17 Ergebnisse für „verurteilung tilgung eintrag richter“

Leserforumvon sausbraus | Strafrecht | 7 Antworten | 03.05.2018 21:03
Es geht um einen Eintrag im Führungszeugnis und um die Hemmung einer Tilgungsfrist. ... Die Tilgung wäre also zum 8.10. 2017 fällig gewesen. ... Denn wie gesagt, zum Zeitpunkt der zweiten Verhandlung rief der Richter ein aktuellen Auszug ab und dort war anscheinend die Verurteilung vom 8.10.2007 nicht mehr drin.
Leserforumvon Grimm123 | Strafrecht | 9 Antworten | 16.01.2014 02:50
Unterscheiden sich Tilgung und Entfernung? ... Unterscheiden sich Tilgung und Entfernung? ... Der Richter X erkennt den Y und weiß über seine frühere Verurteilung zu 4 Wochen Dauerarrest Bescheid.
Leserforumvon Herbert B | Strafrecht | 12 Antworten | 09.11.2005 17:17
Wann wird der Eintrag im BZR und im Führungszeugnis gelöscht? ... Gruß + Danke im Voraus Am 7.1.2006 von DanielB Nach §§33,34,38 BZRG stand die Trunkenheitsfahrt bis 06/2005 drin, die gefährliche Körperverletzung dagegen steht weil es mehr als eine Verurteilung im Zentralregister gibt bis zur Tilgung aller Verurteilungen im Führungszeugnis. ... Falls sie nach der Verurteilung begangen wurde, gibt es einen neuen Eintrag im Bundeszentralregister und jede Verurteilung zu bis zu 90 Tagenssätzen steht ab diesem Zeitpunkt für drei Jahre in jedem Führungszeugnis... -- Editiert von danielB am 08.01.2006 03:38:56 Am 8.1.2006 von Hilflos!
Leserforumvon apollonia | Strafrecht | 10 Antworten | 03.09.2004 12:20
Allerdings würde die vorherige Tilgung der Schulden ziemlich sicher strafmildernd berücksichtigt werden - die bloße Ankündigung in der Hauptverhandlung, zahlen zu wollen, glaubt keiner, weil das jeder Richter jeden Tag hört und sich zeigt, dass die Zusage doch nicht eingehalten wird. Am 6.9.2004 von DanielB Hallo Bob, Ich bin bisher davon ausgegangen, dass - wie eine Anwältin im Rahmen einer Rechtsberatungsveranstaltung vor einiger Zeit erzählt hat, das Führungszeugnis solange ohne Eintrag bleibt, bis die erste größere Verurteilung (90 Tagessätze, oder entsprechende Freiheitsstrafe). ... Grundsätzlich mußt Du zwischen Bundeszentralregister(BZR)- und Führungszeugnis(FZ)eintrag unterscheiden.
Leserforumvon Champy | Strafrecht | 34 Antworten | 24.06.2020 13:27
Ein konsultierter Anwalt sprach im übrigen davon, dass die besagte gerichtliche Entscheidung des Berufsverbots nach 25 JArbschG oftmals vom Richter/Staatsanwalt nicht ausgesprochen wird und daher nicht ins Urteil/Strafbefehl gelangt. ... [quote=Champy]Ein konsultierter Anwalt sprach im übrigen davon, dass die besagte gerichtliche Entscheidung des Berufsverbots nach 25 JArbschG oftmals vom Richter/Staatsanwalt nicht ausgesprochen wird[/quote] § 25 JArbSchG wird nie(!) ... Im Strafbefehl wird nur die Geldstrafe zu unter 90TS erwähnt, weitere gerichtliche Entscheidungen werden nicht ausgesprochen.Dies ist seine erste Verurteilung und somit auch sein erster und einziger Eintrag im Bundeszentralregister (BZR).
Leserforumvon chris_ | Strafrecht | 13 Antworten | 11.01.2003 14:18
Wurde vom Richter nocheinmal zur Tat befragt. ... Lebensjahr vollendet hast und Dir bis dahin keinen BZR-Eintrag eingehandelt hast.... Voraussetzungen: kein weiterer Eintrag und kein besonderes öffentliches Interesse gegen die Tilgung [§ 63(2) BZRG] ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)" Am 20.3.2003 von !!
Leserforumvon McFly123 | Strafrecht | 7 Antworten | 30.04.2009 14:27
Dort wurde ich verwarnt, gleichzeitig wurde die Verurteilung von 30 TG a 30€ vorbehalten (Bewährungszeit 2 Jahre). ... Mit Wege verbaut meinte ich nicht die Aufnahme des Studiums, sondern die Aufnahme der Berufe des Anwalts/Staatsanwalt/Richter. ... Nun frag ich mich, was "entfernt" heißt, eine Tilgung oder eine vollständige Entfernung des Eintrages(also so, dass niemand mehr den Eintrag sehen kann)?
Leserforumvon AlexTePunkt | Strafrecht | 6 Antworten | 25.11.2020 17:29
Und da kommt der springende Punkt, mit so einem Eintrag würde mir wohl meine gewünschte Ausbildung nie Zustande kommen und ich komme nie aus dem derzeitigen Hamsterrad raus. ... Am 25.11.2020 von muemmel Ich frage mich nun ob die Verurteilung aus dem (erweiterten) Führungszeugnis entfernt wurde Ja. ... Für die Tilgung im FZ macht es aber keinen Unterscheid.
Leserforumvon Fragesteller2342 | Strafrecht | 10 Antworten | 19.02.2020 12:56
Ich möchte also wissen, ob ich ab dem 06.12.2020 keinen Eintrag mehr in meinem Führungszeugnis habe, oder ob der Eintrag der gesetzlich eintretenden Nebenfolge nach § 25 JArbSchG länger im FZ verbleibt als die eigentliche Verurteilung, die Endes diesen Jahres wieder entfernt wird. ... Wann wurde der Strafbefehl vom Richter unterzeichnet (müsste neben seiner Unterschrift stehen)? ... Zu den Daten: Der Strafbefehl wurde für den 06.12.2017 vom zuständigen Richter unterschrieben.
Leserforumvon spikey | Strafrecht | 28 Antworten | 12.07.2006 04:17
KV vorliegt, dem Richter, der Polizei, oder sonstwem, welcher für Fall B zuständig ist, einzusehen ??? ... Wenn man beispielsweise 7 Jahre später vor Gericht steht, kann der Richter oder sonst wer den Eintrag von vor 7 Jahren noch sehen ?? ... Siehe §34 (1) Nr.1b, §34 (1) Nr.3 i.V. §34 (3) BZRG; §46 (1) Nr 2b, §46 (1) Nr.4 i.V. §46 (3) BZRG. -- Editiert von danielB am 15.07.2006 10:59:55 Am 15.7.2006 von spikey für KV-Delikt mit Verurteilung zu 1 Jahr Fr.strafe ==> Eintrag 10+1 Jahre im BZR ????
Leserforumvon Michael! | Strafrecht | 5 Antworten | 20.09.2003 18:44
die Frage ist deshalb so wichtig weil ich momentan noch studiere und in drei Jahren fertig bin...deshalb wäre eine Tilgung von mehr als drei Jahren der absolute Untergang für mich,den mein studium wäre ja eigentlich sinnlos in diesem fall Am 23.9.2003 von !!... Wenn Du jetzt wegen der Beleidigung verurteilt wirst, kommt vor Fristablauf eine neue Verurteilung dazu, die bewirkt, daß beide Urteile im Führungszeugnis eingetragen werden (im BZR sowiso) Die Chance, die Du m.E. hast, ist zu versuchen über einen Rechtsanwalt eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO zu erreichen. ... Der Richter wird halt auch sehen, daß bei jeder Deiner Taten Alkohol im Spiel war, von daher könntest Du selber anbieten, daß man Dir eine Alkohol-Therapie als Auflage i.V.m. einer Einstellung nach § 153a StPO machen soll. ----------------- "Gruß, Bob (Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"
Leserforumvon guest-12312.12.2009 15:57:14 | Strafrecht | 16 Antworten | 09.12.2009 21:32
Und da Du zwei Geldstrafen innerhalb kürzester Zeit "bekommen hast", wird dann wohl auch ein Eintrag in dieses Führungszeugnis gemacht. ... Wenn diese neue Gesamtstrafe unterhalb von 91 Tagessätzen liegt, erfolgt auch kein Eintrag ins Führungszeugnis, da dafür immer die Höhe der Gesamtstrafe maßgeblich ist und eine Gesamtstrafe registerrechtlich immer nur als eine Verurteilung gewertet wird, egal wieviele Taten/Urteile in ihr enthalten sind. Einen Eintrag ins BZR gibt es aber trotzdem.
Leserforumvon Capt. Chaos | Strafrecht | 39 Antworten | 24.07.2007 16:18
Mein Kumpel rief eben an und erzählte mir das vor einer Stunde die Polizei bei Ihm zuhause war. Sie klingelten, er öffnete und fragte was sie denn möchten. Die Polizeibeamten hatten keinen Durchsuchungsbefehl, liessen sich aber nicht davon abhalten in seine Wohnung zu gehen und die Schränke aufzumachen.
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Leserforumvon SUSANE 112 | Strafrecht | 26 Antworten | 13.10.2008 20:11
Am 14.10.2008 von justice005 Als vorbestraft muss man sich nur dann bezeichnen, wenn man über einen Eintrag im Führungszeugnis hat. ... Am 19.10.2008 von DanielB @Mondlichtfee: Vorbestraft im landläufigen Sinne ist man, wenn man einen Eintrag im Führungzeugnis hat. ... Kommt immer darauf an, wie man sich selber bei der Aussage verhält und wie die STA / Richter entscheidet.
Leserforumvon tintenkleks | Strafrecht | 35 Antworten | 03.07.2004 20:15
Was im Falle einer Verurteilung herauskommt, kann man nicht sagen.
Leserforumvon HellsBell | Strafrecht | 29 Antworten | 14.10.2005 14:41
Im Übrigen ist der Hinweis auf Tilgung durch Freie Arbeit zutreffend.
Leserforumvon Jamirohead | Strafrecht | 30 Antworten | 04.03.2019 21:03
Oder ist es so, dass StA und Richter über die erste Tat keinerlei Auskunft bekommen, da die erste Tat ja getilgt ist nach 5J und die zweite Verurteilung ebenso nicht im FZ auftritt, da weniger als 90 TS, jedoch dann als neuer Eintrag im BZR auftaucht, ebenso mit einer Tilgungsfrist von 5 Jahren? ... Anscheinend auch nicht für Richter. ... Das heißt, wenn ein Richter darüber urteilt, weiß er nichts von der ersten Tat... doch NACH dem erneuten Urteil, stehen plötzlich wieder beide Taten im BZR... und kommt es zb. im Jahre 2020 zu einer weiteren Verurteilung, würde dann ein Richter vor Urteilsverkündung Einblick in BEIDE Einträge haben.
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