75 Ergebnisse für „urkundenfälschung betrug person strafe“

Leserforumvon wolkewolke | Strafrecht | 1 Antwort | 13.04.2009 10:55
Hallo, habe eine Anklageschrift wegen Betrug und Urkundenfälschung bekommen. ... Person A bereits in Erscheinung getreten wegen Betrug 1x Urkundenfälschung 1x Unterschlagung 1x Körperverletzung 2x Nötigung 1x. allerdings zu Geldstrafen verurteilt. letzte Sache 2005. ... Welche Strafe erwartet uns?
Leserforumvon angie-lott | Strafrecht | 4 Antworten | 14.10.2005 13:42
Und jetzt muss ich nicht nur die 40 Euro zahlen, sondern werde auch noch wegen Betrug und Urkundenfälschung angezeigt. ... Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen? ... Hinzu kommt noch Urkundenfälschung wegen der Unterschrift. -- Editiert von danielB am 14.10.2005 18:42:51
Leserforumvon Erzbengel | Strafrecht | 17 Antworten | 29.03.2014 16:12
In besonders schweren Fällen [des Betruges] ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. ... Am 29.3.2014 von seidi256 quote:dann ist es schwerer gewerbsmäßigen Betrugs Betrug , bzw wenn die andere Person davon wusste gemeinschaftlicher gewerbsmäßigen schwerer Betrug . das sollte natrülich heißen das es (schwerer) gewerbsmäßigen Betrug ist. bzw wenn die andere Person davon wusste gemeinschaftlicher gewerbsmäßigen schwerer Betrug . sorry meine Bearbeitungstaste ist irgenwie grade weg.
Leserforumvon pythonus | Strafrecht | 1 Antwort | 19.02.2008 13:10
Hallo, also Person A wird durch Person B angezeigt, dass Person A eine Urkundenfälschung mit Hilfe einer Blankounterschirft von Person B gemacht haben soll. ... Person A verlor unterdessen das zivilverfahren und wird nun durch einen Staatsanwalt wegen Betrug und Urkundenfälschung angeklagt und nennt die Richterin des Zivilstreits, den Vater von Person B und Person B selbst als Zeugen. ... Was für eine Strafe würde er erhalten?
Leserforumvon gangsta007 | Strafrecht | 5 Antworten | 13.03.2023 20:55
Person wird vorgehalten dieses Dokument gefälscht zu haben. hiermit erhalte die Person x Gelegenheit zum Tatvorwurf zu äußern... ... Die zu erwartende Strafe ist vielleicht sowieso so hoch, dass der Beschuldigte sich zwingend von einem Anwalt verteidigen lassen muss. ... Ich sehe hier noch ein Problem: nicht nur die Urkundenfälschung, wir könnten (tateinheitlich) noch einen versuchten Betrug vorliegen haben.
Leserforumvon anurak | Strafrecht | 11 Antworten | 16.07.2003 18:23
Von Geldstrafe bis Gefängnis sieht der §267 bei Urkundenfälschung so einiges vor. ... Am 16.7.2003 von anurak ja das hatte auch etwas mit einer Urkunde zu tun. der Kredit läuft jetzt das dritte Jahr und betrug 20000 Euro. ... Welche Strafe kommt wohl auf mich zu???
Leserforumvon Lilabirdy82 | Strafrecht | 29 Antworten | 25.05.2006 16:51
Kann ich das ganze im Vorfeld mildern wenn ich zu der jenigen Person gehe und gestehe?? ... Lila Am 30.5.2006 von thosim quote:weiß nicht welche Strafe mich erwartet... . ... Meine Mum + ihr neuer müssen ja nicht unbedingt eine Anklage gegen mich wegen Urkundenfälschung und EC - Karten - Betrug und was sich da sonst noch finden lässt lesen... .
Leserforumvon speedone | Strafrecht | 4 Antworten | 15.01.2004 16:43
Bei Deinem Freund (Betrug) kommt eine hohe Geldstrafe oder eine geringe Bewährungsstrafe in Betracht, da er bereits einschlägig vorbestraft ist. Bei den Mittätern liegt "Vortäuschen einer Straftat" und "Beihilfe zum Betrug vor" § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. ************************************ § 27 Beihilfe (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter.
Leserforumvon ewaldos | Strafrecht | 5 Antworten | 02.07.2006 02:01
Was allerdings auch leicht zu erklären ist, falls Person A der Person B noch Geld schuldig war und ihm das Buch aushändigte, damit Person B das Geld während des Urlaubs von Person A abheben kann. Wie sieht es nun aus für Person A und Person B. ... Mit was für einer Strafe muss Person A rechnen, wenn es um mehrfachen Betrug und Urkundenfälschung geht?
Leserforumvon sojaca | Strafrecht | 5 Antworten | 16.05.2006 09:26
Sie will angeben das die andere Person davon gewusst habe.... Welche Strafe kommt da wohl auf sie zu???? ... Das wurde ihr dann als Betrug dargelegt und sie hat ihre Strafe dafür bekommen (einige Tagessätze glaub ich).
Leserforumvon WerKannsRichten | Strafrecht | 47 Antworten | 14.09.2016 19:21
Ich habe für den Betrug bei Insgesamt 9 Taten (7 erfolgter und 2 Versuchter) ja bereits 1 Jahr auf Bewährung erhalten. ... Zitat:Ich habe für den Betrug bei Insgesamt 9 Taten (7 erfolgter und 2 Versuchter) ja bereits 1 Jahr auf Bewährung erhalten. ... Diese Strafe wird tat- und schuldangemessen erhöht.
Leserforumvon Diption | Strafrecht | 1 Antwort | 19.08.2016 14:33
Folgende Frage an die Profis unter euch, da ich leider komplett Laie bin: Person A wird in folgenden Punkten angeklagt: Urkundenfälschung, gewerbsmäßiger Betrug, Verstoß Waffenge. ... Nun meine Frage, mit welcher Strafe kann hier gerechnet werden? ... Angeklagt wird wegen der Dauer und der Anzahl Anzeigen wegen gewerbsmäßigen Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß Waffengesetz.
Leserforumvon fb462018-57 | Strafrecht | 4 Antworten | 17.03.2017 00:47
Somit im Nachhinein Identitätendiebstahl, Urkundenfälschung und Betrug? ... In frage kommt für mich auch hier Identitätsdiebstahl und Urkundenfälschung, da ich mich auch hier als diese Person ausgegeben habe.. ... Zumindest für die Naivität wirst Du eine Strafe bekommen.
Leserforumvon Fulle | Strafrecht | 13 Antworten | 22.11.2010 23:04
Ich bin mir sehr unsicher, weil ich "nur" dem Betrug beschuldigt werde und nicht wegen Urkundenfälschung oder ähnliches. ... Noch etwas zu meiner Person. ... Sonst wäre auch Urkundenfälschung (die allerdings in Tateinheit [ § 52 StGB ] zum Betrug stünde, somit den "Kohl nicht fett machen würde) vorgeworfen.
Leserforumvon Maximilian | Strafrecht | 12 Antworten | 25.03.2003 15:51
Welche Strafe muß ich erwarten? ... Am 25.3.2003 von JuR Hallo Maximilian, (1) Vorwürfe Vorgeworfen könnte Ihnen Betrug gemäß §263 I StGB und Urkundenfälschung gemäß §267 I StGB. (2) Strafe Die zu erwartene Strafe ist immer schwierig zu prognostizieren. ... Das OLG vermißte in dem angefochtenen Urteil, das Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung angenommen hatte, zu §267 ausreichende Feststellungen.
Leserforumvon lulijenja | Strafrecht | 17 Antworten | 22.02.2007 18:32
Der Wert des Betruges beläuft sich mitlerweile bei 10.000 Euro pro Person. ... Tatvorwurf an (einfacher Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, bandenmäßiger Betrug). ... Am 22.2.2007 von lulijenja Es handelt sich um Warenkreditbetrug, einfachen Betrug und Urkundenfälschung.
Leserforumvon Lupe | Strafrecht | 11 Antworten | 27.03.2002 16:17
Da ja neben den Tatbeständen "Urkundenfälschung und Betrug" nunmehr auch noch die"Falschangabe zur Person" im Raum steht, bin ich geneigt meine wahre Identität bei der (Starfverfolgungs)-behörde preis zu geben mit dem Ziel wenigstens hierbei Strafmilderung zu erreichen. ... Wie hoch würde die Strafe ausfallen? ... Geht man also mal von 50 Tagessätzen aus (Durchschnitt) errechnet sich die Strafe: 50 X 1/30 (Nettoeink) = Strafe oder kann ich die Strafe mit Sozialstunden abarbeiten?
Leserforumvon guest-12317.12.2022 00:53:21 | Strafrecht | 2 Antworten | 12.10.2012 18:00
Hallo, ich habe eine Frage zu § 263 Betrug aus dem StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Es geht um Abschnitt 3. "(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat," Wie wird gewerbsmäßiger Betrug definiert? ... Wie sieht das eurer Meinung nach bei Betrug aus, wenn durch diesen eine Person an Waren gekommen ist und diese privat verwendet oder verschenkt hat.
Leserforumvon WasSollWerden | Strafrecht | 29 Antworten | 20.10.2017 00:17
Ich habe es ihm genauso erzählt wie ich es empfinde, ja ich habe ******* gebaut und dafür eine Strafe erhalten und den Schaden wieder gutgemacht. ... Der dann zuständige Richter, hat der dann einen kompletten Überblick über den ganzen Sachverhalt oder bekommt der nach Schema F nur eine Mitteilung da ist Person A wegen irgendwas mal verurteilt worden und ist wegen einer weiteren Straftat erneut, in der Bewährungszeit, straffällig geworden. ... Ja, aber die Strafe wird nicht erlassen, weil erst der Ausgang des neuen Verfahrens abzuwarten ist.
Leserforumvon energy123 | Strafrecht | 7 Antworten | 04.05.2004 16:50
. § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt, 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder 5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1). (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt. § 248c Entziehung elektrischer Energie (1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend. (4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
123·4