203 Ergebnisse für „verjährung verjährungsfrist“

Leserforumvon Manfred Rudolf | Strafrecht | 3 Antworten | 17.03.2005 11:41
Bei schwerwigenderen Straftaten beträgt die Verjährung 10 bis 30 Jahre. ... Durch bestimmte prozessuale Handlungen (Beschuldigtenvernehmung, Anordnung der Durchsuchung etc.) wird Verjährung unterbrochen - das heißt, dass die Verjährungsfrist vom neuen zu laufen beginnt. Die Verjährung ist jedoch spätestens dann endgültig eingetreten, wenn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist verstrichen ist.
Leserforumvon SteavyWonder! | Strafrecht | 18 Antworten | 10.05.2011 17:06
Ist die Annahme richtig das im Falle eines einfachen Diebstahls die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt? ... Die entscheidende Frage jedoch wäre wann die Verjährungsfrist beginnt und endet? ... Mithin beträgt auch die Verjährungsfrist 10 Jahre.
Leserforumvon Fitta | Strafrecht | 21 Antworten | 19.09.2010 18:06
Anders gefragt endet mit der strafrechtlichen Verjährung auch die zivilrechtlichen Möglichkeiten Verjährung ? ----------------- "" Am 19.9.2010 von DoctorWho quote:kann dann dieser Anspruch auch noch nach der strafrechtlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden? ... Nach § 78a Satz 2 StGB beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Taterfolg vollständig eingetreten ist.
Leserforumvon go595551-34 | Strafrecht | 3 Antworten | 18.11.2021 21:32
Inwiefern greift da eine Verjährungsfrist? ... Inwiefern greift da eine Verjährungsfrist?... [/i] und [i]§ 79a StGB Die Verjährung ruht, [...] solange dem Verurteilten [...]
Leserforumvon hot_trot_6 | Strafrecht | 5 Antworten | 07.09.2004 21:46
"Die prinzipielle Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre" Ist das nicht ein Widerspruch? ... Verjährung nicht auf die Kenntnis vom Täter ankommt. ... Danach gilt -prinzipiell- eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis von Tat und Täter.
Leserforumvon mikel1970 | Strafrecht | 8 Antworten | 13.04.2019 00:48
Absolute Verjährung tritt erst 2039 ein. 40 Jahre nach der letzten Tat. ... Die Verjährung ist wohl unterbrochen worden im Jahr 2002. "Absolute verjährungsfrist," bedeutet, dass eine Unterbrechungshandlung die VErjährungsfrist nicht mehr unterbrechen kann, die tritt in der Regel nach Verdoppelung des Zeitraums der "einfachen Verjährung" ein.
Leserforumvon dave.dun | Strafrecht | 4 Antworten | 30.09.2011 13:17
Warum gilt die Verjährungsfrist nicht erst nach der Manifestierung des Deliktes? ... ----------------- "" Am 30.9.2011 von Lenina Huxley quote:Warum gilt die Verjährungsfrist nicht erst nach der Manifestierung des Deliktes? §78a S. 2 StGB: "Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt
Leserforumvon toechta | Strafrecht | 4 Antworten | 23.08.2019 09:09
Gibt es da eine Verjährungsfrist oder sollte er sich vorher erkundigen wie viel da nun offen ist? ... Zitat:Gibt es da eine Verjährungsfrist Wenn es eine Geldstrafe (nicht Bußgeld/Geldbuße, nicht " Einstellung gegenGeldauflage") war, ist die Verjährungsfrist 3 oder 5 Jahre (je nach Anzahl der ausgeurteilten Tagessätze). ... Ruhens der Verjährung gilt das oben schon gesagte analog [§ 34, Abs. 4 OWiG] Am 23.8.2019 von toechta Vielen Dank für eure Antworten.
Leserforumvon HabekeineAhnung | Strafrecht | 9 Antworten | 09.03.2008 13:42
Am 9.3.2008 von HabekeineAhnung ganz einfach wenn jemand im jahr 1980 eine straftat begeht wo die verjährungsfrist 20 jahre beträgt, das gesetz aber 1998 geändert wird und nun die verjährungsfrist 10 jahre beträgt, dann wird man nach dem alten stgb verurteilt ja ja damals eine verjährungsfrist von 20 jahren galt und man nach dem gesetz vom tatzeitpunkt veruteilt wird oder?? ich will damit sagen dass die unetrbrechung der verjährung mit der neufassung beginnt und ab de rneufassung neue verjährungsfrist beginnt? ... Ändert sich die Verjährung zu ihrem nachteil und war diese bei gesetzesänderung noch nicht erreicht, dann haben sie Pech (so etwa bei § 211 StGB=Mord, wo die 30 Jährige Vj auf niemals-verjährung umgsetllt wurde). einen zusammenhang mit dem 1.4.1998 sehe ich nicht.
Leserforumvon Tollpatsch | Strafrecht | 2 Antworten | 31.03.2007 00:01
Wann beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist? a) ab dem Fälschungstag im Jahr 00 (dann ja Verjährung) b) ab Rechtskraft des Zivilurteils im Jahr 06, da er im Zivilverfahren von einer gefälschten Urkunde Gebrauch gemacht hat und der Erfolg der Tat mit dem Urteil eintritt?
Leserforumvon Pet123mitglied | Strafrecht | 8 Antworten | 14.11.2019 14:14
Da greift meiner Meinung nach nicht die Verjährungsfrist und man müsste sozusagen einen Präzedenzfall schaffen. ... Zitat:Da greift meiner Meinung nach nicht die Verjährungsfrist und man müsste sozusagen einen Präzedenzfall schaffen.Warum sollte die nicht greifen? ... Ob das Opfer an Burn-out leidet, im Koma liegt oder aus sonstigen Gründen 40 Jahre lang keine Angaben zur Sache macht, begründet ebenfalls kein Ruhen der Verjährung.
Leserforumvon HabekeineAhnung | Strafrecht | 9 Antworten | 07.03.2008 18:51
Am 7.3.2008 von wastl Nein, die Verjährungsfrist beginnt mit der Tat zu laufen. ... Die Verjährung ruht nicht. ... Nicht verjährt, weil die Verjährung länger läuft.
Leserforumvon Golfspiel | Strafrecht | 6 Antworten | 17.09.2011 10:54
topic_id=92573 Auszug: Zitat:Ein nach Ablauf der Verjährungsfrist abgegebenes Anerkenntnis kann die Verjährung nicht mehr neu beginnen lassen (BGH, NJW-RR 1987, BGH Urteil vom 21.11.1996 - IX ZR 159/95, BGH NJW 1997, 516, 517) http://www.kuehlbornundmoeller.de/aktuelles/verjahrung.html Zitat:Gemäß § 212 BGB beginnt aber die Verjährung erneut, wenn vor Eintritt der Verjährung der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch entweder ausdrücklich anerkennt oder aber eine Abschlagszahlung leistet. quote: Ich dachte immer, genau das soll verhindert werden mit dem § 212 III BGB. ... Muss die Anerkenntnis nach § 212 nun während der Verjährungsfrist erfolgen oder nicht? M.E. laut Palandt beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufenm, wenn die Verjährungsfrist schon abgelaufen war. ----------------- ""
Leserforumvon Robinhood1960 | Strafrecht | 3 Antworten | 18.04.2009 11:07
Hallo, Die Dauer der Verjährung richtet sich nach der Dauer des Strafmaßes. Z.B. " 5 Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind" Gibt es eine Korrektur der Verjährungsfrist (Strafrecht) wenn von dem 1 Jahr bereits 5 Monate abgeleistet wurden, danach aber die Person sich abgesetzt hat (und dadurch die Verjährung ins Spiel kommt)?
Leserforumvon ardsheal | Strafrecht | 5 Antworten | 13.09.2010 19:31
hallo hab mal ne frage wegen der verjährung... mein mann hat vor jahren mal mist gebaut und nen stempel nachgemacht. seine ex hat nun arge finanzielle schwierigkeiten und will geld von uns sehen, wenn nicht, will sie ihre damals gemachte falsch aussage rückgängig machen und ihn sozusagen "verpfeifen"... geht das noch??... danke im vorraus ----------------- "" Am 13.9.2010 von Anonymer_ist_besser Wenn der Vorwurf lautete .... - Urkundenfälschung = 5 Jahre - besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung = 10 Jahre Generell bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, heisst, sie dauert solange wie die Höchststrafe wäre.
Leserforumvon eveninhisyouth | Strafrecht | 11 Antworten | 06.10.2020 14:34
Man lese bitte § 12 des Berliner Hundegesetzes und anschließend § 31 des OWiG - daraus ergibt sich ganz klar eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. ... Man lese bitte § 12 des Berliner Hundegesetzes und anschließend § 31 des OWiG - daraus ergibt sich ganz klar eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. ... Bei Straftaten richtet sich die Verjährungsfrist nach der Schwere des Verstoßes.
Leserforumvon Markus81 | Strafrecht | 4 Antworten | 15.07.2007 15:00
Hallo, ich hätte mal eine generelle Frage zur Verjährung bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls nach §243. ... Wie sieht es jetzt aus mit der Verjährungsfrist? ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 15.7.2007 von Markus81 Hallo, dennoch scheinen ja viele Anwälte der Meinung zu sein, dass die Verjährungsfrist bei schwerem Diebstahl länger ist als bei einfachem.
Leserforumvon chris.s1975 | Strafrecht | 9 Antworten | 09.05.2015 09:40
Lebensjahr des Opfers plus 10 Jahre Verjährungsfrist. ... Lebensjahr des Opfers plus 10 Jahre Verjährungsfrist. ... Zitat:plus 10 Jahre Verjährungsfrist.
Leserforumvon Bada-Bing | Strafrecht | 10 Antworten | 24.02.2006 14:27
Die Verjährungsfrist für §§ 223, 240 sind 5 Jahre. ... Verjährung wäre somit 04/2009. ... @STREET & Co.: Eine Verjährung liegt also nicht vor.
Leserforumvon knusperfee | Strafrecht | 3 Antworten | 25.11.2008 11:38
Vielleicht können Sie dann klären, gegen welchen § er verstoßen und dann kann man mal die Verjährung klären. ... Jedoch beginnt die Verjährung erst mit der Volljährigkeit des Opfers.
123·5·10·11