88 Ergebnisse für „anspruch euro forderung“

Leserforumvon bmgandre19 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 17 Antworten | 20.12.2012 19:34
Ich habe eine Forderung von einem inkasso dienst erhalten die ich nicht verursacht habe. Es fing alles mit einem Schreiben von einem Inkasso dienst an wo ich 60 euro zahlen sollte. ... Du hast die Forderung widersprochen, der Sachverhalt mit der anderen Person ist scheinbar bekannt, aber es wird weitergefordert.
Leserforumvon Th_Dachau | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 30.12.2006 13:45
Die Summe beläuft sich mittlerweilen auf knapp 100 Euro. ... Man will mir hiermit mit einer falschen Behauptung der Nichtzahlung schaden, zu der ich nicht verpflichtet bin, da ich keine Leistung in Anspruch genommen habe.
Leserforumvon guest-12328.05.2019 10:12:58 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 48 Antworten | 07.06.2013 13:05
Sie haben 500 Euro gewonnen. ... Aber wer bitte kauft denn für mehr als 1000 Euro ein um dann 500 Euro zu sparen? ... Jeder kann sich dieser Forderung/ Klage anschließen.
Leserforumvon friendship | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 4 Antworten | 23.01.2010 16:24
Ein paar Tage darauf kam auch schon die Rechnung für das erste Jahr des 2-Jährigen-Vertrags. 96 Euro. ... Nun hatte ich schon einige Zeit zurück liegend eine Rechnung über die nächsten 96 Euro für das 2. ... Jetzt stellt sich mir die Frage ob es für mich überhaupt noch irgendeine Chance gibt gegen diese Forderung vorzugehen, oder ob ich durch meine erste Zahlung die 'Dienstleistung' von Probenverzeichnis.net als solche bereits indirekt anerkannt habe und damit gar keinen Anspruch mehr habe mich dagegen zu wehren.
Leserforumvon Nina_23 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 57 Antworten | 29.11.2011 19:19
Warum Payp. hier jedoch 105 Euro von der Nutzerin verlangt hat, ist zu hinterfragen, aber ein Anspruch besteht nicht. ... Das heißt wohl, dass der Satz "ein Anspruch besteht nicht" bei den 80 Euro, welche dem VK von Payp. abgezogen wurden, falsch ist. Der Anspruch besteht, die Kundin muss sich nur die 105 Euro zurückholen, nachdem Payp. dem Konto vom VK diesen Betrag wieder gutgeschrieben hat.
Leserforumvon Anti-Paidboard | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 1 Antwort | 18.01.2004 20:38
Sollten wir wider Erwarten keinen Geldeingang feststellen können, so werden wir ohne weitere Mahnung diese Forderung an unseren Anwalt übergeben. ... Des weiteren behalten wir uns eine Schadensersatzforderung in Höhe von pauschal 50 Euro vor. ... Ist es rechtens, eine solche Forderung per Mail zuzustellen?
Leserforumvon Lars | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 49 Antworten | 08.01.2003 22:17
Habe heute ebenfalls von dem Inkasso-Büro eine Zahlungsaufforderung über 62,65 Euro (ursprüngliche Forderung 22,- Euro) erhalten. ... Die Forderung beläuft sich mittlerweile auf 23,94 Euro (waren mal 6 Euro). ... Verjährt der Anspruch auf die Zahlung nicht nach 2 Jahren?
Leserforumvon ralan | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 04.02.2011 00:00
Vereinbarungsgemäß wollte meine Mandantin Webbilling.com B.V. von Ihrem Konto den fälligen Beitrag für die in Anspruch genomme Internetdienstleistung einziehen. ... Nun soll ich bis zum 15.02. den Betrag in Höhe von 72,46 Euro zahlen. weiterhin stand darin: "Meine Mandantin hat mich mit dem Einzug der obigen Forderung beauftragt, weil sie bis heute keinen Zahlungseingang feststellen konnte. ... ----------------- "" Am 4.2.2011 von Null Plan Das ist eine gute Frage, ob noch Anspruch auf weitere 3 Monate besteht.
Leserforumvon Pikachu123 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 03.05.2012 15:10
Bela Vita (Gangelt) erhalten mit Rechnung über 51,96 EURO). ... Bela Vita (Gangelt) erhalten mit Rechnung über 51,96 EURO). ... Es ist nur leider so, das diese Firma sich genau das erhofft,das Ware nicht zurückgeschickt wird und die Forderung an ein Inkassobüro verkauft werden kann.
Leserforumvon Daisuke | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 14.09.2009 17:10
Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich aus Ihrem Vertragsschluss über die Nutzung von 99downloads.de vom 30.06.2009. ... Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 Euro nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum 21.09.2009 unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen. ... Diese werden die Forderung deutlich erhöhen.
Leserforumvon Was weiss ich? | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 27 Antworten | 30.01.2010 12:44
Ergibt nämlich eine Plausibilitätskontrolle, dass nicht sicher davon ausgegangen werden muss, dass eine Forderung nicht besteht, darf der Gläubiger auch einen im Ergebnis vermeintlichen Anspruch geltend machen, ohne Schadensersatzpflichten befürchten zu müssen (BGH NJW 2009, 1262, juris Ziffer 20). 11 Gemessen an diesen Anforderungen hat die Beklagte in vorliegendem Fall jedenfalls fahrlässig gehandelt. ... Nachdem aber die Beklagte, ohne selbst den Kläger zuvor kontaktiert zu haben und anzufragen, warum dieser auf die Rechnung der Beklagten nicht gezahlt hat oder ihn zumindest zu mahnen, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen hat mit entsprechender Erhöhung der Forderung um die Anwaltsgebühren, ist nicht zu beanstanden, dass sich auch der Kläger anwaltlicher Hilfe bedient hat, um auf den Schriftsatz des Anwalts der Beklagten antworten zu lassen. ... Dann könnte ich ja auch an 100 Leute aus dem Telefonbuch Mahnungen verschicken: "Sie schulden mir zur Erweiterung meines Lebensstandards 96 Euro."
Leserforumvon addon187 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 03.05.2010 15:58
habe vor einiger zeit eine rechnung erhalten von der firma in telegence von 14.99 für was die 14,99 euro sind stand nich drinn. habe darauf hin die firma gegoogelt und habe nur gelesen von betrug etc habe die rechnung daraufhin einfach ignoriert heute kam dan ein brief von acoreus collection services das ich nun 60euro bezahlen soll die 14,99 von in telegence und 37,50 inkassogütung und 8 euro auskunftskosten habe aber nie den service von in telegence benutzt. habe dsl und telefon flatrate über vodafone. soll ich lieber alles bezahlen oder einfach weiter ignorieren ----------------- "" Am 3.5.2010 von seba79 Alleine, dass der Name acoreus auftaucht, sollte doch schon alle Alarmglocken läuten lassen, treiben diese doch scheinbar nahezu ausschliesslich unberechtigte, bzw. verjährte Fordeurngen ein und hoffen auf Dumme, die aus Unwissenheit zahlen. Möglichket 1: Fordere einen Beleg für die (angeblich) in Anspruch genommen Dienstleistungen, der sicher nicht kommen wird, da es keinen gibt. ... Bevor man aber solchen Gaunern auch nur einen Cent überweist, dreht man halt den Spieß um und lässt sie sich mal vor Gericht blamieren, wenn sie dann ihre nichtberechtigte Forderung begründen dürfen...und hat dann Ruhe. ----------------- " " Am 10.5.2010 von Wickie1 Siehe dazu meine Geschichte unter: http://www.123recht.net/Avas-Marketing-+-Consulting-09001661771-__f202346.html Auch ich hab erst Post von Intelegence und später von Acoreus bekommen.
Leserforumvon addon187 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 23 Antworten | 20.04.2010 20:43
Somit Forderung zurück weisen. ----------------- "... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung." ... quote:Leider erfolgte trotz mehrerer E-Mails keine Reaktion so das wir die Forderung an ein Inkassobüro abgetreten haben. ... Die Forderung besteht nicht, der Shop hat das kapiert mit dem Widerruf.
Leserforumvon coyote83 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 27.02.2006 20:27
Die internet seite www.simsen.de hat mit einem banner für 100 gratis sms geworben. daraufhin hab ich mich angemeldet, den dienst jedoch nicht in anspruch genommen. ca 16 tage später kam eine email mit einer rechnung über 84 euro. ich soll mit den angaben zu meiner person einen 12 montagigen vertrag mit der besagten firma eingegenagen sein, die mir 100 gratis smsm im monat "schenkt" für 7 euro im monat. dieser betrag wird ein jahr im vorraus bezahlt. ich hab daraufhin geantwortet dass ich nicht bereit bin den betrag zu bezahlen. auf meine emails wurde nicht genatwortet. nach der ersten mahnung per email hatte ich nun die 2. mahnung im briefkasten mit einer zahlungsaufforderung um teuren inkasso kosten zu entgehen. ... Sie haben m.E. einen rechtsgültigen Vertrag mit simsen.de geschlossen, auch wenn Sie die Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. ... MfG, der Ritter Am 28.2.2006 von ein_narr hallo coyote, ich möchte dir zustimmen - so, wie die aufmachung der seite ist, kann von einer überraschenden klausel ausgegangen werden. zusätzlich würde ich der firma gegenüber den vertrag wegen arglistiger täuschung anfechten. sollte die forderung dann immernoch nicht fallengelassen werden - geh am besten zur verbraucherzentrale. dort ist man schon mit einer reihe ähnlicher fälle beschäftigt. viel erfolg !
Leserforumvon Hoofshmeed | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 7 Antworten | 17.02.2024 12:19
Diese Person hat sich entschuldigt und die Option gelöscht, aber nicht gesagt das ich die Forderung bezahlen soll. ... Eine Forderung von 16,69 Euro. ... Habe ich Anspruch?
Leserforumvon Tilo190 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 22 Antworten | 21.05.2013 18:29
Nun bekomme ich von einer Inkassofirma eine Forderung Über knappe 31 Euro. ... Dieser entstandene Anspruch entfällt durch den späteren Widerruf nicht. ... Ab Widerruf entfällt sowohl der Anspruch des Käufers auf die Ware, als auch der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis.
Leserforumvon Fleurrebbelle | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 9 Antworten | 29.08.2016 15:07
Habe direkt Einspruch gegen diese Forderung eingelegt. ... Kannst du die damalige Forderung von 205Euro mal genauer aufschlüsseln? ... Also ich weiss ja nicht, aber eine 4 Jahre alte Fritzbox dürfte nur noch wenige Euro wert sein, wenn überhaupt hätten die dann Anspruch auf den Zeitwert des Gerätes, der fast gegen Null tendieren sollte...
Leserforumvon sguiser | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 6 Antworten | 12.09.2019 17:33
Und soll 157 Euro bezahlen für was, was ich nie genutzt noch nutzen könnte und weder Kreditkarte bekommen hab usw. ... Wieso, bisher liegt doch bloß eine Forderung mehr oder weniger "ins Blaue hinein" vor. ... Dann wird die Firma aber ein wenig mehr als nur "deine Daten" vorweisen können müssen, um einen Anspruch zu behaupten.
Leserforumvon guest-12319.01.2019 02:07:13 | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 3 Antworten | 03.05.2016 12:36
Klagen müsste der Anbieter, der dann auch darlegen müsste warum die Forderung korrekt ist. ... Klagen müsste der Anbieter, der dann auch darlegen müsste warum die Forderung korrekt ist. ... April 2016 steht beispielsweise dass es eine automatischen Kostengrenze von 50 Euro gibt, ab der man entsprechend informiert werden muss.
Leserforumvon Sperli | Internetrecht, EDV-Recht, Fernabsatz | 5 Antworten | 01.06.2007 13:48
Ich stehe nun vor Kosten in Höhe von rund 360 Euro (ohne Anwaltskosten), die ich mir nun von dem Unternehmen zurückholen möchte. ... Am 29.11.2007 von chris_2001 Bei www.verbraucherrechtliches.de wird hierzu unter den FAQs folgendes ausgesagt: Zitat: quote: Grundsätzlich besteht zwar tatsächlich die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage, bei der vom Gericht geprüft würde, ob die Forderung besteht oder nicht. Bei positivem Ausgang hätte man am Ende ein Urteil mit dem Inhalt, dass die Firma xy den geltend gemachten Anspruch nicht hat.
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