Verjähren ( oder wie auch immer ) Verfahrenskosten die nicht berechnet werden oder werden können?? Ich hatte ein Verfahren am laufen welches am LG stattfand.
Ich habe eine Frage zur Zahlung einer Geldstrafe und Verfahrenskosten. ... Die Verfahrenskosten können nicht als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden, wie eine Geldstrafe. Die Verfahrenskosten werden im zivilrechtlichen Wege durch die Landesjustizkasse beigetrieben.
Da der Strafbefehl allerdings relativ niedrig ist, besteht m.M.n das Risiko, dass die Kosten eines Einspruchs durch die zusätzlichen Verfahrenskosten den ursprünglichen Strafbefehl übersteigen könnten. ... Zitat (von Rob238):die Kosten eines Einspruchs durch die zusätzlichen Verfahrenskosten den ursprünglichen Strafbefehl übersteigen könnten. ... Bei einem Freispruch betragen die Verfahrenskosten 0,00 Euro.
Hallo, habe schon einiges über den Strafbefehl im Forum gelesen, aber was so ein Verfahren kostet hab ich nirgendwo gefunden.
Guten Tag, und zwar geht es darum, ich war noch kürzlich in Haft, jetzt will das Gericht vom letzten Verfahren eben die Kosten eintreiben. ... Danke schon mal Am 10.8.2018 von drkabo Zitat:jetzt will das Gericht vom letzten Verfahren eben die Kosten eintreiben.
Im für Sie günstigsten Fall würde das Verfahren dann vor dem Amtsgericht eingestellt werden. ... Sollte das Verfahren in der Verhandlung doch noch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, dann auch. ... Geldauflage + 0€ Verfahrenskosten = ?
In beiden Fällen trägt der Angeklagte die Verfahrenskosten.
Das Verfahren wurde nun eingestellt. Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die Auslagen bleiben beim Angeklagten. Meine Frage: Zählen die Reisekosten zu den Verfahrenskosten oder zu den Auslagen, die er selbst zu tragen hat?
Strafbefehl rechtskrätig Nachforderung von Gerichtsgebühren
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Am 17.02 werden die Verfahrenskosten berichtigt und weitere Verfahrenskosten gefordert (Gutachterkosten, Verwahrkosten). ... Die Verfahrenskosten sind doch völlig unabhängig von der verhängten Strafe. wirdwerden Am 20.2.2016 von hanfiey Der zugestellte Strafbefehl soll in der Kostenrechnung "berichtigt" werden da weitere Verfahrenskosten entstanden sind/waren die nicht im Strafbefehl (Kostenrechnung)standen. Es geht um KFZ-Gutachterkosten und Verwahrgebühren die mit zum Verfahren gezählt werden sollen.
Der Polizist meinte, dass wahrscheinlich das Verfahren eingestellt wird, wegen erstmaligem Vergehen. Fallen für die Beschuldigte trotzdem Kosten an, so eine Art Verfahrenskosten?
Das werden kaum nur Verfahrenskosten sein. Es klingt eher danach, dass die Leute das Verfahren so viel kostet, also alles zusammen. ... Es klingt eher danach, dass die Leute das Verfahren so viel kostet, also alles zusammen.
Kann mir der Richter eine Ersatzfreiheitsstrafe aufbrummen oder wird ein Inkasso Verfahren eingeleitet? ... Bei uns können Verfahrenskosten nur via Inkasso eingefordert werden, deshalb meine Frage Am 5.7.2005 von DanielB Wie können in einem Verfahren mit Strafbefehl so hohe Verfahrenskosten entstehen? ... Jahre wird dieses Verfahren somit nicht dauern.
Wie hoch sind die Verfahrenskosten (Amtsgericht, 30Minuten, keinerlei Auslagen) und wie wirkt sich das auf meine 50 Sozialstunden aus? ... Die StA wird automatisch ein Verfahren einleiten. ... Gruß mümmel Am 27.11.2003 von muemmel Hi, im Jugenstrafrecht ist es doch möglich und üblich, die Verfahrenskosten der Justizkasse aufzuerlegen, oder irre ich mich da?
----------------- " " Am 28.12.2005 von Don Carlo123 Nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung geht das Verfahren zurück an die zuständige Vollstreckungsbehörde (Staatsanwaltschaft). ... Mit freundlichem Gruß. ----------------- " " Am 26.1.2006 von Smasher wie hoch sind denn verfahrenskosten ? ... Am 27.1.2006 von Kittelschürze @ smasher zur Höhe der Verfahrenskosten wurden bisher keine Angaben gemacht.
Hallo, während der Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen mich wurde das Verfahren eingestellt. ... Am 20.8.2016 von wirdwerden Die Verfahrenskosten trägt bei Einstellung die Staatskasse. ... Es sei denn, das ist so beschlossen worden. wirdwerden Am 20.8.2016 von Alex88123 Zitat (von wirdwerden):Die Verfahrenskosten trägt bei Einstellung die Staatskasse.
Gibts bereits eingestellte Verfahren? ... Gibts bereits eingestellte Verfahren? ... [/quote] In Anbetracht dessen, dass für die Berufung weitere rd. 230 EUR Verfahrenskosten dazukämen, wenn's schiefgeht, sollte man das, ja.
Ist es überhaupt dasselbe Verfahren/Aktenzeichen? ... Mit den Anwaltskosten hat der Staat dann nichts zu schaffen, in Hinsicht Verfahrenskosten. ... quote:Iiiich sprach von Verfahrenskosten, nicht von Anwälten.
Wenn es jetzt schon einen Gerichtstermin gibt, dann kann das Verfahren jetzt auch nicht mehr gestoppt werden, erst recht nicht durch die Polizei, die zum einen ohnehin kein Verfahren beeinflussen kann und zum anderen mit diesem konkreten Verfahren schon lange nichts mehr zu tun hat. Das verfahren könnte nur noch gestoppt werden, wenn der Antragsteller den Strafantrag zurücknimmt. Das wäre für diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht empfehlenswert, da dieser dann die Verfahrenskosten zu tragen hätte, vergl. § 470 StPO. ----------------- "justice"
(Verfahrenskosten) Ich halte es aber für ausgeschlossen, das ein Laie in der Lage ist einen ordentlichen Befangenheitsantrag anzubringen. ... Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter, auch dann nicht wenn der Richter den Verteidiger in einem anderen Verfahren rechtswidriger Weise in die Ordungshaft gesteckt hat. Weiter nicht ausreichend die Mitwirkung in frühern Verfahren gegen den BS oder seine Fam.angehörigen. quote: Wie ist eigentlich §311 Abs. 3 Satz 1 zu verstehen: Das Gericht ist zu einer Abänderung seiner durch Beschwerde angefochtenen Entscheidung nicht befugt ?
Auch hat die Krankenkasse wohl ihren Anspruch bis jetzt nur beziffert und Ihnen damit die Möglichkeit gegeben das Verfahren (wegen der Kosten der Behandlung) auf diesem Wege zu erledigen. ... Das Straf verfahren ist abgeschlossen und rechtskräftig. ... Dann wird man Sie zivilrechtlich verklagen (Verfahrenskosten rd. 2.500 €) und das Verfahren werden Sie verlieren, da sie für die Sache ja bereits strafrechtlich verurteilt sind, Ihre Schuld also erwiesen ist.