7 Ergebnisse für „verleumdung internet erhalten brief“

Leserforumvon flashy2014 | Strafrecht | 1 Antwort | 13.11.2016 13:41
Hallo zusammen, ich habe per Post vor 2 Wochen einen Brief erhalten (ich war bis heute im Urlaub und habe den Brief erst heute gelesen). Es geht um eine schriftliche Stellungnahme zu einer Verleumdung die ich im Internet getätigt habe. 2014 hatte ich größere Probleme mit einem Internet Händler: http://www.123recht.net/Verkauf-einer-Ware-ueber-Haendler-__f470598.html Im Juni 2016 habe ich diese Probleme in einem Internetforum geschildert. Jetzt habe ich daraufhin (bestimmt von diesem Händler) eine Anzeige wegen Verleumdung erhalten.
Leserforumvon Volkovic93 | Strafrecht | 69 Antworten | 21.03.2023 17:28
Bei dem Gemotze im Internet hätte die Polizei nichts anderes mehr zu tun, wenn jeder sowas anzeigt.
Leserforumvon slowhands | Strafrecht | 10 Antworten | 18.08.2005 16:55
Hallo, als eigentlich eher harmoniebedürftiger Mensch habe ich mich entschlossen einer Beleidigung+Verleumdung zu entgegnen. ... Gut ist es natürlich, wenn Sie die Brief mitnehmen und kopieren lassen. ... Wir wollen keine langen Nachrichten erhalten.
Leserforumvon sammy1 | Strafrecht | 35 Antworten | 30.03.2008 03:38
Diesen Brief jage ich per Fax in deren Büro bis sie nicht mehr drüber wegsehen können. ... Am 2.5.2008 von Chiwah3 Hallo und guten Tag habe heute von der Anwatskanzlei Katja Günther eine Zahlungsaufforderung erhalten. 104,84 € soll ich bis zum 13.05.008 zahlen!!!! ... Dies grenzt für mich schon an Rufschädigung oder Verleumdung was die da von sich gibt.
Leserforumvon lieberanonym86 | Strafrecht | 17 Antworten | 05.01.2016 23:11
Allerdings haben Sie anscheinend anwaltlichen Rat erhalten, der genau davon abgeraten hat. ... Insbesondere sind das nicht das Internet und nicht die Familienhilfe. ... Das Internet und alles andere drum herum können schon deshalb keinen seriösen Ratschlag abgeben, weil sie den Fall nicht kennen.
Leserforumvon eighteeeeees | Strafrecht | 15 Antworten | 20.03.2023 00:28
Mir flattert ein Brief vom hiesigen Amtsgericht ins Haus. ... Urteil des Amtsrichters: 40 Tagessätze a 10 Euro wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung.
Leserforumvon StR | Strafrecht | 63 Antworten | 30.11.2003 16:02
Verleumdung kannst Du nur was unternehmen, wenn sie "in der Gegend rumerzählt", daß Du sie sexuell genötigt hast. Eine (auch falsche) Anzeige bei der Polizei ist keine Verleumdung, sondern ggf. eine "falsche Verdächtigung", aber da kümmert sich ggf. die Staatsanwaltschaft drum.
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