteilung der neuen Straftat wurde X widerum zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da die Sozialprognose durchweg positiv erschien.Die neue Straftat wurde im April 2006 verhandelt und auch rechtskräftig. ... quote:Zitat von Chavah Normalerweise ist es so, wenn man mal von Jugendstrafrecht absieht, dass 2 laufende Bewährungen nicht möglich sind.
Leserforumvon fb479174-13 | Strafrecht | 13 Antworten | 25.11.2017 09:22
Das bedeutet, dass für die gefährliche Körperverletzung die Strafe nach Jugendstrafrecht beschränkt wird. ... Ich rechne eher mit Freiheitsstrafe auf Bewährung im Jugendstrafrecht. ... Zunächst mal sehe ich hier eher Jugendarrest als Strafe.
Leserforumvon Krebs61 | Strafrecht | 20 Antworten | 22.02.2024 12:49
Und wenn die "angenommene" Strafe 3 Wochen JAA wäre, wäre es für dem jungen Mann "preiswertes davon kommen". ... Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht eine schwere Straftat. ... Der ganze Vorgang ist aus meiner Sicht eine schwere Straftat.
Haus besetzt - Strafe?! 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Schokominza | Strafrecht | 14 Antworten | 24.06.2005 12:49
Der Gesetzgeber hat sich das nun so gedacht, dass die Leute daraus den Schluss ziehen, die Strafe vermeiden zu wollen und die Straftat eben nicht begehen (bzw. beenden), also im konkreten Fall das Haus einfach verlassen. Wenn sie aus irgendwelchen idealistischen Gründen darin verbleiben dürfen sie sich dann aber auch nicht wundern, wenn es tatsächlich eine Strafe gibt. ... Achja, Tatverdächtige unter 18 und oft auch solche bis 21 werden nach Jugendstrafrecht verfolgt und bekämen wohl eine geringe Zahl Sozialstunden, manchmal sehen die Jugendgerichte sogar von Strafe ab wenn zum Beispiel die Polizei mit übertriebener Härte vorgeht, das aber liegt im Ermessen des Richters.
Leserforumvon Keksfreundin | Strafrecht | 6 Antworten | 05.09.2004 17:57
Wie gesagt, Sozialstunden -die gibt es als "Strafe" nur im Jugendrecht- kannst Du mit 21 nicht mehr bekommen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Das Jugendstrafrecht (JGG) unterscheidet zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden, je nachdem, ob der Täter bei Begehung der Straftat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendlicher) oder schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt (Heranwachsender) war. ... Die Praxis zeigt jedoch, dass in den meisten Fällen vor den Gerichten für Täter bis 21 Jahre noch das Jugendstrafrecht angewendet wird.
Leserforumvon Do_der_13. | Strafrecht | 117 Antworten | 13.01.2005 23:20
3. wie wird die strafe aussehen? ... Ich möchte im weiteren meine Vergehen nicht entlasten, da ich weiß, dass ich eine Straftat begangen habe. ... Zwar hört man ähnliches oft durch die Medien, aber jetzt, wo ich selber als Täter betroffen bin und mich informiert habe, sehe ich das ganze mir anderen Augen und bin schockiert.
Leserforumvon guest-12322.08.2009 16:44:14 | Strafrecht | 7 Antworten | 02.03.2009 16:59
Ich habe die Straftat nicht begangen, habs nur gesehen und werde aber trotzdem angeklagt, weil das Opfer und der wahre Täter meinen Namen sagen (also, dass ich der zweite Täter bin). ... Weil das Jugendstrafrecht so liberal ist, gilt das da aber nicht. ... Auch wenn ich KEINE Strafe bekommen würde, wäre ich trotzdem nicht zufrieden, denn die sollen wissen, dass ich nicht der Täter war!
Leserforumvon gute nacht deutschland | Strafrecht | 32 Antworten | 21.04.2007 13:56
Die Schwarzfahrt steht ja (als innerhalb der Bewährungszeit begangene Straftat) offenbar fest. ... Am 23.4.2007 von gute nacht deutschland Bin ich ganz deiner meinung, habe mir eben die Einführung in das Jugendstrafrecht runtergeladen, ist sehr aufschlussreich, darin ist auch enthalten, das ein widerruf der Bewährung nicht bei Bagatelldelikten ausgeführt werden sollte und auch nicht als als Präventivschlag... sondern die Schwere der Tat im Vordergrund stehen sollte und natürlich auch das verhalten seitdem. und auch zumBeispiel Zitat: Die drohenden Straftaten müssen allerdings von einigem Gewicht sein, also gemeinschädlich, nicht nur gemeinlästige Bagatelldelikte (Eisenberg, § 17 Rn 18 a). Ich denke wir werden in der Richtung weitermachen.Das problem ist nur das hier alles bei einem ganz harten Richter landet,:schwarzfahren ist eine Straftat also widerruf...Gibt es eine möglichkeit woanders zu verhandeln, es gibt große Unterschiede Regional, wie auch hier der Fall.Obwohl wir hier nicht in Texas sind zum Glück bis jetzt...
Leserforumvon JuR | Strafrecht | 21 Antworten | 17.11.2003 20:14
(b) Das Jugendstrafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden, je nachdem, ob der Täter bei Begehung der Straftat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendlicher) oder schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt (Heranwachsender) war. ... Die Praxis zeigt jedoch, dass in den meisten Fällen vor den Gerichten für Täter bis 21 Jahre noch das Jugendstrafrecht angewendet wird. ... Was bekomme ich als Strafe?
Leserforumvon liesbeth | Strafrecht | 3 Antworten | 04.12.2003 18:20
(b) Das Jugendstrafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden, je nachdem, ob der Täter bei Begehung der Straftat zwar 14, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendlicher) oder schon 18, aber noch nicht 21 Jahre alt (Heranwachsender) war. ... Die Praxis zeigt jedoch, dass in den meisten Fällen vor den Gerichten für Täter bis 21 Jahre noch das Jugendstrafrecht angewendet wird. ... Was bekomme ich als Strafe?
Leserforumvon JuR | Strafrecht | 45 Antworten | 28.04.2006 16:35
Ein idealer Zeitpunkt um zu lernen, dass auf Unrecht Strafe folgt. ... Was die Straftat natürlich nicht rechtvertigen soll aber die Umstände immer zu Beachten sind. ... Ich glaube, das wirkt vielmehr, als irgendeine Strafe.
Leserforumvon gurkenglas | Strafrecht | 17 Antworten | 21.12.2010 12:43
Mittäter sind auch Täter, daher passt das "nur" nicht. ... hab gehört die strafe dann nicht so hart ausfällt quote:Mittäter sind auch Täter, daher passt das "nur" nicht. ... Es ging da um eine Straftat die mit 18 Jahren begangen wurde und da war sich der TE nicht mehr sicher, ob es DAMALS JGG war oder nicht.
Leserforumvon 12345678 | Strafrecht | 31 Antworten | 25.02.2006 14:32
und wie wird meine strafe ausfallen, muss ich meine FE abgeben? ... Eine Straftat zumindest nach §142 Absatz 1 StGB lag nicht vor, da niemand vor Ort war, mit dem man die nötigen Feststellungen hätte treffen können und aufgrund des Zustands der Freundin das Warten auf eine solche Person nicht vertretbar gewesen wäre. ... Das Gesetz sieht jedoch vor, dass das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen kann, wenn innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglicht.
Leserforumvon Cmetin | Strafrecht | 21 Antworten | 20.06.2020 13:25
Und, die möglichen Täter wurden nicht für diese Straftat bestraft. ... Und, die möglichen Täter wurden nicht für diese Straftat bestraft. ... Wenn die noch U21 oder sogar U18 waren, wäre (wohl) Jugendstrafrecht anzuwenden gewesen.
Leserforumvon snaker40 | Strafrecht | 11 Antworten | 29.06.2006 09:32
Auch habe ich auf den ersten 40 Seiten im Forum nichts Brauchbares gefunden, da entweder keine Wiederholungstat vorlag oder die Täter nicht in der gleichen Altersspanne waren - entweder waren sie noch nicht volljährig oder aber älter als 21. ... Sollten Sie hingegen dennoch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, so wären eine erhöhte Anzahl von Sozialstunden, ebenso wie ein Jugendarrest, als auch eine Geldzahlungsauflage denkbar. ... Was kann denn bei einem Hauptverfahren alles auf mich zukommen und in welchem Rahmen bewegt sich die Strafe, die auf mich zukommt?
123·4