168 Ergebnisse für „verfahren stpo 153 zahlung“

Leserforumvon guest123-12 | Strafrecht | 1 Antwort | 30.05.2003 08:21
Folgendes Schreiben erhielten wir Dienstag in Abschrift zur Kenntnisnahme: "... beabsichtige ich, gemäß § 153 a Abs. 1 StPO vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen und das Verfahren einzustellen, wenn Sie dieser Maßnahme zustimmen und außerdem mit folgender Auflage einverstanden sind: Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 500,00 EUR an die Landeskasse ..... bis zum 26.06.2003. ... ... Bereits in 2002 wurde gegen diese Person ein Verfahren wegen Prozeßbetrug ung falscher Eidesstattlicher Versicherung gem. § 153 StPO eingestellt (allerdings ohne Bestrafung wegen der familiären Hintergründe). ... Ist die Zahlung dieser obigen Geldstrafe so eine Art "Verurteilung" oder wird das dann überhaupt nicht mehr berücksichtigt?
Leserforumvon Timo_K | Strafrecht | 8 Antworten | 16.03.2004 15:55
StPO zahlen RSV'en in aller Regel nicht. ... Interesse [§ 163 StPO] Über öffentl. ... wollte meinen thread aktualisieren. hat sich mittlerweile ergeben dass die StA mir ein Angebot gemacht: Einstellung gemäss §153 a Abs.1 StPO Zu zahlende Auflage: 400,-€.
Leserforumvon Kay1981 | Strafrecht | 4 Antworten | 14.04.2006 15:29
Der Staatsanwalt kann ja mit Zustimmung des Beschuldigten und des für die Hauptverhandlung zuständigen Gerichts das Verfahren unter Erteilung von Auflagen und Weisungen einstellen (§ 153a StPO). ... Wenn man eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung vorschlägt, vielleicht etwas höher. Am 15.4.2006 von DanielB Es ist auch der §153 Absatz 1 Satz 2 zu beachten.
Leserforumvon bitteumhilfe1 | Strafrecht | 10 Antworten | 23.03.2011 19:44
Hallo, ich wurde gefragt, ob ich der Einstellung meines Verfahrens gemäߧ 153 a StPOzustimme...was ich auch tun möchte. ... Die kommen bei einer Geldstrafe zur Anwendung, also z.B. 40 TS zu je 10 Euro, was bedeuten würde, dass 400 € zu zahlen sind und im Falle der Nicht-Zahlung 40 tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen wären. ... Der Brief kam von der StA und die unterbreitet mir jetzt die Möglichkeit, "durch Zahlung einer angemessenen Geldbuße für gemeinnützige Zwecke oder Ableistung gemeinnütziger Arbeit" (wortwörtlich) das Verfahren einzustellen.
Leserforumvon auge1 | Strafrecht | 4 Antworten | 12.02.2016 03:17
. § 153 a StPO vor dem LG in der Berufungsinstanz muss Person nun Verfahrensgebühren von 240 € & Termingebühren von 240 € & Anwaltsgebühren von 635 € zahlen. ... Laut Beschluss wurde das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt. ... Am 12.2.2016 von wirdwerden Aber die Zahlung der Anwaltskosten, das ist doch keine Auflage.
Leserforumvon krkboxen | Strafrecht | 74 Antworten | 19.05.2012 02:27
. § 153 Abs. 2 StPO. ... Anders ist das aber m.E. in den zunehmenden Fällen, wo aus unerfindlichen Gründen die Polzei das Verfahren einleitet und dann bereits die Amts-/StA das Verfahren nach 153, statt 170 einstellt. ... Und jetzt beschwert er sich noch, dass sein Verfahren am Ende "nur" gem. § 153 II StPO eingestellt wurde und gibt seinem Anwalt dafür die Schuld.
Leserforumvon luiluilui | Strafrecht | 10 Antworten | 04.02.2019 20:42
An dem Tag der Hauptverhandlung kam es aber nicht zu dieser da vorab in Absprache mit Staatsanwaltschaft sowie Nebenklägervertreter ausgehandelt wurde das Verfahren nach § 153 a II stpo gegen Auflage einzustellen. Zitat Protokoll: Der Verteidiger regte an, das Verfahren nach § 153 a II stpo ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz einzustellen gegen Zahlung einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 2500€ , zahlbar in fünf Raten. ... Am 4.2.2019 von luiluilui § 153 a stpo :Das wichtigste dürfte sein, dass gerade keine Schuld festgestellt wird, auch keine „geringe".
Leserforumvon webcasi | Strafrecht | 24 Antworten | 27.07.2011 17:09
Ich habe den gesamten Schriftverkehr mit ihm bei der Polizei abgegeben und die Beamtin meinte das wird eingestellt nach 153. ... Wenn da tatsächlich § 154 StPO steht, dann stehen da noch ganz andere Dinge im Raum. ... Wenn das Verfahren nach § 154 StPO eingestellt wurde, dann hat die Fragestellerin noch ganz andere größere Probleme am Hals.
Leserforumvon go377701-95 | Strafrecht | 2 Antworten | 02.01.2018 20:55
Geht innerhalb dieser Frist die Zustimmung nicht ein, wird das Verfahren fortgesetzt. ... Wäre der Schritt zur Zahlung ratsam? ... Aber mir scheint, dass eine Verletzung aus Sicht des Staatsanwalts ausreichend nachweisbar ist, sonst wäre das §153a StPO-Angebot nicht gekommen.
Leserforumvon Kruszynka80 | Strafrecht | 17 Antworten | 16.12.2016 11:21
Wenn gar nur nach § 153, Abs. 1 StPO eingestellt wurde, ist der Grund dass die Schuld als gering anzusehen wäre. ... "nur" nach § 153, Abs. 1 StPO eingestellt wurden, wird man -bei gleicher Sach- und Beweislage- in Zukunft nicht mehr unbedingt damit rechnen können. -- Editiert von !!... Offenslichtlich hatte sie die Zahlung übersehen.
Leserforumvon Sg-Maier | Strafrecht | 5 Antworten | 05.01.2012 17:59
Erst die Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO (welche man Ihnen offenbar gerade anbietet) beendet das Verfahren endültig. ----------------- "" Am 5.1.2012 von Sg-Maier Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort. ... Darauf hin hat der Staatsanwalt dann die Ermittlungen wieder aufgenommen, und das Verfahren nunmehr gem. § 153 oder § 153 a StPO eingestellt. ... Gerade dieses öffentliche Interesse darf aber nicht vorliegen, wenn das Verfahren gem. § 153 eingestellt werden soll.
Leserforumvon Miledy | Strafrecht | 3 Antworten | 01.11.2007 17:50
Die Staatsanwaltschaft hat ihn heute angeschrieben: ...in dem Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich vorbehaltlich Ihrer Zustimmung gemäß § 153 a Abs. 1 StPO vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen und werde das Verfahren endgültig einstellen, wenn Sie folgende Auflage erfüllen: Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 300,-- € zur Schadenswiedergutmachung an die anzeigende Person".
Leserforumvon krummrad | Strafrecht | 8 Antworten | 29.07.2011 11:10
Person A wird des Betrugs beschuldigt. http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft im Sommer 2002 nach § 153a STPO eingestellt. ... Das Verfahren wurde nach § 153 eingestellt. ... Im Übrigen gäbe es bei § 153 ja wenig Gründe, das Verfahren wieder aufzunehmen: Wenn die Staatsanwaltschaft meint, es läge kein öff.
Leserforumvon Castagir | Strafrecht | 11 Antworten | 19.03.2013 13:37
.) ----------------- "" Am 19.3.2013 von wastl Das mag sein, aber dann war, sofern das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt wurde, der Täter vermutlich geständig und hat nicht das Verfahren ignoriert. 20 TS sind für einen nicht geständigen Ersttäter in Ordnung. ... Oder gem. § 153 II StPO einstellt. ----------------- ""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." ... Anderseits halte ich die Anzahl der TS für Tat und Schuldangemessen insbesondere wenn der Beschuldigte hier gar keine Anstallten macht sich am Verfahren zu beteiligen. ----------------- "MFG Rechtsmacher PvDE-Mitte Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. " -- Editiert Rechtsmacher am 19.03.2013 19:54 Am 19.3.2013 von !!
Leserforumvon thefresh | Strafrecht | 4 Antworten | 21.05.2010 17:21
Der meinte, wenn ich mich einlasse und eine strafe im dreistelligen bereich zahle, würde er das nach §153 einstellen. jetzt meine frage: ist der ov für mich nun gefärdet? ... quote:und eine strafe im dreistelligen bereich zahle, würde er das nach §153 einstellen. Wenn die Einstellung mit der Zahlung einer Geldauflage verbunden ist, ist es eine Einstellung nach § 153a StPO (aber das nur am Rande) Ihre eigentl.
Leserforumvon JellyJoker | Strafrecht | 13 Antworten | 02.09.2010 20:39
Nach § 153 StGB hätte der StA das Verfahren aufgrund geringer Schuld eingestellt, bewiesen wär es dir trotzdem. ... Dann entscheide ich, ob ich die Zahlung tätige oder nicht. ... quote:Mit einer Einstellung nach § 153 StPO ist keine Schuldfeststellung verbunden.
Leserforumvon studiur | Strafrecht | 10 Antworten | 26.04.2006 13:06
Bei meiner Recherche habe ich die Aussage gefunden, dass das Verfahren in manchen Bundesländern nach § 153 StPO eingestellt wird, wenn der Wert der Ware unter 50 Euro betragen hat. ... Was mir nicht ganz klar ist, wenn es tatsächlich so sein sollte, wie Wastl schreibt, warum gibt es dann das Verfahren nach 153a StPO überhaupt? ... Was mir nicht ganz klar ist, wenn es tatsächlich so sein sollte, wie Wastl schreibt, warum gibt es dann das Verfahren nach 153a StPO überhaupt?
Leserforumvon clyde | Strafrecht | 7 Antworten | 17.03.2006 17:30
Das Verfahren kann mit iner sanktionslosen Einstellung gem. § 153 StPO, einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage gem. § 153 a StPO oder einem Strafbefehl enden, falls nicht Anklage erhoben wird.
Leserforumvon suppentopf | Strafrecht | 22 Antworten | 17.12.2011 14:10
Bei räuberischer Erpressung kommt nur eine Einstellung nach § 170(2) StPO in Frage, da bei Verbrechenstatbeständen solche nach §§ 153, 153a StPO nicht möglich sind. quote:ich habe schriftlich bekommen das das verfahren eingestellt wurde. er hat dann eine strafe bekommen? ... Bei Nicht-Zahlung wird das Verfahren fortgesetzt. ... Dann kann das Verfahren noch zusätzlich mit einem anderen Verfahren verbunden worden sein und das andere Verfahren könnte führen.
Leserforumvon simsim | Strafrecht | 2 Antworten | 01.07.2008 12:39
Mein Verschulden in diesem Fall wurde für gering befunden und das Verfahren gegen Auflage (Zahlung des Schadens) eingestellt. ... Genau und da steht auch die Einstellung eines Verfahrens noch § 153 oder 153 a oder einschlägigen dem JGG zugehörigen Vorschriften nicht drin. ... Im übrigen werden DORT alle Verfahren erfasst also auch Einstellungen nach § 170 II StPO.
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