290 Ergebnisse für „unterschlagung diebstahl“

Leserforumvon guest123-56 | Strafrecht | 2 Antworten | 23.07.2004 13:04
Was ist - für den juristischen Laien erklärt - der Unterschied zwischen Diebstahl, Unterschlagung und Untreue? ... Unterschlagung = wie Diebstahl, aber Täter mißbraucht die ihm anvertraute Verfügungsgewalt über die Sache (z.B. ... Am 23.7.2004 von Bob.Vila Also, im Prinzip stellt die Unterschlagung (§ 246 StGB) das "Grunddelikt" zum Diebstahl (§ 242 StGB) dar.
Leserforumvon shokola | Strafrecht | 1 Antwort | 17.08.2011 00:21
Hallo, kann jemand erläutern, was der Unterschied zwischen einer Unterschlagung und einem Diebstahl ist. Wenn man z.B. eine Tasche findet und etwas von dieser Tasche für sich bzw. für einen Dritten nimmt, ist es ein Diebstahl oder eine Unterschlagung?
Leserforumvon blablablabla123 | Strafrecht | 6 Antworten | 20.04.2011 13:51
Ich wollte fragen wenn ein Mitarbeiter einer Kaffee-Firma Kaffee vorsätzlich ohne einen Rechtfertigkeitsgrund für eigene zwecke mitnimmt (zum eigenen Verzehr) handelt es sich dann um eine Unterschlagung oder Diebstahl. Wenn dann dieser Mitarbeiter bei einer zufälligen Kontolle erwischt wurde und dann versucht abzuhauen und der Sicherheitsmitarbeiter diesen fest hält (vorläufige Fistnahme)...Frage ist dann diese Maßnahme gerechtfertig oder handelt es sich hier um eine Freiheitsberaubung. vielen Dank jetzt schon im voraus und lg ----------------- "" Am 20.4.2011 von Snoop Pooper Scoop quote:handelt es sich dann um eine Unterschlagung oder Diebstahl Diebstahl. ... Mitarbeiter der Firma und zum Diebstahl als Mitarbeiter dieser Kaffefirma hat er selbstverständlich zugang zum Kaffee.............oder verstehe ich das jetzt falsch wenn mir einer das genauer erklären könnte ----------------- "" Am 20.4.2011 von JDavis quote:Unterschlagung oder Diebstahl Meinesachtens Unterschlagung, allerdings gibt es da teilweise eine arge Strapazierung des "generellen Gewahrsamswillens", über den man evtl. zu einem Gewahrsam des Arbeitgebers an allem kommt, was in seiner Firma so rumliegt. quote:erwischt wurde und dann versucht abzuhauen und der Sicherheitsmitarbeiter diesen fest hält (vorläufige Fistnahme) Wenn der Sicherheitsdienst den Mitarbeiter nicht kennt, wäre das Jedermannsrecht (§ 127 Abs. 1 StPO) gegeben.
Leserforumvon behcet | Strafrecht | 6 Antworten | 21.10.2008 21:52
Hallo, Iste es Diebstahl, Unterschlagung oder keins von beiden? ... Das Eigentum an den Behältern geht ja offensichtlich nicht an ihre Firma über, sondern bleibt bei der liefernden Firma. ----------------- "Gruß Jens Wilke Bewährungshelfer" Am 22.10.2008 von Dieter25 Unabhängig davon, ob diese Handlung als Diebstahl oder Unterschlagung qualifiziert werden kann, könnte auch ein Verbotsirrtum vorliegen, wenn Sie durch die Erlaubnis des Geschäftsführers die Gewißheit haben mußten nichts Unrechtes zu tun.
Leserforumvon Bewährungshelfer | Strafrecht | 6 Antworten | 22.04.2006 09:00
Beim Diebstahl erlangt der Dieb Gewahrsam an dem Diebesgut. ... Wenn ich es richtig verstanden habe, wird die Unterschlagung zum Dauerdelikt. Würde das bedeuten, daß der Diebstahl zwar irgendwann verjährt ist, die Unterschlagung aber auch nach 30 Jahren noch nicht verjährt ist?
Leserforumvon heylo123 | Strafrecht | 7 Antworten | 09.04.2013 03:06
Ist das Diebstahl oder Unterschlagung? ... Am 9.4.2013 von Ebenezer quote:Ist das Diebstahl oder Unterschlagung? Unterschlagung, weil der A die Sachherrschaft (hier: "in der Hand halten") freiwillig aufgegeben hat. ----------------- "Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"
Leserforumvon rudedy | Strafrecht | 11 Antworten | 12.08.2009 16:44
Kann also Unterschlagung überhaupt vorliegen?? ... Soll es Diebstahl sein? ... Was außer Unterschlagung und Betrug kommt den in Frage?
Leserforumvon J1o9s8i4 | Strafrecht | 6 Antworten | 27.04.2009 17:19
(person A) hat das handy zu (person B) mitgenommen und dort liegen gelassen. ich habe (A) gefragt ob ich mein handy wiederbekommen kann, da ich es (A) ja nur geliehen habe. daraufhin (A) ja ich hol es dir wieder. jetzt sind schon fast drei monate rum und ich habe mein handy immer noch nicht wieder bekommen. es ist über 100€ wert. jetzt möchte ich gern eine anzeige machen aber ich weiß nicht ob ich die anzeige wegen diebstahl oder wegen unterschlagung oder vielleicht wegen was anderem machen soll. und dazu kommt noch das ich weiß das (A) zu (B) keinen kontakt mehr hat. und auf wen soll ich die anzeige machen? ... könnt ihr mir helfen. ich hab von sowas ja so gar keine Ahnung. lg und danke Josi ----------------- "" Am 27.4.2009 von IfYouSeekAmy Erstens: es ist Unterschlagung (eine Wegnahme gegen Ihren Willen lag ja nicht vor). ... Eine Unterschlagung ist schließlich nicht erst dann gegeben, wenn jemand sagt "ich gebe dir das nicht wieder, auf keinen Fall, niemals nicht".
Leserforumvon tawei | Strafrecht | 1 Antwort | 26.10.2015 21:40
Angezeigt werde ich wohl wegen Unterschlagung (und Hehlerei?). Ich bin unter 21 und wurde einmal wegen Diebstahl und einmal wegen Hausfriedensbruch angezeigt, beides wurde eingestellt.
Leserforumvon Th.Langer59 | Strafrecht | 7 Antworten | 12.03.2008 16:58
Wenn beispielsweise nun ein Polizist die Sache entwendet ist das doch Diebstahl, und keine Unterschlagung, oder verstehe ich die Kommentare zu § 94 StPO falsch? ... Ein Diebstahl durch die Polzei scheidet aus, zum Bsp. daran, da keine rechswidrige Zueignungsabsicht nach 242 StGB besteht. ... Aber trotzdem hat die Staatsanwaltschaft doch schon Gewahrsam (die Beschlagnahme des PKW wurde ja praktisch schon durchgeführt), wonach Unterschlagung ausscheidet, oder?
Leserforumvon Mario_Kern | Strafrecht | 13 Antworten | 05.02.2010 00:59
Neben dem erhöhten Beförderungsentgeld komme wohl noch ein Strafverfahren auch mich zu aufgrund von Unterschlagung, ich glaub demnach auch Diebstahl des Ausweises und noch einen weiteren Punkt, den ich jetzt nicht mehr genau weiß. ... Am 5.2.2010 von Jennifer_A quote:komme wohl noch ein Strafverfahren auch mich zu aufgrund von Unterschlagung, ich glaub demnach auch Diebstahl des Ausweises und noch einen weiteren Punkt, den ich jetzt nicht mehr genau weiß Diebstahl müßte man dir ja nachweisen. ... Die Polizei meinte nur es würd als Diebstahl mit deklariert...
Leserforumvon mindgame023 | Strafrecht | 3 Antworten | 10.04.2012 03:09
Ich finde nämlich kaum rechtliche Ansätze für eine "gemeinschaftliche" Unterschlagung. ... Würde man nun davon ausgehen, das B/C wirklich zu gleichen Teilen an der Planung mitgewirkt und den rechtmäßigen Eigentümer gekannt hätten , wäre die Strafbarkeit auch hier auf eine Unterschlagung zu beschränken ? Bzw. welche möglichen Tathergänge oder Hintergrundfakten innerhalb dieses Beispiels wären zusätzlich nötig um eine mögliche Strafbarkeit in Richtung -Diebstahl,schwerer diebstahl, Bandendiebstahl- zumindest anzudenken....
Leserforumvon Fleischersatz | Strafrecht | 15 Antworten | 25.11.2010 13:38
Wäre das unter den Vorwurf "versuchten Unterschlagung mit Verdacht auf Betruges" oder "versuchten Unterschlagung mit Verdacht auf Diebstahls" anzugeben? ... Erst mal war das keine Unterschlagung. ... Die Vernehmung kam zustande und der Polizeibeamter eröffnete mir, dass es sich um Unterschlagung handelt und wenn die Sachen nicht da sind, dann wird es hinaufgestuft auf Diebstahl.
Leserforumvon Snape5 | Strafrecht | 6 Antworten | 18.05.2011 22:46
Habe ein Schreiben bekommen mit einer Vorladung als Beschuldigter in wenigen Tagen mit folgendem Tatvorwurf: Verdacht Unterschlagung eines BPA, Missbrauch von Ausweispapieren, Verdacht auf Diebstahl BPA Ich wusste absolut nicht worum es geht, vorallem da Ereigniszeit: 03.2010 - 04.2011 angegeben war und dies ja schon recht lange her ist. ... Womit kann ich grob rechnen, bin 19 Jahre, Vorstrafen: Diebstahl (unter 14 Jahren), 1x beim Schwarzfahren erwischt. ... Und an dem Vorwurf selbst ist ja nicht zu rütteln - es dürfte auf Unterschlagung eines BPA und Beihilfe zum Ausweismißbrauch hinauslaufen.
Leserforumvon Hans03 | Strafrecht | 14 Antworten | 01.10.2019 11:40
Macht sich A nun strafbar wegen Diebstahl oder Unterschlagung ? ... Die Geschichte mit der Kassette ist Diebstahl. ... Für Unterschlagung und "Untreue" gilt dasselbe...
Leserforumvon 3,141592653 | Strafrecht | 2 Antworten | 21.09.2015 14:47
Ich bin mir nicht sicher, ob es sich bei der folgenden Darstellung um einen Diebstahl handelt oder nicht: Anton bekommt von Berta eine Räumlichkeit ausgeliehen (nach §598 BGB, da es sich nicht um Wohnraum handelt und keine Gegenleistung verinebart ist oder erbracht wird). ... Kommt dann eine Strafbarkeit von Anton wegen Unterschlagung überhaupt noch in Betracht? Macht sich dann Horst wegen Unterschlagung strafbar, wenn auch er von Berta über die Eigentumsverhältnisse aufgeklärt wurde, aber die Sache nicht herausgibt?
Leserforumvon fb534604-27 | Strafrecht | 7 Antworten | 27.12.2019 14:30
Wenn es so war wie Du schreibst, wäre es Diebstahl oder Unterschlagung durch die Nachbarin.
Leserforumvon Eisbeer | Strafrecht | 0 Antworten | 20.07.2002 00:05
§ 248 STGB (der einfache Diebstahl und Unterschlagung von gering wertigen sachen)? § 246 STBG (Unterschlagung)?
Leserforumvon jackass77 | Strafrecht | 6 Antworten | 28.04.2014 00:03
Macht da eine Gegenanzeige wegen Unterschlagung(oder ist das ein anderer Tatbestand? ... MfG Am 28.4.2014 von BigiBigiBigi quote:Macht da eine Gegenanzeige wegen Unterschlagung "Gegenanzeigen" gibt es nicht, im übrigen würde eine vorhergehende Unterschlagung auch keinen Diebstahl rechtfertigen, da es im deutschen Recht keine Selbstjustiz gibt. quote: Ist das in diesem Fall juristisch verwertbar?
Leserforumvon gucky_00 | Strafrecht | 4 Antworten | 19.11.2005 21:30
Hallo, ich bitte hier einmal um Hilfestellung zu den Begriffen: - Diebstahl (im besonderen Laden..) - Unterschlagung Fakt: Besuch eines Baumarktes, Suchen (und Finden) von 1*Bohrer HSS 5,5 mm und 1*Bit-Einsatz BZ3-Gesamtwert ca. € 3,00. ... *g* Nun ist es zwar Ansichtssache, aber da die beiden fraglichen (gestohlenen) Artikel in der Aussentasche gut sichtbar waren und (ausnahmsweise wirklich) nur eine Schusseligkeit/Vergesslichkeit vorlag, ob dies wirklich ein Diebstahl (von wegen Vorsatz) war oder nicht eher eine Unterschlagung durch Unterlassung, da im Grunde ja kein Vorsatz vorlag. ... Allerdings ist für einen Diebstahl auch eine Zueignunsabsicht erforderlich, was bedeutet, dass Sie die Sachen widerrechtlich (also ohne Bezahlung) in Ihr eigenes Vermögen überführen wollen.
123·5·10·15