19 Ergebnisse für „anbieter bestellung kostenlos“

Leserforumvon AndreN | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 22.06.2004 07:36
Kann der Anbieter diese Stornierungsgebühr verlangen und ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? ... Der Widerruf eine bereits geschlossenen Vertrages ist auf jeden Fall kostenlos. ... Steht in der Bestellbestätigung denn eine Angabe, in welchem Zeitraum eine Stornierung kostenlos möglich ist?
Leserforumvon sicar | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 07.06.2005 21:25
Am 21.0505 habe ich eine Anmeldung bei xxxxxxx, ein Anbieter von verschiedenen Downloadmöglichkeiten, getätigt. Der Anbieter verspricht 14 Tage freien Zugang, um sich einen Überblick über sein Angebot zu verschaffen. ... Meine Frage: Ab wann beginnt die Vertragslaufzeit, beim Absenden der Bestellung oder nach Einrichten des Zugangs?
Leserforumvon neothedog | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 8 Antworten | 03.02.2008 09:47
Hier fällt auf das der Anbieter keine Lieferzeiten angibt. ... Lässt der Anbieter diese verstreichen so würde ich stur eine Mahnung senden. ... Sofern es sich um eine Onlinebestellung handelt, hat man ein 2-wöchiges Widerrufsrecht seiner Bestellung.
Leserforumvon edinio | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 2 Antworten | 23.07.2010 00:10
Innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe Ihrer Bestellung können Sie Ihren Auftrag ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, Email) widerrufen. ... Viel Glück bei der Teilnahme wünscht Ihnen Ihr Profiwin.de Team http://www.Profiwin.de ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- so - an diesem Tag habe ich mich bei X scheinbar kostenlosen Gewinnspielen angemeldet (stand immer groß "kostenlos" drauf - dass da Mahnung zu vergessen sind, ist mir auch klar) & bin mir nicht mehr sicher ob ich nun doch so blöde war mich bei Profiwin.de anzumelden. ... Auch ist kein einziger Fall bekannt, bei dem der Anbieter klagte, sondern man hofft, dass sich die Leute einschüchtern lassen und "freiwillig" zahlen. -- Editiert am 23.07.2010 00:20
Leserforumvon mak1991 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 10 Antworten | 24.01.2011 19:05
Bereits neben dem Anmeldebutton steht deutlich sichtbar Jetzt 14 Tage kostenlos testen In Signalfarbe http://img163.imageshack.us/i/savetv1.jpg/ Auf der nächsten Seite nochmal mehrfache Hinweise auf die Kostenpflicht: Sie können Save.TV XL 14 Tage kostenlos testen und jederzeit kündigen. ... " -- Editiert am 25.01.2011 21:59 Am 25.1.2011 von seba79 quote: Bereits neben dem Anmeldebutton steht deutlich sichtbar Jetzt 14 Tage kostenlos testen In Signalfarbe Eben! ... Auch unter "Ihrer Bestellung" wird dagegen erneut der Betrag 0,00 Euro (ohne irgendwelche Bedingungen oder Einschränkungen) ausgewiesen.
Leserforumvon MBGucky | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 22.05.2006 20:09
Trotzdem hätte ich einen Trostpreis gewonnen und dürfe 2 Wochen kostenlos Lotto spielen. ... Trotzdem erhielt ich heute Post von dem Anbieter mit einer Auftragsbestätigung. ... Am 31.5.2006 von MBGucky UPDATE zunächst mal, das, was ich hier Auftragsbestätigung genannt habe, nennt sich eigentlich "Exclusiv - Bestellung" und hat unten noch einen Abschnitt, auf dem ich meine Daten bestätigen und mich mit einer Abbuchung einverstanden erklären muss.
Leserforumvon Justitio123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 26 Antworten | 11.06.2018 15:23
Eindeutiger hätte der Anbieter das kaum formulieren können, und Sie haben es ja noch einmal explizit bestätigt. ... Eindeutiger hätte der Anbieter das kaum formulieren können, und Sie haben es ja noch einmal explizit bestätigt. ... Danke für deinen Input. "(3) Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist."
Leserforumvon go483315-35 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 16 Antworten | 01.02.2018 17:17
Haben die Anbieter dieser Seite auch die Rechte an den angebotenen Filmen? ... News 2017, Kategorie: AboFallen, Alle Newsartikel, WettbewerbsRecht Keine kostenpflichtige Bestellung einer Mitgliedschaft bei Beschriftung „Jetzt gratis testen" Geschrieben von Virabell Schuster am 12. November 2017 um 15:14 Uhr Insbesondere Kontaktportale im Internet bieten die Möglichkeit, durch eine kostenfreie Probemitgliedschaft das Portal zunächst kostenlos zu testen.
Leserforumvon Cervus | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 23 Antworten | 17.03.2020 13:07
Am 17.3.2020 von vundaal76 E-Mails (insb. die Antworten der Anbieter) speichern und ggf. ausdrucken! ... Mit geschickter Beschwerde bekommst Du die abgehende Portierung vielleicht kostenlos. Du kannst aber auch den Schnusekurs (bei C.) testen: Biete eine Bestellung einer Cong.
Leserforumvon Picknatari | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 31 Antworten | 24.10.2006 10:52
Diese Bestellung ist von diesem Händler ohne Benachrichtigung auf ein anderes Produkt geändert und auch so falsch ausgeliefert worden. ... Der Rückversand war kostenlos und die Rückerstattung des Kaufpreises lief auch einwandfrei. ... Ganz kostenlos geht es schließlich online.
Leserforumvon Perazim | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 304 Antworten | 14.09.2016 17:15
Denn der als kostenlos beworbene Account ist total wertlos. ... Die Angabe, dass der Premium-Account lediglich dazu da sein, den Anbieter zu kontaktieren, ist eine Lüge. ... Stattdessen sieht man nur noch den "Anbieter kontaktieren" Button.
Leserforumvon ToWa | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 18 Antworten | 28.02.2024 19:07
Guten Abend, meine kürzlich erst volljährig geworden Tochter hat etwas unnötig dummes angestellt. Zur Vorgeschichte: In der Klasse wurde das Thema „Schufa-Auskunft" angeschnitten und darüber diskutiert, weshalb sie am vergangenen Sonntag über Google eine kostenlose Schufa-Auskunft suchte, und diese beantragen wollte. Sie landete jedoch nicht auf der Internetseite der Schufa Holding, sondern auf einem Drittanbieter, der mit einer kostenlosen Schufa-Auskunft bei Google warb.
Leserforumvon kühlschrank | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 185 Antworten | 31.12.2009 01:15
. -- Editiert am 05.01.2010 20:38 Am 11.1.2010 von soulart hallo, ich bin ebenfalls auf die seite Top-of-software wegen des downloads des acrobat readers reingefallen, und dass mir als grafiker. nun muss ich sagen, dass die preisangabe leider nicht unten versteckt, sondern oben lesbar erscheint. ich habe heute die aufforderung erhalten, den betrag von 96 € zu überweisen, mit dem hinweis, dass seit heute qusi, nach 14 tagen, das wiederrufsrecht abgelaufen sei. allerdings hatte ich dieses wiederrufsrecht nicht beim download des areaders gesendet bekommen. die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren... wäre die preisangabe und die notwändigkeit des anklickens der agb nicht gegeben gewesen, würde ich ruhigen gewissens nicht reagieren, aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen. mfg soulart ----------------- "" Am 11.1.2010 von guest-12318.01.2010 12:52:52 --- editiert vom Admin Am 11.1.2010 von seba79 quote:die verbraucherzentrale riet mir nun, entgegemn den bei wiso und hier gesagten nichtreagieren (außer den gerichtlichen mahnbescheiden) doch den musterbrief zu benutzen. frage: der musterbrief absenden, als einschreiben und dann nicht mehr reagieren oder, entgegen der auskunft der verbraucherzentrale, gar nicht reagieren... ... quote: aber bei meinem fall war die preisangobe oben, wenn auch klein lesbar, auch wenn der hinweis kostenlos zunäch eher ins auge viel, und dann musste ich blödi ja auch noch die agb anklicken, sonst wäre die kostenlose software nicht downloadbar gewesen.
Leserforumvon destinator | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 26 Antworten | 09.11.2007 20:48
Es sind aber schon Mahnungen per Email gekommen, dass durch die Auslösung über Ihre E-Mail- und IP-Adresse die Bestellung eindeutig nachweisbar ist. ... Es reicht, wenn man diese vor Gericht (wenn es soweit überhaupt kommt, siehe unten) DIE TEST-ANBIETER HABEN FOLGENDES ÜBER WIDERRUF IN IHREN AGBs GESCHRIEBEN: Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die OnlineService LTD. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. ... Sie hatte angenommen das dieser dort kostenlos und unverbindlich wäre, denn auf den ersten Blick findet man dort keinen Hinweis das dieser Test oder die Teilnahme daran kostenpflichtig wäre.
Leserforumvon Lailow05 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 110 Antworten | 04.01.2007 20:43
Am 13.1.2007 von keinname123 web.de club lol fast so wie die ganzen unseriösen Usenet-Anbieter GOOOOOOOOOOOOGLE: http://www.google.de/search?... aber hätte dann mal die frage welche email anbieter man denn dann wirklich ohne bedenken nützen kann? ... Hotmail.com ist auch ein guter Anbieter und vor allem geizen die nicht mit dem Speicherplatz :-) Am 18.1.2007 von Lailow05 Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leserforumvon piti66 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 87 Antworten | 18.06.2013 17:40
Diese empfangenen Leistungen sind wesentlicher Bestandteil unserer Dienstleistung und sind entsprechend der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Bedingungen zum Wertersatz beim Widerruf zu erstatten. ... Aber der Anbieter könnte dann kommen, dass der Test und die Auswertung wissenschaftlichen Formeln unterliegen, die in Jahren mühsamer Studien erarbeitet wurden...
Leserforumvon Philou_Muc | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 70 Antworten | 28.10.2017 11:04
Am 30.10.2017 von PP9325 Hallo, da es sich bei usenet.nl um einen Anbieter handelt, der Zugänge in das namensgleiche Usenet (Umschlagplatz für überwiegend raubkopierte Software, Filme und Musik) anbietet und dieses Unternehmen an sich schon dubios ist, dürfte die Klagebereitschaft gewöhnlicherweise nicht sehr hoch sein. ... Eventuell dem Anbieter bzw. ... S. 1 Nr. 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.
Leserforumvon Sunshine44 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 132 Antworten | 02.10.2007 13:58
Preise, Zahlungsbedingungen Für die Teilnahme an Tiere-Infos.de gilt der bei der Bestellung angegebene Preis von 59,95 €. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon Dr.jur.Dr.h.c.Heinz.Struck. | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 363 Antworten | 17.11.2006 11:49
Hallo, folgendes trug sich zu: Ich wollte ein wenig über meine Familiengeschichte erfahren und fütterte eine Suchmaschine mit passenden Suchbegriffen. Die Seite www.GENEALOGIE.de war dabei oft unter den ersten Suchergebnissen, weshalb ich mich auf diese Seite begab. Die Seite versprach eine tolle, riesige Datenbank und viele weitere Funktionen zur Ahnenforschung bereitzustellen, weshalb ich mich auch sogleich anmeldete, da es ja "nur wenige Minuten dauern würde".
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