6 Ergebnisse für „adresse forum hausverbot mail“

Hausverbot im Internetforum 3,43 von 5 Sterne
Leserforumvon guest-12310.05.2021 10:15:37 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 21.02.2016 21:23
Hallo, wie konkret muss man jemandem darüber informieren, dass er in einem Internet-Forum Hausverbot hat, damit die Person belangt werden kann, wenn sie sich dennoch erneut anmeldet? ... RK Am 22.2.2016 von Foo Eine Information per Mail reicht ja eigentlich aus, dann das Sperren des Accounts. Die Mail Adresse kann man ja auch in dem Adminbereich sperren so das der Nutzer sich darüber nicht anmelden kann.
Leserforumvon Wasad | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 15.11.2009 03:52
Eine IP-Adresse zu veschleiern ist für Leute die sich damit auskennen nur ein Mausklick ... ... Beispiel: "Ein Supermarktleiter gibt jemanden Hausverbot lebenslang. ... Dann hat sich derjenige an das Hausverbot zu halten.
Leserforumvon Sunshine2008 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 14.08.2011 17:54
Gast gesperrt wird, anhand der IP-Adresse? ... Ansonsten ist pauschales "virtuelles Hausverbot" nicht pauschal durchsetzbar, wie auch das OLG Frankfurt Main urteile: (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 5. ... Es wurde zwar schon öfter die IP Adresse gesperrt, aber wohl nur die letzten Ziffern.
Leserforumvon doneta | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 22 Antworten | 23.08.2018 10:56
Hallo, ich habe Probleme mit einem Forum. ... Daraufhin kam am13.08.2018 per Email diese Antwort der Forumsbetreiber: "Herzlichen Dank für Ihr Schreiben per Mail vom heutigen Tag. ... Die Rechnung gibt es nur im Forum.
Leserforumvon Michael Rhein | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 23.06.2006 09:03
Derzeit habe ich ein Mitglied aus dem Forum verbannt, durch das SMF Forum kann ich sowohl, Benutzername, IP, Host etc. ... Grüße Michael Am 23.6.2006 von HotDog ja, wenn du die Adresse von ihm hast, kannst du ihm ein Brief schreiben und ein "Hausverbot" erlassen.. oder per E-Mail/Forenbeitrag/Private Nachricht..
Leserforumvon Javun | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 21 Antworten | 28.09.2011 17:33
Nach Auflösung der Geschäftsbeziehung dürfte doch Amazon auch keine Kreditkarteninformationen, Adresse, Geb.Datum usw. von mir besitzen oder ausswerten. ... Gar nicht. quote:Nach Auflösung der Geschäftsbeziehung dürfte doch Amazon auch keine Kreditkarteninformationen, Adresse, Geb.Datum usw. von mir besitzen oder ausswerten. ... Darüber wurde der Kontoinhaber des betreffenden Kundenkontos per E-Mail informiert.
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