28 Ergebnisse für „adresse frage nie internetseite“

Leserforumvon 50000 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 17.09.2013 17:40
Soweit ich mich erinnern kann habe ich nie irgendwas dort gekauft noch irgendeine Mitgliedschaft erworben und ich habe dort auch nie meine Kontodaten angegeben. ... Frage ist ob die Adresse die zu diesem Unternehmen genannt wird überhaupt existiert bzw. ob man dort überhaupt jemanden erreicht. Die Adresse des gen.
Leserforumvon Johannes D. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 16.04.2008 17:29
Daher meine Frage, inwieweit bin ich nun in der Pflicht das zu bezahlen. ... Gib mal die Internetseite hier an! ... Der gerichtliche Bescheid wird nie kommen.
Leserforumvon guest-12313.02.2013 18:35:55 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 28 Antworten | 12.04.2012 15:08
Die Internetseite ist Streitgegenstand. ... Aber es gibt Anhaltspunkte die darauf schließen lassen ,das die IP Adresse vom Rechner des Klägers zu 99% stammt. ... Dann natürlich die Frage: Wer von diesen Personen bekommt die Strafe?
Leserforumvon Christian_K | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 21.06.2010 17:20
Ich habe mich mit fiktivem Namen und fiktiver Adresse und echter Mailadresse angemeldet, da ich glaubte, es ginge lediglich um eine Gratisregistrierung ohne weitere Verpflichtungen. ... Danach durfte aufgrund der Gestaltung der Internetseite durch die Beklagte der Kläger davon ausgehen, das Angebot der Beklagten werde keine Kosten verursachen. ... Eigentlich hatte ich noch nie mit dir was zu tun, es sei denn, du bist ein Troll, der sich nach seiner Sperre unter neuem Nick anmeldete...
Leserforumvon stewie | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 30.09.2004 15:12
Von der Registrierung hat checkshopper die IP-Adresse etc. aber meine Email mit dem Widerruf haben die angeblich nicht erhalten. ... Ich frage mich, ob diese Firma überhaupt Aufträge vergibt, oder ob die ihr Geld mit den Registrierungs- bzw. ... Rahmenvertrag vor mir und sehe nichts, aber auch garnichts von einer Bearbeitungsgebühr stehen, auch nicht auf der Internetseite.
Leserforumvon Dinsche | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 17.03.2008 13:03
Da ich diese Website nicht kannte und mich auch dort nie angemeldet habe, ignorierte ich sie. ... Nun zu meiner Frage: Die schrieben mich ja mit einem Namen an, der nicht meiner ist. ... Vermutlich wurden Rechnungen für Mitgliedsbeiträge bei den Geschädigten eingefordert, obwohl die Geschädigten lediglich eine Internetseite genutzt, aber zu keiner Zeit eine Mitgliedschaft eingegangen sind.
Leserforumvon ichregmichauf | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 25.02.2008 11:42
Ich weiß aus sicherer Quelle, dass mein Provider (dort wo ich meine Internetseite und meine E-Mail Adresse habe) das von mir selbst vergebene Kennwort für den Zugriff auf den Mailaccount kennt. ... Wenn ich Dussel mein Passwort vergesse bin ich natürlich froh, wenn es ein System gibt, dass mich z.B. nach meiner festgelegten geheimen Frage fragt (z.B. ... Das Kennwort wurde ja wohl an die von dir authorisierte Adresse gesendet.
Leserforumvon conny9949 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 22.01.2008 21:30
Also brauchen sie die Daten der IP-Adresse. ... Und der Clou: Die 14-tägige Frist greift hier fast nie. ... Vorauszahlung ohne Garantie der Existenz der Internetseite bzw. der Firma und damit der versprochenen Leistung. 7.
Leserforumvon go323590-83 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 02.06.2012 18:10
Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Seite auch nach deutschem Recht als Privat gilt und die Impressumspflicht entfällt. ... Eine statische Seite mit 3 Fotos, die sich nie ändern, ist hingegen "privat" i.S.d. ... Es ist wirklich unmöglich, dass ich mein Nachnamen und meine Adresse veröffentlichen kann.
Leserforumvon blue.miracle | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 26 Antworten | 17.11.2015 14:13
Nun die Frage. ... Aur der folgenden Internetseite findet sich dazu eine Erklärung. ... Frage an alle.
Leserforumvon kühlschrank | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 185 Antworten | 31.12.2009 01:15
Da ich dachte es handelt sich um einen kostenlosen Download, bin ich der Forderung einer Registrierung nachgekommen, jedoch mit fiktivem Namen und einer real existierenden Email-Adresse. ... Die Kosten eines Mahnbescheides liegt dagegen im unteren zweistelligen Bereich. -- Editiert am 05.01.2010 20:38 Am 11.1.2010 von soulart hallo, ich bin ebenfalls auf die seite Top-of-software wegen des downloads des acrobat readers reingefallen, und dass mir als grafiker. nun muss ich sagen, dass die preisangabe leider nicht unten versteckt, sondern oben lesbar erscheint. ich habe heute die aufforderung erhalten, den betrag von 96 € zu überweisen, mit dem hinweis, dass seit heute qusi, nach 14 tagen, das wiederrufsrecht abgelaufen sei. allerdings hatte ich dieses wiederrufsrecht nicht beim download des areaders gesendet bekommen. die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren... wäre die preisangabe und die notwändigkeit des anklickens der agb nicht gegeben gewesen, würde ich ruhigen gewissens nicht reagieren, aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen. mfg soulart ----------------- "" Am 11.1.2010 von guest-12318.01.2010 12:52:52 --- editiert vom Admin Am 11.1.2010 von seba79 quote:die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren...
Leserforumvon vorbi | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 11 Antworten | 27.02.2005 02:30
Unrichtig ist jedoch die angegebene E-Mail-Adresse. ... Auch über Google oder ähnliche Internet-Suchdienste lässt sich nichts über die im Anwaltsschreiben genannte E-Mail-Adresse herausfinden. ... Die Frage ist jetzt: Wer muss das tun?
Leserforumvon Schulfest2006 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 26 Antworten | 03.09.2006 09:44
Weil die Adresse ja nicht existiert.... ... Ich selbst würde nichts wegwerfen (getreu dem Motto 'man weiß ja nie'), aber auf nichts reagieren. ... Der Anbieter bietet auf einer Internetseite "1sms.ch" 125 kostenlose SMS pro Monat an, die in Wirklichkeit 8 Euro/Monat kosten.
Leserforumvon SnakePT | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 237 Antworten | 05.03.2006 00:49
Denn alle diese Angebote, bei denen man lustiger Weise immer 84,- Euro zahlen soll, leben nur davon, dass Leute die AGB nicht richtig lesen oder irgendwo im Kleingedruckten auf der Internetseite die tatsächlichen Kosten versteckt sind. ... Erklärung zur Rechnung: Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere Teilnahmebedingungen akzeptiert. ... ENDE Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte IP-Adresse gespeichert.
Leserforumvon arnehh | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 28 Antworten | 29.06.2007 00:22
Vorgestern habe ich mich bei megadownloads.net registriert und meine Adresse versehentlich nicht ganz korrekt angegeben. ... Am 29.6.2007 von arnehh @Jotrocken: Frage mich gerade, ob du so gut Investmentfonds managen kannst wie ich.. ... Die Frage ist nur, wo kommt dann das Geld zum investieren her, wenn man den ganzen Tag damit beschäftigt ist und nicht gerade Fondsmanager o.Ä. von Beruf..
Leserforumvon OmZone | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 25 Antworten | 19.02.2012 12:51
Andere Frage: Wenn auf kommerzielle Seiten verlinkt wird - da möchte doch zumindest ein Impressum stehen? ... Welche Frage? ... Der Inhaber und Betreiber der Internetseite kann nicht kontrollieren ob und im welchen Umfang unaufgeforderte Werbung für seine Plattformen geschalten wird.
Leserforumvon rainerzufall123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 27 Antworten | 01.10.2013 13:22
Meine Frage ist nur: Sollte ich wirklich zu Polizei gehen und eine Anzeige gegen unbekannt stellen?? ... Die Behauptung "über Adresse abgeschlossen" ist kein gerichtsfester Beweis. ... Sowohl die Adresse, als auch die Telefonnummer sind nicht korrekt.
GMX - Mahnung 5 von 5 Sterne
Leserforumvon Ratte1920 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 37 Antworten | 30.04.2009 00:22
Nun die Frage... wie soll ich mich verhalten? ... Habe nie was mit denen zu tun gehabt. ... Müsste GMX nicht mindestens die Kontodaten oder IP-Adresse als Beweis anführen können?
Leserforumvon guest-12303.12.2023 06:48:38 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 195 Antworten | 21.11.2012 16:16
Ich würde zunächst den Urheberrechtsverstoß bestreiten, so sie nicht mal die Software kennen, angeben dass weder Bittorrent noch diese Software installiert ist, dass man diese Software nicht einmal kennt, nie genutzt hat und das nie vor hatte. ... Also auch meine frage hier, was kann man noch tun? ... Lassen Sie sich genau das schriftlich bestätigen, dass es nie eine Anfrage gab und nie eine Beauskunftung ihrer Person und dann schleunigst Strafanzeige erstatten wegen Betrugs, sowie die Anwaltskammer informieren wegen Beihilfe des Betrugs.
GMZ Service für Schufa . 3,25 von 5 Sterne
Leserforumvon Kevin1990 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 08.07.2013 14:01
Hallo, ich habe am 14.6.2013 auf der Internetseite Gmz-Service-fuer-Schufa.de mir eine Auskunft über meine Schufa geben lassen bzw. wollte ich es da es per Vorkasse war. ... Daher auch meine obige Zustimmung zu der selben Frage.
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