29 Ergebnisse für „zeug zeugenaussage“

Leserforumvon zeuge | Strafrecht | 10 Antworten | 18.11.2008 08:49
Kann man als zeuge seine bereits getätigte aussage korrigieren bzw. berichtigen? Wenn ja, in welchem Zeitraum? was bedeutet es wenn der Richter sagt, der Zeuge wird vom Eid freigesprochen?
Leserforumvon *Roja* | Strafrecht | 4 Antworten | 18.03.2015 21:42
Ich habe diese Zeugenaussage bei den zwei Polizisten, die am besagten Sonntagmorgen da waren gegen B gemacht, dass er ab und zu etwas holt. ... Leider kann man das nicht von den Menschen behaupten, von denen er das Zeug bekommt. ... Auch wird der Herr sich hüten, seine Bezugsquellen zu nennen oder gar gewerbliches Hantieren mit dem Zeug eingestehen.
Leserforumvon Nik955 | Strafrecht | 7 Antworten | 22.09.2004 11:01
Die kriminalpolizei bedrängt ihn maßivst eine zeugenaussage zu machen von wem er das Zeug damals hatte.
Leserforumvon Nofear21 | Strafrecht | 10 Antworten | 01.12.2009 19:58
Die Polizei kommt zu ihm nachhause wegen der Zeugenaussage. ... ----------------- "" Am 1.12.2009 von Harry van Sell Was soll den so schlimm an einer Zeugenaussage sein? ... Die wollen das Zeug schliesslich verkaufen.
Leserforumvon bram | Strafrecht | 5 Antworten | 01.07.2011 11:58
Wenn nein, muss die StA und Polizei natürlich ermitteln, und ohne irgendwelche Aussagen (die Du Gott sei dank nicht gemacht hast), wird es sehr schwer ohne Beweise und nur mit ggf. einer Zeugenaussage Dir irgendwas anzuhängen. ... Solange die keinerlei Beweise haben wird man Dir auch keinen Strick draus drehen können. ----------------- "" -- Editiert am 01.07.2011 13:09 Am 1.7.2011 von bram Deswegen habe ich nichts gesagt - es gibt eine Zeugenaussage gegen mich, die besagt ich hätte dort konsumiert, jedoch nicht gekauft und das war's soweit ich weiß.. Ich hoffe darauf, dass alles fallen gelassen wird und da ich ab jetzt nichts mehr mit dem Zeug zu tun haben werde werde ich wohl auch meinen Führerschein behalten können, oder?
Leserforumvon kathi19 | Strafrecht | 3 Antworten | 17.12.2003 08:54
alle wurden mit aufs revier genommen,urinprobe abgeben,aussage machen usw. des weiteren hat meine freundin jemanden angeschissen, der drogen verkauft und ich hatte es für zwei der beteiligten besorgt.mein freund und ich wollten absolut nichts machen,saßen nur mit im auto.nächstes problem ist das die andere noch minderjährig ist.ein paar wochen später hat die kripo die beiden ran gekriegt von denen ich das zeug hatte. der das eigentlich konsumieren wollte saß am steuer, wurde aber so zusagen frei gesprochen, obwohl dieser schon das zweite mal mit drogen auffällig war.nun muss ich aber wahrscheinlich als hauptzeuge zu der gerichtsverhandlung von den anderen beiden wo ich das her hatte.die kripo hat unser verfahren bereits eingestellt wegen geringer menge(1g).warten nur noch auf den bescheid der staatsanwaltschaft. was blüht mir jetzt im bezug der anderen, denn die verhandlung wird bald kommen! ... Du machst Deine Zeugenaussage, und das war's.
Leserforumvon Phily_AUT | Strafrecht | 1 Antwort | 29.03.2010 16:58
Gegen 3:00 werden Person A und B von der Polizei aus einem Club mitgenommen zur Zeugenaussage. Aufgrund der starken Alkoholisierung redet Person A nur wirres Zeug - kann also keine Anzeige erstatten.
Leserforumvon K.T.F. | Strafrecht | 6 Antworten | 13.06.2006 20:34
Ich hatte das Zeug nicht käuflich erworben, es wurde mir sozusagen 'angeboten', wobei die Zeitspanne zwischen Angebot und Konsum höchstens 1 Minute betrug. ... Als Zeuge muss man aussagen, man darf verweigern, wenn man sich selbst belastet, also wenn die Zeugenaussage auf einmal eine Beschuldigtenaussage wird.
Leserforumvon BW8293 | Strafrecht | 6 Antworten | 03.07.2011 15:27
wirdwerden ----------------- "" Am 3.7.2011 von BW8293 Nein, sondern weil sie mir zeug unterstellen, wo garnicht stimmen... ... Am 3.7.2011 von muemmel Und Sie wissen natürlich ganz genau, daß das nicht etwa auf einer vielleicht auch falschen Zeugenaussage beruht, sondern daß die Polizei sich das aus lauter Langeweile ausgedacht hat?
Leserforumvon Peterpan1234 | Strafrecht | 7 Antworten | 27.07.2012 11:46
Am 27.7.2012 von muemmel Natürlich durften sie das - es gab eine Zeugenaussage und offenbar auch Hinweise aus der Telefonüberwachung: Das genügt völlig für eine Hausdurchsuchung. ... Also 20 Fälle des Handels... quote: die müssen doch wohl mindestens eine Observation machen, damit die 100% sicher sind wo das Zeug herkommt oder ob das alles überhaupt stimmt?! ... Eine Zeugenaussage ist grds. ein Beweis(mittel).
Leserforumvon alfredq | Strafrecht | 15 Antworten | 09.02.2008 23:31
Am 10.2.2008 von alfredq Danke für die schnellen antworten, ich denke ich werde erst einmal den Termin zur Zeugenaussage wahr nehmen und dann Ihren rat beherzigen und zeitnah einen Anwalt konsultieren. ... Am 10.2.2008 von alfredq Eine letzte Frage noch, ist es ratsam vor der Zeugenaussage einen Anwalt um rat zu bitten, oder sollte ich erst einmal die Zeugenbefragung hinter mich bringen, da ich nämlich wirklich nicht zweifelsfrei nachweisen könnte woher ich das Buntmetall hatte. ... Wenn an der Sache etwas nicht koscher ist [also wenn das Zeug z.B. 1. gestohlen ist, Sie sich also der Hehlerei schuldig gemacht haben, und/oder 2. wenn Sie und/oder der, der Ihnen das Zeug übergeben hat, Sozialleistungen bezieht und die Verkäfe nicht gemeldet wurden, Sie sich also wegen (bzw. der Beihilfe zum) Sozialleistungsbetrug schuldig gemacht haben] wäre es sicherlich am schlausten, überhaupt nichts auszusagen undm die Ladung zu ignorieren, solange nur die Polizei 'zum Tanz bittet'.
Leserforumvon jackass77 | Strafrecht | 3 Antworten | 08.07.2009 00:01
Ich war gerade bei ihm als die Polizei kam und wir hatten (zu dritt) TV geguckt.Stand da also plötzlich der Polizist im Raum und hat erklärt es würde nach Haschisch riechen und wo wir das Zeug hätten. ... oder muss ich nur ne zeugenaussage machen oder was sonst?
Leserforumvon Nonsens | Strafrecht | 14 Antworten | 29.06.2007 17:17
Dann wäre praktisch nurnoch die Aussage des Dealers da und allein mit einer Zeugenaussage kann man doch keinen Prozess eröffnen. ... Du hast immerhin in einem sehr kurzem Zeitraum fast 50 gr erworben und wohl kaum das Zeug alles selber geraucht. ... Damit mußt du rechnen, also weg mit allem Zeug und bleib sauber.
Leserforumvon basbug | Strafrecht | 1 Antwort | 24.04.2004 13:24
Ich habe die Schuld auf mich genommen, habe einem Urintest zugestimmt(THC positiv), habe irgendjemand fiktionalen beschuldigt von dem ich das Zeug(6Gramm 50 Euro) gekauft hab. Bei der Zeugenaussage hat der Polizist aus eigener Motivation reingeschrieben, dass ich ErstKiffer bin, und da Mein Praktikum in den Sommerferien begonnen hatte, nun eben meine Ferien nacholen wollte mit ein paar Joints Zusätzlich haben die eine Hausdurchführung durchgeführt ohne etwas zu finden.
Leserforumvon Schicksalsschlag | Strafrecht | 22 Antworten | 10.07.2008 22:04
Wurde das Zeug aus dem Ausland eingeführt, ist die Mindeststafe 2 Jahre [§ 30 BtmG]. ... Und ob du es *kein Dealer auf Geschäft* nennst oder nicht, er wollte durch den *Transport* dafür sorgen, dass das Zeug unter die Leute kommt. ----------------- "gruß azrael " Am 14.7.2008 von Schicksalsschlag da hast du recht, er hat es unter die leute gebracht. ... Was die polizei sagt, dass er bereits mehrere kilos angeboten hätte, ist nur eine zeugenaussage. das kann ein x beliebiger sein, der ihn kennt, und um den eigenen hals aus der schlinge zu z
Leserforumvon Thomass | Strafrecht | 8 Antworten | 10.11.2004 13:19
.:-)) jetzt hat mein freund wegen dem video bereits eine gerichtsverhandlung hinter sich ( wurde verurteilt...er war auch auf dem Video zu sehen.. )----aber darum geht es weniger------- jetzt folgendes: jetzt hat er von der Polizei eine vorladung zu einer Zeugenaussage bekommen. und die wollten natürlich von Ihm die Namen der Leute, die noch neben ihm auf dem video zu sehen sind, wissen. ... (Ich denke zwar nicht das die das ohne eine Zeugenaussage schaffen, aber wer weiß!!) ... Vielen dank an euch.......es ist mir jetzt um einiges wohler, da ich mit all dem zeug nichts mehr am Hut habe.
Leserforumvon Man_go | Strafrecht | 14 Antworten | 27.09.2011 21:10
Ich vermute jetzt, dass sie mich bald eventuell zu einer Zeugenaussage laden. ... Also sollte ich ihrer Meinung nach bei einer Zeugenaussage einfach das sagen, was ich auch der Polizei bei der Anzeige gesagt habe? ... (wenn es über die lief) zahlt -wenn das Zeug außerhalb des Hauses wegkommt- ausschliesslich bei Raub, also weder bei Diebstahl und erst recht nicht bei "verloren" Ansonsten wurden die Alterntiven ja aufgezählt: Man kann komplett "reinen Tisch machen", dann hat man ein Verfahren wegen "Vortäuschen einer Straftat" und Betrug am Hals (mit Strafmilderung wegen Selbstanzeige) Man kann -wastl folgend- sagen, dass der Verdächtige nicht der Räuber ist und weitere Fragen in Hinblick auf § 55 StPO verweigern Man kann den Verdächtigen fälschlich der Tat beschuldigen (ggf. auch noch vor Gericht).
Leserforumvon fb466090-31 | Strafrecht | 12 Antworten | 18.05.2017 18:45
Hier klagt der Staat gegen Schläger X - Ihr Freund hat damit gar nichts zu tun (außer seiner Zeugenaussage natürlich). Am 18.5.2017 von fb466090-31 Da ich mich mit dem ganzen Zeug nicht groß auskenne muss ich eine dumme Frage stellen.
Leserforumvon go433117-48 | Strafrecht | 5 Antworten | 24.01.2016 08:52
(was sein job war da (D) ihn dafür bezahlte aber das ist nicht weiter wichtig) sie sagte nichts weiter dazu und es passierte 1 woche ca gar nichts die angebliche verläumdung (A) hat eine Schwester (E) die beiden wollten mit ihrer Mutter über Familien probleme reden dabei kamen sie auf den ^ vorherigen abschnitt zu sprechen und (A) und (E) merkten noch weiter an das sie beide häufige sexuelle anspielungen in sprüchen von (B) hören würden aber nicht weich dastehen wollen und dann ein theater anfangen es aber schon sehr unangenehm sei Baten aber darum (D) nichts davon zu erzählen da es ihn nichts angehe da (A) und mittlerweile (E) sich nicht mehr mit (D) verstehen Ein Paar tage vergingen (D) Schrieb ihr (A) SIe gehöre in die Psychatrie und so erfuhr (A) das ihre mutter es (D) erzählte und anscheinend etwas übertrieben hat eine woche später musste (A) zu (D) um mit ihrer mutter etwas zu besprechen weder (A) noch (D) sprachen das thema an und redeten nur über belangloses zeug Nun erhielt (A) Post von einem Anwalt das ihr vorgeworfen würde zu ihrer Mutter Gesagt zu haben das sie Sexuell belästigt worden sei von (B) was dieser ablehne da er (A) nur flüchtig kenne und diese die aussage vor (D) angeblich eine woche später wieder Revidiert hat bei einem Gespräch und (B) besteht nun auf eine Anzeige. der Zeuge für die verläumdung ist ihre Mutter (C) und Sie(A) solle sich nun äussern Fragen und eigene Gedanken ? ... Sollte sie sofort zum Anwalt gehen für ein antwort schreiben und ggf. eigener anzeige oder kann sie abwarten da die Anzeige abgewiesen werden könnte wenn sie eine einfache Antwort mit ihrer sicht der Dinge und Aussagen von (C) und (E) zurück schickt und wie soll auf die Aufforderung zur Zeugenaussage reagiert werden.Undd wie soll auf die Aufforderung zur Zeugenaussage reagiert werden?
Leserforumvon warren1989 | Strafrecht | 10 Antworten | 01.11.2009 13:38
Meine Fragen : - Ich habe ja die Polizei selber gerufen, wäre doch total dämlich würde ich das Zeug nehmen oder verkaufen und dann selbst anrufen.. kann ich das so sagen? ... Keine Zeugenaussage etc.
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